![]() |
händler und garantie??
habe mir im dezember 02 eine amd 2gh xp gekauft
der auf einmal den geist aufgegeben hat habe ich zu händler gebracht der sagt das er nicht mehr funktioniert aber da er keine beschädigungen hat sagt er ich solle ihn zu AMD einschicken. ist das in ordung vom händler? darf er das machen? und was kann ich da machen? |
Wenn der Händler das WCM Forun schon einmal gesehen hat, ist seine Reaktion sehr verständlich.
|
:) :) :)
Eigentlich sollte sich der Händler darum kümmern, also einschicken, etc. Es sei denn, er kann beweisen, daß die CPU von Haus aus keine Fehler hatte. Ciao Oliver |
normalerweise stellt der händler in so einem fall ersatz und schickt das teil selber ein.
kann es sein, dass du bei diesem händler schon öfters ein teil zurückbringen mußtest? |
meine tipps hab ich wieder gelöscht, nachdem ich gesehen habe, wie du mit cpu´s umgehst.
wie hast du gemerkt, dass die cpu nicht mehr geht? lg woodz |
...wenn der Händler z.B. keine cpu mehr hat, dann kann er auch keinen Sofortaustausch durchführen.
Da müßte man schon mal die cpu ansehen, ob dort wirklich keine Beschädigung zu sehen ist. |
@ defender
also prinzipiell ist das erstmal ein gewährleistungsfall. da der kauf noch keine 6 monate her ist, gilt außerdem die beweislastumkehr - er muss also dir beweisen, dass du es kaputt gemacht hast, sollte er nicht gewährleisten wollen. wenn da was verbogen, zerdeppert, zerkratzt etc. ist, hat er recht dich zu "verjagen", ansonsten nicht. gewissen schwarze schafe (nennen wir sie mal fa. octran) versuchen leider manchmal einen direkt an den hersteller weiterzuleiten. nähere infos zur gewährleistung: http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116 grüße gleeful |
Zitat:
|
aber auf der amd hompage steht doch das sie die ware vom händler überhaupt nicht tauschen keine garantie nichts drauf geben!!
es ist keine boxed cpu wenns die währe dann würde es gehen oder?? ist aber leider nicht so |
nein ist das erste mal bei diesem händler!!
|
nein der händler hat gesagt das sie nicht funktioniet
aber eben auch das ich die einschicien soll weil sie nicht beschädigt ist??? |
und was wahr noch mal der tip vom herrn hero
bitte! ich gehe ee immer gut mit dem sachen um! |
@defender
Da hat es hier im Forum vor kurzem schon mal Beträge zu diesem Thema gegeben. Leider hat der Händler zum Teil recht - Unterschied ist, er muss die CPU einschicken, die Beweislast liegt beim Verkäufer. Blöd nur, wenn du die CPU übertaktet hast und die kommen dir drauf. Dann kannst damit Rechnen die gesamten Portokosten, Handlingkosten und Testkosten tragen zu müssen - am Ende steht wieder dort wo du schon bist - bei einer defekten CPU. @kansas Bitte nenn mir den Händler der dir einen Ersatz stellt - denn dann werd ich in Zukunft nur mehr dort einkaufen. |
@ERRA Fa. PCO (peters computer oase) in wels.
eine echt super firma - kauf dort für insgesamt vier firmen und auch privat ein. dort gibts gute beratung zu einem normalen preis. und die "borgen" einen auch komponenten bis die garantie/gewährleistung beim kaputten teil abgewickelt ist. zumindest so passiert vor ca. einem monat als eine graka eingegangen ist. |
aha.. der händer darf das also
kann ich da nicht sagen sie müßen es tauschen! |
JA!
der händler muss es sogar mehr oder weniger machen! ausserdem ist es ja nicht schlimm wenn er eingeschickt wird! kauf dir einfach in der zwischenzeit einen billigkühler |
@kansas
Als dass ist wirklich mal ein super Service! Schade nur, dass die nur in Wels zu Hause sind. @defender Leider nein, du hast keinen sofortigen Anspruch auf Austausch. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben. Ich habe bei einem ahnlichen Fall mit dem VKI kontakt aufgenommen. Deren Aussage kannst zusammengefasst hier nachlesen. http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=85227 |
Zitat:
http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116 grüße gleeful |
(s..t, wo is mein Posting abgeblieben)
@gleeful Leider doch, genau so ist es. Du kannst auch hier nochmal nachlesen: http://www.konsument.at/seiten/p2399.htm Grundsätzlich hängt alles von der Kulanz des Händlers ab! Wenn der Händler, wie in defenders Fall, gleich meint, er soll die CPU selbst einschicken, stinkt doch was! |
Zitat:
hast den thread gelesen? ich weiß er is lang aber enthält wesentlich aufschlussreichere und detailliertere infos als die konsument-site. grüße gleeful |
@gleeful
Sorry, ist kann dir hier einfach nicht recht geben. Ja, den Thread hab ich ausführlich gelesen und deckt sich doch auch mit meinen Aussagen (wenn du darauf bestehst diesen Link zu lesen erwarte ich das selbe auch umgekehrt). CWSoft ist wie aus den einzelnen Stellungnahmen gut zu entnehmen ist, sehr kulant gegenüber seinen Kunden. Im Fall von defender ist es aber nicht CWSoft. Also müssen wir anhand der Aussage, er soll die CPU doch selber einschicken, davon ausgehen, dass dieser Händler eben nicht besonders kooperativ zu sein scheint in diesem Fall. Zitat:
Verbesserung oder Austausch: der Übernehmer (=Käufer) kann eine Verbesserung oder Autausch nur in Absprache mit dem Übergeber (=Verkäufer) aushandeln. Letztendlich entscheidet der Verkäufer über den Modus aufgrund der Zumutbarkeitsklausel. Dem Hersteller / Verkäufer musst du auf jeden Fall die Möglichkeit geben den Mangel festzustellen! Wie er das macht ist Sache des Verkäufers. Zurück zu defender: Nachdem sich der Händler so anstellt wird er sicherlich alles ausschöpfen was ihm rechtlich zusteht. Und er hat nun mal das Recht die CPU auf einen Mangel (ich meine damit einen Defekt der schon zum Zeitpunkt des Kaufes da war) zu prüfen um anschließend mit dem Käufer die Modalitäten Austausch oder Verbesserung zu verhandeln. Wie lange dies dauert ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, es heisst nur, "in angemessenem Zeitrahmen". Jetzt zu Möglichkeit A: Der Hersteller stellt einen Mangel fest - eine defekte CPU kannst nicht reaparieren. Also wird der Verkäufer defender die CPU ersetzten. defender entstehen keine weiteren Kosten. Möglichkeit B: Der Hersteller stellt einen Fehler durch den Benutzer fest. Dann muss defender die Kosten wie oben beschrieben selbst tragen. Und sich erst eine neue CPU kaufen. FAZIT: In beiden Fällen muss defender damit rechnen längere Zeit ohne CPU auszukommen. |
:roflmao:
@defender: poste doch bitte mal ein photo von dir, damit alle händler wissen, mit wem sie es zu tun haben :D die geben dir dann sicher tolle prozente :lol: btw: war-wäre-wahr-währe...alles unwahr :rolleyes: |
Zitat:
Ich bin sicher da es sich um verwandte Branchen handelt das die Fristen ähnlich sein werden. p.s. falls ich die detailliert aufgeschlüsselte Liste finde so werde ich sie posten |
@ ERRA
ich will mich ja gar nicht mit dir streiten. wie du meinem gewährleistungs-thread sicher entnommen hast, finde ich das gesetz auch zu schwammig und würde mir gewisse nachbesserungen wünschen (höchstbeträge etc.). grüße gleeful |
@gleeful
Hab ich auch nie als solchen aufgefasst! ;) Es gibt ja eben das Problem mit diesem Gewährleistungsgesetz, da stimme ich dir vollkommen zu! Und ich weiß eben aus eigener leidvoller Erfahrung was für Hindernisse da auf einen zukommen wennst einmal ein Problem hast. Und wer rechnet denn schon immer mit dem schlimmsten, damit mein ich gar nicht den Fall das etwas defekt ist sondern eher die Händler. Ich hoffe dass von fredf noch eine positive Nachricht kommt, würde mich schon interessieren was die Herrschaften Politiker in dieser Angelegenheit unternommen haben. |
:lol: sorry aber du wirst nicht die Politiker hoffen können denn da würd es noch ein paar Jährchen dauern
Diese Abmachung wurde über die Kammern und Interessenvertretungen vereinbart und anschliessend abgesegnet, hat bindende Wirkung und wird vor Gericht standhalten. |
Naja, die Damen und Herren Kammermitglieder sind doch auch nur in ihrer Funktion durch der Parteien gnaden und je nach Richtung derer Coleur.
aber wenns nicht gesetzlich verankert ist kann das auch keine gerichtlich bindende Wirkung haben sondern nur eine Richtlinie bei Entscheidungen. |
genau, eine Richtlinie
aber eine an der kein Gutachter rütteln wird Edit: und selbst wenn sich einer findet wird es zig Befürworter geben da dies von Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen GEMEINSAM ausgearbeitet ERGO faktisch bindend und gegen kein geltendes Recht verstösst |
Seis drum,
hast schon was gefunden? |
nö, komm vor Forumsurfen nicht zum Suchen ;)
Falls ich es finde post ich es heute Nacht. |
:D
|
man die meinungen sind aber ziemlich gespalten
da weis ich ja wieder nicht ob ich das recht habe oder nicht auf der rechung hinten steht das gewährleisung 24 monate gibt und garantie ja nach hersteller 6-24 monate |
dein vertragspartner ist der händler, der hersteller hat mit dir keinen vertrag.
dh, der händler muss deine cpu überprüfen und gegebenenfalls für ersatz sorgen. falls du nicht irgendwas kaputt gemacht hast, übertaktet etc und er dir das nachweisen kann ( innerhalb 6 monaten ab kauf ). |
Bin der gleichen Meinung wie callas.
Welcher Händler ist das? |
ungefähr gleich wichtig wie die auswahl der hardware ist wohl auch die wahl des händlers, bei dem man kauft.
auch wenn man im recht ist, ist es problematisch wegen jeder kleinigkeit gleich zu gericht laufen. also: net unbedingt beim billigsten, sondern beim besten händler kaufen! |
Wo istn der defender zuhause?
Ich wäre fast geneigt, mit seiner kaputten CPU zu seinem Händler zu marschieren... |
Zitat:
|
Na gut, ist mir zu weit weg, zugegeben.
Aber der Wille war da! :) |
Zitat:
ups, warum kann wohl eine cpu die funktion einstellen? |
tja, wenn man sich so die threads von defender ansieht(*** kaputt, *** geht nicht mehr, usw.) überlegt man sich zweimal, ob man ihm hilft ein neues teil über gewährleistung zu bekommen.
lg woodz |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:45 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag