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-   -   händler und garantie?? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=90299)

defender 06.03.2003 11:17

händler und garantie??
 
habe mir im dezember 02 eine amd 2gh xp gekauft
der auf einmal den geist aufgegeben hat
habe ich zu händler gebracht der sagt das er nicht mehr funktioniert
aber da er keine beschädigungen hat sagt er ich solle ihn zu AMD einschicken.

ist das in ordung vom händler?
darf er das machen?
und was kann ich da machen?

raimund 06.03.2003 11:45

Wenn der Händler das WCM Forun schon einmal gesehen hat, ist seine Reaktion sehr verständlich.

Oli 06.03.2003 11:49

:) :) :)

Eigentlich sollte sich der Händler darum kümmern, also einschicken, etc. Es sei denn, er kann beweisen, daß die CPU von Haus aus keine Fehler hatte.

Ciao Oliver

kansas 06.03.2003 11:53

normalerweise stellt der händler in so einem fall ersatz und schickt das teil selber ein.

kann es sein, dass du bei diesem händler schon öfters ein teil zurückbringen mußtest?

Woodz 06.03.2003 12:00

meine tipps hab ich wieder gelöscht, nachdem ich gesehen habe, wie du mit cpu´s umgehst.

wie hast du gemerkt, dass die cpu nicht mehr geht?



lg
woodz

holzi 06.03.2003 12:06

...wenn der Händler z.B. keine cpu mehr hat, dann kann er auch keinen Sofortaustausch durchführen.

Da müßte man schon mal die cpu ansehen, ob dort wirklich keine Beschädigung zu sehen ist.

gleeful 06.03.2003 12:44

@ defender
also prinzipiell ist das erstmal ein gewährleistungsfall. da der kauf noch keine 6 monate her ist, gilt außerdem die beweislastumkehr - er muss also dir beweisen, dass du es kaputt gemacht hast, sollte er nicht gewährleisten wollen. wenn da was verbogen, zerdeppert, zerkratzt etc. ist, hat er recht dich zu "verjagen", ansonsten nicht. gewissen schwarze schafe (nennen wir sie mal fa. octran) versuchen leider manchmal einen direkt an den hersteller weiterzuleiten.

nähere infos zur gewährleistung:

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116

grüße
gleeful

gleeful 06.03.2003 12:45

Zitat:

Original geschrieben von raimund
Wenn der Händler das WCM Forun schon einmal gesehen hat, ist seine Reaktion sehr verständlich.
:lol:

defender 07.03.2003 11:04

aber auf der amd hompage steht doch das sie die ware vom händler überhaupt nicht tauschen keine garantie nichts drauf geben!!

es ist keine boxed cpu
wenns die währe dann würde es gehen oder??
ist aber leider nicht so

defender 07.03.2003 11:07

nein ist das erste mal bei diesem händler!!

defender 07.03.2003 11:09

nein der händler hat gesagt das sie nicht funktioniet
aber eben auch das ich die einschicien soll weil sie nicht beschädigt ist???

defender 07.03.2003 11:11

und was wahr noch mal der tip vom herrn hero
bitte!

ich gehe ee immer gut mit dem sachen um!

ERRA 07.03.2003 11:11

@defender
Da hat es hier im Forum vor kurzem schon mal Beträge zu diesem Thema gegeben.

Leider hat der Händler zum Teil recht - Unterschied ist, er muss die CPU einschicken, die Beweislast liegt beim Verkäufer.

Blöd nur, wenn du die CPU übertaktet hast und die kommen dir drauf. Dann kannst damit Rechnen die gesamten Portokosten, Handlingkosten und Testkosten tragen zu müssen - am Ende steht wieder dort wo du schon bist - bei einer defekten CPU.

@kansas
Bitte nenn mir den Händler der dir einen Ersatz stellt - denn dann werd ich in Zukunft nur mehr dort einkaufen.

kansas 07.03.2003 11:30

@ERRA Fa. PCO (peters computer oase) in wels.
eine echt super firma - kauf dort für insgesamt vier firmen und auch privat ein. dort gibts gute beratung zu einem normalen preis.

und die "borgen" einen auch komponenten bis die garantie/gewährleistung beim kaputten teil abgewickelt ist.
zumindest so passiert vor ca. einem monat als eine graka eingegangen ist.

defender 07.03.2003 12:08

aha.. der händer darf das also

kann ich da nicht sagen sie müßen es tauschen!

Jumper_online 07.03.2003 12:38

JA!
der händler muss es sogar mehr oder weniger machen!
ausserdem ist es ja nicht schlimm wenn er eingeschickt wird!
kauf dir einfach in der zwischenzeit einen billigkühler

ERRA 07.03.2003 12:39

@kansas
Als dass ist wirklich mal ein super Service!

Schade nur, dass die nur in Wels zu Hause sind.

@defender
Leider nein, du hast keinen sofortigen Anspruch auf Austausch. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben.

Ich habe bei einem ahnlichen Fall mit dem VKI kontakt aufgenommen. Deren Aussage kannst zusammengefasst hier nachlesen.

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=85227

gleeful 07.03.2003 13:00

Zitat:

Original geschrieben von ERRA

Leider nein, du hast keinen sofortigen Anspruch auf Austausch. Du musst dem Händler die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben.

na, ganz so is auch wieder nicht. es is...kompliziert. nochmal, die vermutlich umfassendsten infos zum gewährleistungsrecht gab's in diesem thread:

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=89116

grüße
gleeful

ERRA 07.03.2003 13:24

(s..t, wo is mein Posting abgeblieben)

@gleeful

Leider doch, genau so ist es.

Du kannst auch hier nochmal nachlesen: http://www.konsument.at/seiten/p2399.htm

Grundsätzlich hängt alles von der Kulanz des Händlers ab!

Wenn der Händler, wie in defenders Fall, gleich meint, er soll die CPU selbst einschicken, stinkt doch was!

gleeful 07.03.2003 13:31

Zitat:

Original geschrieben von ERRA
(s..t, wo is mein Posting abgeblieben)

@gleeful

Leider doch, genau so ist es.


nope, genauso ist es eben nicht. halbso, manchmalso, aber net genauso.

hast den thread gelesen? ich weiß er is lang aber enthält wesentlich aufschlussreichere und detailliertere infos als die konsument-site.

grüße
gleeful

ERRA 07.03.2003 15:19

@gleeful

Sorry, ist kann dir hier einfach nicht recht geben.

Ja, den Thread hab ich ausführlich gelesen und deckt sich doch auch mit meinen Aussagen (wenn du darauf bestehst diesen Link zu lesen erwarte ich das selbe auch umgekehrt).

CWSoft ist wie aus den einzelnen Stellungnahmen gut zu entnehmen ist, sehr kulant gegenüber seinen Kunden.

Im Fall von defender ist es aber nicht CWSoft. Also müssen wir anhand der Aussage, er soll die CPU doch selber einschicken, davon ausgehen, dass dieser Händler eben nicht besonders kooperativ zu sein scheint in diesem Fall.

Zitat:

Zitat von CWSoft:
§932 Rechte aus der Gewährleistung

$932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.

$932. (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich ...


Du kannst also Austausch verlangen. Dieser könnte Dir nur dann verweigert werden, wenn die Reparatur eine unaufwendige Sache von Minuten wäre, der Austausch hingegen hohen Aufwand und/oder hohge Kosten verursachen würde.

Also - wie schon gesagt: DU selbst bestimmst grundsätzlich über Austausch oder Reparatur. Und DU musst Dein Recht gegebenenfalls auch durchsetzen (dafür kann aber das Gesetz nichts).
Mangel: ein defekt der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hat! (ganz wichtig!) Der Mangel muss aber auch festgestellt sein!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verbesserung oder Austausch: der Übernehmer (=Käufer) kann eine Verbesserung oder Autausch nur in Absprache mit dem Übergeber (=Verkäufer) aushandeln. Letztendlich entscheidet der Verkäufer über den Modus aufgrund der Zumutbarkeitsklausel.

Dem Hersteller / Verkäufer musst du auf jeden Fall die Möglichkeit geben den Mangel festzustellen! Wie er das macht ist Sache des Verkäufers.

Zurück zu defender:
Nachdem sich der Händler so anstellt wird er sicherlich alles ausschöpfen was ihm rechtlich zusteht. Und er hat nun mal das Recht die CPU auf einen Mangel (ich meine damit einen Defekt der schon zum Zeitpunkt des Kaufes da war) zu prüfen um anschließend mit dem Käufer die Modalitäten Austausch oder Verbesserung zu verhandeln. Wie lange dies dauert ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, es heisst nur, "in angemessenem Zeitrahmen".

Jetzt zu Möglichkeit A:
Der Hersteller stellt einen Mangel fest - eine defekte CPU kannst nicht reaparieren. Also wird der Verkäufer defender die CPU ersetzten.
defender entstehen keine weiteren Kosten.

Möglichkeit B:
Der Hersteller stellt einen Fehler durch den Benutzer fest. Dann muss defender die Kosten wie oben beschrieben selbst tragen. Und sich erst eine neue CPU kaufen.

FAZIT: In beiden Fällen muss defender damit rechnen längere Zeit ohne CPU auszukommen.

frazzz 07.03.2003 16:09

:roflmao:


@defender: poste doch bitte mal ein photo von dir, damit alle händler wissen, mit wem sie es zu tun haben :D


die geben dir dann sicher tolle prozente :lol:


btw: war-wäre-wahr-währe...alles unwahr :rolleyes:

fredf 07.03.2003 16:14

Zitat:

Original geschrieben von ERRA



Nachdem sich der Händler so anstellt wird er sicherlich alles ausschöpfen was ihm rechtlich zusteht. Und er hat nun mal das Recht die CPU auf einen Mangel (ich meine damit einen Defekt der schon zum Zeitpunkt des Kaufes da war) zu prüfen um anschließend mit dem Käufer die Modalitäten Austausch oder Verbesserung zu verhandeln. Wie lange dies dauert ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, es heisst nur, "in angemessenem Zeitrahmen".

Im Weisswaren(Küchengeräte etc) und Braunwarenbereich(Fernsehr,Audio etc.) wurden die Fristen festgelegt die Reparatur bzw. Mängelfeststellung dem Kunden maximal zumutbar dauern darf und zwar in keiner Produktgruppe in diesem Bereich über 22 Tage, in manchen auch 6,7 Tage kürzer.
Ich bin sicher da es sich um verwandte Branchen handelt das die Fristen ähnlich sein werden.

p.s. falls ich die detailliert aufgeschlüsselte Liste finde so werde ich sie posten

gleeful 07.03.2003 16:16

@ ERRA
ich will mich ja gar nicht mit dir streiten. wie du meinem gewährleistungs-thread sicher entnommen hast, finde ich das gesetz auch zu schwammig und würde mir gewisse nachbesserungen wünschen (höchstbeträge etc.).

grüße
gleeful

ERRA 07.03.2003 16:30

@gleeful
Hab ich auch nie als solchen aufgefasst! ;)

Es gibt ja eben das Problem mit diesem Gewährleistungsgesetz, da stimme ich dir vollkommen zu!

Und ich weiß eben aus eigener leidvoller Erfahrung was für Hindernisse da auf einen zukommen wennst einmal ein Problem hast. Und wer rechnet denn schon immer mit dem schlimmsten, damit mein ich gar nicht den Fall das etwas defekt ist sondern eher die Händler.

Ich hoffe dass von fredf noch eine positive Nachricht kommt, würde mich schon interessieren was die Herrschaften Politiker in dieser Angelegenheit unternommen haben.

fredf 07.03.2003 16:39

:lol: sorry aber du wirst nicht die Politiker hoffen können denn da würd es noch ein paar Jährchen dauern
Diese Abmachung wurde über die Kammern und Interessenvertretungen vereinbart und anschliessend abgesegnet, hat bindende Wirkung und wird vor Gericht standhalten.

ERRA 07.03.2003 16:43

Naja, die Damen und Herren Kammermitglieder sind doch auch nur in ihrer Funktion durch der Parteien gnaden und je nach Richtung derer Coleur.

aber wenns nicht gesetzlich verankert ist kann das auch keine gerichtlich bindende Wirkung haben sondern nur eine Richtlinie bei Entscheidungen.

fredf 07.03.2003 16:49

genau, eine Richtlinie
aber eine an der kein Gutachter rütteln wird

Edit: und selbst wenn sich einer findet wird es zig Befürworter geben da dies von Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen GEMEINSAM ausgearbeitet ERGO faktisch bindend und gegen kein geltendes Recht verstösst

ERRA 07.03.2003 16:54

Seis drum,

hast schon was gefunden?

fredf 07.03.2003 16:57

nö, komm vor Forumsurfen nicht zum Suchen ;)
Falls ich es finde post ich es heute Nacht.

ERRA 07.03.2003 17:01

:D

defender 13.03.2003 11:03

man die meinungen sind aber ziemlich gespalten
da weis ich ja wieder nicht ob ich das recht habe oder nicht

auf der rechung hinten steht das gewährleisung 24 monate gibt
und garantie ja nach hersteller 6-24 monate

callas 13.03.2003 11:47

dein vertragspartner ist der händler, der hersteller hat mit dir keinen vertrag.

dh, der händler muss deine cpu überprüfen und gegebenenfalls für ersatz sorgen.

falls du nicht irgendwas kaputt gemacht hast, übertaktet etc und er dir das nachweisen kann ( innerhalb 6 monaten ab kauf ).

Alex1 13.03.2003 16:03

Bin der gleichen Meinung wie callas.
Welcher Händler ist das?

callas 13.03.2003 16:34

ungefähr gleich wichtig wie die auswahl der hardware ist wohl auch die wahl des händlers, bei dem man kauft.

auch wenn man im recht ist, ist es problematisch wegen jeder kleinigkeit gleich zu gericht laufen.

also: net unbedingt beim billigsten, sondern beim besten händler kaufen!

Alex1 13.03.2003 16:39

Wo istn der defender zuhause?
Ich wäre fast geneigt, mit seiner kaputten CPU zu seinem Händler zu marschieren...

holzi 13.03.2003 16:44

Zitat:

Wo istn der defender zuhause?
Bei den overclockers steht in seinem profil: "Deutschland"

Alex1 13.03.2003 16:48

Na gut, ist mir zu weit weg, zugegeben.
Aber der Wille war da! :)

hera 13.03.2003 16:50

Zitat:

Bei den overclockers .....
:D :D :D :D
ups, warum kann wohl eine cpu die funktion einstellen?

Woodz 13.03.2003 18:25

tja, wenn man sich so die threads von defender ansieht(*** kaputt, *** geht nicht mehr, usw.) überlegt man sich zweimal, ob man ihm hilft ein neues teil über gewährleistung zu bekommen.

lg
woodz


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