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Bardstale 21.01.2003 15:32

Jahresausgleich übers Internet
 
Ab sofort kann man den Jahresausgleich 2002 via Internet durchführen.

Anmeldung erfolgt über die HP vom BM f.Finanzen:

http://www.bmf.gv.at/egov/fonline/buerger/_start.htm

Ein paar Vorteile gibts auch:

-Keine Papierbeilagen bei der Arbeitnehmerveranlagung
-Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer
-Bescheidzustellung in Ihren persönlichen elektronischen Postkasten
-Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos
-Elektronische Rückzahlungsanträge
-Elektronische Änderung Ihrer persönlichen Daten (z. B. Adresse, Girokonto)
-Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
-Amtsweg per Mausklick bequem von zu Hause
-Keine spezielle Software
-Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)


...und hoffentlich erfolgt die Rückerstattung der zuviel gelöhnten Lohnsteuer dann ein bisserl schneller ;)

Bardstale

CISK 21.01.2003 15:37

frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob?

-=[n0t mY daY]=- 21.01.2003 15:39

Zitat:

Original geschrieben von CISK
frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob?

jo, an erlogschein :D

Bardstale 21.01.2003 15:41

Zitat:

Original geschrieben von CISK
frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob?

Die Möglichkeit besteht natürlich - speziell wenn du z.B. Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherungen, Kirchensteuer, Alimente usw. absetzen kannst. Ich würds einfach probieren - kostet ja nix, und dem Vater Staat was schenken..... :ms:

Bardstale

Cindy 21.01.2003 15:44

Zitat:

Original geschrieben von CISK
frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob?

klar, denn vor allem wenn du nicht ständig gearbeitet hast, lohnsteuer gezahlt hast, etc. wirst du was zurückbekommen

lg
cin

Cindy 21.01.2003 15:46

Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von Bardstale
Ab sofort kann man den Jahresausgleich 2002 via Internet durchführen.

wie kriegen die dann die rechnungen, belege zum absetzen? müsste ich die dann alle einscannen?

lg
cin

Bardstale 21.01.2003 15:48

Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von Cindy

wie kriegen die dann die rechnungen, belege zum absetzen? müsste ich die dann alle einscannen?

lg
cin

Sie machen Stichproben. Die Rechnungen/Belege muss man erst aufgrund ihrer Aufforderung vorlegen.

Bardstale

CISK 21.01.2003 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Bardstale


Die Möglichkeit besteht natürlich - speziell wenn du z.B. Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherungen, Kirchensteuer, Alimente usw. absetzen kannst. Ich würds einfach probieren - kostet ja nix, und dem Vater Staat was schenken..... :ms:

Bardstale

aso, dann hab ich eh recht gehabt, dass sich des ned auszahlt!

franznovak 21.01.2003 15:53

Blöde Frage, aber:

Kann man Alimente auch absetzen (von der Steuer natürlich) ?

Ps: Hätte einige Leute die würden da ganz schön was zurückerstattet bekommen.... :rolleyes:

zed 21.01.2003 16:04

@franznowak
sie stehen zumindest auf dem formular.. allerdings musste ich mich bis jetzt gsd nicht mit diesem thema näher auseinandersetzen


@cisk
steuererklärung zahlt sich vor allem aus wennst z.b. 6 monat voll gearbeitet hast. was z.b. bei mir vorm bh der fall war.
weil du zahlst immer alle steuern aufs ganze jahr und das is natürlich zu viel.
hat mir z.b. voriges jahr vom jahr 2001 noch >1000€ gebracht.. und die kann man beim BH sehr gut gebrauchen bei dem wahnsinnsverdienst von 200irgendwas € / monat

Bardstale 21.01.2003 16:04

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
Blöde Frage, aber:

Kann man Alimente auch absetzen (von der Steuer natürlich) ?

Ps: Hätte einige Leute die würden da ganz schön was zurückerstattet bekommen.... :rolleyes:

Die Alimente selbst kannst eigentlich nicht absetzen, aber wenn du den Nachweis erbringst, hast du Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag.


Hier ein Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz:

Unterhaltsabsetzbetrag:
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt monatlich 350 S für das erste Kind, 525 S für das zweite Kind und jeweils 700 S für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch : Alimentierende.

Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet.

Im Unterschied zu den Kinderabsetzbeträgen wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der (Arbeitnehmer-) Veranlagung (Formular L 1) aus.

Was ist beim Unterhaltsabsetzbetrag zu beachten?

Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für im Ausland lebende Kinder steht der Unterhaltsabsetzbetrag unter den gleichen Bedingungen zu.

Bardstale

Bardstale 21.01.2003 16:10

Zitat:

Original geschrieben von CISK

aso, dann hab ich eh recht gehabt, dass sich des ned auszahlt!

Hier ist ein Link, wo du dir online den Jahrausgleich ausrechnen lassen kannst, ohne Anmeldung beim Finanzministerium.

http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerb...ung/_start.htm

Bardstale

Zwergerl 21.01.2003 17:26

Zitat:

Original geschrieben von CISK

aso, dann hab ich eh recht gehabt, dass sich des ned auszahlt!

probieren würd ichs auf jeden fall. es gibt nämlich auch sowas wie eine negativ-lohnsteuer. d.h. du kriegst was zurück, auch wenn du keine steuer gezahlt hast ;) nur wann das genau is weiß das FA am besten......

maXTC 21.01.2003 17:38

Zitat:

Original geschrieben von CISK

aso, dann hab ich eh recht gehabt, dass sich des ned auszahlt!

sicher zahlt es sich aus, um jeden cent den man dem finanzamt schenkt ist es schade... wennst was nachzahlen musst, melden sie sich sowieso :D

Hermander 21.01.2003 20:24

Zitat:

Original geschrieben von CISK
frage:
kann ich was vom FA zurückbekommen wenn ich nur wenig verdient hob?

ja! über die negativsteuer,etwa 100.-

Hermander 21.01.2003 20:27

noch was,wer hat es schon geschafft sich anzumelden?

Bardstale 21.01.2003 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Hermander
noch was,wer hat es schon geschafft sich anzumelden?

Ja, heute am Vormittag hab ich es geschafft :p

Bardstale

utakurt 21.01.2003 22:16

Anmeldeformular ist online rausgegangen - jetzt muß ich auf den Brief (RSa) vom Finanzamt warten!

franznovak 27.01.2003 13:22

Blöde Frage:

Kann man eigentlich einen Lohnsteuerausgleich von 2001 und davor nachholen ?
Wäre wichtig, da mein Freund Alex als Lehrling nicht wirklich reich ist.

Ps: Hab meine Lohnsteuerausgleiche schon gemacht. ;)
mfG :cool:

Zwergerl 27.01.2003 14:06

ja kann man - bis zu 5 jahre retour. als heuer kannst ihn machen für 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002. ob die alten aber jetzt auch online funktionieren entzieht sich meiner kenntnis. meine kollegin sagt nein, aber vielleicht weiß es jemand besser?!

frazzz 27.01.2003 14:12

ich finde das ja richtig elegant!:D


somit hat auch das fa datenbanken mit verifizierten usern zu verkaufen, ned schlecht:mad:

ahjo, ip-namen bezug gibt´s natürlich auch :hehe:


wieder ein schritt zum gläsernen mensch

franznovak 27.01.2003 14:21

@frazzz
Stimmt ( :mad: ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....

@Zwergerl
Besten Dank :)

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?

Ps: Empfehle allen Lehrlingen, Ferialpraktikanten und sonstigen geringfügig Beschäftigten einen Lohnsteuerausgleich zu machen.

frazzz 27.01.2003 14:23

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
@frazzz
Stimmt ( :mad: ), aber dann füll doch das Offline Formular aus....



mach ich, wird mir immer amtswegig vorgeschrieben :D

grasser hofft halt immer auf noch ein paar tausender mehr.

ätsch, bisher hab ich immer gewonnen :lol:

Zwergerl 27.01.2003 14:24

Zitat:

Original geschrieben von franznovak

Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?

bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder? ;)

frazzz 27.01.2003 14:31

Zitat:

Original geschrieben von Zwergerl


bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber es schadet ja nicht, alles mit rein zu nehmen - rausstreichen kann es das FA immer noch oder? ;)


fällt das unter werbungskosten?
das ist eine der kleinsten spalten im formular :D
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten

FendiMan 27.01.2003 16:35

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
btw: sind parkscheine (parkometerabgabe) bzw. die daraus resultierenden strafen absetzbar?
hat da wer erfahrung?

kann berufsbedingt keine öffis nutzen wg. unregelmässiger arbeitszeiten

Nein, geht nur über Kilometergeld, ab einer gewissen Summe kannst Du den tatsächlichen Aufwand absetzen, aber keine Strafen.

Cindy 27.01.2003 19:41

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
[B
Noch eine kleine Frage: sind eigentlich Eisen-, U-, und sonstige Öffiskarten abschreibbar ?
[/b]
kommt drauf an was du für einen beruf hast und wieviel du mit dem verdienst (also als z.b. schlosser gehts wahrscheinlich nicht). es muss weiters verhältnismäßig sein, du kannst nicht 300 euros für verkehrsmittel absetzen, wenn du 500 euro durch den beruf einnimmst. da wird dir sicher eine private nutzung angerechnet.

das ist aber generell und nicht nur bei den verkehrsmittel so, wenn du z.b. im jahr 700 euro für webdesign/computerservice verdienst und du um 700 euro computerzubehör kaufst, wird es dir keiner abnehmen. am besten man schlüsselt das bei der erklärung gleich auf, also z.b. Handy-Gebühren zammrechnen und 25% der kosten als berufliches absetzen. kommt eben wie gesagt auf die höhe und einkommen/ausgabenverhältnis an. und funktioniert auch nur bei freiberuflern/selbstständigen/gewerbetreibenden. also als 0815 büroangestellter kannst net einfach mal 25% vom handy absetzen.

@frazzz: unter werbungskosten fallen fahrkarten nicht, werbungskosten sind sehr beschränkt, das würde beinhalten berufskleidung etc. aber wie gesagt sehr eingeschränkt. mit der werbungskostenpauschale fähst sicher besser. für bestimmte berufsgruppen gibt es auch fixbeträge für werbungskosten, die über die werbungskostenpauschale hinausgehen, z.b. schriftsteller, da sind es glaub ich 2% vom verdienst.

am besten fährst immer wenn du
1) nicht übertreibst bei den beträgen (den ausgaben)
2) auch privatnutzung gleich einrechnest (50% von z.B. Handy klingt plausibler als 100% Handy, weil du mit dem auch privat telefonieren kannst)

lg
cin

Bardstale 27.01.2003 20:04

Sind recht flott beim Finanzamt - am 21.1. hab ich mich online angemeldet und heute (27.1) ist schon der Zugangscode da.

Bardstale

maxb 27.01.2003 21:50

Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von Bardstale


Sie machen Stichproben. Die Rechnungen/Belege muss man erst aufgrund ihrer Aufforderung vorlegen.

Bardstale

dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag :)

Bardstale 27.01.2003 22:22

Re: Re: Re: Re: Jahresausgleich übers Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von maxb


dabei besteht auch kein unterscheid zum offline antrag :)

Bezüglich der Beilagen hast schon recht, dass kein Unterschied zum online oder offline Antrag besteht, der Unterschied besteht zur bisherigen Einreichung des Antrages. Bis zum Jahr 2001 stand es auf dem Formular, ob, bzw. welche Beilagen du sofort beilegen musstest.

Kannst nachprüfen, wenn du dir das offline Formular für 2001 ansiehst

;)

Bardstale


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