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Nach einer Gesetzesänderung kann man nun 2 Jahre reklamieren (aktuelle Nachricht) .
Ich bin mal gespannt wie sich das auf den Hardwaresektor auswirkt. Wobei man ja nicht vergessen darf, dass hier 2 Jahre eine Ewigkeit sind. Und darf man im Softwarebereich jetzt 2 Jahre auf Patches hoffen ;)? Naja für Software gelten sowieso andere Gesetze. ------------------ Wer einen Rechtschreib- oder Tippfehler findet, darf ihn behalten! |
Ich kann mich an eine IBM Veranstaltung vor ein oder zwei Jahren erinnern, da wurde das unter der Hand eh schon angedeutet. Also ich glaube nicht, daß das überraschend kommt.
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Diese Gesetzesänderung ist soweit ich weiß schon lange beschlossene Sache, fällt glaub unter EU-Gesetz
Eingeführt wirds aber glaub erst 2002 Hubman |
lt. Gesetzesentwurf solls per Juli 2001 in Kraft treten
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Ich glaub nicht daß es dann leichter wird etwas umzutauschen. Wenn man jetzt noch innerhalb der Garantiezeit ist muß man doch mit allen Mitteln kämpfen um zu seinem Recht zu kommen.
Damit wird es egal sein ob nun 6Monate oder 2Jahre Garantiezeit anfallen. Bye Bastet |
Ja, das ist ein EU Gesetz und schon länger bekannt, nur die nationale Umsetzung dauert eben..
Die gesetzliche Gewährleistungfrist ist nicht gleich Garantie!!! Also insofern ist es ein gewaltiger Sprung nach vorne. Zb werden oft Festplatten günstig vom Händler gekauft, ohne der 3 jährigrn Garantie (IBM), und nterliegen nur der 6 monatigen Gewährleistungsfrist. Viele Händler weisen den Kunden beim Kauf aber nicht darauf hin. Jetzt gehen solche Methoden nicht mehr rein. |
Gewährleitung kriegst von deinem Händler
Garantie vom Hersteller Ich pflichte Kosh bei, das ist schon ein großer Schritt nach vorne hubman |
na dann woll ma mal sehn wie sich das auf die endverbraucherpreise auswirken wird.
sicher nicht gerade günstig nehme ich mal an. mfg Wildrotti |
Ich glaub auch daß das ein wesentlicher und sehr wichtiger Fortschritt ist. Es gibt eben überall Vor- und Nachteile, also auch bei der Eu.
Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie: Gew. ist verpflichtend Gar. ist freiwillig Bei der Gew. dürfen dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen. Sollte alles nichts nützen, kann man auf Rückgabe des Geldes bestehen. Bei der Garantie drehen es sich die Händler wie sie es brauchen. Deswegen ist oft die Garantie nichteinmal das Papier wert auf daß sie gedruckt wurde. Z.B. ist es gang und gäbe, daß man beim Garantietausch einer Ibm-Harddisk Ös 300,-- Gebühren zahlen muß. (Abwicklungsgebühren). Ich find das ist die volle Kundenverarschung. Auf jeden Fall kann man so sicher kein Veratrauen zum Händler aufbauen. |
@lom, unser leidig thema, gelle ;)
aber dazu muß man sagen daß es beim birg war, und bei denen ist (war) immer alles anders. nun wie schon von meinen vorpostern geschrieben: ist ein riesenfortschritt, vorausgesetzt es wird nicht wieder ein hintertürl geschaffen. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
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