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Bernd0815 21.07.2004 18:56

Domains und Namensrecht
 
Ich hab da mal ne Frage bezüglich Domains und Namens/Markenrecht.
Vielleicht treiben sich ja einige Rechskundige hier herum.

1. mich würde interessieren was zu beachten ist wenn ich mir eine Domain registriere damit kein Marken/Namensrecht verletze. z.B wenn ich mir die Domain wcm-forum.at registriere kann ich mir vorstellen das der FSL-Verlag was dagegen hat.

2. Wenn ich eine Domain regestriere und sich dann jemand anderer den Namen schützen läst kann er mir die Domain streitig machen?

zed 21.07.2004 19:29

die domainvergabe richtet sich in erster linie einfach nach der "first come, first serve" regel.

das heisst wer zuerst kommt kriegt die domain. egal wer ev. der "logische" besitzer ist.

um beim beispiel zu bleiben könnte dir der FSL verlag maximal ein agebot machen die domain zu übernehmen beziehungsweise wenn du keine site unter dieser domain gestaltest einen versuch zur "feindlichen" domainübernahme starten. was aber de facto kaum machbar ist ;)
kannst dich in so einem fall eigentl. nur auf die warteliste setzen lassen. dann bekommt der erste auf der warteliste die domain wenn der ursprüngliche eigner die gebühr nicht mehr entrichtet.

sollte im groben stimmen. sollte was nicht ganz korrekt sein bitte ich mich zu korrigieren

rev.antun 22.07.2004 08:29

kannst auch mal hier nachsehen/fragen

Oli 22.07.2004 08:53

Zitat:

Original geschrieben von zed
die domainvergabe richtet sich in erster linie einfach nach der "first come, first serve" regel.

das heisst wer zuerst kommt kriegt die domain. egal wer ev. der "logische" besitzer ist.

um beim beispiel zu bleiben könnte dir der FSL verlag maximal ein agebot machen die domain zu übernehmen beziehungsweise wenn du keine site unter dieser domain gestaltest einen versuch zur "feindlichen" domainübernahme starten. was aber de facto kaum machbar ist ;)
kannst dich in so einem fall eigentl. nur auf die warteliste setzen lassen. dann bekommt der erste auf der warteliste die domain wenn der ursprüngliche eigner die gebühr nicht mehr entrichtet.

Muß man nicht auf den Markenschutz achten? Gut, wenn WCM keine geschütze Marke ist, stimme ich Dir bei, aber z. B. wenn man cocacola.blablabla registriert, gäbe es ein Problem, oder?

Ciao Oliver

m@rio 22.07.2004 09:45

Zitat:

Original geschrieben von zed
die domainvergabe richtet sich in erster linie einfach nach der "first come, first serve" regel.
Stimmt solange der Name nicht markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Namen besteht. In dem Fall kann der Inhaber der Marke die "Herausgabe" der Domain fordern.

zed 22.07.2004 09:50

Zitat:

Original geschrieben von m@rio
Stimmt solange der Name nicht markenrechtlich geschützt ist oder Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Namen besteht. In dem Fall kann der Inhaber der Marke die "Herausgabe" der Domain fordern.
stimmt.

kann allerdings für den markeninhaber eine zeitlang dauern, da er ja immerhin klage einreichen muss wenn der domaininhaber nicht mitspielt. desweiteren muss die marke imho schon vor der entstehung der domain geschützt worden sein.

bei generischen markennamen wie z.b. apple, windows etc dürfts aber für den markeninhaber schwer werden.
diese klage eines markeninhabers dürfte nicht durchgehen.
allerdings auf hoher see und vor gericht ... ;)


beispiel:
windows.com, windows.de -> gehört MS

windwos.at -> hier findet sich nur ein windows forum. die domain gehört aber offensichtlich nicht MS


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