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krümel 19.12.2002 13:28

hp und garantie
 
wies hier veilleicht jemand wie lange hp auf seine scanner garantie giebt ab 2002

meiner ist anscheiend eingegangen

SharkX 19.12.2002 15:16

najo, zwei jahre gewährleistung müssen sie ja geben. und im ersten jahr hasts noch einfacher nen neuen zu bekommen...

martin 19.12.2002 15:40

HP gibt dir sicher keine Gewährleistung, sondern Garantie. Die Gewährleistung gibt dir der Händler. HP Garantie ist 1 Jahr.

jay_R 19.12.2002 18:47

Zitat:

Original geschrieben von martin
HP gibt dir sicher keine Gewährleistung, sondern Garantie. Die Gewährleistung gibt dir der Händler. HP Garantie ist 1 Jahr.
Is im Endeffekt aber ziemlich egal von wem du die Gewährleistung bekommst, 2 Jahre is es sowieso

jensxxl 20.12.2002 17:27

Zitat:

Die Gewährleistung gibt dir der Händler.
Nein, die gibt dir der Gesetzgeber.

In Deutschland (EU ?) gilt seit 1.1.2002 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (BGB1). Innerhalb der ersten sechs Monate muß sogar der Verkäufer nachweisen, dass eine Verschuldung nicht bei ihm liegt.
Der Begriff "Garantie" ist eigentlich falsch gewählt, denn es müßte "Zusatzgarantie" heißen. Diese gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wenn HP also ein Jahr Garantie gewährt, dann bedeutet das, dass du zwei Jahre Gewährleistung und anschließend ein Jahr Garatie hast. Unterm Strich sind es also drei Jahre, in denen du dein Gerät umtauschen bzw. reparieren lassen kannst.

Das alles gilt jedoch nicht für Verschleißgeräte, bzw. für Gegenstände deren natürliche Abnutzung unter diesen zwei Jahren liegt (z.B. Scheibenwischer für's Auto).

martin 20.12.2002 17:53

Zitat:

Original geschrieben von jensxxl

Nein, die gibt dir der Gesetzgeber.

In Deutschland (EU ?) gilt seit 1.1.2002 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (BGB1). Innerhalb der ersten sechs Monate muß sogar der Verkäufer nachweisen, dass eine Verschuldung nicht bei ihm liegt.
Der Begriff "Garantie" ist eigentlich falsch gewählt, denn es müßte "Zusatzgarantie" heißen. Diese gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wenn HP also ein Jahr Garantie gewährt, dann bedeutet das, dass du zwei Jahre Gewährleistung und anschließend ein Jahr Garatie hast. Unterm Strich sind es also drei Jahre, in denen du dein Gerät umtauschen bzw. reparieren lassen kannst.

Das alles gilt jedoch nicht für Verschleißgeräte, bzw. für Gegenstände deren natürliche Abnutzung unter diesen zwei Jahren liegt (z.B. Scheibenwischer für's Auto).

So ist es wohl auch nicht ganz.

Die Gewährleistung LEISTET der Handel. Der Gesetzgeber schreibt im diese vor.
Eine Garantie ist keine Zusatzgarantie, sondern die Herstellergarantie. Und die gilt üblicherweise ab Kaufdatum. Also nix 2+1 Jahre.
Eine Garantie des Herstellers ist eine eine freiwillige Leisung, mehr oder weniger ein vertraglich festgehaltenes Versprechen. (siehe Garantieerklärung und Bedingungen des Herstellers die dem Gerät beiliegt) Gewährleistung interessiert einen Hersteller herzlich wenig.

Übrigens sind wie hier in ÖSTERREICH ;)

Siehe auch:
http://www.oeqa.at/infotag/kolba-das...tungsrecht.doc

jensxxl 20.12.2002 18:34

Zitat:

Übrigens sind wie hier in ÖSTERREICH
Und da gelten wohl keine EU- Richtlinien ? ;)

krümel 23.12.2002 11:06

man ich wollte ja nur wissen .....

die von der firma sagen 1jahr hp garantie

mus ich es da direkt an hp schicken??

und was ist wenn ich über dieses jahr gekommen bin mit garantie oder austausch oder was auch immer??

jensxxl 23.12.2002 11:44

Zitat:

mus ich es da direkt an hp schicken??
Nein, zu deinem Händler. Mit dem hast du einen Vertrag geschlossen, nicht mit HP. Und wenn etwas nicht ok ist, dann ist dein Vertragspartner dafür zuständig. Und das ist nunmal der Händler. Der muß sich dann mit HP auseinandersetzen, da hast du nichts mit zu tun.

Zitat:

und was ist wenn ich über dieses jahr gekommen bin mit garantie oder austausch oder was auch immer??
Wie gesagt, in der EU gilt ein gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum.

krümel 23.12.2002 12:05

aha..

aber warum habe sie mir gesagt 1jahr

was ist der unter schied??

jensxxl 23.12.2002 12:25

Ich vermute, viele Händler hoffen, dass der Kunde immer noch nichts von der neuen Regelung (die ja erst seit diesem Jahr gilt) weiß. Das ist auch so, ich sehe selbst, dass viele Leute immer noch von einer sechsmonatigen Gewährleistung ausgehen.
Wenn der Drucker dann nach 18 Monaten oder so kaputt geht, denken viele dass die Gewährleistung schon abgelaufen ist, und wenden sich nicht mehr an den Händler, der dadurch fein raus ist.

Vielleicht ist es aber auch eine Zusatzgarantie, die HP zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt.

Am besten fragst du deinen Händler nochmal. Sprich ihn darauf an, warum du eine einjährige Garantie bekommen hast, obwohl der Gesetzgeber dir bereits zwei Jahre gegeben hat.

LDIR 23.12.2002 13:06

Nochmals: 1 Jahr Garantie ist was anderes als 2 Jahre Gewährleistung! Der Hersteller gibt Dir 1 Jahr Garantie (Bei Schnurlostelefonen sind´s z.B 6 Monate), und nicht der Händler!
Diese EU Richtlinie hatte offenbar nur den Zweck die Konsumenten zu verwirren und Händler in Extrakosten zu stürzen.

krümel 27.12.2002 10:53

und wenn ich schon über ein jahr drüber bin was ist das mit reparatur und austausch bei hp??


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