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-   -   gemailter vertrag gültig? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=114201)

eAnic 02.11.2003 20:20

gemailter vertrag gültig?
 
folgender Sachverhalt:

Habe am 13.8. einem bekannten Anbieter (Name wird nicht erwähnt) einen Handytarif Ummeldvertrag zugemailt.

In diese Mail habe ich 2 PDF Dateien für meine beiden Rufnummern reingehängt.

Nun, wo ich die Rechnung habe, muss ich feststellen, das die wa***er nur eine Rufnummer umgestellt haben. Und dummerweise ist nun auch schon die Ummeldefrist abgelaufen.

Meine Reklamation haben die mit der Begründung "Um auf Kulanz aktiv werden zu können benötigen sie unbedingt eine Faxbestätigung auf der das Datum und die beiden Seiten ersichtlich sind - dies sei bei E-Mail nicht gegeben."

Also wenn das so ist, warum dürfen die dann überhaupt Verträge per Mail annehmen?? Ich habe extra nochmal vorher nachgefragt, ob ich das mailen kann.

Außerdem habe ich noch die Kopie der Mail, die ich ursprünglich versandt hatte und ich wette, mein Webhoster hat mit Sicherheit auch noch das Protkoll über die erfolgreiche Zustellung.

Deshalb meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit denen zu beweisen daß sie im Unrecht sind? Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage über die Gültigkeit von E-Mails?

CISK 02.11.2003 20:38

von der sonderzeichsammlung wird mir schlecht

maXTC 02.11.2003 20:39

:lol:

eAnic 02.11.2003 20:41

Zitat:

Original geschrieben von CISK
von der sonderzeichsammlung wird mir schlecht
bitte wie meinen?

Theoden 02.11.2003 20:53

Irgendwas funktioniert bei dir nicht richtig.

Zitat:

Habe am 13.8. einem bekannten Anbieter (Name wird nicht erwähnt) einen Handytarif Ummeldvertrag zugemailt.

In diese Mail habe ich 2 PDF Dateien für meine beiden Rufnummern reingehängt.

Nun, wo ich die Rechnung habe, muss ich feststellen, das die wa***er nur eine Rufnummer umgestellt haben. Und dummerweise ist nun auch schon die Ummeldefrist abgelaufen.

Meine Reklamation haben die mit der Begründung "Um auf Kulanz aktiv werden zu können benötigen sie unbedingt eine Faxbestätigung auf der das Datum und die beiden Seiten ersichtlich sind - dies sei bei E-Mail nicht gegeben."

Also wenn das so ist, warum dürfen die dann überhaupt Verträge per Mail annehmen?? Ich habe extra nochmal vorher nachgefragt, ob ich das mailen kann.

Außerdem habe ich noch die Kopie der Mail, die ich ursprünglich versandt hatte und ich wette, mein Webhoster hat mit Sicherheit auch noch das Protkoll über die erfolgreiche Zustellung.

Deshalb meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit denen zu beweisen daß sie im Unrecht sind? Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage über die Gültigkeit von E-Mails?

Chrisi99 02.11.2003 20:55

Zitat:

Original geschrieben von CISK
von der sonderzeichsammlung wird mir schlecht
JA! :D

grausam http://www.impax-2nd.org/Karl_Christ...derzeichen.jpg

eAnic 02.11.2003 20:57

ach herrje schon wieder das sc**** Mozilla Problem.
Welche Zeichenkodierung muss ich einstellen, damit das richtig funktioniert?

Theoden 02.11.2003 20:58

Falls das Quote bei dir normal aussieht, so siehts bei uns aus:

eAnic 02.11.2003 21:04

folgender Sachverhalt:

Habe am 13.8. einem bekannten Anbieter (Name wird nicht erwähnt) einen Handytarif Ummeldvertrag zugemailt.

In diese Mail habe ich 2 PDF Dateien für meine beiden Rufnummern reingehängt.

Nun, wo ich die Rechnung habe, muss ich feststellen, das die wa***er nur eine Rufnummer umgestellt haben. Und dummerweise ist nun auch schon die Ummeldefrist abgelaufen.

Meine Reklamation haben die mit der Begründung "Um auf Kulanz aktiv werden zu können benötigen sie unbedingt eine Faxbestätigung auf der das Datum und die beiden Seiten ersichtlich sind - dies sei bei E-Mail nicht gegeben."

Also wenn das so ist, warum dürfen die dann überhaupt Verträge per Mail annehmen?? Ich habe extra nochmal vorher nachgefragt, ob ich das mailen kann.

Ausserdem habe ich noch die Kopie der Mail, die ich ursprünglich versandt hatte und ich wette, mein Webhoster hat mit Sicherheit auch noch das Protkoll über die erfolgreiche Zustellung.

Deshalb meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit denen zu beweisen dass sie im Unrecht sind? Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage über die Gültigkeit von E-Mails?

besser?

allwissende Müllhalde 02.11.2003 22:37

Falls das besagte Email auch so ausgesehen hat, wunderts mich nicht ;)


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