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Sollen die Landtage in Österreich abgeschafft werden?
Kommenden Sonntag ist es ja in einem Bundesland wiedereinmal soweit. Die Landtagswahl in NÖ steht vor der Tür.
Aber sind Landtage in der EU überhaupt noch zeitgemäß? Ich denke nein, den die Gesetzgebung passiert jetzt schon großteils in Brüssel, und für Landesgesetze sehe ich überhaupt keine Notwendigekeit mehr. Die Aufgaben der Landtage könnte leicht auf Bund und Gemeinden aufgeteilt werden. Also weg damit, und zwar schnell! Ich werde als Zweitwohnsitzinhaber zwar nochmals wählen gehen, aber ich hoffe, es wird das letzte mal sein. Grüße maxb |
Vielleicht eine sehr dümmliche Frage ... aber was sollte der Landtag jetzt wirklich tun?
Ich mein Nationalrat und Gemeinderat okay - aber was tut der Landttag jetzt wirklich? Hören tut man nix davon, sehen auch wenig (außer einen bestimmten Kärntner) ...? |
imho gehören sie auch abgeschafft
blödestes beispiel wien: da wählst einmal landtag, einmal gemeinderat - ohne irgendeinen "regionalen" unterschied (ich hoff mal, ihr versteht was ich meine) |
Zitat:
gerade wien ist da aber die ausnahme, denn in wien ist gemeinderat=landtag und bürgermeister=landeshauptmann ;) |
Zitat:
oder hab ich da jetzt bezirksvertretung und landtag/gemeinderat verwechselt? |
Man sollte die regionale Demokratie ausweiten statt schwächen.
Die historische Entwicklung Österreichs ist durch die Ausbildung einzelner Territorien (Marken, Herzogtümer, Grafschaften) und deren Zusammenführung unter einem gemeinsamen Landesfürsten gekennzeichnet. Jedes dieser "Länder" entwickelte ein Landrecht und hatte seit dem Spätmittelalter verschieden zusammengesetzte Stände, die dem Fürsten "raten und helfen" und die Interessen der Landesbewohner vertreten sollten. Seit dem 17. Jahrhundert verloren diese im Rahmen des Absolutismus an Einfluss, bekannten sich aber durch Zustimmung zur Pragmatischen Sanktion zum Gesamtstaat. In diesem Rahmen erfolgte eine verfassungsmäßige Anpassung an die jeweilige Situation seit 1848 (Oktoberdiplom 1860, Februarpatent 1861) mit Landtagen, begrenztem Gesetzgebungsrecht und autonomer Verwaltung. Parallel dazu kam es zur Ausgestaltung einer landesfürstlichen Verwaltung (Gubernien, Ländergruppen mit Statthaltern, Kronländer). Diese Zweigleisigkeit führte während der Monarchie öfters zu Konflikten, zumal den Landtagen 1873 die Entsendung der Abgeordneten in den Reichsrat entzogen wurde. Die Provisorische Nationalversammlung hat am 30. 10. 1918 in einem revolutionären Akt den neuen Staat geschaffen. Die Länder konstituierten sich ebenfalls zu staatsartigen Gebilden und beanspruchten eine eigene Gesetzgebung. Die von den Ländern abgegebene feierliche Beitrittserklärung zur neu geschaffenen Republik nahm die Provisorische Nationalversammlung am 12. 11. 1918 zur Kenntnis und verankerte sie zunächst im Gesetz vom 14. 11. 1918. Auf den Länderkonferenzen in Linz und Salzburg wurde die Bundesverfassung von 1920 ausgearbeitet, die den föderalistischen, autonomen Charakter der Bundesländer weitgehend berücksichtigte und die Republik als Bundesstaat einrichtete. Problematisch wurde der bundesstaatliche Charakter Österreichs durch die autoritäre Verfassung von 1934, als aus der "Republik" der "Bundesstaat Österreich" wurde. Zur Zeit des Anschlusses unterstanden die österreichischen Bundesländer als "Reichsgaue" unmittelbar den Zentralbehörden in Berlin (1939/40-45). Mit der Wiederherstellung der Republik 1945 erhielten die Bundesländer wieder ihre alten Rechte. Artikel 2 Bundes-Verfassungsgesetz lautet: "Österreich ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien." Das Bundesstaatsprinzip findet darin seinen Ausdruck, dass den Bundesländern eigene Kompetenzen in der Gesetzgebung (durch die Landtage) und Verwaltung (unter der Landesregierung als oberstes Organ) zukommen und sie durch den Bundesrat Anteil an der Gesetzgebung des Bundes haben. Die Zahl der Landes- und der Bundesräte richtet sich nach der Größe der einzelnen Länder. Neben der einheitlichen Staatsbürgerschaft bestehen Landesbürgerschaften für all jene, die in einem Land einen ordentlichen Wohnsitz haben. Die Länder dürfen eigene Landesverfassungen erlassen, die jedoch die Bundesverfassung nicht berühren dürfen (relative Landesverfassungsautonomie); der Verfassungsgerichtshof kann Vorschriften der Landesverfassungen wegen Widerspruchs zum Bundesverfassungsrecht aufheben. Während die Bundesverfassung die Gerichtsbarkeit ausschließlich dem Bund überträgt, teilt sie die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Verwaltung zwischen Bund und Ländern auf. In Streitfällen über die Kompetenzverteilung entscheidet der Verfassungsgerichtshof. Angelegenheiten, die durch die Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind, fallen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder (selbständiger Wirkungsbereich). Da die Bundesverfassung jedoch die wesentlichsten Kompetenzen zur Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zuweist, fallen nicht viele Zuständigkeiten in den selbständigen Wirkungsbereich der Bundesländer, wie zum Beispiel die örtliche Sicherheitspolizei, Gemeindeangelegenheiten, Bauwesen, Feuerpolizei, Landeskulturangelegenheiten (Theater, Kino), Jagd- und Fischereirecht, Feld-, Tier- und Naturschutz, Sport- und Fremdenverkehrsangelegenheiten sowie das Dienstrecht der Landes- und Gemeindeangestellten. In Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs können die Länder Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen. Darüber hinaus weist die Bundesverfassung einige Materien hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung dem Bund, hinsichtlich der Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung den Bundesländern zu (zum Beispiel Armenwesen, Jugendfürsorge, Heil- und Pflegeanstalten, Elektrizitätswesen, Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz betreffend die Land- und Forstwirtschaft); andere sind in Gesetzgebung Bundessache, in der Vollziehung jedoch Landessache (zum Beispiel Staatsbürgerschaft, Straßenpolizei, berufliche Vertretungen mit Ausnahme jener, die durch den Bund zu regeln sind). Die Bundesgesetzgebung regelt aufgrund bundesverfassungsrechtlicher Ermächtigung die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge zwischen dem Bund und den Ländern. Durch diese Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt deren Stellung als Träger von Privatrechten unberührt, sie können also wie jeder Staatsbürger am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilnehmen (zum Beispiel durch Beteiligung an Unternehmen oder die Vergabe von Förderungen). Bund und Länder sowie die Länder untereinander können über die Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereichs Vereinbarungen abschließen. Gesetzgebungsorgane der Bundesländer sind die Landtage, die nach dem Einkammernsystem eingerichtet sind. Oberstes Verwaltungsorgan der Bundesländer sind die Landesregierungen, deren Mitglieder ebenso wie ihr Vorsitzender, der Landeshauptmann, vom Landtag gewählt werden und diesem verantwortlich sind. An der Spitze des Bundeslands steht der Landeshauptmann, er vertritt das Bundesland. lg cin |
@athoropos:
Wien hat insofern eine Sonderstellung, als es nach der Bundesverfassung zwar primär Stadtgemeinde, aber gleichzeitig auch Bundesland ist. Die Organe der Stadt Wien haben demnach eine Doppelfunktion inne: der Gemeinderat ist zugleich Landtag, der Stadtsenat ist Landesregierung, der Bürgermeister ist Landeshauptmann. lg cin |
ich sag es mal so:
es gab zeiten, da war ö einiges größer als jetzt, hatte ein "paar" millionen mehr einwohner und eine quasi-zentralistische regierung. in unserer zeit sind großteils die länder und einwohner weg, politiker und beamte sind geblieben... wenn man nun die anzahl der beamten und politiker den jetzigen gegebenheiten anpasst, ginge es uns allen besser und wir hätten kein null-defizit sondern ein postivies budget. :D märchenstunde aus |
Zitat:
Das ist eine schöne Aufzählung von sinnlos unterschiedlichen Landesgesetzen, und ich gebe Dir auch Recht, dass man regionale Kompetenzen fördern soll, und zwar indem man Teile der Landeskompetenz auf die Gemeinden überträgt. Zitat:
@Ahtropos - jep, Bezirksvertreterwahlen sind das :) |
Abschaffen, kostet viel zu viel. Den Bundesrat auch gleich, weiß eh kein Mensch wozu der überhaupt gut ist. Der einzige Auftritt eines Bundesrates im Fernsehen war anlässlich der Debatte, ob man ihn vielleicht abschaffen sollte. Natürlich war der Typ dagegen, eh klar.
Das gehört alles stark geschrumpft, das müssen ja wir alle zahlen. |
Zitat:
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Und dann frage ich gleich unverblümt weiter ;)
Haider will ja einen "Freistaat" oder so etwas ähnliches in Kärnten ausrufen (Vorbild Bayern in Deutschland) ... was ist das genau? Ich mein ich weiß daß es im Prinzip verfassungswidrig ist, aber welche Rechte würde uns ein Freistaat einräumen? |
Zitat:
Der Präsident des Bundesrats wird von den Ländern in alphabetischer Reihenfolge im Halbjahresturnus gestellt. Tagungsort ist der Sitz des Nationalrats in Wien. Die Mitglieder des Bundesrats genießen Immunität gleich den Abgeordneten zum Nationalrat. Ein Mitglied des Bundesrats kann nicht gleichzeitig Abgeordneter zum Nationalrat sein. Die Sitzungen des Bundesrats sind öffentlich, Mitglieder der Bundesregierung können sich zu Wort melden. Der Bundesrat ist bei Anwesenheit von einem Drittel seiner Mitglieder beschlussfähig. Zur Vorberatung werden Ausschüsse gebildet. Der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats beeinspruchen. Dieser Einspruch hat nur aufschiebende Wirkung, da der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen kann. Gesetzesbeschlüsse, die die Organisation des Bundesrats betreffen oder die Kompetenzen der Länder beschneiden, bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundesrats. Gesetzesbeschlüsse, gegen die der Bundesrat keinen Einspruch erheben darf (zum Beispiel Bundesbudget), werden dem Bundesrat lediglich zur Kenntnis gebracht. Der Bundesrat hat überdies unter anderem folgende Rechte: Formulierung von Anfragen an die Bundesregierung; Einbringung von Gesetzesvorschlägen an den Nationalrat und Forderung einer Volksabstimmung, sofern ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats die Bundesverfassung teilweise ändert; Mitwirkung an der Genehmigung von Staatsverträgen und bei der Auflösung von Landtagen. Die vergleichsweise geringe politische Bedeutung des Bundesrats führt zu regelmäßigen Forderungen der Länder nach einer Reform und Stärkung des Bundesrats lg cin |
Ich finde die Kontrolle der Landesregierungen durch den Landtag sehr wohl als nicht unerheblich.
Neben der Abschaffung der Länderparlamente gibt es in der laufenden Diskussion einen weiteren radikalen Vorschlag, der (ebenfalls) von Landesrat Hirschmann (VP) propagiert wird und die Auflösung der Bundesländerstruktur zugunsten der Bildung von drei „Großregionen“ West, Ost und Süd vorsieht. Laut unserer Verfassung ist Österreich ein Bundesstaat (siehe vorheriges Posting). Eine Änderung desselben bedarf also einer Verfassungsänderung. lg cin |
Bin für die Landtage, -nicht weil sie so extrem wichtig sind, sondern weil sie Bürgernähe zumindest zu vermitteln versuchen (also eher doch Vorort...).
gegewärtig -> zukünftig: 1. nationale -> europäische 2. landesweite -> nationale 3. regionale -> landesweite + regionale (beide eingeschränkt bzw. vielleicht ohne regionale) Interessensvertretung ! ps: und wie soll diese Politik auf Alte und Kranke eingehen, die können ja nicht Online ihre Geschäftchen erledigen, sondern müssen an ihrer regionalen Bezirks- oder Landesstelle erscheinen. Ev. könnte man ja diese Leute ja alle besachwaltern um diese Problematik zu umgehen, oder... ?! |
Abschaffen, da
1) sowieso wieder mal zu politisch über Parteien gesteuert 2) zu teuer |
Ja, gerade da es in Österreich viele verschiedene Länder gibt muss es für jeden einen eigenen Landtag geben.
Zb. sind Gesetze die für Wien sinnvoll sind in Tirol kompletter Nonsense und umgekehrt. Und das ganze auf Gemeinden abzuwälzen würde nur noch mehr Verwirrung stiften. Eine Reform wäre dennoch sinnvoll... |
In größeren Staaten ist ein Bundesstaat größer als ganz A, und die kommen auch ohne 17 Verwaltungsebenen aus. Vergesst nicht: Wir alle bezahlen diese zumindest zum Teil hochbezahlten Sesselfurzer. Jeder von uns könnte etwas mehr im Börsel haben, wenn man da unnötige kapazitäten abbauen könnte.
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Zitat:
Unnötige Kapazitäten zum Einsparen gibt es trotzdem |
Der lächerlichste Auswuchs dieser unnötigen Verwaltungsebenen ist dieses St.Pölten-Hauptstadtgetue. Möchte nicht wissen, was das gekostet hat, völlig unnötig. Ich wohne auch in N, in St. Pölten war ich noch nie, wüsste auch nicht, was ich dort wollen sollte.
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wenn schon, dann müsste zuerst der nationalrat verkleinert werden, weil die kompetenzen des nationalrates teilweise auf die eu übergegangen sind.
mir fällt jetzt nur ein einziger grund für die sache "sankt pölten" ein: die regionen haben sich von der zentralistischen regierung nicht gut genug vertreten gefühlt. "das hemd ist mir näher als der rock". |
Wieso nicht?
Etwas weniger Politiker kann ja nicht schaden?
Im Nationalrat können doch auch weniger werden. Wieso nicht - 10 / - 20 % bei den Politikern. :) |
Das mit dem Nationalrat verkleinern ist so eine Sache ...
wie verkleinern? Das kannst höchstens vor einer Wahl machen, und dann schrein wieder die kleinen Partein (und ich bin eigentlich auch nicht dafür)! Wegen den Landtagen, habe mich jetzt informiert und finde daß sie bleiben müssen. Es kann nicht alles bundesweit beschlossen werden. |
Ich bin gegen die Landtage. Ist ein Verwaltungsoverhead. Zb. hat Bayern mehr Einwohner als Österreich und braucht auch kleine Landtage.
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Bayern wird aber mehr oder weniger ohne die deutsche Regierung verwaltet - ist ja ein "Freistaat" oder wie das heißt.
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Ich kann das Ruhrgebiet auch als Beispiel heranziehen, nur weis ich da nicht sicher ob in diesen Land mehr Menschen als in Österreich leben.
Und ich meinte damit auch, dass für die Bevölkerungszahl von Österreich eine Bundesregierung und Gemeindeverwaltung genügen müsste. |
Wenn ich mir bei ein paar Gemeinden die Verwaltung so ansehe würde ich eher dafür plädieren daß dort gespart wird ;)
Ein komisches Thema, wollte gerade schreiben die sollen unsere Interessen besser vertreten (also der Landtag) aber mir ist grade eingfallen welchen LH wir haben :rolleyes: |
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@Moose
Leichts halt uns dann für das Parlamanet den Sheriff aus. Dann wird des sicher was oder? :D ;) :D |
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außerdem haben wir zu viele abgeordnete gemessen an der bevölkerungsanzahl afaik war es kreisky, der die abgeordnetenzahl von (i glaub) 160 auf 183 erhöht hat um (siehe wahlarithmetik) die absolute im parlament zu sichern/vergrößern... |
Was war da in Wien (sorry krieg davon hier im Süden nit viel mit ;) ).
Das Problem ist aber daß das sicher nicht durchgesetzt wird. Und wenn wieder nur zum Vorteil der zwei Großen. |
In Wien hat die SPÖ die Mandatsmehrheit geschafft obwohl sie nur 47% der Stimmen hatten: http://www.wienerzeitung.at/aktuell/...gebnisse01.htm
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naja, bei der gemeinderatswahl 2001 hat die spö in wien 46,9% der gültigen stimmen und 52 von 100 mandaten bekommen
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Ich red mir schon die Finger fusslig (?) aber ein bestimmter Mann ist eh immer in den Medien und mit den sind wir genug gestraft ;) Trotzdem weiß ich nicht ob das mit dem Landtag so eine gute Idee ist. /me liest sich einmal genauer ein |
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die realität war immer schon so, daß es einfacher ist zu reden, als dann tatsächlich regierungs-verantwortung zu tragen. (das meine ich jetzt allgemein und nicht auf eine bestimmte partei bezogen) muss man immer alles verteufeln ? die zeiten werden sich wieder ändern, genauso wie sie sich jetzt geändert haben. ist immer noch besser, als wenn das ganze leben alles gleich ist. denn das ist wirklich das schlimmste, das uns passieren kann. |
An den vorrigen kann ich mich leider nicht erinnern (gehe erst auf die 30 zu), aber mich nervt der Typ.
Was soll das Gefassel über Freistaat? Was sollen die idiotischen Auftritte bei uns in Klagenfurt (wenn einmal eine Rede gehört hast :rolleyes: ) Was sollen die Treffen auf irgendwelchen "Bergerln" im Mölltal wo er mit ein paar alten Opas Lieder aus "Großdeutschland" singt? Was soll das Kasperltheater mit der Regierung? (ist jetzt vielleicht weniger Landtag, aber er vertritt nun einmal unser Bundesland) Allein wenn man sich ansieht wie er auf Wählerfang geht (ich meine genial, aber ... naja) - will nicht wissen wieviele ihn gewählt haben auf Grund der Tatsache daß er der Präsident des FCK ist (nein ich bin kein Fußballfan) und bei etlichen Spielen irgendwelche Schiedsrichter beleidigt. [EDIT] Ich vergaß, die Broschüre (alles Hochglanz natürlich) mit über 160 Fotos (von ihm selbst) die er jetzt herausgebracht hat (eine zweite folgt ja gerade) was er alles erreicht und wie toll er ist. Das ist ja schon mehr als Personenkult, wieviel daß das Land gekostet hat? [/EDIT] |
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http://www.bayern.landtag.de/sitzver...verteilung.htm und dass wir uns alles von der zentrale, die die regionalen besonderheiten gar nicht kennen kann, vorschreiben lassen sollen find ich nicht ok. wie schon oben erwähnt, was in wien sinn macht, muss z.b. in voralberg no lang net passen. (ausserdem lass ma uns von de bazis sowieso nix vorschreiben:p ) |
Zuerst mal zu der Stimmenverteilung:
Da kommt in Österreich das Verfahren von d'Hondt zum einsatz, welches die größte Partei tendenziell bevorzugt, die kleinste benachteiligt. (Vergleich: zB http://www.juettner.de/Sitzverteilung.htm, Erklärung des Verfahrens: http://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html, Anwendung in Ö:http://www.wahlrecht.de/ausland/austria.html) Jetzt muss ich noch festhalten, dass ich auch finde das Österreich eine aufgeblasene Verwaltung hat (wohl noch aus der KuK Zeit) und natürlich muss diese abgebaut werden, jedoch ist die Abschaffung der Landtage ein Schritt in die falsche Richtung, da Zentralisierung nie die Lösung sein kann und auch nicht gerade der Bürgernähe förderlich ist, ich wäre eher dafür, die Regionen (ideal wäre natürlich hier in Europa grenzüberschreitende Regionen einzurichten, zB Bodenseeraum mit Vlbg, Ostschweitz und die angrenzenden Teile Deutschlands) aufgewertet werden sollen und man dafür die Staaten einspaart. Dies hat zwei Gründe: 1. Ideale Regierungsform der Welt wäre in meinen Augen eine Vereinigung von Regionen, d.h. es gibt keine Nationalstaaten mehr, sondern eine planetare Verwaltung (UNO?), die -ähnlich wie die EU- Rahmengesetze verabschiedet, die dann von den Regionen (eine kontinentale Zwischenschicht brauchts meiner Meinung nach nicht) implementiert werden. Ob diese Regionen dann von einer Regierung, oder durch eine Monarchie oder eine Mischform regiert werden ist dann natürlich ihre Sache, auf jeden Fall haben sie vertreter im "Welt-Senat" -oder wie auch immer man das dann nenn will. Das ganze hat primär den Zweck, Nationalismus hinfällig zu machen, so dass zwar jeder von sich sagen kann: Ich bin in meiner Region daheim, aber man sich nicht so auf Nationen fixiert. (Nationen sind ja nicht gewachsen, sondern immer von jemanden erfunden worden, und Grund für so gut wie alle Kriege, so würden zB alle Separationsbewegungen (zb Nord-Irland, Basken, alle Enden Indonesiens, Kosovo, Tschetschenien aber auch friedlichere Bewegungen wie Norditalen, Quebec etc.) hinfällig.) Stattdessen sollte jeder sagen können: Ich bin ein Bürger der Erde. Da dies aber noch sehr fiktiv ist (den Beginn müssten kontinentale Zusammenschlüsse wie die EU oder das Äquivalent, dass man in Afrika machen will sein, wobei ich dafür bin das die USA zuerst mal Mexico aufnehmen soll, bevor sie der Türkei -ein Land das geographisch fast komplett, ideologisch IMHO noch mehr in den Orient, nach Vorderasien gehört- versprechen mal in die EU zu kommen) kommen wir also zum zweiten Punkt: 2. Ich bin der Meinung dass durch die EU nicht die Länder sondern der Bund hinfällig geworden sind. Die Länfer haben schließlich wichtige Aufgaben beim Bürger zu erledigen: Die Bundestraßen wurden verländert, Gendarmarie (Grenzkontrolle könnte man da rein nehmen, alle anderen Sicherheitssachen (Polizei) auch abschaffen, bzw integrieren), Krankenhäuser uws. gehören eh alles den Ländern. Unis, höhere Schulen gehören meiner Meinung auch in die Hand der Länder, die dann auch die Forschung vom Bund übernehmen sollten. (Die können das dann besser mit FHs und so abstimmen, außerdem würde der Wettbewerb zwischen den Ländern um die besten Forschungsinstitute sicher den in Europa stark vernachlässigten Forschungssektor ankurbeln.) Noch ein Satz zur Sicherheit: Das Militär gehört natürlich in die EU, Österreich bräuchte dann auch keine Abfangjäger mehr, sondern könnte zB von Deutschland aus mitbetreut werden und sich auf andere Sachen konzentrieren (Gebirgsjäger, Spezialtruppen wie Anti-Terroreinheiten, humanitäre Truppen wie Hundestaffeln, Wasseraufbereiter...), wobei hier festgehalten werden muss dass wir bis es so weit ist sehr wohl eine funktionierende Luftraumverteidigung brauchen, mieten kommt ja zur Zeit teurer als selber kaufen, wobei ich die Typenentscheidung nicht fällen kann, ich bin ja kein Militärler. Alle Verkehrswege wie Autobahnen und Eisenbahnschienen (die Eisenbahndienstleister werden eh privatisiert, auch wenn ich das nicht gut finde) sollten in die Hand der EU, damit es endlich mal ein europäisch Einheitliches Eisenbahnsystem gibt. Die (Bundes-)Steuern werden über kurz oder lang eh in der EU harmonisiert, also bleibt doch für den NR & Regierung gar nichts mehr zu tun, was man nicht an die Regionalregierungen abgeben könnte, die dann die Landtage ablösen, oder? Denn nur um EU-Vorschriften (auch noch zu langsam und mehr schlecht als recht) in österr. Recht umzuwandeln brauch ich keinen NR und keine Österr. Regierung! (Wobei man die meisten Gesetzte, die jetzt Bundessache sind eh in ganz Europa einheitlich machen sollte, weil wenn da jede Region seine eigene hätte wäre das etwas kontraproduktiv.) Also: Weg mit Zentralismus, weg mit Nationalsstaaten (eher längerfristige Sache), wilkommen Föderalismus und Aufwertung der Regionen! (Ich hätte jetzt noch einige Argumente auf lager, aber ich mag das nicht alles schreiben... natürlich nur, weils sonst so lang wird, dass es keiner mehr lesen will! ;) Ich hoffe aber auf diskussion!) |
@moose
so ist das nun mal mit der parteiwerbung. was glaubst du, welche riesigen geldmengen bundesweit bei den "großparteien" verschleudert werden ? das der gute schon einige fehltritte hinter sich hat, ist klar. trotzdem sollte man das ganze nicht nur negativ sehen. denn immerhin wurde haider in einer zeit groß, wo alles seit jahrzehnten eingemauert war und sich niemand mehr für irgendwas interessiert hat. das war trägheit hoch zehn. das einzige was zu diesen zeiten möglich war, war schulden machen. das war alles, was die "alten helden" draufhatten. die rechnung dafür werden wir zu unseren lebzeiten nicht mehr abtragen können. eine karge asvg-pension kriegen wir dafür obendrauf, weil das fehlende geld muss ja irgendwo eingespart werden. hätten wir die zinsenbelastung für unsere staatsverschuldung nicht, könnte das z.b. einer million menschen eine zusatzpension von 100.000 ats pro jahr verschaffen. da reden wir aber noch nicht von rückzahlung, nur von jährlichen zinsen. auch wenn ihn noch so viel verschmähen, in seiner partei gab es auch gute ideen, die dann später eben von den regierenden aufgegriffen wurden. wenn man selbst das nicht zugeben will, kann man zumindest für ihn verbuchen, daß er gewisse leute etwas aufgeweckt hat. das gehört auch zu einer demokratie dazu. auf der einen seite leute die agieren, und auf der anderen seite wiederum leute, die eine kontrollfunktion haben. das soll jetzt kein plädoyer für den jörgl sein, aber ich bin überzeugt, daß er auch eine nützliche funktion hat oder zumindest in der vergangenheit hatte. |
[ironie]
@nestus des mit der region vlbg-ostschweiz meinst aber net wirklich ernst;) [/ironie] obwohl ansonsten der regionengedanke nicht schlecht ist, aber das wird wohl noch eine generation dauern. |
Zitat:
Das mit der Parteiwerbung ist klar (hasse ich wie die Pest, aber was soll man machen), aber diese "Broschüre" ist wirklich der Gipfel, es geht im Prinzip nur mehr um Personenkult (Religion will ich nicht sagen ;) ). Er hat sich es aber auch nie wirklich schwer gemacht, immerhin "motzt" er überall ein bißchen hinein, daß das vielen Kärntnern imponiert bezweifle ich gar nicht ;). Lösungsvorschläge bringt er dann wieder weniger, er schreit nur herum a.) auf den Wasserkopf EU b.) auf den Wasserkopf Wien das mit der EU hat sich für ihn abgehakt, aber auf Wien schreit er immer wieder rum (in Klagenfurt kommt man selten bei seinen Reden vorbei er nimmt immer den ganzen Pfarrplatz in Beschlag und Buhrufer werden von seinen "Leuten" aufs übelste beschimpft und weggeschickt). Aber ich habe schon eine übermäßige Phobie gegen diesen Menschen :rolleyes: Ach ja, sparen schön und gut, aber sollten wir nicht doch ein Sozialstaat bleiben? |
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