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-   -   Fernseher und Videorecorder in mehreren US-Staaten illegal (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=96015)

K@sperl 05.05.2003 14:00

Fernseher und Videorecorder in mehreren US-Staaten illegal
 
Das jahrelange Lobbying der US-Filmindustrie zeitigt weitere Erfolge. Sechs Bundesstaaten haben einen Entwurf der Motion Picture Assocation of America Gesetz werden lassen und damit den Betrieb von Videorecordern, Telefonen, Computern, Modems, Radioapparaten, Fernsehern, Handys, Anrufbeantwortern, Faxgeräten und dergleichen verboten. Wer vor Entwicklung, Vertrieb oder Inbetriebnahme eines solchen Gerätes nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen "Communication Service Providers" einholt, verletzt Strafrecht und wird somit zum Kriminellen.

http://derstandard.at/?id=1289773

Oli 05.05.2003 15:51

unglaublich - ich bin immer wieder überrascht, welche Dummheiten sich die Amis einfallen lassen - und diese immer wieder Toppen!

Meiner Meinung nach wird mit solchen Regelung der Konsum stark eingeschränkt, kontrolliert und Raubkopien keineswegs vermieden.

Gute nacht, wenn sich das bei uns auch mal durchsetzen sollte.

Ciao Oliver

pc.net 05.05.2003 16:12

durch beschränkung des konsumenten wird der konsum zurückgehen -> somit werden die sogenannten service provider noch weniger umsatz machen ... somit werden wiederum nur die großen überleben ...

die spinnen, die amis ...

in europa geht man den weg zur liberalisierung ... die amis machen eine monopolisierung daraus ...

maxb 05.05.2003 17:38

der Unterschied zu unserer GIS ist minimal, außer das man bei uns halt eine Verwaltungsübertretung begeht.

maXTC 05.05.2003 20:14

es wird zeit, dass endlich wieder ein komet einschlägt! ;)

holzi 05.05.2003 21:00

...da kann man nur George Bush selbst zitieren:

"it's amazing i won. i was running against peace, prosperity, and incumbency"
G.W.Bush, 06-14-2001 speaking to Swedish Prime Minister Goran Perrson, unaware that a television camera was still rolling

haben in allen betreffenden Bundesstaaten eigentlich Republikaner die Macht, oder sind dort auch "demokratische" dabei? - bin zu faul zum Nachschauen

red 2 illusion 05.05.2003 21:21

Preise
 
HI


Kommt hoffendlich auch bald bei uns. Hab von Pro-Raubkopierer gelesen die schon aufgeben wollten weil die Preise so im Keller sind.

In Ami-Land kann man die Kopien ja immer noch per Http downloaden.

Die Preise werden jetzt sicher steigen die ganzen Fake verschwinden und für den Export ist das Gesetz eh nicht Wirksam.


Das Verbot der Geräte bezieht sich ja nur auf solche die an Serviceprovider wie Kabel-TV und Internet angeschlossen sind.

holzi 05.05.2003 21:43

welche Preise sind im Keller? Schau doch mal was CDs, DVDs, ... kosten - im Vergleich zu den Herstellungskosten extrem überteuert.

...und das alles soll noch teurer werden

:confused:

athropos 05.05.2003 22:03

Re: Fernseher und Videorecorder in mehreren US-Staaten illegal
 
Zitat:

Original geschrieben von Flanders
Das jahrelange Lobbying der US-Filmindustrie zeitigt weitere Erfolge. Sechs Bundesstaaten haben einen Entwurf der Motion Picture Assocation of America Gesetz werden lassen und damit den Betrieb von Videorecordern, Telefonen, Computern, Modems, Radioapparaten, Fernsehern, Handys, Anrufbeantwortern, Faxgeräten und dergleichen verboten. Wer vor Entwicklung, Vertrieb oder Inbetriebnahme eines solchen Gerätes nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen "Communication Service Providers" einholt, verletzt Strafrecht und wird somit zum Kriminellen.

http://derstandard.at/?id=1289773

hätt zumindest den vorteil, daß sich die amikinder in den betreffenden staaten wieder dazu aufraffen, zu lesen oder sport zu treiben - imho immer noch die beste methode gegen hirn und körperverfettung (äh, verfall) ;)
(obwohl, wenn dann die bücherzensur drüben kommt...)

red 2 illusion 05.05.2003 23:07

Preise
 
HI


Na die Preise für SVCD wie Matrix Reload etwa. Die Pro-Raubkopierer haben ja auch Kosten auf die sie kommen müssen.

Wenn es auf den Servern der High-school und Unis nichts mehr zu kopieren gibt dann werden die Preise wieder anziehen was den sonst.

Kostet ja auch Geld sich die Screener zu besorgen was derzeit keiner mehr hat.

In AMI-Land ist das Kopieren in den Schulen ganz normal und jeder Schüler macht das.(Info ist 1/2 Jahr alt)

3of4 06.05.2003 00:04

Wenn die "normale" Geräte wie Telefon, Fax usw. auch verbieten wollen, haben entweder die Zulassungsstellen (wer macht das überhaupt) sehr viel zu tun, oder es wird sich keiner dran halten...

holzi 06.05.2003 08:04

Re: Preise
 
Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
HI


Na die Preise für SVCD wie Matrix Reload etwa. Die Pro-Raubkopierer haben ja auch Kosten auf die sie kommen müssen.

Wenn es auf den Servern der High-school und Unis nichts mehr zu kopieren gibt dann werden die Preise wieder anziehen was den sonst.

Kostet ja auch Geld sich die Screener zu besorgen was derzeit keiner mehr hat.

In AMI-Land ist das Kopieren in den Schulen ganz normal und jeder Schüler macht das.(Info ist 1/2 Jahr alt)

Na und? Haben einige Raubkopierer eben Pech gehabt, nicht nur im ami-Land kann man Spielfilme mehr oder weniger kostenlos dowloaden - und es wird immer genügend gute DL-Quellen geben, nicht zu vergessen, daß man sich eine DVD auch ausborgen kann und die Daten "rein zufällig" auf der Festplatte gespeichert werden...

...warum sollte man von einem Raubkopierer etwas (teuer) kaufen, wenn man es auch gratis in der selben Qualität bekommen kann (und das wird immer möglich sein, man muß nur wissen wo und wie)...

...oder man kauft sich eben die DVD...

...oder man läßt es bleiben, gibt sowieso nicht viele wirklich gute Filme...

frazzz 06.05.2003 08:57

wer lesen kann ist klar im vorteil:

Neben Massachusetts und Texas bereiten auch Florida, Georgia, Oregon, Tennessee und neuerdings auch South Carolina den Beschluss der sogenannten "Communications Security Acts" vor.



BEREITEN VOR !


allerdings, wer in genannten staaten lebt, ist sowieso :confused:

Hubman 06.05.2003 10:52

jöjö, ein sehr sehr freies land

red 2 illusion 06.05.2003 14:45

Kriminell
 
HI


Zitat..............und es wird immer genügend gute DL-Quellen geben.........


Ich glaub das die derzeitige Situation eben genau die Guten Downloadquellen versiegen lassen würde. Gibt eben zu viele Kinder die meinen auch Rippen zu können.

Das Ergebniss ist aber oft nicht zu gebrauchen. Die werden durch solche Gesetze davon abgehalten bzw. lassen sich leicht erwischen dabei. (Sündenböcke)


Die Quali und damit der Spas werden steigen, ist doch nur gut für Europe.

kkdu 06.05.2003 14:47

@frazzz

jup, wer lesen kann:
In Delaware, Illinois, Maryland, Michigan, Pennsylvania and Wyoming wurden sie bereits Gesetz. Arkansas und Colorado haben den in Wahrheit weit reichenden Gesetzentwurf ebenfalls beschlossen, dort ist noch die Unterschrift des jeweiligen Governors erforderlich. Erst als Texas und Massachussetts daran gingen, die gleichen Bestimmungen einzuführen, wurden die Konsumentenschutzorganisationen Electronic Frontier Foundation, Consumer Electronics Association und Public Knowledge aufmerksam und sofort aktiv.

d.h. meiner meinung nach, dass das gesetz in *nachzähln* 6 bundesstaaten schon rechtswirksam ist, also nix mit "reden ja eh nur drüber" klar, die anderen bereiten zwar nur vor, aber wenns irgendwo in den staaten schon gesetz is, ist das ergebnis der "vorbereitung" auch schon relativ absehbar....(in texas wird das ganze vielleicht mit der todesstrafe gekoppelt, man muss ja eine quote erfüllen...)

also meiner meinung nach ist das ein weiteres zeichen dafür, wie stark die lobbys in den usa eigentlich sind und wie sehr die politiker auf das wohl des volkes schaun. alleine die passage von wegen unternehmer haben vor gericht vorteile gegenüber privaten ist ja der hammer schlechthin. erinnert mich irgendwie an das aristokratische system voriger jahrhunderte.

@gis is ja fast ident
imho schreibt mir das gis nicht vor welchen videorecorder, fernseher oder sat-receiver ich verwenden darf, bzw. da muss ich nicht um genehmigung des modells xy ansuchen. ausserdem ist die gis eine staatliche stelle und das modell in amiland sieht vor, dass jeder betreiber sich selber aussuchen kann (bsp.: orf sagt grundig is ok, aber nicht samsung - telekabel sagt nokia is ok, aber nicht grundig oder samsung...etc) welches gerät er erlauben will (und so wie das aussieht auch ohne nähere begründung...)

jaja, die spinnen die vereinigten staatler von amerika

frazzz 06.05.2003 14:52

also sind wir deiner rechnung nach bei 12 :confused:

hmm, naja ist ja die ganze usa, nicht wahr?

kkdu 06.05.2003 14:56

ganze usa hab ich nie behauptet.

aber du tust ja so, als wären 6 staaten (bzw. 8, weil ich kaum glaub dass die governors net unterschreiben werden...) genau nix (hmm...6/52*100=immerhin auch 11%) und als würde das gesetz ja noch in irgendwelchen dubiosen kreisen in der hinterhand gehalten.
diese regelung ist in 6 staaten bereits gesetz und net mehr oder weniger hab ich behauptet (zumindest in bezug auf dein vorheriges posting).


btw: 12? wie kommst du nach meiner rechnung auf 12?

red 2 illusion 06.05.2003 15:00

Gesetz
 
HI


...............in texas wird das ganze vielleicht mit der todesstrafe gekoppelt, man muss ja eine quote erfüllen...............


Man sag das nicht dem Busch.



In AMI-Land ist die Situation eben schon extrem. Die Medienpreise CDR DVDR sind viel geringer als bei uns. Die Schüler haben überhaupt keine Hemmung mehr jeden Musiktitel oder Kinohit am Schulserver Freizugeben.

Von daher mußten die was machen. DRM wurde ja Weltweit abgelehnt und hätte den PC Absatz zurückgehen lassen.

Für Europe hat es nur positive Effekte.

kkdu 06.05.2003 15:08

ahja, und weil i grad etwas zeit hab:

1: delaware - 732.000 einwohner
2: illinois - 11.900.000 e
3: maryland - 5.000.000 e
4: michigan - 9.300.000 e
5: pennsylvania - 12.000.000 e
6: wyoming - 487.000 e

(7: arkansas - 2.500.000 e)
(8: colorado - 3.800.000 e)

macht in summe:
39.419.000 e
(45.719.000 e)

bei einer gesamteinwohnerzahl von ca. 256 mio macht das immerhin auch
15% (17,8%)
aber wenn nur jeder 6.-7. ami betroffen is, is ja eh net schlimm

frazzz 06.05.2003 15:13

ok, hast gewonnen :D

solange in nevada und ca diese gesetze nicht ratifiziert sind, ist das für mich ok...

kkdu 06.05.2003 15:19

lol, warum? hast irgendwelche beziehungen zu den beiden staaten? willst auswandern?

muss sagen, eigentlich könnts mir ja ungefähr so wurscht sein "wie wenn in peking a radl umfällt" aber leider macht der rest der
???freien???
welt den scheiss der usamis meistens nach...

frazzz 06.05.2003 15:47

Zitat:

Original geschrieben von kkdu
lol, warum? hast irgendwelche beziehungen zu den beiden staaten? willst auswandern?


das wäre zu ot, wir sind im deppaten äh debbatier-club :D

und ob es wer glaubt oder nicht -> auch im amiland gibt es leute die denken und nicht alles gut heissen...

maxb 06.05.2003 16:09

aus dem RGG

Zitat:

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist
deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

(3) Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie
die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom
Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten
Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden.

Die Meldung hat zu umfassen: Namen (insbesondere Vor-
und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), Geschlecht
und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, genaue Adresse des
Standorts, Datum des Beginns/Endes des Betriebes und die Art der
Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie deren
Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung
ist.

§ 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe
bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3
nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2
Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.


:lol:

und ihr regts euch auf über die amis. zuerst mal im eigenen land schauen.

pc.net 06.05.2003 16:16

und? das RGG schreibt dir nicht vor welches gerät du verwenden darfst!

maxb 06.05.2003 16:53

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und? das RGG schreibt dir nicht vor welches gerät du verwenden darfst!

alles der reihe nach, jetzt geht's erst mal um die kriminalisierung wennst du den fernseher nicht bei deinem service provider meldest.

ist zwar bei uns nur eine verwaltungsübertretung, aber das strafausmaß hat sich gewaschen.


btw - ich häte gerne einen link zu den original us gesetztes/verordnungs texten.

alle zitieren hier nur den standard artikel, der kommt mir nicht ganz koscher vor.

kkdu 06.05.2003 18:18

wegen standard artikel zitiererei geb ich dir recht...amal schaun, vielleicht findet sich noch was bzgl original gesetz...

zum gesetzes auszug den du bringst:
du hast es selbst fett markiert, bei uns gehts um rundfunkempfangseinrichtung. das umfasst so ziemlich alles was seine daten direkt aus dem äther saugt. dazu gehören z.b. nicht kabelfernsehen (obwohl ich dafür auch ans gis abgaben zahlen muss) oder ähnliche drahtgebundene übermittlungsverfahren. wenn man dem standard artikel glauben schenken darf, gehts bei der us verordnung aber um "contentprovider", also jeden der in irgendeiner form inhalte bereitstellt, egal auf welchem medium.
zweiter wesentliche unterscheidung ist meines erachtens die autorität die entsprechende anlagen erlaubt oder verbietet. in österreich ist es das rundfunk und telegrafen amt, vulgo post (bzw. die austro control, telecom regulierungsstelle...) also allessamt staatlich gebundene organisationen. soweit ich den standard artikel verstehe ist die regulierungsstelle in amiland der content provider, d.h. der jeweilige kabelbetreiber kann bestimmte geräte generell ausschliessen (bsp. videorecorder). ob und wie das verbot begründet sein muss kann ich leider nicht nachvollziehen. wäre vergleichsweise so, wie wenn dir telekabel sagt, dass du keinen beamer verwenden darfst...

frazzz 06.05.2003 18:23

Zitat:

Original geschrieben von kkdu
wegen standard artikel zitiererei geb ich dir recht...amal schaun, vielleicht findet sich noch was bzgl original gesetz...

zum gesetzes auszug den du bringst:
du hast es selbst fett markiert, bei uns gehts um rundfunkempfangseinrichtung. das umfasst so ziemlich alles was seine daten direkt aus dem äther saugt. dazu gehören z.b. nicht kabelfernsehen (obwohl ich dafür auch ans gis abgaben zahlen muss) oder ähnliche drahtgebundene übermittlungsverfahren. wenn man dem standard artikel glauben schenken darf, gehts bei der us verordnung aber um "contentprovider", also jeden der in irgendeiner form inhalte bereitstellt, egal auf welchem medium.
zweiter wesentliche unterscheidung ist meines erachtens die autorität die entsprechende anlagen erlaubt oder verbietet. in österreich ist es das rundfunk und telegrafen amt, vulgo post (bzw. die austro control, telecom regulierungsstelle...) also allessamt staatlich gebundene organisationen. soweit ich den standard artikel verstehe ist die regulierungsstelle in amiland der content provider, d.h. der jeweilige kabelbetreiber kann bestimmte geräte generell ausschliessen (bsp. videorecorder). ob und wie das verbot begründet sein muss kann ich leider nicht nachvollziehen. wäre vergleichsweise so, wie wenn dir telekabel sagt, dass du keinen beamer verwenden darfst...


dann müsste der provider die festplatten verbieten :D
sonst brauch ich nix, keinen video-recorder, keinen fernseher, keine tv-karte :hehe:

kkdu 06.05.2003 18:31

@frazzz

solche einfälle hatten die verwertungsgesellschaften auch schon mal...von wegen urheberrechtsabgaben...

ahja, zu den amis: geb ich dir vollkommen recht, dass es noch genug mitdenkende us bürger gibt, aber leider schreien die nicht laut genug aua oder sind nicht gut genug organisiert, weil wie kanns sonst sein, dass von übern grossen teich soviel schwachsinn kommt...vor allem aus regierungskreisen

frazzz 06.05.2003 19:14

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
es wird zeit, dass endlich wieder ein komet einschlägt! ;)
oiso dös kaun i nur unterschreiben :D

oba, mama nature beutelt sich eh schon ganz schön :eek:

frazzz 06.05.2003 19:17

Zitat:

Original geschrieben von kkdu
@frazzz

solche einfälle hatten die verwertungsgesellschaften auch schon mal...von wegen urheberrechtsabgaben...

ahja, zu den amis: geb ich dir vollkommen recht, dass es noch genug mitdenkende us bürger gibt, aber leider schreien die nicht laut genug aua oder sind nicht gut genug organisiert, weil wie kanns sonst sein, dass von übern grossen teich soviel schwachsinn kommt...vor allem aus regierungskreisen

die urheberrechtsabgaben auf hd's zahlst sowieso auch bei uns :motz:



aber leider schreien die nicht laut genug aua oder sind nicht gut genug organisiert

kommt dir dies nicht irgendwie bekannt vor??? :rolleyes:

kkdu 06.05.2003 20:55

dochdoch....da is ja auch so ein elends langer thread in diesem forum, wo man das vielleicht auch behaupten könnte...*g*

aber die geschichte lehrt uns dass meistens die an die macht kommen, die am lautesten schreien und nicht die die am meisten leisten...
:-(((

kkdu 06.05.2003 23:01

soda, hab nach ein bissi stöbern die entsprechenden links zu dem gesetz gefunden. hier amal ein auszug aus der entsprechenden gesetzgebung für den staat illinois:

<snip>
A person commits an offense
30 if he or she knowingly:
31 (1) obtains or uses a communication service without the
32 authorization of, or compensation paid to, the communication
33 service provider, or assists or instructs any other person in
1 doing so with intent to defraud the communication service
2 provider;
3 (2) possesses, uses, manufactures, assembles,
4 distributes, leases, transfers, or sells, or offers, promotes
5 or advertises for sale, lease, use, or distribution an
6 unlawful communication device:
7 (A) for the commission of a theft of a
8 communication service or to receive, disrupt, transmit,
9 decrypt, or acquire, or facilitate the receipt,
10 disruption, transmission, decryption or acquisition, of
11 any communication service without the express consent or
12 express authorization of the communication service
13 provider; or
</snip>

vor allem der absatz: ...of any communication service without the express consent...
lässt sich für mich eben so auslegen, dass der communication provider das recht hat mir vorzuschreiben wie ich sein service nutze. grundsätzlich ok, aber: wenn in meinem vertrag nix drinnen steht von z.b. aufzeichnen mit videorecorder, heisst es, dass es explizit verboten ist und ich mich damit strafbar machen kann.

weiter unten dann der nächste horror absatz:
<snip>
25 (5) possesses, uses, prepares, distributes, gives or
26 otherwise transfers to another or offers, promotes, or
27 advertises for sale, use or distribution any:
28 (A) plans or instructions for making or assembling
29 an unlawful communication or access device, under
30 circumstances evidencing an intent to use or employ the
31 unlawful communication or access device, or to allow the
32 same to be used or employed, for a purpose prohibited by
33 this Section, or knowing or having reason to believe that
34 the plans or instructions are intended to be used for
1 manufacturing or assembling the unlawful communication or
2 access device for a purpose prohibited by this Section;
</snip>

was in meinen augen das defacto ende von seiten wie dvdrhelp.com und ähnlichen angeboten darstellen würde. wenn man es strikt auslegt könnte auch noch ein rechtsstreit entflammen (und in den usa is es sicher so...) in dem es darum geht, inwieweit cd(dvd) brenner nicht grundsätzlich dazu gedacht sind um kopien von urheberrechtlich geschützten material anzufertigen...

zum thema prozesskosten usw. konnte ich leider nix finden (gebs zu, hab net allzu intensiv gesucht)
wer nachlesen mag:

http://www.publicknowledge.org/readi...cas-table.html

K@sperl 06.05.2003 23:42

Vollkommen verrückt die amerikanischen Gesetze :(

Ich würd wahrscheinlich mein Leben lang hinter Gittern sitzen (ja, ist etwas übertrieben ;))weil ich keine Zustimmung für die Betreibung meines Fernsehers, Videorecorders, ... habe, irgendwie komplett unvorstellbar ...

maxb 06.05.2003 23:50

@kkdu

ich hab deinen link von illinois ein wenig überflogen.


wenn du mich fragst, steht da nur, dass du nicht z.B. "schwarzsehen" darfst drinnen.

z.B. keine premiere "raubdecoder" in betrieb nehmen, oder du darfst auch keine mobiltelefone "umprogrammieren", sodass du gratis telefonieren kannst.

hört sich alles sehr vernünftig an und hat mit dem standard artikel reichlich wenig zu tun.

ich kann mich jetzt auch irren, werd's mal bei zeiten zur gänze lesen :o

kkdu 07.05.2003 00:36

grundsätzlich geb ich dir recht, aber der teufel sitz bekanntermassen im detail:
es geht hier zum einen um nahezu jedes medium (ob funk, drahtgebunden, kopie, fax, was auch immer...), weiters ist für jegliche art der nutzung die explizite erlaubnis des anbieters notwendig - was wiederum so ausgelegt werden kann, dass der anbieter dir sagen kann, dass du z.b. keine kopie eines tv beitrages für den privatgebrauch machen darfst bis hin dazu (je nach auslgeung, aber dafür is das amirecht ja bekannt...) dass dir der communication provider die benutzung eines bestimmten hertsellers untersagt (bzw. nicht untersagt sondern nicht explizit erlaubt und du dich dadurch schon strafbar machst, weil du ihn nicht gefragt hast...).
ein ganz wichtiger beschneidungspunkt ist die informationsweitergabe. auch hier ein beispiel: wenn du ein tutorial ins netzt (forum etc...) stellst in dem du beschreibst wie ein user eine videokasette auf seine festplatte speichern kann, ist es möglich dass du dafür belangt wirst, weil du ja infos weitergegebn hast die eindeutig zur nicht explizit erlaubten nutzung anleiten.
der selbe schmäh dens schon im dcma verbraten haben von wegen umgehung von sicherungen alleine schon der versuch macht strafbar und auch die weitergabe von sicherheitsrelevanten infos (warnungen vor sicherheitslöchern etc...)
alles was im standard artikel steht hab ich auch noch nicht gefunden, is mir aber auch etwas zu mühsam alle sechs gesetze durchzugehen und ausserdem ist mein juristenenglisch schon etwas eingerostet ;-)


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