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Hermander 03.04.2003 14:52

Steuerzuckerln !!
 
ab juni kann man Internetanschlusskosten u. Studiengebühren steuerl. abschreiben.
allerdings nur bis ende 2004!

na da nehm ich mir doch gleich 10x adsl :D


http://teletext.orf.at/100/104_0001.png

The_Lord_of_Midnight 03.04.2003 23:09

schön :)

holzi 04.04.2003 08:05

der Nachteil: es gilt nur für neue Internetanschlüsse, nicht für bereits bestehende!

Hermander 04.04.2003 08:15

Zitat:

Original geschrieben von holzi
der Nachteil: es gilt nur für neue Internetanschlüsse, nicht für bereits bestehende!
na und?

es haben erst 11% einen breitbandanschluss.

aber du könntst ja deinen kündigen,und dann neu anmelden :D

Tarjan 04.04.2003 08:38

Das ist aber ein Schachsinn. Wieso nur für neue?

Tamarah 04.04.2003 08:56

Hab meinen Telefon- und ADSL-Anschluss vor 2 Jahren machen lassen und auch von der Steuer abgesetzt, weil ich eine Bestätigung vom Dienstgeber hatte. :D

Oli 04.04.2003 09:10

Zitat:

Original geschrieben von holzi
der Nachteil: es gilt nur für neue Internetanschlüsse, nicht für bereits bestehende!
Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.

Ciao Oliver

Andre@s 04.04.2003 09:18

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.

Ciao Oliver

Ist aber so.....

Naja, ab Oktober gibts bei uns dann endlich entbündelte Leitungen, dann bin ich von dem Sh..-Chello auch weg, und absetzen kann ich es auch noch..... Ist mehr als nur ein Zuckerl um endlich von dem MistProvider, der nur leere Versprechungen macht, wegzukommen.....

Hermander 04.04.2003 09:42

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.

Ciao Oliver

stichtag ist stichtag.

od. warum glaubst du wollen viele frauen ihr kind noch am 31.12. satt am 1.1. bekommen?
weils da fürs letzte jahr/monat die begünstigungen,beihilfen,etc. gibt.

Oli 04.04.2003 10:52

Muß mal mit meinem Provider reden. Theoretisch würde es ja genügen, per 31.5 zu kündigen und am 1.6 wieder anzumelden.

Ciao Oliver

The_Lord_of_Midnight 04.04.2003 11:20

so, jetzt ist natürlich wieder der neue teletext und die alte meldung ist weg. ich hätt gleich den teletext von der hauppauge anwerfen sollen um das zeug rauszukopieren :heul:

Hermander 04.04.2003 11:30

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
so, jetzt ist natürlich wieder der neue teletext und die alte meldung ist weg. ich hätt gleich den teletext von der hauppauge anwerfen sollen um das zeug rauszukopieren :heul:

Jeder Österreicher, der ab 1. Juli einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Die Ersparnis soll je nach Einkommen bis zu 50 Prozent betragen. Die Aktion ist allerdings bis Ende 2004 befristet."Da es sich um eine Initiative zur Förderung von neuen Anschlüssen handelt, sind bestehende Anschlüsse von der Erleichterung nicht betroffen", erklärt Peter Schöndorfer, Pressesprecher des Finanzministeriums.

Absetzbar sind sowohl die Anschlussherstellung als auch die monatliche Grundgebühr.

Ebenfalls absetzbar werden sollen die Studiengebühren für Berufstätige. Ein Student [Einkommen 1.200 Euro] soll laut einem Rechenbeispiel Grassers durch die Absetzbarkeit von Studiengebühren und Breitband- Internet mit einem Vorteil von 595 Euro rechnen können.


Tamarah 04.04.2003 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.
Wenn du deinen Steuerausgleich für z.B. das Jahr 2002 machst, dann kannst du dort auch nur deine Aufwände von 2002 anführen und nicht auch noch die von 2001, 2000 oder 1999. Ist eben so. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Muß mal mit meinem Provider reden. Theoretisch würde es ja genügen, per 31.5 zu kündigen und am 1.6 wieder anzumelden.
DAS glaub ich nicht. Ich habe den Bericht nicht gelesen, aber IMHO geht es hier um die Herstellungsgebühren des Internetanschlusses. Willst du die nochmal bezahlen? DANN kannst du sie auch von der Steuer absetzen. Zahlt sich aber irgendwie nicht aus. ;)

Edit: Ok, es geht auch um die Grundgebühr. Aber um die abzusetzen, brauchst du eigentlich nur eine Bestätigung deines Arbeitgebers.


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