WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Hardware-Beratung & Erfahrungen (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=53)
-   -   wieder mal die händlerfrage (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=88367)

gleeful 17.02.2003 13:15

wieder mal die händlerfrage
 
beginne schon mal mein nächstes system zu planen - wird in den nächsten 3 monaten fällig werden. händler, die derzeit zur debatte stehen: nre. anregungen erwünscht.

nre is ja so nett und tauscht in den ersten 6 monaten defekte hardware einfach aus. is für mich ein muss, da meiner erfahrung nach in 50% der fälle irgendwas gleich einmal den geist aufgibt.

für alle, die jetzt sagen: dann geh einfach zum nre. ich hätt gern a bissi a auswahl, weniger wegen der preise, als wegen der tatsache, dass manche händler gewisse geniale teile partout nicht führen wollen. nre zb derzeit meinen mobo favoriten asus a7n8x nicht. und den will ich. unbedingt! :D

gracias für alle tipps
gleeful

pc.net 17.02.2003 13:22

DI-Tech
CWSoft
Peluga
Raisl
NRE

das sind die händler von denen man durchwegs gutes hört ... sollt doch genug auswahl sein ...

holzi 17.02.2003 13:25

Ditech www.ditech.at

Der hätte dein mobo

Vorteil: du kannst die Teile bequem mit dem Online-Bestellsystem reservieren lassen und entweder abholen oder zustellen lassen (ist nicht mal so teuer)

Nachteil beim Abholen: lange Wartezeit im Geschäft.

Garantiefall hatte ich beim ditech noch keinen, dazu kann ich nichts sagen

gleeful 17.02.2003 13:38

@ holzi & pc.net
danke erstmal. die von euch genannten händler sind mir natürlich ein begriff. für mich is aber wirklich der service im reklamationsfall auschlaggebend. hatte bereits kaputte hd, graka, ram, cd-lw, soundkarte innerhalb der ersten woche (net in einem system :D ) und streiten müssen ob das jetzt eing'schickt wird oder austauscht is mir für mein vieles geld echt zu blöd.

grüße
gleeful

frazzz 17.02.2003 14:56

Zitat:

Original geschrieben von gleeful
@ holzi & pc.net
streiten müssen ob das jetzt eing'schickt wird oder austauscht is mir für mein vieles geld echt zu blöd.

grüße
gleeful


najo, dann fällt ditech eher aus :(

stowasser 17.02.2003 15:26

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
DI-Tech
CWSoft
Peluga
Raisl
NRE

das sind die händler von denen man durchwegs gutes hört ... sollt doch genug auswahl sein ...

hab bis auf bei Raisl schon überrall gekauft und kann nur zustimmen sind alle durch die Bank seriös und empfehlenswert.
Bezüglich Rekalmationen bei Ditech kann ich nicht klagen - waren beim Reklamationen einer defekten Hdd und eines NT angemessen entgegenkommend.

Am Besten du schaust dir Geschäfte persöhnlich an - dauert zwar, beruhigt aber ungemein.


Mfg Sto

harakiri 17.02.2003 15:30

kann vor allem raisl sehr empfehlen - liegt halt im 22.bez und damit auf der anderen seite von wien (relativ zu nre).

anmerkung zu di-tech: ja, oftmals lange wartezeiten (aber das war/ist(?) bei nre nicht anders) und seit einiger zeit KEINE bankomat/kreditkarten-bezahlung... :(

Lallrog 17.02.2003 15:52

in st. pölten
 
gibts da einen guten shop:niedi's hard- und software shop

ich kaufe immer bei ihm ein und hab auch nur gute erfahrungen, mit versand hab ich bei ihm noch keine erfahrung...

ps: er hat imho SUPER-preise (ich hab auch das a7n8x bei ihm gekauft..., is aber nicht das deluxe model, was aber auch völlig ausreicht.... aja und thoroughbred b hat er auch meistens lagernd)

gleeful 18.02.2003 12:37

@ all
vielen dank für antworten. werd die oben genannten mal alle einfach fragen, was im fall totalausfall einer komponente von ihnen zu erwarten ist.

@ Lallrog
hm, st. pölten is a wengerle weit weg auch für den besten service. danke trotzdem.

apollo 25.02.2003 19:04

meine leidvolle persönl. Erfahrung:

Wenn Du eine Reklamation bei CWSoft hast dann "Gnade Dir Gott".


Apollo

:(

gleeful 25.02.2003 19:11

Zitat:

Original geschrieben von apollo
meine leidvolle persönl. Erfahrung:

Wenn Du eine Reklamation bei CWSoft hast dann "Gnade Dir Gott".


Apollo

:(

ah so? gut zu wissen. hab mich mittlerweile eh für nre entschieden - hab bisher nur gute erfahrungen mit ihnen gemacht und sie sind die einzigen, die explizit und schwarz auf weiss versprechen innerhalb der ersten 6 monate defekte teile auszutauschen. bei der fehlerquote die alles was elektronisch is heutzutage aufweist (qualitätskontrolle??? :mad: ), is mir das extrem wichtig. sollten sich andere händler ein beispiel dran nehmen.

grüsse
gleeful

frazzz 25.02.2003 19:47

Zitat:

Original geschrieben von gleeful


ah so? gut zu wissen. hab mich mittlerweile eh für nre entschieden - hab bisher nur gute erfahrungen mit ihnen gemacht und sie sind die einzigen, die explizit und schwarz auf weiss versprechen innerhalb der ersten 6 monate defekte teile auszutauschen. bei der fehlerquote die alles was elektronisch is heutzutage aufweist (qualitätskontrolle??? :mad: ), is mir das extrem wichtig. sollten sich andere händler ein beispiel dran nehmen.

grüsse
gleeful


hast du auch erfahrung bezüglich schwarz auf weiss versprechen innerhalb der ersten 6 monate defekte teile auszutauschen ?


viele versprechen viel :(

pc.net 25.02.2003 19:54

http://www.nre.at/RMA.htm

Zitat:

Annahme von Reparaturwaren
Bitte beachten Sie, daß wir Reparaturwaren - aus organisatorischen Gründen - nur "Frei" entgegennehmen können, "Unfrei" an uns retournierten Waren werden ausnahmslos zum Absender zurückgeschickt. Um Ihnen und uns die Abwicklung zu erleichtern, muß die retournierte Ware unbedingt mit einer Rechnungskopie und einer Ihrerseits möglichst genauen Fehlerbeschreibung versehen werden.

Sofortaustausch-Garantie
Im Bereich der Reparaturwaren können wir mit einem außergewöhnlichem Service aufwarten. Um Ihnen die oft sehr lange Wartezeit und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bzw. Kosten zu ersparen, *bieten wir Ihnen eine "Sofortautausch-Garantie" binnen der ersten 6 Monate auf alle Hardware-Einzelteile. Voraussetzung für dieses Service ist, daß sich der zu überprüfende Artikel nach einer kurzen Begutachtung einer unserer Techniker als defekt erweist bzw. dieses oder ein gleichwertiges Produkt zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar ist. Ausgenommen von dieser Handhabung sind jedoch Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Scanner, usw. Für diesen Fall haben wir jedoch auch an unsere Kunden gedacht und können Ihnen teilweise ein Leihgerät zu Verfügung stellen. Sollte sich ein reklamierter Artikel als nicht defekt erweisen werden wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Sollte es sich um ein PC-System handeln und dieses weist keinen Fehler auf, werden wir so wie bei den Einzelteilen auch mit Ratschlägen und Vorschlägen zur Verfügung stehen, *müssen jedoch eine Arbeitszeitpauschale in der Höhe von € 35,-/ATS 481,61 verrechnen.

Testverfahren
Artikel die uns zur Überprüfung übergeben werden, werden im Regelfall sofort von einem unsere Techniker begutachtet.

Hersteller-Garantie
Sollte ein Artikel innerhalb der Herstellergarantie einen defekt aufweisen, können wir die* Garantieabwicklung ebenfalls für Sie übernehmen. Wir verrechnen für dieses Verfahren (Reparaturnummer beantragen, Telefonate, Ware einpacken und versenden, Retourware in unser System einbuchen, Kunden verständigen usw.) lediglich einen Kostenanteil von € 18,17/ATS 250,-. Sollte sich ein Garantiefall in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum ergeben, so ist die Abwicklung kostenlos.
Falls Sie zu den Menschen gehören, die Dinge lieber selber in die Hand nehmen, haben wir für Sie eine Informationsseite zusammengestellt. Diese enthält die zur Zeit aktuellen Abwicklungsverfahren diverser Hersteller.

efhol 25.02.2003 20:27

Zitat:

Original geschrieben von apollo
meine leidvolle persönl. Erfahrung:

Wenn Du eine Reklamation bei CWSoft hast dann "Gnade Dir Gott".


Apollo

:(


Ich hatte keine Probleme, das Netzteil tot, ein kurzer Test und ein Austausch, das wars dann. Was ist dir passiert?

gleeful 26.02.2003 08:22

ja ,ich hab jetzt ditechs garantie-beauftragtem auch noch eine förmliche anfrage via e-mail zukommen lassen. sollten sie sagen, ja innerhalb der ersten 6 monate tauschen wir aus, geh ich vielleicht doch zu denen.

nre is so schlecht sortiert in letzter zeit. keine g'scheiten kühler, die wd hds die sie haben san alle uralt aber vollpreisig (und ich will a neue, nona).

grüße
gleeful

maXTC 26.02.2003 08:57

ditech hat bis dato meine defekten teile immer sofort und ohne diskussion ausgetrauscht, seagate HDD nach 8 monaten. samstag nach anruf hin, 5 min. später mit neuer HDD nach hause.

sehr empfehlenswert...

ansonsten schließe ich mich pc.net an!

gleeful 26.02.2003 09:45

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
ditech hat bis dato meine defekten teile immer sofort und ohne diskussion ausgetrauscht, seagate HDD nach 8 monaten. samstag nach anruf hin, 5 min. später mit neuer HDD nach hause.

sehr empfehlenswert...

ansonsten schließe ich mich pc.net an!

muchos gracias - endlich noch ein erfahrungsbericht bezüglich ditech! unterschätzt niemals die macht der mundpropaganda. :D

grüße
gleeful

Tarjan 26.02.2003 10:32

Zitat:

Original geschrieben von apollo
meine leidvolle persönl. Erfahrung:

Wenn Du eine Reklamation bei CWSoft hast dann "Gnade Dir Gott".


Apollo

:(

Kannst du hierfür einen Grund nennen. Immerhin ist zumindest ein Mitarbeiter von CWSoft in diesen Forum vertreten.

CWsoft 26.02.2003 18:59

Zitat:

Original geschrieben von gleeful

... und sie sind die einzigen, die explizit und schwarz auf weiss versprechen innerhalb der ersten 6 monate defekte teile auszutauschen. ...

Innerhalb der ersten sechs Monate tauschen wir defekte Produkte sofort aus, soweit Lagerware zum Austausch vorhanden ist.

Das können andere Händler allerdings auch nicht anders handhaben: wo keine Lagerware, da nix da zum Sofortaustausch. Wie jeder schnell aus unserer Lagerstandsanzeige per Web ersehen kann, ist unser Lager, besonders in den Bereichen, auf die wir spezialisiert sind, recht umfangreich.

Wo kein Defekt vorliegt, kann auch nicht sinnvoll getauscht werden. Ein Zahnarzt wird auch keinen Zahn ziehen, wenn Du vor Schreck, jetzt in Behandlungsstuhl zu sitzen plötzlich keinen Schmerz mehr lokalisieren kannst.

Bei Kunden, die uns halbwegs glaubhaft erklären, dass das reklamierte Produkt trotz einwandfreier Testergebnisse bei ihnen seltsame Erscheinungen hervorruft, haben wir schon die eine oder andere Ausnahme gemacht und trotzdem getauscht.

Warum Apollo die obige Behauptung in den Raum stellt, ohne konkrete, nachvollziehbare Angaben zu liefern, wird er schon wissen. Ansonsten könnten wir seinen Fall und sein Missbehagen sehr schnell nachvollziehen und klären.

reemrev 26.02.2003 19:38

@ CWsoft

Bei Gewährleistungen will der Händler selbstverständlich das defekte Teil überprüfen, nona. Darf er das Teil zwecks Begutachtung an den Hersteller einsenden ?

ps: habe derzeit keinen Gewähr- oder Garantiefall :), ist reine Neugierde was jemand aus der Branche dazu sagt.

CWsoft 26.02.2003 20:02

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@ CWsoft

Bei Gewährleistungen will der Händler selbstverständlich das defekte Teil überprüfen, nona. Darf er das Teil zwecks Begutachtung an den Hersteller einsenden?

Er darf. Auch darf er zwecks Austausch den Hersteller (besser "den Distributor") bemühen. Das Gewährleistungsrecht sagt nichts von "sofort", es spricht nur von "Austausch oder Verbesserung (Reparatur) nach Wunsch des Konsumenten".

Es gibt einige Regelungen im Gewährleistungsrecht, die recht gummiartig gehandhabt werden (können). Eine davon sagt beispielsweise, dass Austausch (den Wunsch kann und darf der Kunde nach der letzten Novelle äussern) dem Händler keine "aussergewöhnliche Belastung" aufbürden dürfe. Was eine "aussergewöhnliche Belastung für den Händler" bedeuten kann, wird hingegen nicht wirklich präzisiert. Auch bedeutet "Austausch" nicht "Sofort-Austausch"!

Das o.a. bedeutet einerseits, dass z.B. bei nicht vorhandener Lagerware ein Austausch verweigert werden kann und darf. Andererseits kann dieser Passus auch so angewendet werden: Ich als Händler habe keinen Techniker - oder keinen, der mehr als einen Schraubenzieher halten kann. Ich kann daher nicht mit vertretbarem Aufwand feststellen, ob ein Defekt vorliegt. Ich muss daher an den Hersteller senden, der feststellen kann, ob und welcher Defekt vorliegt.

Es wird Teile geben, wo auch bei uns die Technik mehr als ein paar Minuten zur Fehlerdiagnose brauchen wird. Beispielsweise bei einem Quattro-Xeon-Mainboard mit 32-bitiger RAMBUS-Bestückung. Nachdem manche Fehler erst bei Vollbestückung auftreten, kann es schon sein, dass uns ein oder zwei Prozessoren oder auch ein paar 32-Bit-RAMBUS-Streifen fehlen.

Vorteile unserer Kunden während der ersten sechs Monate sind allerdings, dass wir erstens recht erfahrene Techniker mit relativ hochwertigem Spezialwissen (nein, sind trotzdem Menschen mit allen Fehlern ;)) beschäftigen und zweitens bei vielen von uns vertretenen bzw. vertriebenen Herstellern ungehinderten Zugang zu Entwicklung und Technik haben. So können bei uns Tests in-house ablaufen, für die andere bereits versenden müssen. Das spart Zeit - viel Zeit für den Kunden.

gleeful 26.02.2003 20:51

Zitat:

Original geschrieben von CWsoft

Er darf. Auch darf er zwecks Austausch den Hersteller (besser "den Distributor") bemühen. Das Gewährleistungsrecht sagt nichts von "sofort", es spricht nur von "Austausch oder Verbesserung (Reparatur) nach Wunsch des Konsumenten".

genau das macht mich narrisch - ein zahnloseres gesetz als unser gewährleistungsrecht muss man erst mal zuwege bringen. de facto missbrauchen leider fast alle händler (vor allem natürlich die großen ketten) das gewährleistungsrecht mit system und schicken prinzipiell nur ein - wodurch das gewährleistungsrecht defacto obsolet oder zumindest ad absurdum geführt wird. klüger wäre es gewesen einen grenzbetrag einzuführen bis zu dem der kunde tatsächlich das recht auf sofortigen austausch -falls möglich- hat.

Zitat:

Original geschrieben von CWsoft

Innerhalb der ersten sechs Monate tauschen wir defekte Produkte sofort aus, soweit Lagerware zum Austausch vorhanden ist.

froh dass zu hören, apollos meldung hat mich durchaus überrascht nachdem euch soviele hier empfohlen haben.

grüße
gleeful

CWsoft 26.02.2003 21:41

Zitat:

Original geschrieben von gleeful

genau das macht mich narrisch - ein zahnloseres gesetz als unser gewährleistungsrecht muss man erst mal zuwege bringen.

das neue gewährleistungrecht ist weder zahnlos, noch händlerfreundlich. Du musst es nur - wie jedes Recht - bei Bedarf durchsetzen.

Zitat:

de facto missbrauchen leider fast alle händler (vor allem natürlich die großen ketten) das gewährleistungsrecht mit system und schicken prinzipiell nur ein...
Eine generelle Linie in dieser Richtung konnte ich bislang (auch ich bin schließlich in den meisten Branchen Kunde und Konsument) nicht beobachten.

Zitat:

klüger wäre es gewesen einen grenzbetrag einzuführen bis zu dem der kunde tatsächlich das recht auf sofortigen austausch -falls möglich- hat.
Du hast das Recht auf Austausch. Das belastet jeden Händler bereits kostenmäßig ziemlich heftig, was in Branchen mit geringer Ertragskraft auch wieder reichlich Arbeitskräfte freisetzt. Vergiss nicht, dass ein Händler, der sofort tauscht, nicht nur Handlingkosten, sondern in unserer Branche vor allem Wertverluste in beträchtlicher Höhe in Kauf nimmt. Bis der z.B. Dein Board wieder von Distributor retour bekommt, kann er es in den meisten Fällen bereits einstampfen - da gibt es nicht mal mehr Prozessoren dafür.

Weiters muss jeder Austausch "in einem vertretbaren Zeitrahmen" abgewickelt werden. Die Gerichte haben in der letzten Zeit hier etwa zwei bis drei Wochen als gerechtfertigt anerkannt. In der Zeit kann kein Händler via Hersteller tauschen; im besten Fall vielleicht über den Distri. Schafft er aber weder Austausch noch Verbesserung in angemessener Frist, hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das ist doch was, oder?

Klar, Du musst Dein Recht auch durchsetzen, wenn nötig. Es soll Händler geben, die davon ausgehen, dass Dir es die Mühe nicht wert sein wird - wir gehören nicht dazu.

Nur nie vergessen: Gewährleistung bezieht sich immer nur auf Mängel, die beim Kaufzeitpunkt bereits bestanden haben, nur noch nicht bemerkt wurden. Durch die Beweislastumkehr (eine deutliche Verbesserung für Konsumenten - was ist da "zahnlos"? ;)) muss Dir der Händler nötigenfalls beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist schwierig, aber ich würde trotzdem nicht die Axt im Mainboard steckenlassen... :D

grizzly 26.02.2003 21:47

Ich bin zwar kein Händler sondern selbst "Consumer" aber ein bisserl möchte ich hier schon auch die Händler "in Schutz nehmen" oder wie man landläufig so sagt: "eine Lanze für sie brechen".
Ich kenne da Typen, denen rutscht mal der Schraubenzieher aus beim Kühler montieren und dann ab mit dem Mobo zum Händler ...
Einer hat toll die Pins verbogen, naja, der Händler wird's schon umtauschen und so weiter.
Andersrum, bei uns in der Provinz hat man selten eine Chance, dass was getauscht wird.
Ein Beispiel, ein Mitarbeiter von mir gab mir seinen PC, weil sein Brenner immer Ausschuß produzierte. Ich hab die Kiste gut 2 Tage bei mir daheim gehabt, einige Rohlinge "in den Acker geschossen" bis ich zuguterletzt draufkam, dass er den RAM nachrüstete und dieser war auch die Ursache. Der hiesige Vobis (gibt's hier eh nimmer) hat ihm den RAM nicht getauscht und ihm auch das Geld nicht zurückgegeben - obwohl er den erst 2 Wochen vorher gekauft hat. Ich kurzerhand RAM bei Raisl bestellt und mit dem funzte auch der Brenner.
Einem anderen Mitarbeiter habe ich einen AMD assembliert. Das Mobo (MSI)gab nach einem Tag "den Geist auf", Mobo dem NRE zurückgegeben, der ist kurz für 10 Minuten damit verschwunden, als er wieder auftauchte drückte er mir ein neues in die Hand mit der Aussage: "MSI hätten öfters Probleme mit den Spannungsreglern" - sowas lobe ich mir Beim NRE habe ich auch ein Enermax reklamiert, welches zwar schon nach 2 Tagen "abgeraucht" ist aber ich reklamierte es erst 1 Jahr danach und dieses wurde mir auch ersetzt (der Grund für die späte Reklamation war einfach meine Faulheit und ich brauchte für den Bekannten damals sofort ein Netzteil und das bestellte ich damals beim Raisl).
Das ist auch der Grund, wieso ich immer bei Händlern in Wien kaufe, über die "hiesigen" könnte ich ganze Tiraden hier schreiben aber das erspare ich mir. Es ist einfach ein Grundprinzip, die haben mehr Konkurrenz und können sich das nicht leisten.
Im allgemeinen stimme ich mit "pc.net" überein, ich kaufe auch bei den, von ihm angeführten Händlern.

gleeful 27.02.2003 08:14

@ grizzly & CWsoft
natürlich hat die sache zwei seiten und ich wollte jetzt auch nicht als händlerfresser rüberkommen. trotzdem ist das gesetzt extrem schwammig formuliert (sehen auch juristen so) und ein höchstbetrag bis zu dem man umtausch verlangen kann wäre imho durchaus sinnvoll (das man irgendwo eine riegel einziehen muss, um die händler nicht übergebühr zu belasten ist schon klar).

computer sind natürlich ein kapitel für sich, weil die gefahr der unsachgemäßen handhabung durch den konsumenten wesentlich größer ist als in irgendeiner anderen branche. bei physischen schäden am gerät (schraubenzieher abgerutscht) stellt allerdings auch die beweislastumkehr in aller regel kein problem da. bei standard consumer goods wie mixer, staubsauger, cd-player etc, die schlicht und ergreifend den geist aufgeben nach ein paar tagen oder wochen, fühlt man sich allerdings recht verarscht als konsument, wenn der händler schlicht meint, den müsse er einschicken. von daher höchstbetrag.

soviel dazu,
grüße
gleeful

CWsoft 27.02.2003 08:58

Zitat:

Original geschrieben von gleeful
... und ein höchstbetrag bis zu dem man umtausch verlangen kann wäre imho durchaus sinnvoll ...
Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Es steht Dir als Konsument IMMER zu, in einem berechtigten Gewährleistungsfall Austausch zu verlangen - ganz ohne Obergrenze. Hier ist das Gesetz keinesfalls schwammig.

SOFORT-Austausch kann aber nur erfolgen, wenn auch ein Trumm zum Umtauschen vorhanden ist. Logisch.

Und dass man von seinem Händler auch nur Machbares fordern sollte, versteht sich in einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung wohl von selbst. Es ist einem Händler, der speziell für Dich (weil er sonst dafür niemals Kunden hätte) ein Mainboard um EUR 2.000,- besorgt hat, z.B. schwer zuzumuten, für Dein defektes Board ein Tauschboard ANZUKAUFEN und das später einlangende Tauschboard mangels Käufer in den Mistkübel zu entsorgen. Hier wird der Austausch bei den meisten Händlern einige Zeit dauern.

Zitat:

... ... bei standard consumer goods wie mixer, staubsauger, cd-player etc, die schlicht und ergreifend den geist aufgeben nach ein paar tagen oder wochen, fühlt man sich allerdings recht verarscht als konsument, ...
Hier bemerke ich, dass Du von meinem Posting nicht gelesen hast, was Du nicht lesen wolltest. ;) Daher nochmals:

Zitat:

Nur nie vergessen: Gewährleistung bezieht sich immer nur auf Mängel, die beim Kaufzeitpunkt bereits bestanden haben, nur noch nicht bemerkt wurden. Durch die Beweislastumkehr (eine deutliche Verbesserung für Konsumenten - was ist da "zahnlos"? ) muss Dir der Händler nötigenfalls beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist schwierig, aber ich würde trotzdem nicht die Axt im Mainboard steckenlassen...
Die von Dir erwähnten Fälle fallen eindeutig NICHT unter "Gewährleistung". Sie können unter "Garantie" fallen (siehe Garantiebedingungen), die sich grundlegend von Gewährleistung unterscheidet und auch als freiwillige Zusatzleistung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.

Wenn Du also zum Verkäufer gehst und sagst "Der Mixer hat nur drei Wochen funktioniert, dann hast Du ihm die Arbeit abgenmommen, zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf vorhanden war. -> KEINE Gewährleistung, weitere Vorgangsweise nach Garantiebestimmungen.

Wenn Du, um beim Mixer zu bleiben, Karattoenreste im Mixer vergisst ioder übersiehst, so hast Du ihm die Arbeit abgenmommen, zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf vorhanden war. -> KEINE Gewährleistung, weitere Vorgangsweise nach Garantiebestimmungen.

etc.

Übrigens empfinde ich Deine Postings nicht als Angriff auf Händler. Du hast Fragen gestellt, ich habe versucht, sie wahrheitsgetreu und gesetzeskonform zu beantworten. Das sollte doch zu keinerlei Spannungen führen, oder?

Bei uns laufen die meisten Geschäftsbeziehungen recht partnerschaftlich ab, das bescheis.t man seine Partner ohnehin nicht. Das gilt für beide Seiten. Und (fachlich und rechtlich) informierte Kunden sind uns ohnehin lieber; da gibt es nach dem Kauf wesentlich weniger zeit- und geldaufwendige Probleme. :)

reemrev 27.02.2003 09:12

@ CWsoft
Danke für deine Antwort.
Trotz aller Möglichkeiten der Begriffsinterpretation sehe ich ,wie schon CWsoft anführt und drum erspar ich mir jetzt die Wiederholung der angeführten Argumente, für den Konsumenten doch Vorteile gegenüber früher.

gleeful 27.02.2003 09:14

Zitat:

Original geschrieben von CWsoft

Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Es steht Dir als Konsument IMMER zu, in einem berechtigten Gewährleistungsfall Austausch zu verlangen - ganz ohne Obergrenze. Hier ist das Gesetz keinesfalls schwammig.

doch is es, weil der händler immer das recht hat auf nachbesserung zu bestehen, was bedeutet, dass er es einschickt. genau das ärgert mich ja.


Zitat:

Original geschrieben von CWsoft

Die von Dir erwähnten Fälle fallen eindeutig NICHT unter "Gewährleistung". Sie können unter "Garantie" fallen (siehe Garantiebedingungen), die sich grundlegend von Gewährleistung unterscheidet und auch als freiwillige Zusatzleistung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.

Wenn Du also zum Verkäufer gehst und sagst "Der Mixer hat nur drei Wochen funktioniert, dann hast Du ihm die Arbeit abgenmommen, zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf vorhanden war. -> KEINE Gewährleistung, weitere Vorgangsweise nach Garantiebestimmungen.

das is auch nicht einfach, weil man sich auch gespart hat "defekt" näher zu definieren. wenn ein elektrogerät nach kurzer zeit einfach aufhört zu funktionieren, darf man nämlich wohl davon ausgehen, dass das gerät bereits bei kauf einen defekt aufwies.

grüße
gleeful

gleeful 27.02.2003 09:20

zum ursprünglichen thema des threads sollt ich noch erwähnen, dass ditech mir sehr flott auf meine e-mail anfrage nach umtausch geantwortet hat (schnelle antworten auf anfragen gibt's a net so oft - kompliment :ja: ) und zwar, dass sie prinzipiell bis zu einem jahr einfach austauschen. find ich gut.

CWsoft 27.02.2003 09:52

Zitat:

doch is es, weil der händler immer das recht hat auf nachbesserung zu bestehen, was bedeutet, dass er es einschickt. genau das ärgert mich ja.
Einer von uns beiden hat das Gewährleistungsrecht nicht aufmerksam genug gelesen. Ich werde das jetzt nochmals tun, um keinen Fehler zu machen; derzeit bin ich aber der Meinung, dass Du (nach der letzten Novelle) falsch liegst. Nur ist Austausch via Hersteller eben auch der von Gesetz angesprochene Austausch.

Zitat:

das is auch nicht einfach, weil man sich auch gespart hat "defekt" näher zu definieren.
Man kennt das Wort "defekt" im Gesetz überhaupt nicht. Hier ist immer von "Mangel" die Rede. Im Wesentlichen gilt aber auch hier die Beweislastumkehr.

Frostmourne 27.02.2003 09:53

hm
 
computer4you kann ich auch empfehlen

CWsoft 27.02.2003 10:09

Zitat:


.... Ich werde das jetzt nochmals tun, um keinen Fehler zu machen; derzeit bin ich aber der Meinung, dass Du (nach der letzten Novelle) falsch liegst. ...

Zwischenzeitlich habe ich nachgeschlagen. Du liegst falsch. Du darfst als Konsument Austuasch vor Nachbesserung begehren, wie ich schon in einem früheren Posting erwähnte.

Der Gesetzestext im Original (BGBl vom 8.5.2001):

§932 Rechte aus der Gewährleistung

$932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.

$932. (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich ...


Du kannst also Austausch verlangen. Dieser könnte Dir nur dann verweigert werden, wenn die Reparatur eine unaufwendige Sache von Minuten wäre, der Austausch hingegen hohen Aufwand und/oder hohge Kosten verursachen würde.

Also - wie schon gesagt: DU selbst bestimmst grundsätzlich über Austausch oder Reparatur. Und DU musst Dein Recht gegebenenfalls auch durchsetzen (dafür kann aber das Gesetz nichts).

gleeful 27.02.2003 10:47

@ CWsoft
will nur klarstellen, dass ich unsere diskussion hier in keinster weise als streit betrachte und mich in jedem punkt auch gerne eines besseren belehren lasse. bin kein jurist und kiefle dementsprechend an gesetzestexten und deren korrekter auslegung. im gegenteil, ich wünschte in vielem, dass du recht hast und ich danebenliege. :D

Zitat:

Original geschrieben von CWsoft
Die von Dir erwähnten Fälle fallen eindeutig NICHT unter "Gewährleistung". Sie können unter "Garantie" fallen (siehe Garantiebedingungen), die sich grundlegend von Gewährleistung unterscheidet und auch als freiwillige Zusatzleistung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.

da liegst du aber wohl falsch. habs jetzt auch nachgeschlagen:

§ 924 ABGB: Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergaben hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist."

der mangel (ich spreche vom defekt, weil es leichter verständlich ist) hat also 6 monate zeit sich zu zeigen - mixer od. staubsauger gibt nach 4 wochen einfach den geist auf, darf man annehmen, dass ein mangel zum kaufzeitpunkt vorhanden war.

zum recht auf austausch: ich wünschte du hättest recht. die arbeiterkammer (und auch die von mir kritisierten händler) sagt dazu allerdings:

"Verbesserungsvorzug
In erster Linie hat der Konsument Anspruch auf Verbesserung: Er kann es sich grundsätzlich aussuchen, ob er die Ware reparieren oder austauschen lassen möchte. Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können."

hast du vielleicht den vollständigen gesetzestext in digitaler form vorliegen? täte mich interessieren - im netz find ich immer nur auszüge.

grüße
gleeful

CWsoft 27.02.2003 12:17

Zitat:

Original geschrieben von gleeful
der mangel (ich spreche vom defekt, weil es leichter verständlich ist) hat also 6 monate zeit sich zu zeigen - mixer od. staubsauger gibt nach 4 wochen einfach den geist auf, darf man annehmen, dass ein mangel zum kaufzeitpunkt vorhanden war.
Ja, darfst man und auch Du. Bis zum Beweis des Gegenteils - sollten wir nicht vergessen. Du kannst Deinen Mixer drei Monate im Eck liegen haben und dann erst draufkommen. Hat er aber funktioniert und erst später tritt ein Ausfall/Defekt auf, dann ist der Gegenbeweis oft einfach zu führen. (Das können wir jetzt nicht viel weiter diskutieren, weil letztendlich nur die Entscheidung der Gerichte gilt. Die hingegen ist weder einheitlich leicht absehbar.)

Zitat:

... Der Unternehmer kann dieser Wahl entgegenhalten, dass das für ihn unzumutbare Kosten bedeutet, und daher die jeweils andere Abhilfe anbieten. ...
Der Begriff "unzumutbare Kosten" ist nicht so dehnbar, wie Du glaubst. Wir wollen, unseren Kunden Ihnen zustehende Rechte keinesfalls schmälern; wir als Kunden wollen aber auch unsere Rechte als Kunden nicht geschmälert wissen. Ich würde in solchen Fällen wahrscheinlich etwas nachdrücklicher als Du vorgehen. Sympathie-Punkt für Dich. ;)

Zitat:

... Wenn nur ein verhältnismäßig geringer Mangel im Vergleich zum Wert der Sache vorliegt, wie zB bei einem defekten Blinker bei einem KFZ, wird der Konsument nicht gleich den Austausch des Autos verlangen können..
Das ist der Punkt. Und er ist verständlich, denke ich. Das ist auch gut so. Ein Blick in die hochgelobten Staaten zeigt, was ich meine:

"Vor dem Schließen der Türe sind allfällig noch zwischen Rahmen und Türe befindliche Finger zu entfernen, ansonsten Verletzungen auftreten könnten, die einen Spitalsaufenthalt nötig machen können." Bei Fehlen solchen Hinweise werden sofort Schadensersatzprozesse in Millionenhöhe geführt.

Zitat:

hast du vielleicht den vollständigen gesetzestext in digitaler form vorliegen? täte mich interessieren - im netz find ich immer nur auszüge.
Aber ja doch: http://bgbl.wzo.at/pdf/2001a048.pdf (Das sind die letztgültigen und relevanten Änderungen. Prinzipiell findest Du aber unter http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ 98% aller Gesetzestexte. Du musst nur lernen, mit der Suchmaschine umzugehen. ;)

derMeister 27.02.2003 12:19

academia is auch gut...

zed 27.02.2003 12:33

auf keinen fall office-trade

siehe: http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?threadid=90197

gleeful 27.02.2003 12:47

@ CWsoft
danke für die links - werd ich mir mal zu gemüte führen.

Zitat:

Original geschrieben von CWsoft

Ja, darfst man und auch Du. Bis zum Beweis des Gegenteils - sollten wir nicht vergessen. Du kannst Deinen Mixer drei Monate im Eck liegen haben und dann erst draufkommen. Hat er aber funktioniert und erst später tritt ein Ausfall/Defekt auf, dann ist der Gegenbeweis oft einfach zu führen. (Das können wir jetzt nicht viel weiter diskutieren, weil letztendlich nur die Entscheidung der Gerichte gilt. Die hingegen ist weder einheitlich leicht absehbar.)

hm, tja, da hakt's dann halt. die wenigsten geräte funktionieren beim ersten verwenden nicht. recht häufig geben sie aber innerhalb der ersten wochen den geist auf (weil schlecht verarbeitet und insofern mangelhaft). und wenn ein böswilliger händler dann sagt "okay, des kömma nua einschickn", kann ich nicht wirklich was entgegensetzen, oder? nicht im sinne von, das gesetz sagt, sie müssen es mir sofort austauschen, soferne sie mir nicht an ort und stelle mein verschulden nachweisen können.

läuft im endeffekt immer noch auf kulanz hinaus (oder auf laut schimpfen, wenn man beim birg is :D ).

grüße
gleeful

reemrev 27.02.2003 12:56

@CWsoft
Zitat:

Nur ist Austausch via Hersteller eben auch der von Gesetz angesprochene Austausch.
Den Austausch erfolgt vom Vertragspartner, für den Kunden heißt das vom Händler, bei dem er die Ware kauft. Wie sich das Händler und Hersteller (oder Distributor) ausmachen ist für den Kunden unerheblich. Das ist eine der Erleichterungen der neuen Gewährleistung. Bitte um Korrektur, sollt' ich mich da irren.

CWsoft 27.02.2003 14:37

Zitat:

Original geschrieben von gleeful
hm, tja, da hakt's dann halt. die wenigsten geräte funktionieren beim ersten verwenden nicht. recht häufig geben sie aber innerhalb der ersten wochen den geist auf (weil schlecht verarbeitet und insofern mangelhaft).
Solange der Mixer nicht schon starke Abnutzungserscheinungen hat, dürfte es ohnehin keine Probleme geben. Geräte mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren und/oder mechanischen Beschädigungen hingegen würden einem Händler aber ausserordentliche Belastungen aufbürden. Wie soll er denn so ein Gerät, z.B. nach Reparatur durch den Hersteller, wieder verkaufen?

Zitat:

und wenn ein böswilliger händler dann sagt "okay, des kömma nua einschickn", kann ich nicht wirklich was entgegensetzen, oder? nicht im sinne von, das gesetz sagt, sie müssen es mir sofort austauschen, soferne sie mir nicht an ort und stelle mein verschulden nachweisen können.
*seufz* Ich habe mich so bemüht, Dir zu erklären, dass ein Austausch - ganz egal von wem - nur vorgenommen werden kann, wenn auch ein Ersatzgerät vorrätig ist. Wie soll denn das sonst funktionieren?

Du kannst aber wohl kaum Händler, egal welcher Branche, verpflichten, von JEDEM jemals verkauft ein bis mehrere (könnten doch auch mehrere Kunden zur gleichen Zeit Defekte haben) Ersatzgeräte zu bunkern bis zum St. Nimmerleins-Tag. Da wären die Preise aber schnell sehr hoch. ;)

Letztlich steht Dir nach Gewährleistungrecht und bei intaktem Gewährleistungsanspruch, wenn Du es wünscht, ein Austausch innerhalb angemessener Frist zu. Zaubern können nur ganz wenige Händler. ;)

CWsoft 27.02.2003 14:40

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@CWsoft


Den Austausch erfolgt vom Vertragspartner, für den Kunden heißt das vom Händler, bei dem er die Ware kauft. Wie sich das Händler und Hersteller (oder Distributor) ausmachen ist für den Kunden unerheblich. Das ist eine der Erleichterungen der neuen Gewährleistung. Bitte um Korrektur, sollt' ich mich da irren.

Soweit hast Du recht. Aber, wie ich in diesem Thread schon öfter als fünfmal schrieb: "Austausch" ist nicht "Sofort-Austausch". Und damit dürfte Dir schon wieder nicht mehr ganz so egal sein, wie der Austausch abgewickelt wird oder werden kann. Geht der Verkäufer ins Lager und holt Ersatz oder hat er nichts auf Lager und MUSS zum Distributor - da liegen Wochen dazwischen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:01 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag