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Theoden 13.06.2003 19:44

I love my Bundesgendarmerie
 
http://members.surfeu.at/pfosten/Scheiss_Kibara!.pdf

:ms:
Toll, dass ich mich nicht erinnern kann dort einmal überholt zu haben...

cRyoTaNK 13.06.2003 19:50

Weil du schreibst seit wann ist ein Golf II Rabbit ein Kombi?
Kannst deine Rücksitze umlegen? Wenn ja dann is ein Kombi. :D

Theoden 13.06.2003 19:51

:rolleyes:

frazzz 13.06.2003 19:52

und aus :D

renew 13.06.2003 19:54

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
Weil du schreibst seit wann ist ein Golf II Rabbit ein Kombi?
Kannst deine Rücksitze umlegen? Wenn ja dann is ein Kombi. :D

:ja:

Ich kenn auch einen alten Ford Escort (kein "Kombi").
Da steht auch im Zulassungsschein Kombi drinnen - aus genau dem Grund. ;)

cRyoTaNK 13.06.2003 20:09

Alles was eine Heckklappe und keinen Kofferraum hat ist ein Kombi.
Auch wenn ein Schaß reingeht. ;)

Theoden 13.06.2003 20:09

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
und aus :D
Toller Zusammenhang....

Edit: Na geh..wo isn der Link hin?

maXTC 13.06.2003 20:09

kombinationskraftwagen

Zitat:

Begriffsbestimmungen
§ 2. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
1. „Fahrzeug“ Kraftfahrzeuge der Klasse M1 Personenwagen und Kombinationskraftwagen oder der Klasse
N1 leichte Nutzfahrzeuge gemäß § 3 Z 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl.
Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 102/2002, und bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge,
jedoch unter Ausschluss von dreirädrigen Krafträdern.
Kommentar Gesetzgeber: Die Definitionen wurden von der Altfahrzeugerichtlinie übernommen und an die
einschlägigen österreichischen (insbesondere kraftfahrrechtlichen) Bestimmungen angepasst. Fahrzeuge im
Sinne dieser Verordnung sind solche der Klasse M1 (Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen)
oder N1 (Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
3,5t); weiters dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete
Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei innerer Verbrennung oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h). Unter den Begriff Fahrzeug kann
sowohl ein neues als auch ein gebrauchtes Fahrzeug subsummiert werden.

Theoden 13.06.2003 20:11

Ja ok, dann ises eben ein Kombi. :heul:

maXTC 13.06.2003 20:18

kein kombi, ein kombinationskraftwagen :D

Theoden 13.06.2003 20:26

passt scho max...

maXTC 13.06.2003 20:48

na ich kann nichts dafür, dass du unvorschriftsmäßig überholt hast! ;)

Theoden 13.06.2003 21:04

Ja wenns wirklich so wäre...ich sag ja ich kann mich nicht erinnern dort jemals überholt zu haben.

maXTC 13.06.2003 21:17

soviel ich weiß, kannst du einspruch erheben. (2 wochen?)

hast du dein auto mal "verliehen"? mama, papa, schwester, bruder, freund?

Theoden 13.06.2003 21:21

Nein. Die Zeit kommt auch hin...da bin ich gerade zhausgfahren. Ich hab aber eine Vermutung: ~30m vor Ende des Überholverbotes kann man nach rechts abbiegen..wahrscheinlich is einer vor mir dort abgebogen und ich bin in dem Moment links vorbeigefahren und hab die Sperrlinie überfahren. Aber dafür 144€ zahlen zu müssen is eine Frechheit.

maxb 13.06.2003 22:21

ich würd' auf jedenfall einspruch erheben und maximal 72€ zahlen.

den die eine verkehrsübertretung bedingt die andere und für solche delikte könnens dich nur einmal strafen.

maxb 13.06.2003 22:25

als erstes ruf einmal an und frag den "Karl" wie's denn das überhaupt festgestellt haben und wer das überhaupt festgestellt hat. kannst ja gleich sagen, dass du dich nicht an diese übertretung erinnern kann.

Theoden 13.06.2003 22:40

Werd das mal versuchen...seh nämlich auch nicht ein wieso ich 2mal zahlen soll.

K@sperl 13.06.2003 23:57

Schreib das Ganze mal in

http://www.richtervereinigung.at:8080/~Meinungen

CISK 14.06.2003 05:27

ist in dem tollen forum in der letzten jahren überhaupt mal was gepostet worden?

martens 16.06.2003 23:17

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich würd' auf jedenfall einspruch erheben und maximal 72€ zahlen.

den die eine verkehrsübertretung bedingt die andere und für solche delikte könnens dich nur einmal strafen.


Kumulation heißt hier das Schlagwort...
means Verwirklichung mehrerer verschiedener Straftaten durch eine Handlung...
Nach dem VStG auch getrennt strafbar...

martens 16.06.2003 23:18

Zitat:

Original geschrieben von maxb
... kannst ja gleich sagen, dass du dich nicht an diese übertretung erinnern kann.
Würd ich nicht machen, denn da hast gleich verloren...
Wennst dich nicht erinnern kannst, wie willst dann sagen, du hast nicht überholt ???

maxb 17.06.2003 00:29

Zitat:

Original geschrieben von martens



Kumulation heißt hier das Schlagwort...
means Verwirklichung mehrerer verschiedener Straftaten durch eine Handlung...
Nach dem VStG auch getrennt strafbar...

verschiedener, du sagts es, sind es aber nicht :p

martens 17.06.2003 00:47

Überholen im Überholverbot und dabei Überfahren der Sperrlinie sind 2 verschiedene Delikte, auch wenn sie in einer Handlung begangen werden...

Es gibt ja auch Sperrlinien ohne Überholverbot bzw Überholverbote ohne Sperrlinien...

Siehst auch an den verschiedenen Paragraphen
9 Abs 1 bzw 52 lit a Z 4a StVO.

In dem Fall kann also die Beh. beides strafen...

VStG:
Zusammentreffen von strafbaren Handlungen
§ 22.

(1) Hat jemand durch verschiedene selbständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.
(2) Dasselbe gilt bei einem Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht zu ahndenden strafbaren Handlungen.

oki ?

maxb 17.06.2003 00:50

Zitat:

Original geschrieben von martens
Überholen im Überholverbot und dabei Überfahren der Sperrlinie sind 2 verschiedene Delikte, auch wenn sie in einer Handlung begangen werden...

Es gibt ja auch Sperrlinien ohne Überholverbot bzw Überholverbote ohne Sperrlinien...

Siehst auch an den verschiedenen Paragraphen
9 Abs 1 bzw 52 lit a Z 4a StVO.

In dem Fall kann also die Beh. beides strafen...

VStG:
Zusammentreffen von strafbaren Handlungen
§ 22.

(1) Hat jemand durch verschiedene selbständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.
(2) Dasselbe gilt bei einem Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht zu ahndenden strafbaren Handlungen.

oki ?

Zitat:

verschiedene selbständige Taten
was willst noch mehr, steht genau so im gesetz, probiert wird es öfters bei soetwas doppelt abzukassieren.

alles klar ;)

Theoden 17.06.2003 01:08

Also dürfen sie jetz nicht doppelt abkassieren? :confused:

maxb 17.06.2003 01:12

Zitat:

Original geschrieben von martens
oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen.

:motz:

hätte Theoden hier überholen können ohne die sperrlinie zu überfahren, dann wäre eine doppelte strafe gerechtfertigt gewesen. meiner meinung nach trozdem noch "grauzone". aber es wird so gesehen schon passen :)

aber 2x72€ ist ein wucher :mad:

martens 17.06.2003 11:04

@maxb
ah, hast den fetten Teil doch noch gesehen...;)

Obs gerecht ist, lass ich mal dahin gestellt, "recht" ist es auf alle Fälle...


frazzz 17.06.2003 11:08

hm, seit wann darf man an rechtsabbiegern (in diesem zusammenhang) vorbeifahren?

martens 17.06.2003 11:29

Hab das Posting oben schon geändert, auch bei einem Rechtsabbieger gilt das Vorbeibewegen als überholen, nicht als vorbeifahren. Es müßte ein dezitierter Verzögerungsstreifen vorhanden sein, dann gilts als vorbeifahren.
Sorry...

:(

Theoden 17.06.2003 11:35

:heul:

martens 17.06.2003 11:40

die B47, welche ist denn das bzw wo ist die ?

Theoden 17.06.2003 12:00

Die beginnt beginnt bei Abfahrt der Brünner Richtung Breclav...also Bullendorf=>Großkrut=>etc.

frazzz 17.06.2003 12:41

also eh in dem gebiet wo sie auf einer 4spurigen strasse einen fahrstreifen mit sperrfläche übermalen :confused:

martens 18.06.2003 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Die beginnt beginnt bei Abfahrt der Brünner Richtung Breclav...also Bullendorf=>Großkrut=>etc.
Wußt ichs doch, daß ich die Strasse kenne...
aber normalerweise sind Weinviertler Gendarmen ja harmlos (weil unwissend...:D )...

Theoden 18.06.2003 13:02

Ah unbefriedigter Ziviler halt...


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