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Tarjan 20.12.2000 09:19

Nach einer Gesetzesänderung kann man nun 2 Jahre reklamieren (aktuelle Nachricht) .

Ich bin mal gespannt wie sich das auf den Hardwaresektor auswirkt. Wobei man ja nicht vergessen darf, dass hier 2 Jahre eine Ewigkeit sind.

Und darf man im Softwarebereich jetzt 2 Jahre auf Patches hoffen ;)? Naja für Software gelten sowieso andere Gesetze.

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Wer einen Rechtschreib- oder Tippfehler findet, darf ihn behalten!

Jarod 20.12.2000 09:26

Ich kann mich an eine IBM Veranstaltung vor ein oder zwei Jahren erinnern, da wurde das unter der Hand eh schon angedeutet. Also ich glaube nicht, daß das überraschend kommt.

Hubman 20.12.2000 09:54

Diese Gesetzesänderung ist soweit ich weiß schon lange beschlossene Sache, fällt glaub unter EU-Gesetz

Eingeführt wirds aber glaub erst 2002

Hubman

Tarjan 20.12.2000 09:59

lt. Gesetzesentwurf solls per Juli 2001 in Kraft treten

Bastet 20.12.2000 11:07

Ich glaub nicht daß es dann leichter wird etwas umzutauschen. Wenn man jetzt noch innerhalb der Garantiezeit ist muß man doch mit allen Mitteln kämpfen um zu seinem Recht zu kommen.
Damit wird es egal sein ob nun 6Monate oder 2Jahre Garantiezeit anfallen.

Bye Bastet

Kosh 20.12.2000 11:34

Ja, das ist ein EU Gesetz und schon länger bekannt, nur die nationale Umsetzung dauert eben..
Die gesetzliche Gewährleistungfrist ist nicht gleich Garantie!!! Also insofern ist es ein gewaltiger Sprung nach vorne. Zb werden oft Festplatten günstig vom Händler gekauft, ohne der 3 jährigrn Garantie (IBM), und nterliegen nur der 6 monatigen Gewährleistungsfrist. Viele Händler weisen den Kunden beim Kauf aber nicht darauf hin. Jetzt gehen solche Methoden nicht mehr rein.

Hubman 20.12.2000 12:59

Gewährleitung kriegst von deinem Händler
Garantie vom Hersteller

Ich pflichte Kosh bei, das ist schon ein großer Schritt nach vorne

hubman

wildrotti 20.12.2000 21:50

na dann woll ma mal sehn wie sich das auf die endverbraucherpreise auswirken wird.
sicher nicht gerade günstig nehme ich mal an.

mfg

Wildrotti

The_Lord_of_Midnight 20.12.2000 22:02

Ich glaub auch daß das ein wesentlicher und sehr wichtiger Fortschritt ist. Es gibt eben überall Vor- und Nachteile, also auch bei der Eu.
Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie:
Gew. ist verpflichtend
Gar. ist freiwillig
Bei der Gew. dürfen dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen. Sollte alles nichts nützen, kann man auf Rückgabe des Geldes bestehen.
Bei der Garantie drehen es sich die Händler wie sie es brauchen. Deswegen ist oft die Garantie nichteinmal das Papier wert auf daß sie gedruckt wurde. Z.B. ist es gang und gäbe, daß man beim Garantietausch einer Ibm-Harddisk Ös 300,-- Gebühren zahlen muß. (Abwicklungsgebühren). Ich find das ist die volle Kundenverarschung. Auf jeden Fall kann man so sicher kein Veratrauen zum Händler aufbauen.

Rundumadumleuchtn 20.12.2000 23:39

@lom, unser leidig thema, gelle ;)
aber dazu muß man sagen daß es beim birg war, und bei denen ist (war) immer alles anders. nun wie schon von meinen vorpostern geschrieben: ist ein riesenfortschritt, vorausgesetzt es wird nicht wieder ein hintertürl geschaffen.

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mfg karl s'glühlamperl
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