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Jahresausgleich übers Internet
Ab sofort kann man den Jahresausgleich 2002 via Internet durchführen.
Anmeldung erfolgt über die HP vom BM f.Finanzen: http://www.bmf.gv.at/egov/fonline/buerger/_start.htm Ein paar Vorteile gibts auch: -Keine Papierbeilagen bei der Arbeitnehmerveranlagung -Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer -Bescheidzustellung in Ihren persönlichen elektronischen Postkasten -Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos -Elektronische Rückzahlungsanträge -Elektronische Änderung Ihrer persönlichen Daten (z. B. Adresse, Girokonto) -Kostenlose Anwendung rund um die Uhr -Amtsweg per Mausklick bequem von zu Hause -Keine spezielle Software -Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline) ...und hoffentlich erfolgt die Rückerstattung der zuviel gelöhnten Lohnsteuer dann ein bisserl schneller ;) Bardstale |
frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob? |
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Bardstale |
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lg cin |
Re: Jahresausgleich übers Internet
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lg cin |
Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
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Bardstale |
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Blöde Frage, aber:
Kann man Alimente auch absetzen (von der Steuer natürlich) ? Ps: Hätte einige Leute die würden da ganz schön was zurückerstattet bekommen.... :rolleyes: |
@franznowak
sie stehen zumindest auf dem formular.. allerdings musste ich mich bis jetzt gsd nicht mit diesem thema näher auseinandersetzen @cisk steuererklärung zahlt sich vor allem aus wennst z.b. 6 monat voll gearbeitet hast. was z.b. bei mir vorm bh der fall war. weil du zahlst immer alle steuern aufs ganze jahr und das is natürlich zu viel. hat mir z.b. voriges jahr vom jahr 2001 noch >1000€ gebracht.. und die kann man beim BH sehr gut gebrauchen bei dem wahnsinnsverdienst von 200irgendwas € / monat |
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Hier ein Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz: Unterhaltsabsetzbetrag: Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich 350 S für das erste Kind, 525 S für das zweite Kind und jeweils 700 S für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch : Alimentierende. Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zu den Kinderabsetzbeträgen wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der (Arbeitnehmer-) Veranlagung (Formular L 1) aus. Was ist beim Unterhaltsabsetzbetrag zu beachten? Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für im Ausland lebende Kinder steht der Unterhaltsabsetzbetrag unter den gleichen Bedingungen zu. Bardstale |
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http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerb...ung/_start.htm Bardstale |
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noch was,wer hat es schon geschafft sich anzumelden?
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Ja, heute am Vormittag hab ich es geschafft :p Bardstale |
Anmeldeformular ist online rausgegangen - jetzt muß ich auf den Brief (RSa) vom Finanzamt warten!
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Blöde Frage:
Kann man eigentlich einen Lohnsteuerausgleich von 2001 und davor nachholen ? Wäre wichtig, da mein Freund Alex als Lehrling nicht wirklich reich ist. Ps: Hab meine Lohnsteuerausgleiche schon gemacht. ;) mfG :cool: |
ja kann man - bis zu 5 jahre retour. als heuer kannst ihn machen für 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002. ob die alten aber jetzt auch online funktionieren entzieht sich meiner kenntnis. meine kollegin sagt nein, aber vielleicht weiß es jemand besser?!
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ich finde das ja richtig elegant!:D
somit hat auch das fa datenbanken mit verifizierten usern zu verkaufen, ned schlecht:mad: ahjo, ip-namen bezug gibt´s natürlich auch :hehe: wieder ein schritt zum gläsernen mensch |
@frazzz
Stimmt ( :mad: ), aber dann füll doch das Offline Formular aus.... @Zwergerl Besten Dank :) Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ? Ps: Empfehle allen Lehrlingen, Ferialpraktikanten und sonstigen geringfügig Beschäftigten einen Lohnsteuerausgleich zu machen. |
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mach ich, wird mir immer amtswegig vorgeschrieben :D grasser hofft halt immer auf noch ein paar tausender mehr. ätsch, bisher hab ich immer gewonnen :lol: |
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fällt das unter werbungskosten? das ist eine der kleinsten spalten im formular :D btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar? hat da wer erfahrung? kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten |
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das ist aber generell und nicht nur bei den verkehrsmittel so, wenn du z.b. im jahr 700 euro für webdesign/computerservice verdienst und du um 700 euro computerzubehör kaufst, wird es dir keiner abnehmen. am besten man schlüsselt das bei der erklärung gleich auf, also z.b. Handy-Gebühren zammrechnen und 25% der kosten als berufliches absetzen. kommt eben wie gesagt auf die höhe und einkommen/ausgabenverhältnis an. und funktioniert auch nur bei freiberuflern/selbstständigen/gewerbetreibenden. also als 0815 büroangestellter kannst net einfach mal 25% vom handy absetzen. @frazzz: unter werbungskosten fallen fahrkarten nicht, werbungskosten sind sehr beschränkt, das würde beinhalten berufskleidung etc. aber wie gesagt sehr eingeschränkt. mit der werbungskostenpauschale fähst sicher besser. für bestimmte berufsgruppen gibt es auch fixbeträge für werbungskosten, die über die werbungskostenpauschale hinausgehen, z.b. schriftsteller, da sind es glaub ich 2% vom verdienst. am besten fährst immer wenn du 1) nicht übertreibst bei den beträgen (den ausgaben) 2) auch privatnutzung gleich einrechnest (50% von z.B. Handy klingt plausibler als 100% Handy, weil du mit dem auch privat telefonieren kannst) lg cin |
Sind recht flott beim Finanzamt - am 21.1. hab ich mich online angemeldet und heute (27.1) ist schon der Zugangscode da.
Bardstale |
Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
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Re: Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
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Kannst nachprüfen, wenn du dir das offline Formular für 2001 ansiehst ;) Bardstale |
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