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spunz 25.05.2004 14:27

wlan verbindung über öffentlichen grund
 
wir möchten einen externen lagerplatz per wlan anbinden. soweit ich die gesetzliche grundlage richtig verstanden habe, ist eine wlanverbindung über öffentlichen grund (gemeinde, öbb,...) mit 802.11b technik nicht meldepflichtig?

oder hat die post da noch irgendwo ein monopol?

Juro 25.05.2004 14:41

Ich glaube nicht, daß das ein Problem sein sollte. Da die Funksignale sowieso nicht genau einzugrenzen sind, müßten ansonsten alle jedem etwas zahlen (z.B. Dein Nachbar Dir, wenn er ein Funklan hat).

pc.net 25.05.2004 17:01

sofern für den privaten gebrauch freigegebene frequenzen verwendet werden (der 802.11b-standard verwendet nur freigegebene frequenzen) kannst du senden wohin du willst ;)

nur für kabel über öffentlichen grund gibts die entsprechenden monopole ...

gonz0 27.05.2004 06:46

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
der 802.11b-standard verwendet nur freigegebene frequenzen
Leider ist nicht ganz korrekt - In AT dürfen nur von der österr. Regulierungsbehörde zugelassene Geräte benutzt werden - so der WLAN-Router allerdings in oder für Österr.Markt verkauft wird, darf solches angenommen werden.

WLAN-Geräte z.B. aus USA mit vollem IEEE 802.11b Umfang verwenden in Österr. untersagte Kanäle im 2,4 GHz Kanalraster als auch die Sendeleistung reduziert sein muss (max 100mW)...

Der Postfuchs.. das gewiefte Wesen :) Zapp Zapp.. schon ist die Leistung ab.
Es sind also genau 3 Kanäle im Frequbereich von 2400-2483 MHz erlaubt :(

Das ganze hat auch zu einigem Bahö im WCM geführt .. stundenlange Gespräche mit Zulassungsbeamten die fruchtlos waren :P

WCM WLAN-Verbot in Österreich?
RTR-Auskunft WLAN-Spectren

weshalb ich mich noch daran erinnern kann ;)

pc.net 27.05.2004 08:14

wer kümmert sich schon um details von gestern :D

und außerdem: es ist doch sowieso allgemein bekannt, dass in AT nur für AT zugelassene geräte verwendet werden dürfen ;)

maxb 27.05.2004 13:31

WLAN ist als kommerzielle wireless bridge halt denkbar ungeeignet, erstens wegen möglichen Interferenzproblemen und zweitens ist es halt eine einzige Sicherheitslücke :D


Um die Sache etwas störungssicherer zu gestalten, würde ich auf die Einhaltung der 100mW EIRP verzichten und auf beiden Seiten schöne Richtantennen aufstellen. Wo kein Kläger da kein Richter ;)


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