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Exekutive zockt ab???
Hi all,
habe vor einigen wochen ein schreiben von so einer behörde bekommen, die wollen von mir 42 euro und das nur, weil ich auf der sperrflächt geparkt habe:D das ist ja recht und schön, nur mach ich das schon seit über einem jahr und nur über nacht, also zw. 20.00 und ca 7.00. früher hat das meine lieben kapperlständer nicht gekratzt, weil dort wo ich wohne, kann ich das auto entweder in die wohnung mitnehmen oder eben auf einer sperrfläche (für die müllabfuhr) abstellen. schön, razzo ärgert sich und zahlt. heute:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: das selbe schreiben, wieder 42 euro und dort wo ich wohne liegt das geld auch nicht gerade auf der straße. man nehme nun meine geschichte und den thread hier vom forum wo es darum geht, daß die radars weniger toleranz erlauben. nun meine frage: kann es sein, daß unsere liebe exekutive die anweisung hat, was das zeug hält...abzucashen??? kommt noch jemandem vor, daß die ein bißchen strenger geworden sind??? lg |
Wieso hast du zweimal zahlen müssen? Für ein Delikt? Oder hast dich am nächsten Tag gleich wieder dorhin gestellt? :D
PS: Abkassiert wird seit Jahren in jeder Form und wo es nur geht kräftigst. Die fetten Jahre (Schuldenmacherjahre) sind eben vorbei. Jetzt werden sogar die Groscherln noch eingesammelt. |
beide male ja :(
von mir wollens gerade 68 .- wegen parkens ohne ticket bei dichtem schneefall :eek: einspruch: beweis zamg :lol: muß das auto lt. stvo ja stehenlassen, wenn die strassenverhältnisse ein fahren mit zr-sommerreifen nicht zulassen. winterreifenpflicht haben wir (noch) nicht und mit öffis kann ich meinen arbeitsplatz nicht zeitgerecht erreichen :rolleyes: |
ja mein lieber.
du musst auch löhnen wenn du im urlaub bist u. derweil eine baustelle ein abschleppen deines wagens besorgt. und du hättest ja in deinem falle ein ticket reinlegen können. als ausrede ghilt der schnefall sicher nicht,und mit sommerreifen kannst zumindest bis zum nächsteb freien parkplatz fahren,halt nur mit 5kmH ;) |
Vor einigen Jahren bekam ich eine Anonymverfügung, weil ich im Ortsgebiet und bei guter Sicht angeblich mit Nebelscheinwerfern gefahren bin.
Da ich vorher noch nie eine Anonymverfügung bekommen habe und auch keine Nebelscheinwerfer hatte, habe ich den Fehler gemacht, mich bei der Gendarmerie zu erkundigen, wie es jetzt weitergeht. Und siehe da, was kam als nächstes? In der darauffolgenden Anzeige stand plötzlich nichts mehr von Nebelscheinwerfern sondern diesmal behaupteten sie, ich wäre bei schlechter Sicht ohne Licht gefahren - was aber auch nicht stimmt, aber wie kann man so etwas schon beweisen? Eine Anfrage beim zuständigen Bearbeiter der BH brachte mir wenig Verständnis, aber dafür eine absolut unhöfliche und freche Antwort. :mad2: Muss ich mich so behandeln lassen? Zuerst diese echt lächerliche Anonymverfügung, die dann - als herauskommt, dass bei mir nichts zu holen ist - oh Wunder, plötzlich abgeändert wird, und dann muss ich mich von der BH auch noch blöd anmachen lassen? Also für mich ist die Lage eindeutig, die wollen nur abcashen. :motz: PS: Ich kenne auch jemanden, der eine Anonymverfügung bekam, weil er angeblich beim Verlassen eines Kreisverkehrs nicht geblinkt hatte. Einerseits ist es lächerlich, jemanden wegen so etwas anzuzeigen, und andererseits kann auch hier niemand das Gegenteil beweisen. Schon komisch... :eek: |
Zitat:
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hm, schmankerl.
ich hab mal auf dem mountainbike 600er bezahlt: 300ats weil ich kein licht drauf hatte und 300, weils nicht eingeschalten war :D:heul: der nächste spaß sind diese privaten parksheriff's, ebenso unterste soziale klasse, schreiben dich bei 6minütiger übertretung auf oder warten überhaupt gleich neben deinem auto aufs ablaufen *grrrrrrr* ich schimpfe hiermit >= 80% aller executivorgane, weils unterprivilegierte, unintelligente subjekte sind, wer hat schon mal mit einem polizisten vernünftig reden können? ich habs schon erlebt, daß sie bei ganz normaler sachlicher diskussion (kein schimpfen!) mit "folgen" a'la genauer inspektion des kfz usw. drohen, wenn ich nicht gleich ruhig bin!!! natürl. gibts auch hier wie überall ausnahmen, auch ich habe schon freundliche herren erlebt. aber anderes beispiel: ein freund von mir ist in der disco, trinkt was und fährt daher mit dem taxi heim. am nächsten tag zu mittag will er sein auto abholen, ergebnis: steht mit kapitalem parkschaden am platz! daher erster weg zur polizei wg. einer anzeige gegen anonym, der bulle meint: "na passens amoi auf, i werd sie glei wg. verletzung der anzeigepflicht anzeigen, ein tag is zu spät, wahrscheinlich sans eh fett ham gfahr'n und deswegen erst heut gekommen" dafür gehört dem polizisten sofort gekündigt und sämtl. sozialansprüche entzogen! sodann, also konnte ich mal wieder ein wenig dampf ablassen, ich hasse diese schwarzen schafe (aller) öffentlichen organe, wobei ich auch gleichermaßen ein lob an jene aussprechen möchte, die eben die gewünschte freundlichkeit nicht missen lassen. |
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auf der sperrfläche geparkt hab ich sicher über hundert mal:D ich komme mit polizisten eigentlich immer recht gut aus, ich bin immer sehr einsichtig und klein wie ein mäuschen:ms: und da spar ich mir einiges an kleingeld... |
...zum Parkschaden kann ich auch ein G´schichter´l erzählen
Mein Nachbar fand sein Auto mit absolutem Totalschaden (alle Fenster hin, Fahrgestell total verzogen,...) wieder. Er hat es korrekt abgestellt, nun stand es kaputt und teilweise auf dem Gehsteig gegen einen Lichtmast gequetscht (später konnte durch mehrere Zeugen der Täter samt Lastwagen ausgeforscht werden) Doch bevor mein Nachbar das Auto entdeckt hatte, waren schon die Parksheriff´s da: und steckten einfach einen Strafzettel ans kaputte Auto - weil ein Rad am Gehsteig war, und weil die Parkberechtigung fehlte (ist durch den Aufprall ist der Zettel runtergefallen) Also hatte er ein kaputtes Auto und gleich einen Strafzettel ...auf die, daß das Auto vielleicht durch Fremdverschulden so dasteht kam der dumme Parksheriff nicht - extreme Dummheit scheint dort Berfusvorraussetzung zu sein - auf jeden Fall kostete es meinem Nachbarn viel Zeit und Nerven, den Strafzettel widerrufen zu lassen... ...da war es einfacher von der Versicherung die Ablöse für das Auto zu bekommen in der Privatwirtschaft hätte ich solche Subjekte, wie den Parksheriff mit Fußtritt entlassen... |
ich hätt ja nix gegen parkscheriffs, die tun auch nur ihren job.
aber daß diese komplexhaufen am gehsteig stolzieren, als wären sie die schönsten und besten und überhaupt die wichtigsten von allen, find ich schon traurig:ms: |
also ich denke auch, dass nur abgezockt wird.
aber auf alle polizisten kann man da jetzt nicht schimpfen. ich habe da auch eine positive erinnerung (eine ist besser als keine :)): vor ein paar jahren in winter habe ich mich mit mein auto (hinterrad), rückwärts eingeparkt. den schneehaufen hinter mir habe ich nicht wirklich gesehen und bin mit schwung hinein. und schon standen meine hinterreifen in der luft :) ein paar passanten wollten mir helfen und nichts ging. nach einer zeit kam das unfallkomando vorbei und hat mir geholfen mein auto aus zu schaufeln. wenn die nicht gekommen wären, hätte ich bis auf den sommer warten müssen bis der schneehaufen weg ist :) meine kleine geschichte gruss |
kann man eigentl. gegen eine anonymverfügung was machen? wenn man von irgend einem x beliebingen autofahrer dem man viell nicht sympatisch war wegen irgendwas angezeigt worden ist?
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Also so einfach ist es auch wieder nicht. Wenns hart kommt steht dann Aussage gegen Aussage und ob da die Anzeige weiterverfolgt wird ist fraglich.
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erstmal ignorieren,dann kommt die anzeige,die lt. dann auf den halter. und darauf kannst einspruch erheben. |
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seit wann soll das so sein :confused:
mir ist nichts aufgefallen, aber falsch parken tu ich prinzipiell nicht mehr. das ist mir zu teuer geworden :D |
okay wenigstens kann man sich spätestens bei einer anzeige wehren dann.
sonst wärs ja ärgstens wennst einfach grundlos alle anzeigen kannst und das auch noch durchgeht ;-) |
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abschleppen des wagens wegen temporärem halteverbot (baustelle) ist gratis, andrerseits illegal (eingriff in verfügungsrecht) d.h. mußte mal die polizei bemühen um mein auto überhaupt in der übernächsten gasse wiederzufinden nachdem es aus obigem grund "umgeparkt" wurde. zum anderen: es war der nächste freie parkplatz :D |
wenn jemand auf einer sperrfläche parkt, wird er eben gestraft, genauso wenn man im parkverbot,... parkt.
es ist eben verboten. und das sonst KEINE parkplätze vorhanden sind, kann mir keiner erzählen. meistens ist es nur die bequemlichkeit der menschen, weil 100m weiter will man ja nicht stehenbleiben, oder gar ums eck. |
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mit meinem posting war gemeint, nach der anonymen verfügung. "idipfal" reiter ;) |
Eine Anonymverfügung wird auch aufgrund einer Anzeige verschickt.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Organmandat oder Anzeige. Die Anzeige kann dann folgendermaßen ausfallen. Anonymverfügung Strafverfügung oder Lenkererhebung danach Strafverfügung |
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darum ist es auch immer gut zu fragen: ja, wer hat mich denn angezeigt :D wenn es ein privater war, bin ich dort sicher nicht gewesen. |
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stimmmt zu 1oo pro n i c h t !!! |
Full ACK
Wenn du dein Auto abstellst bevor mobile Tafeln errichtet werden mußt du nichts zahlen. |
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Wenn der Wagen richtig geparkt war, wird er von der Feuerwehr zu einen freien Parkplatz in der Nähe verschoben. |
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wär a bissl zach oder? sag ich halt.. hey der faserschmeichler is letzens mit locker 200 an mir vorbeigezischt und das auch noch rechts. wie willst du beweisen dass das nicht so war? ich hoffe dass auch hier gilt, im zweifelsfall FÜR den angeklagten :) |
ich beweise in diesem fall gar nichts sondern gebe an mich nicht erinnern zu könnne dort zu diesem zeitpunkt unterwegs gewesen zu sein.
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in dubio pro reo
Im Zweifel für den Angeklagten!
Dieser Grundsatz, der für das österreichische Recht gilt, wird im anonymen Strafverfahren NICHT eingehalten. Dort wird angenommen, dass der Anzeiger zu Recht angezeigt hat. Dies hält Guru sowieso auch für einen der größten Fehler unserer Verwaltungsverfahren. Guru |
Stimmt leider ...
Eine Anonymverfügung kann man nur zahlen oder nicht zahlen. Erst wenn man diese nicht bezahlt bekommt man das Recht einen Einspruch zu erheben, und leider auch eine Strafverfügung. Sollte dann der Einspruch abgewiesen werden steht man mit einer höheren Strafe da, die dann noch um 10% erhöht wird da man ja beeinsprucht hat. Aber es gibt genug Leute die wegen sowas zum UVS oder Verwaltungs- gerichtshof marschieren und Glück haben. |
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btw.: die pseudo-punks aus´m ekh die inhalier ich zum frühstück...im dutzend:D |
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Gegen eine Anonymverfügung kannst nur eines machen, nicht einzahlen...dann hat die Behörde die Verpflichtung laut VStG, den Lenker auszuforschen (was aber leider kaum gemacht wird, sondern der Zulassungsbesitzer wird einmal als Lenker angenommen - Verwaltungskostenreduzierung nennt man das :mad: )... Also mal den Lenker bekanntgeben und dann kriegt man eine Strafverfügung, gegen die man binnen 14 Tagen Einspruch erheben kann... bei Strafen über 360,- € kriegt man sowieso gleich eine Aufforderung zur Rechtfertigung und anschließend ein Straferkenntnis.... |
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Es kann lediglich sein, daß die Behörde nach dem Einspruch gegen ein Mandatsverfahren (=Strafverfügung) im ordentlichen Vefahren (=Straferkenntnis)weitere be- oder entlastende Gründe festgestellt hat (§ 19 VStG wenich mich nicht irre). Dann allerdings kann sich die Strafe erhöhen. Davon zu unterscheiden ist die Erhöhung der Verwaltungsgebühren, für den Fall, dein Einspruch geht nicht durch. |
zurück zur frage:
in den ersten 4 monaten diese jahres hat die executive breits beinahe soviel an strafgeldern eingehoben wie im gesamten vorjahr :eek: :eek: :eek: |
Re: in dubio pro reo
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Ist der Anzeiger ein Privatmensch, wird dem Beschuldigten das Recht gegeben, sich zur Anzeige zu äußern. Nach einem Verfahren wird dann per Verfügung oder Erkenntnis entschieden. Ich weiß persönlich von mehreren BHs, daß bei Privatanzeigen, wo Aussage gegen Aussage (ohne Zeugen) steht, die Anzeigen eingestellt werden. Ist der Anzeiger ein öffentliches Organ (Polizei, Gendarmerie, usw) so hat die Behörde mit der Wahrnehmung des beeideten Organes ja schon ein Beweismittel. Sollten dann nach Rechtfertigung (bzw Einspruch) des Beschuldigten trotzdem Zweifel an dessen Schuld aufkommen, kenn ich aus der Praxis lediglich Freisprüche. Für eventuelle schwarze Schafe unter Behörden- oder Polizeiorganen übernehm ich aber keine Haftung....:) |
Zitat:
und halte dich an deinen grundsatz in der signatur, und werde nicht selbst ein troll. |
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