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frazzz 31.01.2004 20:47

forenbetreiber geklagt
 
forenbetreiber abgemahnt mit klagsandrohung für von foren-usern gepostete inhalte :eek:


imho ned ganz richtig, trotzdem die frage, ob solche unanständigen anträge auch schon die wcm-verantwortlichen erreicht haben und ev. deshalb der depaten-club geschlossen ist?

rev.antun 31.01.2004 20:59

wo hast das her, hast zufällig einen link ?

frazzz 31.01.2004 21:06

http://www.hatzer.at/forum/viewtopic.php?t=9292


biddä :D

frazzz 31.01.2004 21:08

dabei ist noch zu sagen, das der ursprünglich inhaber der site diese abgegeben hat, nachdem ihm "aufforderung zu straftaten" (tachobilder, videos) zur last gelegt wurde :eek:

jayjay 31.01.2004 21:13

ich hab ans bmi und an den bürgerservice ein mail geschrieben, wies ausschaut mit haftung für forenbetreiber. wenn hier der forenbetreiber für seine user haftet fände ich das eine frechheit!

dann müsste der orf eigentlich schon längst pleite sein, denn was dort zt. abgeht ist ja auch jenseits von gut und böse. oder in den foren von vol/vienna.at ...

frazzz 31.01.2004 21:20

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
ich hab ans bmi und an den bürgerservice ein mail geschrieben, wies ausschaut mit haftung für forenbetreiber. wenn hier der forenbetreiber für seine user haftet fände ich das eine frechheit!

dann müsste der orf eigentlich schon längst pleite sein, denn was dort zt. abgeht ist ja auch jenseits von gut und böse. oder in den foren von vol/vienna.at ...

imho haftet der betreiber nicht, das mit orf.at hab ich mir auch gedacht :D

rev.antun 31.01.2004 21:20

nau des ist wider mal typisch. nur wegen einem tachobild? hat wahrscheinlich mehr als die erlaubte höst angezeigt. wenn dem so ist nau dann dürft es im tv ja auch keine sendungen mehr geben wost die polizei siehst wies einen temposünder hinterher jagen und da sieht man ja auch die geschwindigkeit.

ad rufschädigung, nau wenn das lokal an shit macht und jemand zeigt das her, was solls. anscheinend darf ma nicht mal mehr denken was man möchte.

aber wie gesagt dafür müsste man noch mehr details wissen :(

frazzz 31.01.2004 21:23

die flyer waren sicher jenseits von gut und böse, aber :cool:

meingott, das is das i-net, wenn nichtmal mehr da meinungsfreiheit gilt :rolleyes:


bei der hütte könnte man ja u.u. den wahrheitsbeweiß antreten :hehe:

jayjay 31.01.2004 21:26

ich glaube, dass das vielfach auch nur leere drohungen sind! wie soll denn der betreiber hier strafrechtlich haften?

dann müsste man jeden 3d-shooter wo man polizisten abknallen kann verbieten, nfs underground sowieso und strategiespiele sind ja auch rassistisch, wenn da amis gegen russen kämpfen.

naja, ich bin echt (gerade wegen unserem "neuen debattierclub") gespannt. das mail hab ich übrigens eh schon vor deinem posting abgeschickt ;)
wenn ich da keine antwort bekomme werd ich da mal anrufen bzw. auch mal an der uni nachfragen. meiner meinung nach gibt es hier noch gar kein gesetz - das ist eine grauzone.

frazzz 31.01.2004 21:29

BP-Hatzer1
Rennleitung



Hier etwas was ich gefunden habe:

Zitat:
(Host-)Service-Provider

Zu den Leistungen eines (Host-)Service-Providers zählt beispielsweise das Zurverfügungstellen von Online-Speicherplatz zwecks Anlegen einer eigenen Homepage oder das Bereitstellen eines E-Mail-Accounts sowie zusätzlicher Netzwerkdienste wie Newsgroups, Suchmaschinen oder Foren.

Als (Host-)Service-Provider, der keine Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt hat, haftet man nicht. Eine Haftung tritt jedoch dann ein, sobald vom rechtswidrigen Inhalt Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis besteht und keine Sperrung bzw. Entfernung der rechtswidrigen Inhalte erfolgt.


Zitat:
Haftung für fremde Inhalte nur bei Kenntnis: BGH, Urteil vom 23.9.2003, VI ZR 335/02
Eine Haftung des Diensteanbieters ist nach § 823 BGB in Verbindung mit § 5 des für dieses Verfahren geltenden Teledienstgesetzes (TDG) in der (alten) Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) für fremde Inhalte nur dann begründet, wenn er diese gekannt hat. Bei einer deliktischen Haftungsgrundlage muss grundsätzlich der Kläger alle Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt.


Zitat:
Art. 13 und 14: Haftungsbefreiung für Caching und Hosting

Ein Provider soll nicht haften, wenn er von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, vorausgesetzt, er hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und vorausgesetzt, er ist sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird. Diese Haftungsfreistellung greift nur, wenn der Provider, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Informationen erlangt, sofort tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.


E-Commerce-Gesetz:
Zitat:
§ 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen.





...echter rennleiter mit eigener infohotline, wenns wer braucht :D


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