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Steuerzuckerln !!
ab juni kann man Internetanschlusskosten u. Studiengebühren steuerl. abschreiben.
allerdings nur bis ende 2004! na da nehm ich mir doch gleich 10x adsl :D http://teletext.orf.at/100/104_0001.png |
schön :)
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der Nachteil: es gilt nur für neue Internetanschlüsse, nicht für bereits bestehende!
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Zitat:
es haben erst 11% einen breitbandanschluss. aber du könntst ja deinen kündigen,und dann neu anmelden :D |
Das ist aber ein Schachsinn. Wieso nur für neue?
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Hab meinen Telefon- und ADSL-Anschluss vor 2 Jahren machen lassen und auch von der Steuer abgesetzt, weil ich eine Bestätigung vom Dienstgeber hatte. :D
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Zitat:
Ciao Oliver |
Zitat:
Naja, ab Oktober gibts bei uns dann endlich entbündelte Leitungen, dann bin ich von dem Sh..-Chello auch weg, und absetzen kann ich es auch noch..... Ist mehr als nur ein Zuckerl um endlich von dem MistProvider, der nur leere Versprechungen macht, wegzukommen..... |
Zitat:
od. warum glaubst du wollen viele frauen ihr kind noch am 31.12. satt am 1.1. bekommen? weils da fürs letzte jahr/monat die begünstigungen,beihilfen,etc. gibt. |
Muß mal mit meinem Provider reden. Theoretisch würde es ja genügen, per 31.5 zu kündigen und am 1.6 wieder anzumelden.
Ciao Oliver |
so, jetzt ist natürlich wieder der neue teletext und die alte meldung ist weg. ich hätt gleich den teletext von der hauppauge anwerfen sollen um das zeug rauszukopieren :heul:
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Jeder Österreicher, der ab 1. Juli einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Die Ersparnis soll je nach Einkommen bis zu 50 Prozent betragen. Die Aktion ist allerdings bis Ende 2004 befristet."Da es sich um eine Initiative zur Förderung von neuen Anschlüssen handelt, sind bestehende Anschlüsse von der Erleichterung nicht betroffen", erklärt Peter Schöndorfer, Pressesprecher des Finanzministeriums. Absetzbar sind sowohl die Anschlussherstellung als auch die monatliche Grundgebühr. Ebenfalls absetzbar werden sollen die Studiengebühren für Berufstätige. Ein Student [Einkommen 1.200 Euro] soll laut einem Rechenbeispiel Grassers durch die Absetzbarkeit von Studiengebühren und Breitband- Internet mit einem Vorteil von 595 Euro rechnen können. |
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Edit: Ok, es geht auch um die Grundgebühr. Aber um die abzusetzen, brauchst du eigentlich nur eine Bestätigung deines Arbeitgebers. |
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