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chrisne 14.04.2003 14:20

grantie artikel und fallbeispiel
 
ihr habt im letzten wcm über "garantie neu" geschrieben.
das ganze hört sich ja sehr gut an, funkt nur in der praxis nicht wirklich:

mein fallbeispiel:
ich habe mir vor ca. 4 monaten (allso noch kein halbes jahr alt) einen netgear router gekauft. dieser funkt nun leider nicht mehr. kann ihr mit guten gewissen sagen, dass es nicht meine schuld ist ;)
und hier beginnt meine geschichte:

am samstag beim saturn angerufen, mich in die edv abteilung verbinden lassen und einmal auf dumm nachgefragt.
antwort: kommen sie mit dem defekten gerät zu uns ins servicecenter, dort wird es angeschaut und wenn es defekt ist, tauschen wir es gleich aus.
super dachte ich. da bin ich schon gespannt.

heute war ich beim saturn im servicecenter. da war irgendein junger typ, der nicht einmal genau gewusst hat, was ein router ist. seine erste aussage war, da kenn ich mich nicht damit aus, dass müssen wir zum hersteller schicken. nur wollte ich das ja nicht, also habe ich mir einmal den service-center leiter holen lassen. war eine schlecht gelaunte frau. als wcm leser, weiss ich ja nun, dass ich im ersten halben jahr mir aussuchen kann, ob ich das geräte rep. oder ausgetausch haben möchte (hoffe das ich das richtig gelesen habe ;)).
tja, die gute frau meine das nicht. muss man einschicken, dauert 10-14 tage :(
also bin ich wieder gegangen, mit meinen gerät.

vor einer stunde habe ich den geschäftsführer angerufen und ihm von meinen problem berichtet. er meinte er wird mich zurück rufen. (ob er das je tun wird ????)

tja, gesetz ist nicht gleich praxis.

was für rechte habe ich jetzt. kennt sich da wer von euch aus ??
bring es was den konsumentenschutz anzurufen ???

gruss
chris

frazzz 14.04.2003 14:33

übel gelaunte damen und nix-wissende servicetechniker sind wohl kein guter ansatzpunkt.
leider ist es so, als kunde mußt dich mit angestellten herumschlagen, die a.) ein schlechtes wochenende hatten und b.) nicht besonders gut bezahlt werden.
der ansatz mit dem gf ist schon mal nicht schlecht ;)

was ich dabei nicht verstehe, mm und saturn gehören beide zum metro.
beim mm war bisher jeder umtausch ansatzlos problemlos, beim saturn gibt es meist längere sinnlose diskussionen, ausgetauscht wurde bei mir trotzdem immer noch (bisher).

problembehafteter ist der promarkt. dort wurde (noch 2001) auf reparatur bestanden und dann versucht mir ein minderwertiges ersatzprodukt als das meine zu retournieren -> da gab es dann ganz schnell das geld zurück :rolleyes:

maxb 14.04.2003 14:43

Hallo Chrisne,

Zitat:

ABGB §932
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen...
Wie hier der WCM Artikelschreiber zu der Schlussfolgerung kommt, ich könnte es mir aussuchen, ob getauscht oder nachgebessert werden soll , ist mir nicht klar.

Ich bitte diesbezüglich auch mal das WCM Team zu prüfen, ob diese Aussage bereits von einem mit Konsumentenschutzbelangen vertrauten Anwalt bestätigt wurde, oder eine "eigenmächtige" Interpretation des Gesetzestextes ist. (Diese Aussage stand ja schon mehrmals im WCM)

Bei einem Auto z.B. kann ich sicher nicht wegen eines geringfügigen Mangels den Austausch verlangen! (Bei einem Router natürlich sehr wohl).

Grüße
maxb

zed 14.04.2003 14:44

naja nach dem leiter des service centers hättest halt trotzdem auf austausch beharren müssen und dir z.b. den geschäftsführer herholen sollen statt zu gehen

chrisne 14.04.2003 14:56

Zitat:

Original geschrieben von zed
naja nach dem leiter des service centers hättest halt trotzdem auf austausch beharren müssen und dir z.b. den geschäftsführer herholen sollen statt zu gehen
:) mit der frau war nicht zu reden und der geschäftsführer in einer besprechung. sie war einfach schlecht gelaunt obwohl ich freundlich war. sehe ja auch gar nicht ein, dass ich mit ihr rumstreiten soll.
Zitat:

Original geschrieben von maxb
Wie hier der WCM Artikelschreiber zu der Schlussfolgerung kommt, ich könnte es mir aussuchen, ob getauscht oder nachgebessert werden soll , ist mir nicht klar.
auszug aus der ak wien seite:

Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können.

auszug ende.
guckst du da --> http://www.akwien.at/1352_7108.htm

gruss

chrisne 14.04.2003 15:10

anruf vom gf von saturn:

er hat mit seinen großhändler geredet und bekommt heute noch einen neuen router ins haus geliefert. und weil alle so toll und nett zu mir sein wollen, tauschen sie mir das gerät aus.
mit reden kommen die leute zusammen, meinte er. ;)
ausserdem meinte er, dass das kein schuldgeständnis wäre sondern guter wille von ihm.
und dass das alles so nicht stimme wie es auf der webseite von der ak steht.

naja, wie auch immer. ich bekomme einmal ein neues gerät heute.
werde trotzdem morgen den konsumentenschutz anrufen und mich einmal
erkundigen.

irgendwie ist dieses thema sehr Interessant. vielleicht kann wcm einmal einen genaueren bericht darüber bringen.

chris

RaistlinMajere 14.04.2003 15:18

Zitat:

Original geschrieben von chrisne

auszug aus der ak wien seite:

Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können.

auszug ende.
guckst du da --> http://www.akwien.at/1352_7108.htm

gruss

tja, dann steht natürlich die frage offen, ab wann etwas ein "verhältnismäßig geringer mangel" ist...

@entgegenkommen vom saturnheini: ich denke wenn du dem empfohlen hättest, die paragraphen

AGBG: §922, 924, 932
konsumentenschutzgesetz: §6, §9b

durchzulesen, hätte er wohl nix mehr gesagt, denn das ist kein angeblicher AK-schwachsinn, sondern gesetzestext. aber da die sache für dich ja gut ausgegangen ist, ists verständlich, daß du lieber den mund gehalten und dir deinen teil gedacht hast, hätte ich auch gemacht. ;)

maxb 14.04.2003 16:11

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
auszug aus der ak wien seite:

Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können.

auszug ende.
guckst du da --> http://www.akwien.at/1352_7108.htm

gruss


sag ich ja, war ja genau meine interpretation (und praxisgerecht). der WCM Artikel macht da etwas falsche Hoffnung (o.k. prinzipiell kann man es sich als konsument aussuchen, allerdings einen richtigen rechtsanspruch hat man nicht). Das Bsp. mit dem Auto liegt ja auf der Hand :)

(Danke fürs raussuchen)


Allerdings bei Deinem Router könntest da schon versuchen hart zu bleiben (schreibt sich jetzt einfacher als es ist) ;)

maxb

chrisne 14.04.2003 19:12

also ich habe das geräte jetzt ausgetausch bekommen.
werde aber trotzdem morgen bei der ak-konsumentenschutz anrufen und einmal genau nachfragen (auf mein beispiel bezogen).

das beste habe ich aber gerade erst erfahren. der typ der mir das austauschgerät gegeben habt, meinte , dass dieser fehler eh bekannt ist. mein gerät ist kein einzelfall
:confused: :confused: :confused: :confused:
was soll ich mir dabei denken. ??
heisst das, dass sie wissen, dass das ein garantie sache ist und versuchen die konsumenten einfach nur weg zu bekommen ???

maxb 14.04.2003 19:34

na dann hat eh alles geklappt :)


(der 1. typ der dich bedient hat, wusste halt von nichts)

frazzz 14.04.2003 19:49

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
also ich habe das geräte jetzt ausgetausch bekommen.
werde aber trotzdem morgen bei der ak-konsumentenschutz anrufen und einmal genau nachfragen (auf mein beispiel bezogen).

das beste habe ich aber gerade erst erfahren. der typ der mir das austauschgerät gegeben habt, meinte , dass dieser fehler eh bekannt ist. mein gerät ist kein einzelfall
:confused: :confused: :confused: :confused:
was soll ich mir dabei denken. ??
heisst das, dass sie wissen, dass das ein garantie sache ist und versuchen die konsumenten einfach nur weg zu bekommen ???


eventuell ist dein router ein "billig"-produkt das in deiner serie einen fehler hat und bis der bekannt wird sind z.b. schon 300 stk. verkauft :rolleyes:
eher würde ich auf "günstige postenware" eingekauft tippen :D

Theoden 14.04.2003 20:04

@Chrisne
Handelt es sich um einen WLAN Netgear Router?

chrisne 14.04.2003 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
@Chrisne
Handelt es sich um einen WLAN Netgear Router?

yes. fm114p

Theoden 14.04.2003 20:12

m8nx hatte das gleiche Problem mit dem Router....funktionierte spontan überhaupt nicht mehr(Einzige Änderung war ihn an einer anderen Steckdose anzuschliessen). Jetz geht er aber wieder...einfach so.


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