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JetStreamer 28.09.2004 21:37

Ebay - Rechstfrage
 
Hallo!

Habe meinen DVD-Player bei Ebay versteigert (http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...tem=5709215822). Nun will der Käufer sein Geld zurück, weil er keine VCDs abspielt (hat aber bei mir schon funktioniert). Mitlerweile ist mir bekannt, daß er keine gebrannten CD/DVD spielt. Das habe ich aber auch nie in die Auktion geschrieben. Bei gepressten gab es nie Probleme.

Da mir mitlerweile mit dem Anwalt gedroht wird, würde mich eure Meinung dazu interessieren.

mfg
Jet

tosto 28.09.2004 21:41

eigentlich sollte das in ordnung seien, du hast es zwar nciht ausgenommen, da gebrannte aber eh illegal sind....
naja, eigentlich wurde das fature ja von dir nicht erwähnt! also muss es auch nicht unterstützt werden!

im notfall: soll der dir das teil halt wieder zurückschicken und du verkaufst es nochmal mit dme hinweis!

JetStreamer 28.09.2004 21:45

Die letzte Mail sieht folgendermaßen aus:

Zitat:

eine letzte bitte mir mein geld zurück zu geben bzw. zu überweisen.der dvd player spielt auch keine gekauften vcds ab!!!ich will nicht wegen dieser summe meinen anwalt einschalten, aber sollte es nötig sein, dann werde ich es machen!ich habe mich an alle vereinbarungen gehalten und das ersteigerte gerät entspricht nicht der beschreibung!bitte rufen sie mich unter der tel. nr. XXXX/XX XX XXX an um diese angelegenheit ein für alle mal zu klären.
Er spielt angeblich auch keine originalen VCDs ab ...

pc.net 28.09.2004 21:55

was steht in den spezifikationen des herstellers?

wenns da drinnen steht würd ich mich darauf verlassen ...
wie hoch war der verkaufspreis?

JetStreamer 28.09.2004 22:01

Die Daten in der Auktion stammen eigentlich vom Hersteller.
Die Auktion endete bei €45. Ich habe damals noch 7500 Schilling bezahlt!

pc.net 28.09.2004 22:07

ich würde ihm ein freundliches aber bestimmtes mail schreiben, dass du nur die herstellerangaben wiedergegeben hast und die funktion bei dir noch gegeben war ...

du kannst immerhin nicht überprüfen, ob die vcd's die der käufer verwendet den spezifikationen entsprechen mit denen der player umgehen kann ...

solltest du dich jedoch trotzdem darauf einlassen, das gerät zurückzunehmen um ev. rechtlichen schwierigkeiten aus dem weg zu gehen, so lass dich keinesfalls darauf ein vorher das geld zu überweisen ...

rev.pragon 28.09.2004 22:33

würd ich auch so machen.

wegen so kleinen Dingen so eine Streiterei anfangen. Sag ihm er solle den Player zurück schicken, sobald du ihn hast und überprüft hast, überweist du ihm sein Geld zurück.

So würds ich machen.

J@ck 29.09.2004 07:06

#2

Mach dir keinen Stress, irgendwas muss ja bei ihm nicht funktionieren. Nimm das Teil zurück und versteiger es nochmal per ebay. Vergiss aber nicht ebay bescheid zu geben dass mit dem Verkauf nix wurde, sonst zahlst doppelt.

Stunned 29.09.2004 07:59

also ICH würde ihm nicht zurückschicken !

das sind nunmal die angaben laut hersteller und wenn mal was nicht funktioniert kann ja ich nix dafür ...

und dann immer dieses drohen mit anwalt etc. :lol:

einfach lächerlich sowas ... naja hatte zum glück noch nicht solche probs mit ebay ...

aber wie gesagt mich könnte er kreuzweise da wie geschrieben die angaben lt. hersteller sind und da muss er sich bei sony beschweren ....

zed 29.09.2004 08:33

einfach nix machen. der soll a ruh geben und fertig. hast ihm ja ned versprochen dass VCDs sicher gehen, oder? somit hat sich die sache imho erledigt.


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