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Strafbar...
Bin ich mit 18 eigentlich für Taten veranwortlich die ich als noch nicht 18jähriger begangen habe?
Zb. gestern ein Lied runtergeladen, hafte ich oder meine Eltern? |
strafbar!
schon mal was von Jugendgericht,Jugendgefängnis gehört? |
ab 14 ist man strafmündig.
straftaten vom 14. bis zum 18. lebensjahr werden unter das jugendstrafrecht fallen, von 18-21 gibt es mildernde umstände, sofern du nicht vorbestraft bist und ab 21 gilt das normale strafrecht. glaube ich zumindest... |
tja warum fragt er bloß ??
:D :D 5.10.1985 ... ist da ein Glückwunsch fällig :rolleyes: |
Re: Strafbar...
Zitat:
du wirst nach dem alter zum tatzeitpunkt "verurteilt". sprich vor einem jugendgericht, selbstverständlich haftest DU. deine eltern sind zwar deine garanten, es unterliegt aber nicht direkt ihrer verantwortung dein internet-verhalten zu kontrollieren. was anderes wäre es zb., wenn dir dein vater das auto gegeben hätte und du damit was angestellt hättest (dann wär dein dad dran). ansonsten gibts auch noch die übergangsregelung "junger erwachsener" bis 21j. das downloaden von musik aus dem internet wird in österreich nicht als diebstahl gewertet, da der gesetzestext zz. lediglich von einer "sache" spricht. seit 2003 gibt es allerdings ein entsprechendes pendant dazu "geistiger diebstahl", der allerdings NIE so streng gewertet werden kann wie beim echten diebstahl, da es an einem gewahrsamsbruch fehlt. hin und wieder ein lied downloaden ist also prinzipiell nicht strafbar (da sowieso §42StGB, geringe Schuld). bei gewerbsmässigem downloaden (also auch grossartig selber anbieten) kann dir theoretisch was passieren, allerdings würdest du auch dan unter die priviligierung der sog. "entwendung" fallen. dann käms zu einer diversion und du müsstest (sofern du unbescholten bist) wahrscheinlich ein paar tage sozialarbeit leisten. also hast im prinzip nichts zu befürchten ;) |
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Ganz so ist das aber nicht. Manche mögens vorm Gericht einfach nicht und dann wird diesen richtig eins reingewürgt. Gesetzte können vom Richter immer ausgelegt werden und dann kommt halt oft a harte Strafe raus. |
Zitat:
hierzu ist gerade eine diskussion im gange. dies ist der aktuelle (strafrechtliche) stand der dinge bezüglich mp3-download in österreich. da das ganze sowieso im ER-verfahren ladet gibts ja sowieso eine volle berufung - dann entscheidet einfach der instanzenzug nach §42, davon bin ich überzeugt. ;) |
Re: Re: Strafbar...
Zitat:
Ciao Oliver |
Re: Strafbar...
Zitat:
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Re: Re: Strafbar...
Zitat:
Aber vor allem habe ich gestern von einem Computer von dem ich mir ein verstümmeltes Lied gesaugt hatte anschließend noch jede Menge Pings erhalten, daher wurde ich nervös... |
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