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Frostmourne 06.09.2004 15:27

rücktritt bei ebay ?
 
hallo


is ein angebotsrücktritt möglich bei ebay ?

tosto 06.09.2004 15:36

nein!
außer du fragst den verkäufer ganz lieb und nett und der willigt ein!
aber mach dir da keine hoffnung.
man kann zuvieol gekauftes aber auch wieder verkaufen, vielleicht macht man sogar noch gewinn;)

johan k. 06.09.2004 15:38

Zitat:

Original geschrieben von tosto
nein!
außer du fragst den verkäufer ganz lieb und nett und der willigt ein!
aber mach dir da keine hoffnung.
man kann zuvieol gekauftes aber auch wieder verkaufen, vielleicht macht man sogar noch gewinn;)

DOCH!
lies dir die Bestimmungen durch.

Frostmourne 06.09.2004 15:41

Zitat:

Original geschrieben von johan k.
DOCH!
lies dir die Bestimmungen durch.


und wie ?hab nix gefunden !

ich glaub nämlich das der verkäufer künstlich den preis in die höhe treibt !

tosto 06.09.2004 15:45

Zitat:

Original geschrieben von johan k.
DOCH!
lies dir die Bestimmungen durch.

immer wenn ich biete steht da dran: das gebot ist bindent!

ich kann da nicht zurücktreten.
wenn das wirklich der fall wäre wie Frostmourne geschrieben hat, dann ist das aber vielleicht doch möglich.
bei betrug usw...

johan k. 06.09.2004 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Frostmourne
und wie ?hab nix gefunden !


http://pages.ebay.de/help/policies/i...etraction.html

Zitat:

ich glaub nämlich das der verkäufer künstlich den preis in die höhe treibt !

http://pages.ebay.de/help/confidence...tigations.html

Satan_666 06.09.2004 15:53

wenn er ein offizieller händler ist, dann hast du die übliche rechte des rücktrittes innerhalb von 2 wochen. bei privatleuten nicht - aber da ist es sowieso fraglich, wie weit der verkäufer vor gericht mit seiner forderung durchkommt.

jayjay 06.09.2004 20:19

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
wenn er ein offizieller händler ist, dann hast du die übliche rechte des rücktrittes innerhalb von 2 wochen. bei privatleuten nicht - aber da ist es sowieso fraglich, wie weit der verkäufer vor gericht mit seiner forderung durchkommt.
ich habe bei ebay auch auf mein rücktrittsrecht bestanden - bei einem gewerblichen (!!) händler der mir suspekt vorkam (plötzlich nur mehr vorkasse ins ausland usw.). trotzdem ich laut kschg im recht war bekam ich vom verkäufer eine negative bewertung und von ebay eine verwarnung!
auf ein mail habe ich eine besch** standardantwort erhalten.

NIE MEHR ebay :motz:

The_Lord_of_Midnight 06.09.2004 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Frostmourne
ich glaub nämlich das der verkäufer künstlich den preis in die höhe treibt !
ich versteh dich natürlich, daß man sich bei sowas nicht unbedingt wohlfühlt. aber eine frage erlaube ich mir schon: wer hindert dich daran, aufzuhören und NICHT weiterzusteigern, wenn der preis zu hoch ist ? wenn der andere selbst steigert, soll er doch seinen schrott auch selbst kaufen ...


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