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-   -   EU-Provider sollen Userdaten preisgeben (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=110764)

maxb 02.10.2003 18:39

EU-Provider sollen Userdaten preisgeben
 
Zitat:

3. Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet
anderer Bestimmungen, die

da) den Schutz natürlicher Personen
hinsichtlich der Verarbeitung
personenbezogener Daten regeln.

Was soll dass? Die EU kann doch keine Richtlinien verfassen, die andere (Datenschutz)Gesetze aushebeln.

Schön langsam sch**ß ich auf diese EU und ihre Paralamentarier :mad:

grüße
maxb

Quelle: siehe unter "Recht auf Auskunft"

red 2 illusion 02.10.2003 19:37

.



Ja ist schräg. Von was sollen die Provider leben wenns die Daten gratis herausgeben müssen.


Die EU denkt einfach zu Antikapitalistisch.

maxb 04.10.2003 13:21

update -> http://www.i4j.at/news/aktuell51.htm

Zitat:

Nach derzeitigem Recht fallen die Verkehrsdaten (Name und Anschrift des Internetusers, der hinter einer bestimmten, meist dynamischen IP-Adresse steckt) unter das, auch Grundrechtsschutz genießende, Kommunikationsgeheimnis und dürfen nur unter bestimmten, im Gesetz genau bezeichneten Voraussetzungen weitergegeben werden. Die Regelung findet sich im § 149a Strafprozessordnungt. Absolute Voraussetzung ist danach bisher, dass ein Delikt vorliegt, das mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Das ist aber bei den Urheberrechtsdelikten derzeit nicht der Fall; § 91 UrhG sieht nur eine Freiheitsstrafe bis 6 Monaten vor; eine gewerbsmäßige Begehung (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre) kommt bei Tauschbörsenusern aus den schon erwähnten Gründen nicht in Betracht. Damit kann in Österreich derzeit praktisch nur ein Tauschbörsenuser strafrechtlich verfolgt werden, der entweder seine Identität selbst bekanntgibt oder mit einer fixen IP-Adresse unterwegs ist. Im Zivilrechtsbereich ist eine Herausgabe überhaupt nicht zulässig. Siehe dazu Näheres unter: Auskunft über Kundendaten

Zitat:

Trotzdem bleibt auch dabei ein Unbehagen, weil das Wertegefüge im Strafrecht einseitig verschoben wird. "Geistiger Diebstahl", wie er von der Urheberindustrie so gerne betitelt wird, kann nämlich nicht dem Sachdiebstahl nach den §§ 127 ff StGB gleichgestellt werden (Strafrahmen 6 Monate bzw. ab einem Wert über € 2.000,-- 3 Jahre).

Das von der Musikindustrie immer wieder verwendete Argument, dass sich der Kopierer die Ausgaben für das Original erspart und damit das Musikstück im Wert der Original-CD "stiehlt", ist absurd. Die meisten Download-Kids könnten sich die Musik nie leisten, die sie aus dem Netz beziehen. Man kann also nicht die im Web kursierenden Musikstücke eins zu eins auf entgangene CD-Käufe umrechnen.

Ein Eingriff in ein Urheberrecht ähnelt eher dem Delikt der Erschleichung einer Leistung gem. § 149 StGB, wo es um "Schwarzfahren" oder Einschleichen in Veranstaltungen geht. Dort sind aber nur ganz geringfügige Strafen (1 bzw. 6 Monate) vorgesehen. Das entspricht auch dem Unrechtsgehalt der Tat im Vergleich zum echten Diebstahl, wo jemandem tatsächlich etwas weggenommen wird, sodass er es danach nicht mehr besitzt. Käme es zur Anhebung der Strafgrenzen, wäre das daher eine durch nichts gerechtfertigte Privilegierung der Musikindustrie. Es fragt sich, ob die Musikindustrie wirklich so arm ist, dass sie dieser strafrechtlichen Begünstigung bedarf.

tosto 04.10.2003 23:44

naja....
sthen die eu gestze nicht über den länder gesetzen?
mein ich, bin mir nicht sicher.
und wenn.
so ein scheiß wegs der muik industrie.
hätten mal früher ihr hirn eingeschaltet, dannn hätten wir des problem heute nicht.
snek die cd preise!
das einzig wahre, und er online verkauf muss günstiger werden.
2€ für ein lied? ich spinn!!!
runter mit den presen dann wird mehr gekauft, und die bosse haben trotzdem genug geld um robbie williams 25mio dollar innen arsch zu schieben!

ciao


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