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Heimwerkerkönig 05.07.2004 14:25

Herzatakke
 
http://www.sky.com/skynews/article/0...141600,00.html

:lol:

pc.net 05.07.2004 14:41

http://www.orf.at/040705-75954/75955txt_story.html

aber was ist daran lustig? das leid eines menschen ist niemals lächerlich! :(

-=[n0t mY daY]=- 05.07.2004 14:55

da war vorher ein ganz anderes foto vom bundestommy drin, das gar net er war :D

Tamarah 05.07.2004 19:09

Ich kriege eine Herzattacke, wenn ich deine Rechtschreibung sehe. :lol:

Venkman 05.07.2004 19:16

Zitat:

The head of state has mostly representative functions, but his voice counts on important issues and he can influence the formation of a government.
aso ?


aber ehrlich is nur traurig wenn er krank ist und das wird hoffentlich nicht so bleiben, ich glaube so entspannend is president sein auch wieder nicht

Moose 05.07.2004 19:28

Zitat:

Original geschrieben von Venkman
aso ?

:ja:

Atomschwammerl 06.07.2004 11:26

weisd wieviel der trottel den steuerzahler kostet?
der kriegt in der pension noch mehr als er jetz verdient
also ich trauer dem ned nach....

pc.net 06.07.2004 11:52

hüte deine zunge junger padawan :o ...

-=[n0t mY daY]=- 06.07.2004 11:53

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
hüte deine zunge junger padawan :o ...
warum sollte er, wenn er recht hat?

pc.net 06.07.2004 12:02

Österreichisches Strafgesetzbuch
Zitat:

§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen
beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer
körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach
einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in
Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen
verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen
dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren
Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu
bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch
im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein
begreiflich ist.
Abs. 3 trifft hier jedoch IMHO nicht zu ...


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