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Steve P. 16.01.2003 23:34

^NIE mehr VERSANDHÄNDLER !!
 
ich habe vor 6 Wochen Teile für einen computer bestellt und noch immer ist das geschäft nicht abgeschlosse.

erst waren teile nicht lieferbsr obwohl es im shop so verlautbart war.
2 defekte festplatten. 2 mal per post zurück, jedesmal hohe portokosten.
die gutschrift für eine defekte festplatte habe ich noch immer nicht erhalten.
das mainboard wurde dann nach den weihnachten nachgeliefert, hierauf gab es probleme mit den samsung speicher der mit 166mhz nicht funktioniert obwohl er sollte.
speicher zurückgeschickt -> portokosten.
nun warte ich seit 1 woche auf den austausch....

KATASTROPHE!!

beim fachhändler bekomme ich die dinger wenn er sie lagernd hat sofort, tausche sie sofort um und pasta.

DAS WICHTIGSTE: ich muss mich nicht 6 wochen rumärgern nur wegen ein paar euro!

hera 16.01.2003 23:46

mit welchem versandhändler hast diese erfahrung gemacht?

Karl 17.01.2003 00:25

@Steve P.!
Ein schwacher Trost. Aber mir geht es ähnlich.

Obwohl schon schlechte Erfahrung mit I-Net Kauf habe ich mich wieder dazu verleiten lassen.

Am 23.11.2002 bestellt und am 13.12.2002 erhalten. Ein Teil davon ist defekt aber der Händler stellt das in Abrede und hat mir den kaputten wieder zurückgeschickt.

Wie soll ich jetzt beweisen das der Teil wirklich kaputt ist. Siehe mein Thread...
http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=85082

Hier mein Leidensprotokoll....

Einkaufprotokoll

Bestellung 23.11.02 Kurzfristig verfügbar 1-3 Tage
25.11.02 Automatisierte Bestätigung
02.12.02 Anfrage was aus Bestellung geworden ist
03.12.02 Geht heute raus...Lieferschwierigkeiten
10.12.02 Anfrage wo der Scanner bleibt
11.12.02 Entschuldigung wurde übersehen
Nach 20 Tagen 13.12.02 Zustellung
15.12.02 Reklamation Firewire Hostadapter defekt.
Frage wie zurücksenden
22.12.02 Da keine Antwort auf Anfrage noch einmal nachgefragt
23.12.02 Mail ist im Weihnachtstrubel untergegangen
Hostadapter einfach frei zusenden
27.12.02 Hostadapter express aufgegeben
Nach 17 Tagen 14.01.03 Alten Hostadapter ohne Kommentar zurückbekommen
noch immer defekt
15.01.03 Anfrage ob Irrtum beim Versand
16.01.03 Kommentar hinter Adressaufkleber gefunden. Adapter soll in Ordnung
sein. Wiederhole meine Probleme die ich damit habe.

Steve P. 17.01.2003 00:37

Karl und ich sind doch nicht die einzigen:

die versandhändler sparen sich eine menge geld fürein verkaufsgeschäft und personalin beratender funktion.

diese ersparnisse werden teilweise an kunden weitergegeben.

scheinbar funktioniert so eine art geschäft aber nicht da es eben mehr braucht als nur zu bestellen, zahlen und einzubauen.

stellt euch vor ihr seid krank und erzählt dem doktor in salzburg was euch fehlt. erschickt euch die tabletten.
wenn die nicht helfen gehen die zurück mit der bitte um bessere (hat nicht geholfen).

da gehe ich doch gleich zum doktor und in die apotheke vor ort wo ich beraten werde.

wer kann sich 6wochen krankenstand leisten.

FAZIT: VOR ORT kaufen und es muss eben mehr sein als nur bestellen.
BERATUNG und SERVICE, AUSTAUSCH vor Ort am selben TAG, eventuell kostet das ein bischen mehr ---> dafür KEIN ÄRGER.

Slipknot rult 17.01.2003 00:47

musss nicht sein
 
Ich habe zwar weder mit dem Einen (Online-Händler) noch VorOrt (auch Goldadler!!!:p ) bezüglich Probleme gehabt, weil immer in Ordnung. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Online-Shop nicht leichter von Deiner Unschuld zu überzeugen ist, als jener eines Vor-Ortanbieters, außer Du bist in seiner Schuld bzw. Du bist Stammkunde oder so ähnlich!!!

ERRA 17.01.2003 15:18

FYI

Da ich vor kurzem auch mit so einem Fall konfrontiert war hab mit der Hotline vom VKI (so eine kostenpflichtige 0900er Nummer) telefoniert und mich mal über die Rechte eines Konsumenten informieren lassen.

FAZIT: der Konsument ist nicht nur der Letzte in der Kette sondern auch das Letzte!

Grundsätzlich ist alles von der Kulanz des Händlers abhängig.

Beispielfall defektes Motherboard:

- du stellst fest, dein Mobo ist defekt

- du gehst zum Händler und reklamierst

- der Händler hat das Recht, da du ja nicht als Fachmann giltst, deine Reklamation zu verifizieren.

- da der Händler ja nicht selbst produziert darf er das Teil an den Hersteller schicken (sofern nicht ein Zwischenhändler die Griffel mit drin hatte, denn dann geht das Teil mal zum Zwischenhändler)

- der Hersteller überprüft das Teil und stellt einen Mangel fest der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist

- jetzt kann er das Teil entweder reparieren oder austauschen

- danach geht das Ding wieder zum Händler

- der übergibt es dir dann (hoffentlich wurde es auch wirklich repariert; alles schon vorgekommen ....)

Kosten entstehen dir dabei keine, der Händler hat alle Gebühren zu tragen. Auch wenn du im Internet bei einem Versandhändler kaufst darf dir der Händler keine weiteren Versandkosten in Rechnung stellen.


ACHTUNG: hier wird davon ausgegangen, dass der Benutzer nicht verantwortlich ist für den Mangel! Ansonsten kann der Händler die Begutachtungskosten sowie Bearbeitungs- und Versandgebühren in Rechnung stellen!


Soweit, sogut.


Das Problem ist, dass der Händler lt. Gesetzgeber die Fehlerbehebung in einem angemessenen Zeitraum durchzuführen hat. Was ein angemessener Zeitraum ist, hat der Gesetzgeber aber nicht genauer definiert.

Ein Zeitraum von 6 Wochen kann durchaus als angemessen gelten!

Welche Möglichkeiten hab ich dann jetzt:

1. Kommission
Sollte der Händler ein Ersatzteil lagernd haben, kann man ihm anbieten dieses auf "Kommission" zu kaufen. D. h. wenn das reparierte Teil wieder da ist (immer vorausgesetzt es liegt kein Eigenverschulden vor), gibt man den Kommissionsartikel wieder zurück und erhält dafür das Geld zurück.

2. Fluchen und schimpfen
Bringt bis auf einen erhöhten Blutdruck meist gar nix

3. Auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen.
Auf Kostenrückerstattung hat der Käufer keinen Anspruch! Nur wenn das Teil nicht mehr repariert werden kann und kein Eigenverschulden vorliegt kann der Kaufvertrag gewandelt werden.

4. Eine Frist für die Reparatur setzen!
Wem 6 Wochen Wartezeit zu lange sind, der kann dem Händler eine Frist setzten. Sagen wir mal 10 Tage (ist das Minimum) um wieder ein funktionierendes Teil in Händen zu halten.
Die Fristsetzung muss per eingeschriebenem Brief passieren.
Hinkefuss dabei: Diese 10-Tage-Frist beginnt erst zulaufen, wenn der Empfänder das Einschreiben übernommen hat. Wenn wir jetzt noch die Schneckenpost rechnen hast du trotzdem erst in ca. 14 Tagen ein funktionierendes Teil.
Sollte aber nach 14 Tagen noch immer nix passiert sein, ja dann hast du als Konsument alle Rechte: Du kannst den Händler verklagen!

Jetzt rechnen wir noch die Bearbeitungszeit bei den Gerichten, Fall wird verhandelt, es kommt zum Urteil:
Und schon erhältst du nach 3 Monaten entweder das Geld zurück oder bekommst ein Ersatzteil! Anmerkung: bei einem Streitwert von vielleicht € 150,--


Und immer vorausgesetzt, den Benutzer trifft keine Schuld!

Grandios, oder?

Drum merket, kauft nur bei Händlern eures Vertrauens. Es gibt welche, da hast du automatisch ein 14tägiges Rückgaberecht (z. B. Conrad, Haas) und die stellen auch keine dummen Fragen. Der Artikel kostet dort wahrscheinlich mehr, schont die Nerven aber ungemein!

Karl 17.01.2003 18:50

Bin heute mit dem Hostadapter zum Händler meines Vertrauens gepilgert, der den Adapter testete, und bestätigte das er defekt ist.

Aber wie ERRA schon ausfürlich geschrieben hat rechne ich mir wenig Chancen aus zu meinem Recht zu kommen.

Versuchen werde ich es aber.

grizzly 17.01.2003 19:09

Da ich in der "Provinz" daheim bin, kaufe ich PC-Hardware fast nur über Onlineshops und muss bis jetzt "auf Holz klopfen", habe noch keine so schlechten Erfahrungen gemacht - bis auf einmal, da wurde mir ein falsches Mobo geschickt - das wurde aber anstandslos storniert und der bezahlte Betrag war 4 Tage später auf meinem Konto!

Ich bestelle aber auch nur bei "gewissen" Händlern und letzterer war eben keiner von den "gewissen" aber ist auch noch gut ausgegangen, habe dort nur bestellt, weil das MOBO so billig war und wie sich herausgestellt hatte war es ja auch nicht das gewünschte ...

reemrev 17.01.2003 19:15

Wenn das Teil innerhalb der Gewährleistung defekt wird brauchst du keine Versandkosten zahlen, Porto beim Empfänger einheben, da könnens in ihren AGBs schreiben, was sie wollen. Klar muss der Händler den Defekt feststellen, dem Käufer steht aber das Recht zu zwischen Reparatur und Neugerät zu wählen, vorausgesetzt dies ist dem Händler finanziell zumutbar (für einen kaputten Blinker gibt's also keinen Neuwagen). Meistens meint der Verkäufer "Jo, des muss ma einschicken", nix da, wenns offensichtlich hin ist, sofort auf Neuware bestehen !!
Was im Geschäft noch machbar ist, wird im Versandhandel zur Zeit- und Nervenfrage. Einschicken und warten... (hoffentlich hat man nicht jenseits der Grenze bestellt).

SteveUrkel 17.01.2003 19:19

Hallo,
also hier in D hat der Kunde lt. Fernabsatzgesetz bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Kaufvertrag, ohne Angabe von Gründen. Selbst das Porto (bei mehr als 40€ (?) Warenwert) muss der Händler übernehmen. Gibt es das in Österreich noch nicht?
Vielleicht solltet Ihr alle in D bestellen.;)

WA5 17.01.2003 19:28

Geh zum Konsumentenschutz - Da werden sie geholfen :D

Die finden immer was !

Karl 17.01.2003 19:40

@SteveUrkel!
Ich habe leider in D bestellt. Und auch schon 8.-€ Porto für nichts ausgegeben.

Und wegen unfrei zusenden kannst den Teil gleich in den Mistkübel werfen. Die nehmen das einfach nicht an oder, wenn nicht eingeschrieben, behaupten die nie etwas erhalten zu haben.

@WA5!
Mit Schlagworten wirst sicher so ein Prob nicht lösen. Lese den Beitrag von ERRA. So schauts aus.

WA5 17.01.2003 19:43

Für ein Einschreiben musst du unter schreiben - normalerweise !

SteveUrkel 17.01.2003 20:04

@ Karl
sag' halt mal wo Du bestellt hast.
Ich habe bisher zweimal zurückgeschickt und jedesmal das Geld zurückbekommen. Einmal bei K&M und einmal bei Alternate.
Und wenn ich unfrei zurückschicke, dann muss ja wer das Paket annehmen, sonst käme es ja zurück und die Post will von mir das Porto. Oder sehe ich das falsch?
Es wäre sehr schlecht, wenn der deutsche Handel ausländische Kunden als Kunden 2. Klasse behandelte.

Karl 17.01.2003 20:54

@SteveUrkel!
Wo ich bestellt habe möchte ich noch nicht sagen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Ja und bei unfrei bekommst es wieder zurück und kannst den Teil in den Mistkübel verfrachten. So meinte ich das. So schaut dein Recht aus, welches sagt, dass der Händler das Porto tragen muss. Papier ist eben geduldig.

Bei meiner Anfrage wie es zum zurücksenden ist wurde mir dezitiert gesagt "frei".

Mit leider in D meinte ich auch um meine theoretischen Rechtsansprüche geltend zu machen. Von A ein Gericht in D zu bemühen ist sicherlich problematischer als im Inland.

schichtleiter 17.01.2003 20:59

ordentlicher webshop : www.ditech.at

Hermander 18.01.2003 09:54

also mit versandhändler habe ich nur gute erfahrungen,überhaupt mit dt.,od. aus usa.
die sind nicht solche betrüger,wie viele bei uns.

Woodz 18.01.2003 10:40

Zitat:

Es gibt welche, da hast du automatisch ein 14tägiges Rückgaberecht
Zitat:

also hier in D hat der Kunde lt. Fernabsatzgesetz bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Kaufvertrag, ohne Angabe von Gründen.
im fernsabsatz hast du in österreich als konsument ein gesetzliches rückgaberecht von 7 werktagen ab lieferung. (samstag zählt nicht)

wende dich auch an www.ombudsmann.at


lg
woodz

wol 18.01.2003 13:12

Wenn der Karl nicht sagen will, welcher Händler es ist, könnte es vielleicht der Threadstarter tun. Ist doch immer wieder interessant, zu hören, bei welchen Händlern es nicht passt. Peluga zB. find ich in Ordnung, hab schon oft bestellt und wurde nie beschissen.

Dr.Evil 18.01.2003 16:51

tja also diverse aussage Versandhändler sind nicht zu empfehlen find ich ziemlich billig :rolleyes: wobei ich auch schon negativ Erfahrung gemacht hab. eine 100% Garantie für eine problemlose Abwicklung gib´s nicht is Fakt. dem Händler aber ausschließlich die schuld in die Schuhe zu schieben is nicht ok weil: 1. ich als Kunde hab mich entschieden bei ihm zu kaufen also hab ich auch die AGB gelesen und weist was im Schadensfall passiert. 2. ich sollte mir vorher Gedanken machen was für ein Service man von einem online-shop erwarten darf der seine Hardware mit 5% Gewinnspanne verkauft (platz 1 im geizhals) wahrscheinlich null. ich könnte jetzt noch 100 weitere Argumente nennen aber Fazit ist:
sucht euch einen online shop eures Vertrauens aus und wenn er auch nicht in allen bereichen der billigste ist so wird er sich bemühen eure wünsche zu erfüllen wenn ihr bei ihm öfter bestellt (Stammkunde)
ps: gutes und vor allem promptes Service sind mir kleine Preisunterschiede wert.

mgf
Dr.Evil

Alter 18.01.2003 16:58

Es gibt leider schon zu viele Online-Händler, die vom Handel keinen blassen Dunst haben und nur groß verdienen wollen. Die meisten von diesen haben nicht einmal ein Warenlager, sondern kaufen die Ware selbst erst ein, wenn was bestellt wird. Das wäre ein Handel, der fast ohne Eigenkapital und mit minimalem Aufwand funktionieren würde. Das geht eine Zeitlang gut, bis irgendwann die Reklamationen überhand nehmen und das "Geschäft" verschwindet (und oft unter anderem Namen wieder auftaucht).
Am besten, man informiert sich vorher gründlich, welche Onlinehändler vertrauenswürdig sind, bevor man bestellt. ZB. im Geizhalsforum gibt es da viel nachzulesen.

Empfehlen kann ich zB. einen OnlineHändler in Kremsmünster (KK-EDV), der mir im Jahr 2001 die Teile für meinen Hauptrechner geschickt hat. Der hat sich dort sehr zuvorkommend und freundlich mit telefonischer Kontaktaufnahme und per Email bemüht, daß ich meine Teile, die damals noch brandneu waren, auch bald bekomme, und hat mir dann alles per Expreß geschickt, sodaß ich mein Paket an einem Samstag erhalten habe.
Und das ist heute noch mein stabilster Rechner.

WA5 19.01.2003 02:34

@dr.evil - naja irgendwann musst du aber was bestellen und findest ja heraus ob er gut oder schlecht ist oder "vertrauenswürdig"

Finde daher Meinungen über die Händler und Geschäfte durchaus interessant weil man einfach einen Überblick bekommen kann.
Und wenn jemand eine Schlechte Erfahrung gemacht hat, dann gibt es ja vielleicht jemanden der eine Gute gemacht hat !

--
Muss dem "alten Sack" recht geben !

...die vom Handel keinen blassen Dunst haben und nur groß verdienen wollen...

Dr.Evil 19.01.2003 03:59

@WA5 ja klar interessant sind sie nur sind diese geschichten meist einzelfälle und aus der sicht einer person. ich hab mir schon einige beiträge auf verschiedenen sites durchgelesen aber sehr viel weiter haben sie mir nicht geholfen z.b. rotation 10 daumen nach oben zwei post´s weiter unten dann rotation 10 daumen nach unten. auf jedenfalls kann man durch solche beiträge eine erste einschätzung des händlers bekommen (wobei ich nicht jeden post für bare münze nehme) was ja auch schon nicht schlecht ist.

mfg
Dr.Evil

Sesa_Mina 19.01.2003 11:16

Tja..

Damit ich weiß ob ich nem online shop trauen kann bestell ich was billiges wo es nix ausmacht wenns hin is.

Dann schau ich mir an was es kostet (mit Versand) und wie lange die Ware braucht bis sie bei mir ist.

Kommt was an, dann is gut.
Funktionierts, is besser.
Kommt nix an is auch nicht schlimm. Nur bestell ich dort dann nix mehr.

Damit bin ich bis jetzt immer gut gefahren.


ad. Kaputte Ware:
Lass dir von einem Fachmann (oder Geschäft) ne schriftliche Bestätigung geben das das Teil hinüber is und schick sie mit.
Vielleicht hilfts was.

randalica 19.01.2003 12:02

@erra,

man kann das ganze noch ein wenig weiter ins extreme spinnen, nämlich wenn der händler beweisen kann das die reparaturzeit bicht in seinem ermessen sondern im ermessen des herstellers liegt, kannst du dich mit den 10 tagen fristsetzung sonnen gehen, denn einem händler kann nicht zugemutet werden jedwede ware auszutauschen oder den kaufpreis rückzuerstatten. die gründe sind für dieses forum zu mannigfaltig.

aber in der regel ist es bei den meisten händlern (auch online) so, das die ihre kunden bestmöglich versorgen wollen. entsprechend werden austausche vorgenommen, die nich nötig wäten, gutschriften gemacht, auf die der kunde normalerweise kein anrecht hätte usw. sowas nennt man kulanzregelung und nach meinen erfahrungen nach machen die meisten händler das.

natürlich gibt es immer wieder schwarze schafe, aber die gibt es nicht nur im computerbereich.

eines jedoch vergessen die meisten die online bestellen: wenn etwas defekt ist, oder ihr vom kauf eines artikels zurück tretet könnt ihr das teil UNFREI zurück senden. das ist das recht jedes endkunden, und da ist dann auch egal, was zurück gesendet wird. diese regelung gilt wärend der ganzen herstellergarantie. wenn man mit einem online-händler ansonsten zufrieden ist, zahlt man ja gern das porto (auch, weil es dann i.d.r. schneller geht), aber wenn ein händler erst nach dem kauf seinen "exzellenten service" zeigt sollte man das doch einfach tun. damit zeigt man einem online-shop seine meinung, und er bleibt auf den portokosten hängen. denn im gegensatz zum endkunden darf der händler reparaturartikel nicht unfrei senden, und beim rücktritt vom kauf muß er sogar die portokosten die beim kauf anfielen erstatten.
und, btw: ein rücktritt vom kauf ist nach fernabsatzgesetz innerhalb 2 wochen ohne begründung erlaubt.

mfg,
randalica

Woodz 19.01.2003 12:33

Zitat:

ein rücktritt vom kauf ist nach fernabsatzgesetz innerhalb 2 wochen ohne begründung erlaubt.
innerhalb 7 werktagen, wobei samstag nicht als werktag zählt.


Zitat:

also hab ich auch die AGB gelesen
zB kann darin stehen, dass der verbraucher die unmittelbaren (und nur die) kosten der rücksendung zahlen muss.

da stehen aber auch oft klauseln drinnen, die nicht gültig sind.

lg
woodz

ERRA 20.01.2003 09:55

Mir geht es ja nicht darum, einem bestimmten Händler etwas in die Schuhe zu schieben.

Fakt ist, dass der Endkunde vom Wohlwollen des Händlers abhängig ist. Wie er sich nun um die Schadenswiedergutmachung kümmert liegt also ganz in seinem Ermessen.


Weil der Name Ombudsmann hier gefallen ist. Hierzu hab ich auch noch einen konkreten Fall für euch.

Nachfolgend der Email-Verkehr mit dem Ombudsmann (Namen und Datum hab ich verändert da es sich noch immer um ein "schwebendes" Verfahren handelt; die Zeiträume sind aber ident mit dem tatsächlichen Fall):

Meine 1. Mail an den Ombusmann:
Zitat:

sendet folgende Anfrage per Web:

Am 30.05.02 hatte ich beschlossen mir aus diversen Komponenten einen
PC zusammenzustellen.

Also bestellte ich am 30.05.02 bei einem österr. Online-Händler
diverse Komponenten. Mit Verspätung ist meine Bestellung dann am
13.06.02 eingetroffen.

Wie sich dann herausstellte, waren aber die gelieferten
Speicherbausteine defekt. Leider war mir das als Laie nicht sofort
aufgefallen. Bis zur Feststellung des Problems hatte ich nun schon
mehrere andere Komponenten des PCs getauscht. Bis ich mir
schließlichund endlich neue Speicherbausteine des selben Typs bei
einem anderen Händler gekauft und installiert habe - und siehe da,
alles funktionierte!

Ich habe nun bei dem Händler den sofortigen Austausch der defekten
Module urgiert bzw. um Rückzahlung des Kaufpreises gebeten.

Heute erhielt ich nun einen Anruf dass diese Speichermodule zum
Hersteller gesendet werden müssten - dieser entscheidet dann ob sie
ausgetauscht werden. Und dieser Vorgang soll nun 4 -6 Wochen dauern!

Der Händler kann die Speichermodule aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht austauschen. Um den PC nun in Betrieb nehmen zu können musste ich mir andersweitig diese Speichermodule kaufen weshalb ich für die Defekten nun keine Verwendung mehr habe. Weiters möchte ich keine 4 -6 Wochen auf den Austausch warten.

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank im voraus

Die Antwort vom Ombudsmann:

Zitat:

Sg. Herr XX!

Leider ist es so, dass es bei Gütern, die nach Ihren Wünschen maßgefertigt werden, kein Rücktrittsricht gibt.

Die Bausteine müssen daher in einem angemessenen Zeitraum, max. ca. 2 Wochen ausgetauscht werden.

Dafür ist der Händler verantwortlich, wenn sie als Privatperson eingekauft haben.

Die gesetzliche Gewährleistung bei versteckten Mängel (so etwas war das mit dem Ram) ist zwei Jahre. Sie haben aber nur recht auf Austausch bzw. Nachbesserung und nicht auf "Geld zurück".

Beste Grüße

<Name Ombudsmann>

--------------------------------------------------------------------------
www.ombudsmann.at

Der Internet Ombudsmann - ÖIAT
Margaretenstraße 70
A-1050 Wien

Der Internet Ombudsmann ist ein Projekt des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)


Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen macht sichere Online-Shops auf den ersten Blick erkennbar - http://guetezeichen.at

Meine Antwort dann darauf:

Zitat:

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort!

Ich muss nur noch richtig stellen, dass die Online-Bestellung aus
Standardkomponenten bestand und weder maßgefertigt noch assembliert
waren.

Bzgl. Des Zeitraumes von max. 2 Wochen möchte ich Sie noch fragen, wie ich hier eine Frist setzen kann.

Danke,

XX

Diese endgültige Antwort hab ich dann vom Ombudsmann erhalten:

Zitat:

Sg. Herr XX!

Sie schreiben: "aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt", davon habe ich "build to order" also "Maßanfertigung" abgeleitet. (Das Unternehmen sieht das wahrscheinlich auch so. Da es nicht um Standardkomponenten sondern um die Zusammenstellung nach Ihren Wünschen geht.)

Eine Nachfrist setzen Sie am Besten mit einem eingeschriebenen Brief unter Hinweis auf Ihre Rechte lt. Konsumentenschutzgesetz.

Sollte binnen dieser Frist nicht nachgebessert werden, können Sie im selben Schreiben eine Ersatzbeschaffung ankündigen. Die Kosten dafür muss dann das Unternehmen übernehmen.

Wenn Sie wünschen, dass wir (zusätzlich) beim Unternehmen intervenieren, übermitteln Sie uns bitte die Daten per Beschwerdeformular auf unserer Website

Beste Grüße

<Ombudsmann>

Hinzuzufügen ist hier noch, dass erweiterte Leistungen des Internet-Ombusmann kostenpflichtig sind und mindestens eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraussetzen.

Ich frag mich in diesem Zusammenhang, warum es einen VKI gibt der von uns Steuerzahlern finanziert wird, eine AK, die von den Arbeitnehmern finanziert wird und dann noch für Leistungen dieser Vereine zahlen muss!

Karl 01.02.2003 17:07

Abschluss!
Nach meiner Reklamation an den Hersteller und den Importeur des Firewire Hostadapter haben mich diese an den Händler verwiesen.

Damit konfrontiert, musste ich den Adapter nochmal auf meine Kosten zum Händler einsenden, und habe nun endlich nach SECHS Wochen, einen funktionierenden erhalten.

Lord Frederik 01.02.2003 17:14

freud mich für dich, aber es wäre vielleicht doch interessant wer der liebe händler aus d war ;)

Karl 01.02.2003 18:32

Das war die Firma http://www.edigicam.de/web66/index.jsp

Erklärend muss ich noch hinzufügen das man sich dahingehend entschuldigte, dass der Verantwortliche im Krankenstand war, und die Vertretung sichtlich Probleme mit meiner Reklamation hatte.


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