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-   -   aus gegebenem anlass. guru? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=116253)

frazzz 21.11.2003 20:25

aus gegebenem anlass. guru?
 
betrifft nicht mich, gehört auch in den depaten-club, interesse an eurer meinung besteht trotzdem:

aus einem anderen forum, zitat original, vom ministerium befähigter, i-net rennleiter (polizist)


Einen Führerscheinentzug auf technischer Basis kann es nur auf Grund einer ganz bestimmten gesetzlichen Bestimmung geben, dem § 7 Abs. 3 Zif. 5 FSG.

Ich will ihn hier jetzt nicht zitieren, im Grundtenor sagt er folgendes aus:

die Mangelnde Verkehrszuverlässigkeit ist gegeben wenn das Kfz in Betrieb genommen wurde, obwohl vor Fahrtantritt schon bekannt war bzw. ersichtlich war, dass sich das Fahrzeug in keinem Verkehrs- und Betriebssicheren Zustand befand und auf Grund dieses Umstandes Gefahr im Verzug (Kennzeichenabnahme) vorlag.



Führerscheinentzug wegen eines minimalen loches im auspuff?
oder irgendeinem nicht ganz gesetzeskonformen zubehörs, wie zb. unterbodenbeleuchtung?


weiter geht es mit einer gesetzesvorlage, die u.a. rennleiter dazu ermächtigen soll, probefahrten mit eurem privatem pkw durchzuführen.
...


was meint ihr dazu?

bananenrepublik?

colorado_rain 21.11.2003 20:50

hmmm.... also ich hab mir jetzt mal den ganzen paragraphen durchgelesen. es kommt nicht nur auf den technischen mangel, sondern auch auf dessen wertung an:

Absatz 4 des zitierten § 7 FSG:
"Für die Wertung der in Abs. 3 beispielsweise angeführten
Tatsachen sind deren Verwerflichkeit, die Gefährlichkeit der
Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither
verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend."

ob es wirklich verwerflich ist, wenn der auspuff ein loch hat, will ich mal dahingestellt lassen........


(zum nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht
bei kurztitel "FSG" und bei pararagraph "7" eingeben und dann führerscheingesetz auswählen)

frazzz 21.11.2003 20:56

Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain



ob es wirklich verwerflich ist, wenn der auspuff ein loch hat, will ich mal dahingestellt lassen........


(zum nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht
bei kurztitel "FSG" und bei pararagraph "7" eingeben und dann führerscheingesetz auswählen)

das würden wir wohl alle gerne dahingestellt lassen.
doch leider obliegt diese entscheidung akut dem jeweiligen beamten. da es keine klare regel gibt...



seinem fs nachzulaufen ist sicher ned lustig :rolleyes:

maXTC 21.11.2003 21:02

viel wind um nichts ;)

frazzz 21.11.2003 21:07

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
viel wind um nichts ;)

heast. las mi wind machen :D

maXTC 21.11.2003 21:11

ich lass dich ja :p

colorado_rain 21.11.2003 21:19

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das würden wir wohl alle gerne dahingestellt lassen.
doch leider obliegt diese entscheidung akut dem jeweiligen beamten. da es keine klare regel gibt...



seinem fs nachzulaufen ist sicher ned lustig :rolleyes:




dass die entscheidung dem strafreferenten (= beamten) obliegt, ist sicher richtig. nur kann man gegen diese entscheidung (= bescheid) berufen.

und wie gesagt, wegen einem loch im auspuff ist der FS sicher nicht weg.

colorado_rain 21.11.2003 21:31

Re: aus gegebenem anlass. guru?
 
Zitat:

Original geschrieben von frazzz
Führerscheinentzug wegen eines minimalen loches im auspuff?
oder irgendeinem nicht ganz gesetzeskonformen zubehörs, wie zb. unterbodenbeleuchtung?


übrigens ist damit sicher was anderes gemeint.
z.b. wenn jemand mit einem LKW, vollbeladen mit superbenzin oder chemikalien oder sowas fährt. und zwar mit gebrochener achse und defekten bremsen.
wenn jemand so herumfährt, dem gehört echt der FS entzogen. und nichtmal dann wirds wirklich gemacht. also ist deine besorgnis irgendwie nicht verständlich.

frazzz 21.11.2003 21:46

nicht umsonst, aus gegebenem anlass :eek:

leatherman 21.11.2003 23:13

Die Erläuterungen zum § 7 FSG stellen klar, dass die Verkehrszuverlässigkeit zu bezweifeln ist, wenn der technische Zustand des KFZ so mangelhaft ist (Profiltiefe der Reifen, unzulängliche Bremsen etc.) dass damit die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Der § 7 FSG verweist auf § 58 KFG, und dort sind in den erläuternden Bemerkungen als Beispiel sehr grobe Mängel ( Bremswirkung entspricht nicht den Mindestanforderungen für die Hilfsbremse, verzogenes Fahrwerk, wodurch Spurhaltung nicht gewährleistet ist, Fehlen aller Scheinwerfer) genannt. Also Loch im Auspuff und defektes Blinkerlamperl wohl nicht, aber immer dann wenn Kennzeichenentzug berechtigt ist.Im Klartext: bei Abnahme des Taferls erfolgt eine Entziehung der Lenkerberechtigung für 3 Monate.
Beziehst Du Dich auf den thread im 1000ps-Forum? http://www.1000ps.net/forum.asp?them...id=626449#view
Falls ja fürchte ich es schaut schlecht aus, da der Reifen ja wirklich "glatzert" gewesen sein dürfte. Und da gibtes eine Entscheidung des VwGH vom 30.5.2001, 99/11/0228 wonach die Verwendung eines PKW mit 2 profillosen Reifen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeutet. Und beim Zweirad wird das wohl beim profillosen Hinterreifen leider auch genauso gelten.
Grüsse
leatherman


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