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Adolf Hitler, MEin Kampf, Porno Bilder am Arbeits PC - soll ich es melden?
Wie der Titel schon sagt hab ich diese Dateien auf einem unserer Arbeitsrechner gefunden (routine Check).
Ich weiss jetzt gar nicht ob das Buch illegal ist? Ob ja oder nein - trotzdem hat das uf der Arbeit nichts zu suchen. Speziell wenn wir auch einen Indischen Arbeitskollegen haben. Eigentlich bin ich nicht der - der solche sachen meldet aber in dem fall:rolleyes: Was koennte mit der Person pasieren die die Sachen am PC hat? |
Kommt auf eure Richtlinien an, was steht in den Dienstverträgen?
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wir hatten mal einen studi, der lauter rechte lieder heruntergeladen hatte, den hab ich natürlich gemeldet, ging dann bis zum rektor, er hat sich herausgeredet, er hätte nur recherchiert und wollte "nazis" aufdecken und blablabla dem ist nicht viel passiert :(
und ja, melde ihn, zumindest mal bei deinem chef, der muss dann eh was unternehmen (ist seine dienstpflicht) lg cin |
@ uni: und da regen sich welche über big brother`s watching you auf ... :rolleyes:
"mein kampf" kann man sich sogar - als kommentierte version - über amazon bestellen. und "mein kampf" als pdf runterladen ist definitiv nicht strafbar. arbeitsrechtlich kommts aber auf jeden fall drauf an, was denn mit dem mitarbeiter ausgemacht wurde bzw. im dienstvertrag steht (darf er downloaden, wenn ja, was er will usw.). pornos runterladen ist in den meisten fällen aber definitiv ein kündigungsgrund. |
Naja im Dienstvertrag steht leider nichts darueber....
Was wenn ich es melde und er aber nicht gekuendigt wird - dann herrscht immer dicke Luft. :rolleyes: |
Wie wärs wenn du einfach den Kollegen drauf aufmerksam machst, dass er das unterlassen soll.
Wenn er sich nicht daran hält, ja dann meld ihn - ob das Gleich zum Chef rennen eine gute Idee ist mußt du selbst wissen. |
Zitat:
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Zitat:
da brauchst keinen big brother.... |
die kommentierte ausgabe is legal-aber den scheiss als pdf runterzuladen is ganz sicher nich legal^^
das buch selber is verboten |
Zitat:
--- nach was soll "mein kampf" als pdf denn strafbar sein? hat ja schon mal überhaupt nichts mit der im straftatbestand der wiederbetätigung geforderten "verherrlichung/verharmlosung des 3. reiches" zu tun. |
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