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Walter 07.05.2003 17:11

WINZIP registrieren ?? wozu?
 
Hallo Leute,

auf meiner Wald-und Wiesen-CD zum Installieren von neuen Systemen hab ich u.a. eine Deutsche Version von WINZIP 8.0, die ich mir mal runtergeladen habe (ist schon länger her). Diese Version installiere ich auf neuen Rechnern (oder auch auf alten...). Es handelt sich um DIE Testversion, die man eben unter www.winzip.de herunterlädt.

Nun sagt mir gestern ein Kunde, dass bei der Verwendung dieser Version plötzlich die Meldung kam, dass der Testzeitraum überschritten sei und eine Registrierung notwendig wäre bei sonstiger Strafandrohung. Der Kunde hat per Kreditkarte registriert und erhielt auch prompt eine entsprechende Rechnung von TopSystems. Die Installation bei diesem Kunden ist etwa 1,5 Jahre her. Dort hab ich 2 Rechner installiert, jedoch kam die Meldung nur bei einem!

Nun hab ich selbst diese Version schon "immer" verwendet und nie irgendwo was gelesen von einem Zeitraum der ablaufen könne geschweige denn von einer Meldung, dass der Zeitraum abgelaufen ist. Auch von vielen anderen Kunden weiss ich, dass die unbelästigt und unbehelligt diese Winzip-Version "zur Evaluierung" nutzen.

Was kann da dran sein ?

Oli 08.05.2003 08:04

Winzip ist Shareware, die jedoch auch ohne Registrierung funktioniert. Rechtlich gesehen muß diese Software, wenn man sie nach dem Testzeitraum nicht bezahlen (und registrieren) will, wieder entfernt werden.



Ciao Oliver

spunz 08.05.2003 08:37

du hast dich UND deinen kunden strafbar gemacht, er sollte entweder auf eine kostenlose lösung umsteigen, oder halt alle installationen bezahlen.

Walter 08.05.2003 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Winzip ist Shareware, die jedoch auch ohne Registrierung funktioniert. Rechtlich gesehen muß diese Software, wenn man sie nach dem Testzeitraum nicht bezahlen (und registrieren) will, wieder entfernt werden.
ja, das ist schon klar, aber:

es gibt ja keinen Hinweis auf einen Testzeitraum, der ablaufen könnte, nicht im Programm, nicht auf der Website des download, nicht in den AGB, NIRGENDS ! Es gibt auch keinen Hinweis auf Shareware.

Walter 08.05.2003 14:08

Zitat:

Original geschrieben von spunz
du hast dich UND deinen kunden strafbar gemacht, er sollte entweder auf eine kostenlose lösung umsteigen, oder halt alle installationen bezahlen.
Also ICH hab mich sicher nicht strafbar gemacht, denn die Installation einer Testversion, die im Internet frei erhältlich ist, ist nicht strafbar!

flinx 08.05.2003 14:22

Zitat:

es gibt ja keinen Hinweis auf einen Testzeitraum, der ablaufen könnte, nicht im Programm, nicht auf der Website des download, nicht in den AGB, NIRGENDS ! Es gibt auch keinen Hinweis auf Shareware.
Aus Winzip Evaluation License:
Zitat:

This is not free software. Subject to the terms below, you are hereby licensed by WinZip Computing, Inc. ("WCI") to use this software for evaluation purposes without charge for a period of 21 days. If you use this software after the 21 day evaluation period a registration fee of $29 is required. Payments must be in US dollars drawn on a US bank, and should be sent to WinZip Computing, Inc., P.O. Box 540, Mansfield, CT 06268, USA. See the WinZip web site at http://www.winzip.com for information about online ordering and quantity discounts.

Copyright © 1991-2000 by WinZip Computing, Inc. All rights reserved.
BTW:
z.B. http://www.filzip.com/de/index.html

Walter 08.05.2003 17:06

also nocheinmal:

auf www.winzip.de klickst auf Testversion herunterladen und kriegst KEINEN Hinweis auf Shareware oder Testzeitraum.

Nach der Installation sieht es so aus (s. Anhang.)
Auch nach einem (1) Jahr gelegentlicher Verwendung sieht es noch so aus.

Ich nehme daher an, dass nicht der Zeitraum maßgeblich ist, sondern die Häufigkeit der Verwendung. Würde auch auf die Praxis bei meinem Kunden hindeuten (der eine Rechner nutzt es oft, der andere fast gar nicht)

enjoy2 09.05.2003 15:22

imho bestätigst du mit jedem Mausklick, dass dir bekannt ist, diese Software nur zu Testzwecken zu verwenden, jede weitere Verwendung ist kostenpflichtig.

wie auch in der Winzip Evaluation License steht.

für die Zukunft wäre eine korrekte Vorgangsweise, den Kunden darauf hinweisen, dass er WinZip erwerben muss, bzw. eine Freeware installieren.

Loewe 09.05.2003 16:21

Hmm

Die meisten PC's bei dem das B-System schon vorinstaliert sind ist eh XP Home oder Prof drauf.
Imho ist dort die ZIP-Funktion eh schon mit eingebaut!
Ausser man verlangt Windows 2000 auf der Kiste.

spunz 09.05.2003 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Walter


Also ICH hab mich sicher nicht strafbar gemacht, denn die Installation einer Testversion, die im Internet frei erhältlich ist, ist nicht strafbar!

das sicher nicht, aber wenn dein kunde eine anzeige bekommt, wird er wohl sagen das du ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hast. :(

Walter 09.05.2003 20:05

Zitat:

Original geschrieben von spunz


das sicher nicht, aber wenn dein kunde eine anzeige bekommt, wird er wohl sagen das du ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hast. :(

das geht ins Leere, denn der Kunde kann ja lesen, was das Programm anzeigt (s. mein.jpg zum download weiter oben), und ich schwöre dir, da kommt bei seltenem Benutzen KEIN zusätzlicher Hinweis auf einen Testzeitraum !!

Woodz 09.05.2003 21:13

kommt beim installiern von winzip kein end user license agreement (EULA)?

g
woodz

flinx 09.05.2003 21:37

Zitat:

kommt beim installiern von winzip kein end user license agreement (EULA)?
Doch. Siehe Pic.

Woodz 11.05.2003 23:09

na dann ist eh alles klar...

Bastet 12.05.2003 23:08

deshalb wär es ratsam einfach ne freeware zu installieren, power archiver is ned schlecht ;)


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