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-=[n0t mY daY]=- 02.12.2003 15:31

200km/h Testfahrten wieder erlaubt
 
Urteil: 200-km/h-Testfahrten wieder erlaubt

Den Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung, wonach ein Hersteller von Motorsteuergeräten keine Testfahrten mehr mit bis zu 200 km/h durchführen darf, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt aufgehoben.


Es sei nicht erkennbar, dass die bewilligten Testfahrten trotz der Auflagen konkrete Gefährdungen erwarten lassen, hieß es unter anderem in der Begründung, die im Internet veröffentlicht wurde.

Ausnahmebewilligung für Testfahrten
Am 5. Mai 2003 hatte die oberösterreichische Landesregierung dem Hersteller eine Ausnahmebewilligung für Testfahrten auf den oberösterreichischen Autobahnen erteilt. Demnach durfte die Höchstgeschwindigkeit für Pkw 200 km/h und für Lkw 100 km/h betragen. Die Bewilligung war an die Einhaltung einer Vielzahl von Auflagen geknüpft wie Verkehrslage, Verkehrsdichte sowie Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse.

"Enorme Gefahr für das Leben"
Am 30. Juni hob die oberösterreichische Landesregierung diese Bewilligung wieder auf. Begründet wurde dies u.a. als mit der "Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdenden Missständen notwendig und unvermeidlich". Die hohe Geschwindigkeit bedeute auch bei besten Bedingungen eine enorme Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen und sei im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht vertretbar.



"Wesentliche Begründungsmängel"
Für diesen Widerruf hätte die Behörde eine konkrete Gefährdung von Personen nachweisen und in einem mängelfreien Verfahren feststellen müssen, stellten die Richter des VwGH fest. Außerdem sei die Behörde verpflichtet, "notwendige bzw. unvermeidbare Maßnahmen unter möglichster Schonung erworbener Rechte zu treffen".

Der Aufhebungsbescheid wies wesentliche Begründungsmängel auf, wurde gerügt. Es sei etwa nicht erkennbar, wie die Landesregierung zur Auffassung gelangt sei, dass die bewilligten Testfahrten trotz der im ursprünglichen Bescheid enthaltenen Auflagen konkrete Gefährdungen erwarten lassen könnten.


http://oesterreich.orf.at/oesterreic...el=4&id=295755

ruffy_mike 02.12.2003 15:41

Na dann werden wir mal ein paar Testfahrten unternehmen! :D

Wobei Mist, meine Mühle geht ja gar keine 200 km/h :heul:

frazzz 02.12.2003 15:44

Urteil: 200-km/h-Testfahrten wieder erlaubt
Den Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung, wonach ein Hersteller von Motorsteuergeräten keine Testfahrten mehr mit bis zu 200 km/h durchführen darf, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt aufgehoben.







:rolleyes:

hmm, war das verboten? :confused:




:D

ruffy_mike 02.12.2003 16:07

Nur in Oberösterreich, wie's aussieht! :)

CISK 02.12.2003 17:17

Ja wieso denn nicht?

Die leute die offiziell mit 200 braucen dürfen können ja auch dementsprechend fahren - fahren nicht wie die letzten ar***lö***
und die fahrzeuge haben auch dementsprechende fahrwerke

Stona 02.12.2003 17:35

Zitat:

Original geschrieben von CISK
und die fahrzeuge haben auch dementsprechende fahrwerke
na auf dass würd ich mich nicht verlassen ;)

maXTC 02.12.2003 18:49

passt ;)

rev.antun 02.12.2003 19:22

müssen die kfz's auch mit einer aufschrift versehen sein zu schnell fahren kann tötlich sein :D so auf den tschik pakerln :confused:

na gut dann kfz tunig bude aufmachen in oö aufmachen für n20 aufmotzing, und dann testen :verwirrt:

FearoftheDark 03.12.2003 14:35

hm.. find ich gut! :D


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