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PC-ONLINE GMBH
Hat wer von Euch Erfahrung(en) mit obiger Firma (beheimatet in Brunn/Gebirge)?
www.pconline.at Das ist ein Gebraucht-Computer-Haendler, ist das alles serioes? Danke Hannes |
Seriös weiß ich nicht, aber für Gebrauchtwaren sind die Preise eine Frechheit, Finger weg:D
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der händler ist ok. zu den preisen kann ich nur aus erfahrung sagen das die dinger überholt und geprüft werden bevor sie verkauft werden.
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Danke Lord, diese Info hat mir geholfen - und ich habe heute dort gekauft! Funktioniert tadellos!
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Zitat:
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Wundere mich schon das von dir zu hören Lord, vor allem nach deinem Thread:
http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=83560 Bei pconline kriegst um 299Euro eine gebrauchte: IBM PC300 GL, Pentium III 500Mhz, 128MB RAM, 10GB HDD, CD-ROM und USB und Sound was weiß ich wie alte Kisten! Ums gleiche Geld hast du doch erst einen: 12oo athlon, 256mb sram, mit oneboard alles lan, vga, sound. shared von 8 - 64 mb vga weg. allerdings sind 2 pcis und der agpslot frei. 30gb 54ooer hd, 16x dvd, floppy, relativ leiser cpu kühler und ein 230er netzteil gekauft. Weiß nicht ob der NRE seine Systeme auch testet aber Unterschied zwischen neu und gebraucht bedeuten für mich doch Welten, mal ganz abgesehen von iergendwelchen Garantieansprüchen:D Sicher kommt es darauf an was man kauft, aber das fiel mir gleich auf. Wie sieht es eigentlich mit der Garantie bei denen aus? |
Zitat:
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Na na na Memphis, so schlimm ist es auch nicht, aber:
Verstehe unter anderem das nicht... ***SNIP aus den AGB's von PCOnline*** 8.3 Der Auftraggeber muß sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. Der Auftraggeber, das ist wohl der Käufer, muß sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen, welche unbeweglichen Sachen verkauft der??? nach meiner Rechtsauffasung in Bezug auf dieses Thema keine aber bitte, binnen sechs Monaten GERICHTLICH geltend machen!!! Was heißt gerichtlich, angenommen ich könnte eine unbewegliche Sache bei denen kaufen, muß ich gleich zu Gericht und nicht erst mit denen reden vorher, interessant :confused: :eek: Und bei der beweglichen Sache siehts auch nicht besser aus: 8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muß der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen. Versteh ich das "GERICHTLICH" falsch? Lasse mich gerne eines besseren Belehren ;) Abgesehen von dem Wort gerichtlich, das ich vielleicht falsch verstehe, finde ich ein Jahr Garantie für einen Gebrauchtwarenhändler sehr "mutig", bzw besser ausgedrückt, Kunden freundlich. |
Soweit ich mich noch erinnere habe ich in der tischlerlehre gelernt, daß fenster, türen, etc unbewegliche güter sind und daher eine gewährleistungspflicht von 30!! jahren gibt. Vielleicht kann man sein computer nicht bewegen weils fest genagelt oder eingemauert sind :confused:
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bitte jungs
a, ich wusste ja nicht was er dort kaufen will b, selbstverständlich ist der nre-compi um den preis ein hammer dazu stehe ich. c, der händler verkauft ja auch unbewegliche güter zb. ganze computeranlagen - für firmen - auch gebraucht. soll heissen ibm-riesenserverkistl samt 100 terminals ect. von leuten wie uns kann er so und so nicht leben. d, agbs sind immer der versuch geltendes recht eventuell für daus als ungültig zu erklären. selbstverständlich gilt auch für diesen händler die gesetzliche gewährleistungspflicht - egal was in den agbs steht. e, ihr solltet auch nicht vergessen das dort grossteils firmen kaufen die eben mal für ihre mitarbeiter so 10-20 problemloskisten für office brauchen - als sorgenlospaket die bekommen ja das 1. service im preis dazu. und die sind oft - wie ich aus erfahrung weis - an alten p1 und p2 kistl interessiert, auf das sich die mitarbeiter eben keine spieledemos ect runtersaugen und installieren können ;) |
Abgesehen davon hab ich schon oft in AGB's & Co. Absätze gefunden, die mit den aktuellen Geschäften nix zu tun haben. Der Händler sichert sich damit ab, sollte ihm mal ein solches Geschäft unterkommen, wie eben zB ein Gebrauchtcomputerhändler, der eigentlich nur mit PC's und Schleppis dealt, aber eben auch mal eine Großrechenanlage verkauft, wenn sie ihm unterkommt.
Wichtig ist, da hat LF recht, daß AGB's nie geltendes Recht außer Kraft setzen können - unser aller Freund Plastikgeier *ggg* ist da ein altbekanntes Beispiel, das AFAIK sogar schon mal in der Zeitung Konsument war... |
Hilfe, was sollen diese Reaktionen?
1) Habe ich keinen PC gekauft. 2) Wollte ich nur eine Auskunft, ob die Firma serioes ist... Und dafuer danke ich LF. :confused: |
Die firma an und für sich dürft schon ok sein wenn da nicht die preise wären...
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