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FordPrefect 28.10.2003 11:29

Umtausch von kapputter Ware
 
Wenn ein Gerätefehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, und man Rückgabe des Warenwertes fordert, muss man dann eine Gutschrift annehmen oder kann man auf Bares bestehen?

pc.net 28.10.2003 11:35

hat der verkäufer schon erfolglos versucht nachzubessern?

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
Zitat:

Es gibt rechtlich gesehen vier Möglichkeiten, wie ein Gewährleistungsfall abgehandelt werden kann:
Wandlung (Geld zurück, Ware zurück)
Preisminderung
Verbesserung (Übergeber beseitigt den Mangel, meist eine Reparatur)
Austausch (Übergeber nimmt das mangelhafte Produkt zurück und gibt dem Konsumenten ein neues, funktionierendes)

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten belassen, sieht aber nun einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vor. Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.

Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn
Verbesserung oder Austausch unmöglich sind
oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert oder sie
nicht in angemessener Frist vornimmt;
Verbesserung oder Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären;
Verbesserung oder Austausch dem Übernehmer aus trifftigen Gründen, die in der Person des Übergebers gelegen sind, unzumutbar sind.

Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.
http://www.konsument.at/seiten/p2401.htm
Zitat:

Wandlung

Ausser in den Fällen, dass eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder untunlich ist, kann man Wandlung erst verlangen, wenn das Begehren auf Verbesserung oder Austausch erfolglos geblieben ist. Wandlung ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt; dann bleibt nur die Preisminderung.

Wandlung bedeutet: Rücktritt vom Vertrag mit der Konsequenz, dass wechselseitig bereits erbrachte Leistungen zurückzugeben sind („Ware retour – Geld retour“).

TIPP Kein Gutschein sondern Geld

In einem solchen Fall muss man sich im übrigen nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Rückabwicklung bedeutet Rückzahlung von Bargeld.



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