| DiabloII |
23.08.2004 13:28 |
Kinder unter 14 Jahren und kleiner als 1,50 m müssen in Fahrzeugen, sowohl mit österreichischem als auch mit ausländischem Kennzeichen, in einem Kindersitz befördert werden oder spezielle adaptierte Gurte verwenden (sowohl auf dem Vorder- als auch auf dem Rücksitz).
Fahrzeuge, die diese Ausstattung nicht haben, sind nicht berechtigt, Kinder unter 14 Jahren zu transportieren (Ausnahme: Busse und Schulbusse sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge). Für Kinder unter 14 Jahren aber über 1,50 m Größe besteht Gurtenanlegepflicht (Standardgurte im Kfz). Kinder über 14 Jahre aber kleiner als 1,50 m müssen speziell adaptierte Gurte oder Kindersitze verwenden.
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...KEY%5B0%5D=008
|