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Gewährleistung bei Konkurs des Händlers?
Leider ist ja der VDS in der Gumpendorfer Str. in Konkurs gegangen - war ein nettes Geschäft.
Kennt sich jemand aus wie es denn mit der Gewährleistung für meinen Rechner aussieht wenn der Händler in Konkurs geht? Die Firma ist ja dann weg :( |
soweit ich weiss, gibts eine neueröffnung al onlineshop - frag mal nach...
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ganz so ist es nicht
weil wenn ich zB ein Auto kaufe und die Firma sich dann auflöst oder in Konkurs geht, mit dem Auto aber was nicht stimmt, muss auch was geschehen. Frag am Besten beim Konsumentenschutz nach, falls du Probleme mit deinem Kastl hast.
mfg GOTHIC |
Zum "Glück" hatt ich die Probleme bereits bevor es dem VDS schlecht erging - d.h. er hat sich noch drum kümmern können.
Ist eine Frage für den Fall der Fälle - aber besser einfach nicht verschreien ;) |
die garantie und gewährleistung ist dem hersteller verpflichtend
du kannst mit dem gerät (was es nun ist hab ich wohl überlesen, abgesehen von pc komplettsystemen) zu jedem x beliebigen händler gehen, der kann es dann unter der gewährleistung oder garantie für dich reparieren. is entweder so das ers einschickt zum hersteller oder selber repariert und es dem hersteller in rechnung stellt |
Aha - das klingt ja erfreulich.
Es ist ein "Komplettsystem", ist aber selbst zusammengestellt und besteht daher aus Marken-Einzelkomponenten (d.h. IBM Festplatte, Asus GraKa, Epox Mainboard etc). Da müsste die Garantie auch funktionieren, oder? Echt, da maschiere ich zu einem "fremden" Händler, und der würde es mir reparieren bzw. einschicken? |
zB
wenn du zB beim Media Markt ein Gericom Notebook :D kaufst und dann was damit nicht passt schicken die das auch ein, also zur Firma die sich damit auskennt bzw. (erzeuger) die reparieren das, korrigiert mich falls ich mich irre. Ein Bekannter hat so sein neztteil vom Notebook nach einem Jahr auf Garantie ersetzt bekommen.
mfg GOTHIC |
Hi,
Nein so einfach ist das nicht. Du kannst nicht bei Z kaufen und bei X reparieren. X würde sich nämlich bedanken. Denn X hat mit die ja nix zu tun. Eine Ausnahme gibt es insoweit, dass große Firmen oder Handelsketten eine Reklamation anbieten. Das geht z.B. bei Saturn, H&M oder Karstadt. Egal, wo gekauft, Reklamation in jeder anderen Filiale möglich. Grund, du hast ja bei selben Unternehmen gekauft. Dann gibt es noch die Kulanz des Herstellers. So bietet Siemens Mobile 2 Jahr Umtausch an, egal wo gekauft. Sie holens ab und bringen neues Handy. Das muss Siemens aber nicht tun! Das heisst, es ist eine Herstellergarantie. Somit mußt du schauen, ob die Hersteller deiner Produkte eine derartige Garantie geben. So macht AMD ich glaube 3 Jahre auf boxed Versionen. Gibt es keine Garantie des Herstellers und ist der Händler pleite, hast du Pech. Denn es ist dein Risiko, wo du kaufst und ob du deine Ansprüche durchsetzen kannst. Letztlich kannst du nur auf Kulanz eines Herstellers hoffen, falls du anders keine Chance hast. Aber eine System, ich kaufe bei X und repariere bei Y gibt es nicht. Was kann Y für eine eventuelle Schlampigkeit des X. Wirtschaftlich wohl nicht realisierbar. Gruß Marcus |
D.h. falls was ist (es wird nichts sein :) ) probieren ob der Hersteller des Gerätes die Gewährleistung übernimmt?
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Zitat:
Ciao Oliver |
Ja, wenn du Glück hast, macht der Hersteller was.
Das nicht der fremde Händler Kulanz anbietet, ist doch klar. Stellt euch mal vor, einer verkauft für 10% billiger und baut immer schlammpig den PC zusammen. Und plötzlich ist der Pleite und alle rennen zum anderen Händler. Der wird sich bedanken. Die Hersteller übernehmen die Kosten sicher nicht, wenn fehlerhaft eingebau wurde. Somit müsste er den Schaden aus eigener Tasche zahlen, obwohl er nix verkauft hat. Ist doch nachvolliziehbar, dass es so nicht klappt. Somit kann eine Herstellergarantie viel Wert sein. Übrigens würde ich aus diesen Gründen nur in Läden kaufen, wo ich weiß das die zu 99% morgen noch da sind. |
>Somit kann eine Herstellergarantie viel Wert sein. Übrigens würde ich >aus diesen Gründen nur in Läden kaufen, wo ich weiß das die zu 99% >morgen noch da sind.
Das dachte ich mir beim VDS damals auch :( War immer ein bissl teurer als die anderen, dafür gutes Service & Beratung - beim ältesten PC-Händler Wiens kommt man halt nicht auf die Idee das die kurz vor'm Zusperren sind... |
Ich glaube da verwechseln manche entscheidendes.
1. Gesetzliche Gewährleistung. Ist eine Leistung des Händlers, der das Produkt an den Endverbraucher verkauft hat. Die bekommt man selbständlich nur vom Händler. Dem Kunden dürfen KEINERLEI KOSTEN entstehen ! Die Leistung ist GESETZLICH geregelt. Daher sind jegliche vertragliche Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistung unwirksam und rechtswidrig. 2. Garantie. Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die bekommt man selbstverständlich nur vom Hersteller. Dem Kunden können Kosten entstehen. Es gilt nur das was der Hersteller vertraglich zusagt, denn bei der Garantie handelt es sich wie gesagt um eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Nur weil ein Händler die Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt, um seine eigenen Gewährleistungsaufwendungen zu senken, heisst das noch lange nicht, daß es sich nicht auch gleichzeitig um einen Gewährleistungsfall handelt. |
Noch was zu konkreten Frage von VDS. Wenn der Webshop die Rechtsnachfolge der ehemaligen VDS antritt, dann ist er selbstverständlich auch verpflichtet, die Gewährleistungsansprüche der vormaligen Firma VDS zu erfüllen. Mir ist aber nicht klar, ob das bei einem Konkurs möglich bzw. üblich ist. Denn was wäre dann der Sinn eines Konkurses ? Dadurch wird ja die Firma aufgelöst und liquidiert.
Und wenn jemand vom Konkursverwalter den Markennamen "VDS" kaufen will, wird der nichts dagegen haben, nehme ich an. Bevor ich aber gleich aufgebe, würde ich einfach beim Webshop VDS anfragen, sollte sich so ein Fall ergeben. Mehr als nein sagen können sie nicht. Und Fragen kostet in diesem Fall nichts. |
Das denke ich mir auch - wozu Konkurs wenn ich dann die Altlasten der Firma mitschleppen muss - dann hätte es ja keinen Konkurs gebraucht...
Der Unterschied wird eine neue Firma namens "VDS online" statt "VDS" sein. |
Ich hab nochmals auf der ehemaligen VDS homepage nachgesehen, und der Konkursverwalter schreibt man solle etwaige Garantieansprüche in Geld umrechnen und bei Gericht als Geldanspruch anmelden...
Kostet schon mal 17 Euro Eingabegebühr... |
Zitat:
Forderungen gegenüber der im Konkurs befindlichen Firma können beim Masseverwalter angemeldet werden, diese Forderungen müssen aber vor dem Konkurs entstanden sein (also Gewährleistungsanspruch in der Regel nur dann, wenn dieser VOR dem Konkurs bekanntgegeben wurde). Wenn nun eine neue "VDS" entsteht, dann ist dies kein Rechtsnachfolger, sondern eine neue Firma - mit neuen Eigentümern (da ja im Regelfall der alte Eigentümer keine Firma mehr gründen darf). Natürlich kann die Marke "VDS" verkauft oder übertragen werden. Als neue Firma müssen rechtlich KEINE Gewährleistungsansprüche der alten Firma erfüllt werden, aus Kulanzgründen ist es jedoch immer möglich und natürlich im Sinne des neuen Firmeninhabers (da ja Kunden wieder gebunden werden). Ciao Oliver |
Zitat:
D.h. auf Deutsch (sorry, hab's nicht so mit dem Juristen-Jargon): Ich kann nicht hergehen und eine bestimmte Geldsumme für die mir noch zustehende Gewährleistung (ohne Defekt) dem Masseverwalter melden - sondern das gilt nur, wenn ich vor dem Konkurs einen Defekt hatte und ich der Firma das Ding gebracht habe und die es noch nicht repariert haben. Hab' ich's behirnt? |
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