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CISK 04.05.2003 14:36

Alkohol + Auto - Strafen hart genug?
 
Bsp. Hier:

17. Jähriger tötet 2 Menschen max 3 Jahre Haft
Irgendwie vergeht mir das Lachen ewnn ich sowas lese.

Hermander 04.05.2003 14:40

Re: Alkohol + Auto - Strafen hart genug?
 
Zitat:

Original geschrieben von CISK
Bsp. Hier:

17. Jähriger tötet 2 Menschen max 3 Jahre Haft
Irgendwie vergeht mir das Lachen ewnn ich sowas lese.


klar,aber warum straft man denn nicht härter?
ich wäre für "nonrichter",einfach den Computer urteile fällen lassen.
da käme sicher raus:
hände u. füsse abhacken,und dann darfst nachhausegehen ;)

ich könnt mich sofort anfreunden.

Atomschwammerl 04.05.2003 14:47

den sollns ka psychische betreuung geben
der doppelmord nagt so auf erm umma dos er sich eh umbringt....;)

maXTC 04.05.2003 15:15

naja, was an dem trottel nagt, ist mir egal.

stell dir vor, dein 9 jähriger sohn oder dein kleiner bruder geht über den zebrastreifen...

die strafen stehen in keiner relation... ich trinke auch was wenn ich weggehe, jedoch steht das auto dann in der garage!

alkohol am steuer ist anscheinend noch immer ein kavaliersdelikt...

2mal lebenslänglich, nicht max. 3 jahre...

ich bin der meinung, wenn jemand betrunken fahren kann, dann ist er voll schuldfähig. alkohol hin oder her, wenn man ein auto starten kann, bewusst ein polizeiauto rammt und dann 2 menschen ermordet, dann muss man max. mit 3 jahren rechnen?

einfach zum kotzen...

maxb 04.05.2003 15:21

ich halte nichts von einer "anlassgesetzgebung" ;)

maXTC 04.05.2003 15:21

naja, anlässe gibt es dafür sowieso wöchentlich...

www.todesstrafe.at ;)

CISK 04.05.2003 15:23

Maxtc Da stimm ich dir vollends zu!

Merkspruch

Willst du in Österreich jemanden töten, so sauf dich vorher an und scheib ihn dann nieder.

gaelic 04.05.2003 15:26

ein leben lang reparationszahlungen oder haft.

man kanns damit nie gut machen, aber in relation zu den 3 jahren. dem typen sollte es nie wieder in seinem leben "gut" gehen.

maxb 04.05.2003 17:40

Zitat:

Original geschrieben von gaelic
ein leben lang reparationszahlungen oder haft.

man kanns damit nie gut machen, aber in relation zu den 3 jahren. dem typen sollte es nie wieder in seinem leben "gut" gehen.

:eek:

naja, ich hoffe du wirst kein richter ;)

CISK 04.05.2003 18:06

die richter können ja auch nichts dafür die müssen sich an die Gesetze halten

andiv 04.05.2003 18:21

Zitat:

Original geschrieben von gaelic
dem typen sollte es nie wieder in seinem leben "gut" gehen.
ich denke dem typen wird es nie wieder in seinem Leben gut gehen, geschweige denn kann er ruhig schlafen,
ich bezweifle das ein mensch sowas verarbeiten kann -
das hilft zwar den beiden Opfern leider nicht weiter aber wenn er schon nicht lebenslang in den Hefn kommt soll er wenigstens lebenslange qualen haben

andi

Guru 04.05.2003 19:23

Re: Alkohol + Auto - Strafen hart genug?
 
Zitat:

Original geschrieben von CISK
Bsp. Hier:

17. Jähriger tötet 2 Menschen max 3 Jahre Haft
Irgendwie vergeht mir das Lachen ewnn ich sowas lese.

Guru erschüttert, dass der Fahrer den L17 gemacht haben muss und daher sicher intensiver auf den Führerschein vorbereitet wurde. Trotzdem säuft er sich weg und fährt noch Auto!
Die 3 Jahre Haft sind Strafprozess - hoffentlich schließen sich die Angehörigen im Zivilprozess auch an...
Wesentlich schlimmer scheint mir, dass jemand trotz fahrlässiger Tötung wieder den Führerschein kriegen kann.

Guru

Phantomias 04.05.2003 19:32

als Unbeteiligter würde ich mindestens 10 Jahre Haft unbedingt und lebenslanges Führerscheinverbot fordern...

als Richter würde ich auf jeden Fall die Höchstrafe (3 Jahre Haft) und ebenfalls lebenlanges Führerscheinverbot aussprechen...

als Vater des neunjährigen Buben würde ich ihn wahrscheinlich zum Krüppel machen...

CISK 04.05.2003 21:45

Ich würde es einfach so regeln.
Vörsätzliche Tötung, weil unvorsetzlich besaufen geht meiner Meinung nach sehr schwer!

Hermander 04.05.2003 21:48

an den pranger mit ihm!

und das öffentlich,mit TV live,kann man vielleicht mit einer neuen show verbinden:

Ösi sucht den Superhenker :D

maxb 04.05.2003 21:48

Re: Re: Alkohol + Auto - Strafen hart genug?
 
Zitat:

Original geschrieben von Guru
Die 3 Jahre Haft sind Strafprozess - hoffentlich schließen sich die Angehörigen im Zivilprozess auch an...

was meint Guru damit, 3 Jahre Staats- + 3 jahre Privatgefängnis ;)



für mich hat der im Affekt gehandelt, da hast keine Kontrolle mehr über deinen Körper.

Eure "Strafausmaßwünsche" sind mir eindeutig zu hoch :o

maxb 04.05.2003 21:52

Zitat:

Original geschrieben von CISK
Ich würde es einfach so regeln.
Vorsätzliche Tötung, weil unvorsetzlich besaufen geht meiner Meinung nach sehr schwer!

und was war deiner meinung nach der vorsatz?

"ich sauf mich heut hackedicht und fahr in ein kiwereiauto. und danach pflüg ich aus spass einen 9 jährigen passanten und einen mopedfahrer nieder"

kann ich mir nicht vorstellen :o

denn dann gehört er soweiso in eine geschlossen anstalt.

Wolter 04.05.2003 21:56

L17 ist meiner Meinung zu früh. Führerschein mit 19 wäre besser, aber in ein paar Jahren wird man L16 oder L15 einführen.... (die Wirtschaft wuß ja auch leben ;) )

mfg Wolter

Phantomias 04.05.2003 22:13

Re: Re: Re: Alkohol + Auto - Strafen hart genug?
 
Zitat:

Original geschrieben von maxb


für mich hat der im Affekt gehandelt, da hast keine Kontrolle mehr über deinen Körper.

Eure "Strafausmaßwünsche" sind mir eindeutig zu hoch :o

also vorsätzliche Tötung wie CISK es sehen will, ist für mich auch nicht ganz nachvollziehbar.. :rolleyes:

@CISK:
wo war bitte der Vorsatz?
einzig und allein den Vorsatz zur Flucht kann man ihm unterstellen, aber die Tötung des jungen und des Mopedfahrers sicherlich nicht...

@maxb:
daß er keine Kontrolle mehr über sich gehabt hat halte ich für Humbug..

1.8 Promille ist noch weit vom Delirium entfernt, und die Sache wie nach dem stehenbleiben auf das Polizeiauto gezielt hat, kannst Du mir nicht mit Affekt erklären, eine Affekthandlung spielt sich für mich in Sekundenbruchteilen ab, und nicht über diese relativ lange Zeitspanne, da hat er sehr wohl Zeit zu überlegen was er macht und was er bleiben lassen sollte..

Unzählige Leute werden aufgehalten wegen Alkohol am Steuer usw, aber kein normaler Mensch würde einen Fluchtversuch mit dem Auto starten!
Vielleicht ist der Junge aber auch geistig nicht ganz auf der Höhe, mag sein, dann ist es umso erschreckender daß ein derartiges Subjekt es überhaupt zu einem Führerschein-Besitz geschafft hat..

was hältst Du für ein angemessenes Strafausmaß?
eineinhalb Jahre bedingt und wiedererlangen des Füherscheins????

wol 04.05.2003 22:22

Bei uns in A sind die Strafen GENERELL zu niedrig. Da wird immer vom Wert des Lebens gefaselt, und wenns drauf ankommt und so ein Typ 2 Leute umgebracht hat, bin ich mir sicher, dass nicht hart durchgegriffen wird. Er hats zwar nicht absichtlich getan, ein ganz besonderes Früchtchen muss der aber schon sein, sonst wär er nicht mit dem Auto abgehaut und hätte nicht das Polizeiauto gerammt. Wird wohl wieder mal Zeit, dass irgend jemand im Gerichtssaal Selbstjustiz a la Bachmann übt....(Nicht dass ich das gutheißen würde, aber verstehen könnt ichs.)

maxb 04.05.2003 22:23

@Phantomias - stimmt, Handlungen im Affekt sind auf ein paar Sekunden beschränkt, bin aber kein Medieziner und weiß nicht wie man das richtig nennt. Ich meine so eine Art Paniksituation...

"Der psychiatrische Sachverständige vor Gericht versucht oft, kriminelle Handlungen wie Gewalttaten, einschließlich Mord, als solche Affekthandlungen zu bezeichnen. Läßt sich nämlich nachweisen oder wahrscheinlich machen, dass während der strafbaren Handlung das Bewußtsein aus Affekt eingeschränkt war, dann ist auch die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, eingeschränkt. Dem Täter wird unter diesen Umständen Zurechnungsunfähigkeit und damit Strafmilderung zugebilligt.

Affekte sind also heftige Reaktionen auf äußere Reize; dabei im allgemeinen von kurzer Dauer, stoßartig. Sie können den Menschen in solcher Intensität packen, dass sein Bewußtsein zumindest vorübergehend eingeschränkt, eingeengt oder getrübt ist. Die intellektuellen Funktionen wie Denken, Erinnern, Wahrnehmen, Handeln sind beeinträchtigt. Affekte als heftige Gemütsbewegungen und Gefühlsausbrüche lassen keine ruhige Überlegung mehr aufkommen."

:verwirrt:

CISK 04.05.2003 22:24

ich mein vorsätzlich saufen und vorsätzlich ins auto setzten und dann sagen ich kann mich an nichts erinnern

weil alk + auto schnellfahren != unabsichtlich


für mich ists vorsatz
ich sauf mich heut zu und fahr dann deppad mitim auto

ich kenn leut die fahren auch mitim auto zaus nachdems gsoffen haben, aber ich schritttempo die ganze zeit. find ich zwar auch nicht ganz richtig aber sie richten nix an.

einfach hart durchgreifen. auch als abschreckung

Mupped 05.05.2003 01:07

Würd mich interessieren wie viel von denen die hier posten selbst schon mit 1,8 Promille gefahren sind.

Daß einer so Schiß bekommt das er gleich über eine rote drüberrauscht finde ich arg. - Daher kann eine richtige Beurteilung eigentlich nur erfolgen wenn man alles über den "Unglücks"lenker weiß.

Es ist immer wieder unglaublich wie viel Schaden die Einnahme von Alkohol verursachen kann und ebenso unglaublich wie sehr unsere Wirtschaft davon abhängt, wieviel Steuereinnahmen wir - als Staat - damit tätigen und wie wenig dagegen getan wird.
Damit meine ich jetzt aber nicht den Staat sondern die Familien, Freunde und Arbeitskollegen. Wie man sieht hätte dieser Unfall nicht von der Polizei verhindert werden können sondern.....

PrinzRazzo 05.05.2003 19:02

ich finde es zu billig, wenn man hier sagt, der war ja betrunken.
wenn jemand trinkt und sich dann nicht mehr unter kontrolle hat, dann darf er halt nicht trinken.
das kann ja nicht sein, da besauf ich mich und kille ein paar unschuldige und dann heißt es, ich war ja betrunken. na bravo.

ich hab zufällig eine kleine tochter mit 5 jahren. wenn die ein besoffener mit dem auto tötet, dann ist für mich sicherlich der ofen aus. ich könnte mir nicht denken: ja, der hat halt ein bißchen über den durst getrunken und mein kind getötet, das is schon okay, kann ja jedem mal passieren.

aber in österreich ist es halt so: wenn du besoffen jemanden mit dem auto tötest, wenn du eine frau vergewaltigst oder ein kind fickst ist das nicht so schlimm. da muß man schon ein bißchen rücksicht nehmen.

für mich ist das nicht nachzuvollziehen.

lg

callas 05.05.2003 19:44

die strafe von 3 jahre für fahrlässige körperverletzung mit todesfolge ist ok.
nicht für die betroffenen, das ist klar, aber gesetztlich gesehen.

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt. daher 0,0 promille.

l17 ist ok, die sind im allgemeinen viel besser ausgebildet als die normalen 18 jährigen fahrschulbesucher.

ausreisser gibts leider immer.

Phantomias 05.05.2003 19:48

Zitat:

Original geschrieben von callas

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt.

sagen wir bei Unfall mit Todesfolge keinen Führerschein mehr, denn andernfall hätte halb Österreich keinen Schein mehr.. :D

renew 05.05.2003 20:18

Zitat:

Original geschrieben von Phantomias

sagen wir bei Unfall mit Todesfolge keinen Führerschein mehr, denn andernfall hätte halb Österreich keinen Schein mehr.. :D

schlecht!?

Dann würds morgen keinen Stau geben und zwischendurch würde man weniger unfähige Autofahrer auf der Straße sehen. :D

Faserschmeichler 05.05.2003 22:50

Zitat:

Original geschrieben von callas
die strafe von 3 jahre für fahrlässige körperverletzung mit todesfolge ist ok.
nicht für die betroffenen, das ist klar, aber gesetztlich gesehen.

nicht ok ist, das so einer den führerschein wieder bekommt. wer alkoholisiert auto fährt, darf keinen schein mehr bekommen. oder ev. nach sehr langer zeit und sehr genauer überprüfung. alkohol am steuer ist kein kavaliersdelikt. daher 0,0 promille.

l17 ist ok, die sind im allgemeinen viel besser ausgebildet als die normalen 18 jährigen fahrschulbesucher.

ausreisser gibts leider immer.

0,0 ist nicht realistisch.
Ein Bekannter verspeiste eine Salatplatte und verursachte danach einen Unfall.
Er hatte 0,14 und hätte beinahe seinen Arbeitsplatz verloren.

maXTC 06.05.2003 00:45

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich halte nichts von einer "anlassgesetzgebung" ;)
es gibt anscheindend viele anlässe...

http://oesterreich.orf.at/oesterreic...el=3&id=257675

http://burgenland.orf.at/oesterreich...el=2&id=257449

http://steiermark.orf.at/oesterreich...el=8&id=257407

usw...

maxb 06.05.2003 00:59


eigentlich meinte ich das Strafausmaß für "fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ".


aus den beispielen könnte man aber auch schließen, dass man aus psychologischen gründen betrunkene autofahrer nicht mit blaulicht verfolgen sollte ...

maXTC 06.05.2003 01:08

am besten durch einen gezielten schuss stoppen, bevor sie unheil anrichten!

du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?

maxb 06.05.2003 01:12

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
am besten durch einen gezielten schuss stoppen, bevor sie unheil anrichten!

du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?


wenn der autoradio weg ist, ist der schaden schon entstanden.

wenn jemand betrunken fährt, ist das noch völlig offen.

maxb 06.05.2003 01:25

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
du warst ja der meinung einen autoradiodieb erschießen zu dürfen, wenn du dein eigentum verteidigen musst. wenn ein deppater 400 euro radio schon so viel wert ist, was ist dann, wenn es um menschenleben geht?
Der Grundgedanke der Notwehr liegt darin, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss. ;)

frazzz 06.05.2003 08:29

nicht das ich den bsuff verteidigen möchte, aber eine gewisse mitschuld kann ich den kapplständern nicht absprechen.

kommt leider immer öfter vor, das die glauben sie seien in einer hollywood-production, so zum beispiel A23-Inzersdorf, wo sie genau den pfeiler zwischen auf- und abfahrt volley übernommen haben -> 2 schwerverletzte kapplständer und unbeteiligte passanten, die von herumfliegenden trümmern getroffen wurden...:eek:

CISK 06.05.2003 10:09

3 Jahre für fahrlässige tötung?

aber ob besoffe fahre fahrlässige tötung ist?
meiner meinung nach nicht

maxb 06.05.2003 10:27

endlich wieder zurück zum eigentlichen thema :)


gut, trinken tut man vorsätzlich, aber jemanden niederfahren doch nicht.

PrinzRazzo 06.05.2003 12:00

http://www.diepresse.at/default.asp?...rt=w&id=352506

wenigstens denkt man darüber nach...

Zitat:

Der steirische Verkehrslandesrat Leopold Schöggl will Innenminister Ernst Strasser den Vorschlag unterbreiten, bei Verkehrskontrollen "Papiere und Schlüssel, bitte" zu fordern. "Bei Verkehrskontrollen ist derzeit das Abverlangen des Schlüssels nicht üblich und auch nicht gesetzlich gedeckt", appelliert Schöggl nun an die Kreativität des Innenministers. Das heißeste Eisen bleibt das Thema Alkohol. Die Steiermark hat seit drei Jahren einen Zuwachs von 32*Prozent der Unfälle mit Personenschaden von alkoholisierten Lenkern.

frazzz 06.05.2003 12:36

Zitat:

Original geschrieben von maxb
endlich wieder zurück zum eigentlichen thema :)


gut, trinken tut man vorsätzlich, aber jemanden niederfahren doch nicht.

also wenn ich trinke, dann ist das grob fahrlässig :hehe:
bis zum umfallen und somit nix autofahren...:p

Oli 06.05.2003 12:50

Verstöße gegen die StVo sind in Österreich mit einem VIEL zu niedrigem Strafmaß belegt.

Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot, Alkohol am Steuer, etc.).

In den meisten EU Staaten gibt es hierfür Strafrahmen bis zu EUR 7000 (z. B. werden hohe Geschwinidgkeitsübertretungen in Italien mit mindestens 2000 EUR bestraft - ausgenommen Fiat/Alfa/Ferrari Fahrer natürlich ;) )

Aber ich vermute, daß ein zu hoher Strafrahmen die Gesamtstrafeinnahmen wieder reduzieren könnten, da die Abschreckung zu hoch ist - so hat man versucht, ein Strafmaß, welches sich in der Waage hält, zu finden!

Ciao Oliver

frazzz 06.05.2003 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Vor allem grobe Verstöße müßten mit deutlich höheren Strafen geahndet werden (hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskante Überholmanöver bei Verbot


Ciao Oliver


:confused:

wer beurteilt das?
DU?


da sollte man doch differenzieren ob die geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt sinnhaft und das überholverbot angebracht ist !

z.B:
4spurige ausbaustrecke, wo ein fahrstreifen mit sperrfläche überpinselt wurde :eek:
weshalb sollte ich dort nicht überholen?

oder 130 auf der bahn bei null-verkehr?



freie fahrt für freie bürger :D


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