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subix 06.06.2003 12:53

NB vom Lidl, hat jemand damit auch ein Problem?
 
Hallo,

mein Bruder hat sich gestern das Notebook vom Lidl gekauft, ein Targa Visionary XP mit dem mobile AMD 2400+.

Es wird ja als Spielenotebook bezeichnet das es einen hervoragenden Notebook Grafik Chip hat. Einen ATI M9000.

So nur leider wird das Notebook bei sämtlichen 3d Spielen zu heiss und es verabschiedet sich entweder mit einem Bluescreen, oder mit der Fehlermeldung:
"
Palaver Palaver

The memory could not be read.

Palaver Palaver
"

Der Speicher hat aber nichts, es liegt eindeutig an der Überhitzung.
Mekrt man besonders beim Spiel Warcraft 3.

Zuerst rennt alles Flott, dann kommen kleine FrameDrops ins spiel, und irgendwann gibts dann einen Großen FrameDrop alle paar Sekunden, und plötzlich Bluescrren oder Fehlermeldung (je nach Spiel).

Das ganze spielt sich von 1 - 5 Minuten ab.

Vieleicht kann mir ja jemand helfen, hab nämlich ein ur schlechtes gewissen deswegen, weil ich meinem Bruder vorschlug dieses Angebot auszunutzen da es absolut nicht schlecht geklungen hat.

mfg

subix

Espresso 06.06.2003 13:07

Zitat:

Für dieses Produkt gibt es ein umfangreiches Servicepaket des Herstellers (inkl. Hotline). Damit entfällt für dieses Produkt unsere "Geld-zurück-Garantie"!
3 Jahre Herstellergarantie inkl. Pick-up-Service und kostenloser (nur für Festnetz) Hotline!
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Espresso 06.06.2003 13:09

anrufen und fragen wegen Umtausch/reperatur

subix 06.06.2003 13:09

die werden mir wohl sagen ich solls einschicken ;)

Lindi 06.06.2003 13:15

Läuft der Lüfter überhaupt an? Müsstest Du hören wenns so ist.
Gruß
Helmut

subix 06.06.2003 13:20

ja läuft an



es wurmt mich halt extrem, gekauft, eingschalten , geht was ned und dann sicher 1-2 monat warten? weis ned obs das bringt, aber ich werd mal anrufen

subix 06.06.2003 13:23

nur kann ich da voll ned anrufen, entweder "diese nummer ist zur zeit nicht vergeben" oder "diese nummer ist von ihrem anschluss aus nicht erreichbar"

subix 06.06.2003 14:00

Jetzt hab ich jemanden erreicht.

Aber irgendwie kann man mein Problem nicht ganz bearbeiten.

bring in service kann so nicht ausgeführt werden "weil spiele nicht funktionieren", der mitarbeiter sagte mir das des gleich storniert werden würde...

aber ich kenne sonst nichts was kein spiel ist und die grafikkarte auslastet.

abgesehen von 3dmark und der stürzt genauso ab.

pc mark rennt einwandfrei (aber hier ist keine 3d belastung)

demnächst wird mich die beschwerdestelle zurückrufen, bin gespannt was da rauskommt.

I weis ja ned, sollens keine Notebooks baun mit einem derart guten Grafikchip, der hiess werden kann(und das wird er) wenns dann erst recht kan support geben wollen.

i hab jetzt auf jeden fall mal an grant.

Woodz 06.06.2003 14:33

dann mußt du dem mitarbeiter mal die leviten lesen.
auch mit dem laptop muss man spielen können.
also dem würd´ ich was erzählen.

lg
woodz

subix 06.06.2003 14:36

der mitarbeiter hat eh gsagt er versteht mich, aber eben wenn ers so weitergibt, das die höhreren instanzen des stornieren würden.

ich wart jetzt mal das telefonat mit der beschwerdestelle ab, wenn das nichts bringt, dann werden die leviten gelesen(auf jede erdenkliche art)

Martin May 06.06.2003 14:51

Sorry, aber einen Notebook würde ich nie in einem Supermarkt kaufen.

Bei einem herkömmlichen PC hat man es mit Standard Komponenten zu tun, da tut man sich wesentlich leichter.

Wie auch immer :

Wenn die explizit einen Spiele Notebook anbieten und dann kann der das nicht, dann ist wohl Geld zurück angesagt.

Dann kauf dir einen ACER oder so bei einem PC Händler aber bitte keinen Gericom, weil sonst spielen wir das selbe bald wieder......

Mupped 06.06.2003 14:57

Ich glabue, daß die höheren Instanzen das nicht so einfach ablehnen können. Immerhin funktioniert ja die Software ohne Probleme was einen Softwaredefekt ausschließen lässt. Ich würde als Fehlerbeschreibung thermische Probleme bei 3D Anwendungen angeben. Letztendlich muß das ja funktionieren.

Und Targa Notebooks gibt es auch im Fachhandel. Aber es stimmt, bei einem Acer, Toshiba oder irgend einem anderen echten Markengerät würde das wohl eher nicht passieren.

subix 06.06.2003 15:05

Ich selber habe ein Toshiba Satelite 2430-201.

es sah halt wie ein sehr gutes notebook aus, jetzt hab ich hier die schererein, bin ja irgendwie selber schuld, aber man liest halt immer wieder das die sachen von der qualität her nicht so schlecht sind.

und ja, es wurde mit spiele notebook geworben

pc.net 06.06.2003 19:08

Re: NB vom Lidl, hat jemand damit auch ein Problem?
 
Zitat:

Original geschrieben von subix
Es wird ja als Spielenotebook bezeichnet das es einen hervoragenden Notebook Grafik Chip hat. Einen ATI M9000.
hast du das irgendwo schriftlich? werbung?

ich find ja nur die beschreibung des graphikchips:
Zitat:

Mobility Radeon 9000, 64 MB DDR-RAM on Board, Grafik ohne Grenzen mit DirectX 8.1 Support: Unterstützt Pixel- und Vertex-Shader 1.4, Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: Bilder, Videos und Präsentationen in optimaler 2D und 3D Qualität, DVD und Video in Kinoqualität: Internetvideos in Fernsehqualität und DVD-Wiedergabe wie im Kino, Anschluss von VGA und/oder TV Monitor: DVD-Spielfilme am TV-Monitor betrachten.
und da steht aber nix von spielen ;)

wenn es beworben wurde und ein spielen von 3d-spielen damit nicht möglich ist, wäre es doch ein bruch eines werbe-versprechens -> rückgaberecht :rolleyes:

roadrunner 06.06.2003 23:18

also bezüglich den bluescreens solltest du umtauschen.

wegen der wärme, das scheint normal zu sein. wie du in meiner fusszeile erkennen kansnt, habe ich auch ein amd notebook. und das con compaq. das wird beim spielen auch warm, obwohl die lüfter auch max rennen. der laptop meiner freundin (acer gleichfalls mit amd mobile proz wie meiner , nur eben mit via chipsatz und "keiner" grafikleistung). dieser fängt auch an zu kochen.

wobei ich anmerken will, dass es sich nicht bei dem cpu lüfter erwärmt, sondern auf der anderen seite. des weiteren muss ich aber AMD zu gute halte, dass in deren specs im vergleich zu intel höhere temps zugelassen sind.

mankra 06.06.2003 23:53

Egal ob es als Spiele NB beworben wurde oder nicht, 3D Anwendungen müssen funktionieren.

Vor allem, das wird ja net besser, mit der Zeit (und Staub am Lüfter) eher noch schlechter.

Egal was auf dem Prospekt steht, in diesem Fall hast Du immer ein Umtausch/Rückgaberecht.

Klar zuerst wird eine Reperatur/Austausch versucht. Hilft das nichts, hat man lt. Konsumentschutzgesetz ein Rückgaberecht.

Mupped 07.06.2003 01:06

Ich würde nicht so oft das Rückgaberecht in den Mund nehmen. Damit man das hat müßen die Typen von Targa(=Actebis=Otto Konzern) ziemliche pfeiffen sein, was sie nicht sind.

Das es 1-2 Monate dauern wird, daß Notebook wieder in der Hand zu halten kann ich mir nicht vorstellen. (Ist ja kein Gericom :p) Vielleicht ist ja nur ein Lüfter ausgefallen oder nicht richtig angesteckt...
Bis jetzt habe ich noch nirgends von thermischen Problemen mit diesem Notebook gelesen.

Auf jeden Fall sollte man sich informieren wie man diesem Händler/Erzeuger auf die Pelle rücken kann.
Er hat jetzt ein Recht das "nachzubessern" sprich zur reparieren bzw. reparieren zu lassen. Klappt das auf's erste mal nicht würde ich schriftlich eine Frist setzen bis zu der Du eine korrekte Reparatur oder besser gesagt "Nachbesserung" erwartest. (Angemessen natürlich)

Dann rückt das Rückgaberecht schon näher heran. Aber ich glaube so weit wird es garnicht kommen.

Eventuell hilft auch ein kurzer Besuch bei dem Filialleiter .

steelrat 07.06.2003 07:37

naja
 
aber in dem Fall würd ich fast sagen es ist ein sog.
DOA (Dead on Arrival) was ja bedeutet, dass der Konsument SOFORTIGES Wandlungsrecht hat, zumindest nach dem neuen KSchG.

ich würd das Ding so schnell wie möglich loswerden wollen, denn einschicken bedeutet gang ganz sicher, dass das Ding auf Wochen verschwunden bleibt, und mit dem selben defekt (& ein paar neuen) zurückkommt...
siehe dazu auch:
http://www.wcm.at/vb2/showthread.php...light=notebook

Ulic 07.06.2003 10:42

vielleicht einfache lösung, was ich weiss hat das notebook ja einen von 2 lüftungsschlitzen unten, deshalb:
verwendest du eh die noppen, so dass das notebook nicht glatt auf dem tisch aufliegt (sonst kriegt nämlich die graka keine luft -> überhitzt -> bluescreen)
hatte ich mal bei einem alten gericom, und wenn man gscheite notebooks gewöhnt ist, dann denkt man nicht an so was.

pc.net 07.06.2003 11:02

achja, notebooks sollte man prinzipiell nicht auf 'weichen' unterlagen (polster, decke, matratze) in betrieb nehmen ... da werden die lüftungsauslässe verlegt ;)

str1ker 07.06.2003 11:27

tausch diesen crap um und hol da des acer travelmate 800

-> leise (unhörbar), stark und spielen kann man sehr gut
-> pentium-m -> sparsam

Ulic 07.06.2003 11:29

ja und die lüfter san leider auch unten, grrr
aber der pentium m ist sicher ein nettes teil (leider auch sehr teuer)

str1ker 07.06.2003 11:36

naja um 1800 -> kriegst scho des acer und des is für mich net so teuer würd ich sagen

es hat wlan, bluetooth, 512ddr, 40gb, und is vergleichbar mit nen 2ghz p4

also es is nicht zu teuer für seine leistung

[edit]

trotz das da lüfter unten is wird des nb nur warm... ausserdem rennt der lüfter net und da pentium-m hat net a so große abwärme wie zum beispiel der p4m oda p4 desktop...

Ulic 07.06.2003 12:11

ja es ist eh zweifellos ein gutes nb, ich mein nur das diese "lüfter unten" unart einfach a schmoarrn is (bsonders wenn ma mal im bett oder auf der coach gamen oder video schaun möchte)
übrigens bei
www.spotlight.de
im notebook unterforum wird viel übers acer geschrieben

pc.net 08.06.2003 09:36

@Ulic
notebooks gehören generell nicht auf weiche unterlagen ;)

Dranul 08.06.2003 10:07

Schon mit einem Treiber-Update versucht? Wenn es keinen neuen Targa-Treiber gibt, kanst du die Catalyst-Treiber modifizieren, um sie am NB zu verwenden. Den Link zum Mod-Programm findest du mit Anleitunghier. Bei meinem Presario 2816EA (Radeon M7500) hat es einwandfrei funktioniert. Ich hatte aber zugegeben vorher auch nie Spiele-Probleme.

Bananamango 08.06.2003 12:03

hey.. ich, mein Bruder und 2 Freunde von mir habe uns das LIDL-Notebook vor ca einem halben Jahr gekauft, und wir hatten bis dato noch nie Probleme damit. Wir sind auch auf Lans mit den Teilen gewesen und haben sie da stundenlang unter Vollast laufen lassen.. OHNE IRGENDEIN PROBLEM. Sieht wirklich so aus als ob Du ein Montagsgerät erwischt hast. Umtauschen / Reparieren müssen sie es Dir auf alle Fälle weil ganz klar ein Mangel vorliegt.
Wie kommst Du darauf, das es ein bis zwei Monate dauern wird bis die Reklamation erledigt ist??? Nachdem es ja nicht Gericom ist was Du da gekauft hast sollte es bei weitem schneller gehen...
banana

subix 10.06.2003 18:09

Hallo

Es liegt auf keiner weichen unterlage auf: normaler schreibtisch.
Die Catalyst Treiber habe ich gleich als erstes ausprobiert ghabt, das selbe
Betriebssysteme, Win2k , Winxp home, winxp prof -> überall das selbe
3d spiele -> stürzen alle ab (errinert mich an mein kt7a problem wo aber der latency patch half)
3d anwendungen -> 3d mark etc verlier alles die lust am laufen und schmiert ab
das nb leicht gestützt zu betreibe da es recht am tisch klebt hatte icha uch probiert, hat nix bracht

so ich bin 100% davon überzeugt das es nen defekt hat

und gut das sich nun endlich jemand von der technik mir angenommen hat. das nb wird am donnerstag abgeholt
das ganze soll 2 Wochen betragen (von heute weg) bis ich es wieder habe.

Ich find das richtig mies, vor allem wegen meinem bruder der halt derweil mit seinem p800 (desktop) rumtorkelt.
Und mir jeden tag aufn wecker geht ;)

Gothic 10.06.2003 19:32

so schnell wie
 
möglich umtauschen oder einschicken lassen

ein bekannter von mir hat seines (von MEDIAMARKT) nach einem jahr einschicken lassen weil sich gar nix mehr getan hat, bildschirm blieb schwarz, sonst leuchtetetn alle lichtln usw. auf jeden fall war sein netzteil hin, es war ein gericom notebook und er hat es innerhalb von 2 wochen wieder zurück hehabt, (AUF GARANTIE) hat gar nix bezahlen müssen.

ich würde nicht lange warten, wenn die das kastl verbockt haben und du es erst so kurz hast (bzw. dein Bruder) dann nix wie hin bzw. einschicken. Leider musst halt warten bis es zurück ist, aber dann gehts wieder und wenn nicht, neue notebook! (AUF GARANTIE) das muss gehen den du hast es ja nicht kaputt gemacht (OVERCLOCKING :D )

mfg Gothic

subix 10.06.2003 21:02

hehe
im gegenteil, hab die mhz von der graka sogar rutergschraubt

aber leider immer das selbe, wird zu warm, schmiert ab

jetzt holn sas halt, i werds jetzt no auf "werkssettings" zruckstellen, damits auch ja nix zum motzn ham ;)

Max76 12.06.2003 13:35

Also ich würd mich erst mal noch gar nicht mit den Garantie-Heinis abgeben!
Wieso willst du 2 Wochen auf das Notebook warten????
Du hast gutes Geld dafür bezahlt und sollst dafür jetzt auch was haben!
Also:
Das Notebook hat doch von Anfang an nicht funktioniert, also bist du noch gar nicht bei der Garantie sondern eigentlich noch bei der Gewährleistung. Die haben dir kein funktionstüchtiges Notebook gegeben, weshalb von Seiten des LIDL der Kaufvertrag noch NICHT erfüllt wurde!!!!
Du hast also SOFORT das Recht das Notebook umzutauschen oder dein Geld zurückzuverlangen falls die das nicht können!

Das ist dein gutes Recht als Konsument und darauf kannst du ruhig pochen! Die Händler erlauben sich ohnehin genug Frechheiten die rechtlich keineswegs gedeckt sind, nur weil die Kudnen halt rechtsunkundig sind und gar nicht wissen, was ihnen zu steht.
Sogar für mich als Jursiten ist es oft mühselig meine Rechte durchzusetzen! (zerbrochenen CPU umtauschen, der bei der Montage kaputt ging)

Probier mal eine DVD abspielen, das wäre wohl auch dann für einen Mitarbeiter bei LIDL leicht zu erkennen, dass da was nicht stimmt, wenns da auch abstürzt!!!!

Aber wie gesagt, lass dich in deinem eigenen Interesse nicht auf die Garantie ein. Die sagen jetzt 2 Wochen und dann hast Mitte Juli mal dein Notebook wieder. Und wennst Pech hast heißt es dass kein Fehler gefunden wurde!

Sei ruhig aufsässig beim LIDL! Die sollen entweder ein neues (originalverpackt) auftreiben oder dir dein Geld zurück geben.

Gothic 12.06.2003 13:41

eines weiss ich
 
ich glaube ich kaufe mir beim lidl nix in der Richtung, wenn die wirklich so kompliziert sind.

Wenn das mit dem Geld zurück geht, würde ich gleich wo anders eines kaufen, wo ich ein "ordenliches" service habe und gleich vor Ort geklärt werden kann was los ist

subix 12.06.2003 15:03

ne, wenn man beim lidl kauft, muss man was unterschreiben, somit ist das rückgabe recht weg, dafür bekommt man den 3 jahre garantie service,

wenn das notebook geht und irgend wann nach 2 jahren einen schaden hat super, aber wenns von anfang an was hat is kacke :(

auf jeden fall ist zurückgeben nicht,

und wegen dvd abspielen.. das funktioniert ja ;) ist ja keine 3d anwendung *g*

Woodz 12.06.2003 15:09

die gewährleistung kann dir keiner "wegnehmen". auch nicht, wenn du igrendwas in der richtung unterschreibst.

allerdings kannst du nur austausch oder verbesserung(reparatur) verlangen.

wandel (also geld zurück) ist nur möglich wenn der austausch oder die reparatur nicht klappt oder unzumutbar ist.
(@max75 das solltest du als jurist eigentlich wissen).
genaueres hier

lg
woodz

subix 12.06.2003 15:12

jo eh, wenns nach der reperatur weiterhin spinnt, eben geld zurück fordern, wenns ma a reperatur anbieten setze ich ne frist bis wann es gehen muss, wenns dann wieder ned geht, geld zurück

Bananamango 12.06.2003 15:13

ich glaube das das Problem folgendes ist.. der Lidl verkauft die Teile nur.. für Garantie und Reparuatur ist eine andere Firma zuständig... das heisst wenn du das Ding an der Kasse bezahlt hast und aus dem Geschäft rausgehst ist der LIDL nicht mehr dein Ansprechpartner sondern eine andere Firma.... korrigiert mich wenn ich mich irre
bananamango

subix 12.06.2003 16:26

genau so ists

weil i behaupt mal das niemand von den lidl mitarbeitern so viel erfahrung hat, dassa die komponenten nennen kann die in seim eventuell zuhause stehenden rechner sand

Max76 13.06.2003 09:00

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
die gewährleistung kann dir keiner "wegnehmen". auch nicht, wenn du igrendwas in der richtung unterschreibst.

allerdings kannst du nur austausch oder verbesserung(reparatur) verlangen.

wandel (also geld zurück) ist nur möglich wenn der austausch oder die reparatur nicht klappt oder unzumutbar ist.
(@max75 das solltest du als jurist eigentlich wissen).
genaueres hier

lg
woodz

@ woodz:

Nur mal zur Klarstellung, nur damit nicht jemand glaubt ich bin auf der Nudelsuppe dahergeschwommen. Ich weiß schon wovon ich rede und schreibe.
Aber ich verzeihe es dir als offenbaren juristischen Laien, der sich auf VKI Seiten herumtreibt, dass du dich da nicht so auskennst.
Ich sag nur Schuster bleib bei deinen Leisten!

So, da hätt ma dann die gesetzlichen Grundlagen:
Tut mir leid, wenn das jetzt länger is, aber dafür hat es dann auch Hand und Fuß:

Ein bisserl was aus dem KSchG idgF:
Gewährleistung

§ 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch
verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der
Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland
gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an
die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher
verlangt
2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern
dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht
überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren
Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist,
besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau
unbeweglich geworden ist.
(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn
es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat
jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.
(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der
Unternehmer zu tragen.

§ 9. (1) Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933
ABGB) können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder
eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der
Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist
auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt
wird.

Vertragliche Garantie
§ 9b. (1) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden.

Und ABGB idgF:

Rechte aus der Gewährleistung
§ 932.
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

So, das wäre mal das Konvolut. Es ist halt nicht ganz einfach.

Also: Ich kann nur mein erstes Posting wiederholen:
Wenn sie das Notebook nicht austauschen können verlange SOFORT dein Geld zurück. Du hat denen dann Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch gegeben und bist nicht weiter verpflichtet etwa 1 Woche auf ein neues Notebook zu warten falls sie nicht austauschen können (jeder weitere Versuch deinerseits ihnen den Umtausch zu ermöglichen ist für dich jedenfalls unzumutbar!).
Ich könnte da jetzt natürlich auch noch seitenweise einschlägige OGH Entscheidungen dran hängen, aber ich glaub das kann ich mir sparen. Die Gerichte sind jedenfalls sehr konsumentenfreundlich, was ich auch verstehen kann und sehr begrüße!

Den § 9b KSchG hab ich dazu genommen wegen dem Zettel den du unterschreiben hast müssen. Ich nehme mal an, dass das eine vertragliche Garantie war. Die Pflichten des eigentlichen Übergebers bleiben aber wie zu entnehmen ist dennoch aufrecht.

Tut mir leid, dass das etwas unübersichtlich geworden ist, aber ich muss mich schon wehren wenn meine juristischen Kenntnisse hier angezweifelt werden. Ich will ja nicht unglaubwürdig sein/werden, denn meine rechtlichen Auskünfte haben immer Hand und Fuß, sonst würde ich sie nicht geben!
:D

Woodz 13.06.2003 09:34

Zitat:

Also: Ich kann nur mein erstes Posting wiederholen:
Wenn sie das Notebook nicht austauschen können verlange SOFORT dein Geld zurück. Du hat denen dann Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch gegeben und bist nicht weiter verpflichtet etwa 1 Woche auf ein neues Notebook zu warten falls sie nicht austauschen können (jeder weitere Versuch deinerseits ihnen den Umtausch zu ermöglichen ist für dich jedenfalls unzumutbar!).
Ich könnte da jetzt natürlich auch noch seitenweise einschlägige OGH Entscheidungen dran hängen, aber ich glaub das kann ich mir sparen. Die Gerichte sind jedenfalls sehr konsumentenfreundlich, was ich auch verstehen kann und sehr begrüße!
so, erstmal habe ich nie behauptet, dass du "auf der nudelsuppe" dahergeschwommen bist. würde ich auch nie machen.

wie kommst du darauf, dass nur juristische laien auf den VKI seiten surfen?

natürlich hätte ich auch ABGB und KSchG zitieren können, nur bin ich der meinung das in diesem forum ein link zu den seiten des VKI mehr bringt.

so nun zum thema.
wie begründest du, dass man sofort sein geld zurückfordern kann, also die wandlung?
ich denke der übergeber hat eine angemessene frist zur verbesserung, kann also das notebook reparieren.
ich sehe nur darin keine "erhebliche Unannehmlichkeit", dass der übernehmer auf die reparatur warten muss.

lasse mich aber von dir und auch dem OGH (geschäftszahl reicht, KRES ist auch ok) gern vom gegenteil überzeugen.

lg
woodz

Max76 13.06.2003 10:18

@ woodz

Ich hab nie gesagt, dass sich nur juristische Laien oder so auf den VKI Seiten Infos holen, ich schrieb doch, dass du es tust. Mehr nicht. Ich hab im übrigen auch nichts gegen den VKI.
Wie ich natürlich auch nicht dich persönlich angreifen will.

Entscheidungen schicke ich dir per mail, weil das irgendwie schon off topic wäre.
Klar, ich kann ein paar posten auch.

Nur die gibts erst am Dienstag weil ich bis dahin wohl kaum zeit haben werde dafür. Und jetzt muss ich auch schon wieder weg zu einer Verhandlung. Tut mir leid.


Zur Sache aber noch:
Man kann natürlich nicht sofort Wandlung beanspruchen, sondern muss dem Übergeber Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch geben. Die gibt er ihm wenn er den Austausch verlangt.
Aber eine Verpflichtung wieder und wieder hinzugehen oder gar eine Woche auf eine Verbesserung (= Reparatur) zu warten ist bei vertretbaren Sachen nicht drin.
Das ist dann unzumutbar und er aknn deshalb wenn der Austausch nix wird sofort sein geld zurück haben. Und genau das steht doch bereits in meinem ersten Posting (nur abgekürzt halt)


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