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artemisia 03.10.2003 04:23

österreichische rechtsprechung
 
frage

gibt es zu dem paragraph 130 stgb für deutschland in österreich ein äquivalent?

artemisia

Styrianbacon 03.10.2003 04:44

worum gehts dabei dann wär das für österreicher einfacher gg

Styrianbacon 03.10.2003 04:53

§ 283 STGB könnte hin kommen, bin allerdings kein jurist

Tarjan 03.10.2003 09:00

Wäre vielleicht Sinnvoll uns auch mitzuteilen um was es in diesen Paragraph geht, hier gibt es nicht nur Juristen ;).

Oli 03.10.2003 09:12

Beim § 130 STGB geht es um Volksverhetzung (in Deutschland).

In Österreich ist tatsächler der § 283 STGB das Äquivalent.

Infos hier:

http://www.oeh.ac.at/oeh/progress/10...9/101924573527

Mit guter Erklärung hier:

http://www.wif.wien.at/gleichstellun...lung3-0809.htm

Und das STGB hier:

http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb274_287.htm


Ciao Oliver

maXTC 03.10.2003 09:18

§ 130 STGB deutschland

§ 130 Volksverhetzung


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

----------------------------------------------------------------

§ 283: STGB österreich

§ 283 Verhetzung


(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

artemisia 03.10.2003 15:54

entschuldigung für die minimalistische fragestellung und merci für alle antworten.

artemisia

wol 03.10.2003 15:58

Wen willst du denn anzeigen oder einnähen lassen? :D

artemisia 03.10.2003 16:08

was bedeutet einnähen?

artemisia

gaelic 03.10.2003 16:10

--> einkastln ;)


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