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traxdata 17.12.2002 11:17

in Österreich möglich ?
 
Wer betrunkene Lenker verpfeift, erhält Belohnung
Mit einer umstrittenen Aktion will eine britische Organisation zur Verbrechensbekämpfung die Verkehrsunfälle durch Alkohol reduzieren. „Crimestoppers“ bietet eine Belohnung von bis zu 500 Pfund (800 Euro) für alle, die angetrunkene Autofahrer verraten. Telefonische Hinweise werden von „Crimestoppers“-Mitarbeitern umgehend an die Polizei weitergeleitet – ohne dass der Name des Informanten genannt wird. Wird der verpfiffene Fahrer von der Polizei geschnappt und später verurteilt, bekommt der Informant eine Summe zwischen 50 und 500 Pfund je nach Alkoholgehalt des Lenkers.

http://www.kurier.at/pages/html/anwe...KEY[]=0124

wäre eine gute einnahmequelle für alle in Grinzing,Gumpoldskirchen,etc.

eAnic 17.12.2002 12:43

Re: in Österreich möglich ?
 
Zitat:

Original geschrieben von traxdata
...je nach Alkoholgehalt des Lenkers.


:lol:

mr.red 17.12.2002 13:09

die hohe zeit der denunzianten ist zum glück vorbei. im übrigen hindert einen niemand die bullen zu holen, wenn man was kriminelles sieht.

traxdata 17.12.2002 13:12

aber nur gegen belohnung.mehr privatpolizei wäre auch nicht schlecht.die würden was tun für ihr gehalt. ;)

_m3 17.12.2002 13:12

Nach der 10ten Meldung bekommt man den Titel Blockwart?

_m3 17.12.2002 13:13

Zitat:

Original geschrieben von traxdata
mehr privatpolizei wäre auch nicht schlecht.die würden was tun für ihr gehalt. ;)
Ja, klar. :eek: :mad:
Who watches the watchers?

Oli 17.12.2002 13:36

Ich habe zwar auch stark was gegen alkoholisierte Autofahrer, aber deswegen ein Kopfgeld auszusetzen, ist ein ausgemachter Unfug.

Ich möchte nicht wissen, wie oft damit Unschuldige denunziert werden - man denke gar nicht daran, wie das ausartet, wenn dies bald auch für andere Straftaten praktiziert würde.

Das Denunziantentum wie in der Nazizeit wäre schnell wieder da!

Abgesehen davon hindert es ja keinem, eine Anzeige zu erstatten, wenn ein Autofahrer stark verdächtig rumkurvt und damit andere gefährdet.

Ciao Oliver

traxdata 17.12.2002 13:42

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Ja, klar. :eek: :mad:
Who watches the watchers?

wie ist es zur zeit?
wer schaut auf die polizei?

zed 17.12.2002 13:56

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wie ist es zur zeit?
wer schaut auf die polizei?

die polizei ist immerhin keine private organisation

versteh mich jetzt ned falsch, halt die staatliche polizei ned für so toll.. aber die sind zumindest theoretisch der "allgemeinheit" rechenschaft "schuldig"

schau dir in wien an wie des super is mit die privaten parksherrifs.. da is mir die normale police doch bei weitem lieber
schon mal einen parkschein holen gegangen und dann hängt ein strafzetterl unterm scheibenwischer wegen 4!!! minuten weg sein :mad:

btw..habe auch null verständnis für betrunkene autofahrer aber ein kopfgeld halte ich für absolut falsch!
gründe wurden oben schon genannt.. stichwort denunziation

traxdata 17.12.2002 14:13

Zitat:

Original geschrieben von zed


schau dir in wien an wie des super is mit die privaten parksherrifs.. da is mir die normale police doch bei weitem lieber
schon mal einen parkschein holen gegangen und dann hängt ein strafzetterl unterm scheibenwischer wegen 4!!! minuten weg sein :mad:


diese gschichtln kennen wir.warum nimmst dir dann keine parkscheine ins auto?5min. braucht der um seien strafzettel auszufüllen. ;)
ùnd wer beweist dem sherrif das du nicht 1h lang weg warst?
aber du siehst das private sehr wohl gesetze besser überwachen.

zed 17.12.2002 14:19

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


diese gschichtln kennen wir.warum nimmst dir dann keine parkscheine ins auto?5min. braucht der um seien strafzettel auszufüllen. ;)
ùnd wer beweist dem sherrif das du nicht 1h lang weg warst?
aber du siehst das private sehr wohl gesetze besser überwachen.

viell weil ich nicht in wien wohn und nur ab und zu mal reinfahr?! :mad:

das nennst du gesetze überwachen?! das problem is dass es von deren seiten absolut keine kulanz gibt! und wenn du 1000x mit dem parkschein grad daherkommst und der steht da.. schreibt der seelenruhig fertig

würde dir das bei einem polizisten passieren stehen die chancen gut dass du das regeln kannst ;)

aber mit dem kannst diskutieren was du willst

halte private unternehmen im öffentl. sicherheitsbereich für schwachsinn

_m3 17.12.2002 14:23

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wie ist es zur zeit?
wer schaut auf die polizei?

Jeder Buerger (Dienstaufsichtsbeschwerde) oder z.B. http://www.menschenrechtsbeirat.at
Zitat:

Der Menschenrechtsbeirat überprüft die Tätigkeit der Sicherheitsexekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte [Die Aufgaben], entfaltet darüber hinaus eine inhaltlich-konzeptive Arbeit [Die veröffentlichten Berichte] und erstattet auf Grundlage dieser Arbeit dem Bundesminister für Inneres Verbesserungsvorschläge [Empfehlungen an den Minister und Evaluierung der Empfehlungen]. Um eine flächendeckende Evaluierung der Tätigkeit der Sicherheitsexekutive sicherzustellen, wurden sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirates eingerichtet, die die Anhaltung von Menschen an Dienststellen der Sicherheitsexekutive begleitend überprüfen.
Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die
Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG)
BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. I Nr. 104/2002
Zitat:

Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen
§ 87. Jedermann hat Anspruch darauf, daß ihm gegenüber sicherheitspolizeiliche
Maßnahmen nur in den Fällen und der Art ausgeübt werden, die dieses Bundesgesetz
vorsieht.
Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte
§ 88. (1) Die unabhängigen Verwaltungssenate erkennen über Beschwerden von Menschen,
die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein (Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG).
(2) Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von
Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung
in ihren Rechten verletzt worden zu sein, sofern dies nicht in Form eines Bescheides erfolgt
ist.
(3) Beschwerden gemäß Abs. 1, die sich gegen einen auf dieses Bundesgesetz gestützten
Entzug der persönlichen Freiheit richten, können während der Anhaltung bei der
Sicherheitsbehörde eingebracht werden, die sie unverzüglich dem unabhängigen
Verwaltungssenat zuzuleiten hat.
(4) Über Beschwerden gemäß Abs. 1 oder 2 entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat
durch eines seiner Mitglieder. Im übrigen gelten die §§ 67c bis 67g und 79a AVG.
(5) entfallen durch die SPG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 104/2002
Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten
§ 89. (1) Insoweit mit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat die
Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat der unabhängige
Verwaltungssenat sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache
zuständigen Behörde zuzuleiten.
(2) Menschen, die in einer binnen sechs Wochen, wenn auch beim unabhängigen
Verwaltungssenat (Abs. 1), eingebrachten Aufsichtsbeschwerde behaupten, beim
Einschreiten eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen
52
waren, sei eine gemäß § 31 erlassene Richtlinie verletzt worden, haben Anspruch darauf,
daß ihnen die Dienstaufsichtsbehörde den von ihr schließlich in diesem Punkte als erwiesen
angenommenen Sachverhalt mitteilt und sich hiebei zur Frage äußert, ob eine Verletzung
vorliegt.
(3) Wenn dies dem Interesse des Beschwerdeführers dient, einen Vorfall zur Sprache zu
bringen, kann die Dienstaufsichtsbehörde eine auf die Behauptung einer
Richtlinienverletzung beschränkte Beschwerde zum Anlaß nehmen, eine außerhalb der
Dienstaufsicht erfolgende Aussprache des Beschwerdeführers mit dem von der
Beschwerdebetroffenen Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu ermöglichen. Von
einer Mitteilung (Abs. 2) kann insoweit Abstandgenommen werden, als der
Beschwerdeführer schriftlich oder niederschriftlich erklärt, klaglos gestellt worden zu sein.
(4) Jeder, dem gemäß Abs. 2 mitgeteilt wurde, daß die Verletzung einer Richtlinie nicht
festgestellt worden sei, hat das Recht, binnen 14 Tagen die Entscheidung des unabhängigen
Verwaltungssenates zu verlangen, in dessen Sprengel das Organ eingeschritten ist;
dasselbe gilt, wenn eine solche Mitteilung (Abs. 2) nicht binnen drei Monaten nach
Einbringung der Aufsichtsbeschwerde ergeht. Der unabhängige Verwaltungssenat hat
festzustellen, ob eine Richtlinie verletzt worden ist.
(5) In Verfahren gemäß Abs. 4 vor dem unabhängigen Verwaltungssenat sind die §§ 67c bis
67g und 79a AVG sowie § 88 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes anzuwenden. Der unabhängige
Verwaltungssenat entscheidet durch eines seiner Mitglieder.
Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz
§ 90. Die Datenschutzkommission entscheidet gemäß § 31 des Datenschutzgesetzes 2000
über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch Verwenden personenbezogener
Daten in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung entgegen den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes. Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der
Ermittlung von Daten durch die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt.
(2) entfallen durch die SPG-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 104/2002
Amtsbeschwerde
§ 91. (1) Der Bundesminister für Inneres kann gegen
1. Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden gemäß den
§§ 88 und 89 oder
2.Entscheidungen der Datenschutzkommission über Beschwerden gemäß § 90 sowohl
zugunsten als auch zum Nachteil des Betroffenen Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an
den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der
Entscheidung an die Behörde.
(2) Das oberste, mit der Führung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraute
Organ kann gegen Bescheide gemäß § 5b, die der Abänderung im Instanzenzug nicht mehr
unterliegen, wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die Behörde.

traxdata 17.12.2002 14:30

Zitat:

Original geschrieben von zed


viell weil ich nicht in wien wohn und nur ab und zu mal reinfahr?! :mad:

das nennst du gesetze überwachen?! das problem is dass es von deren seiten absolut keine kulanz gibt! und wenn du 1000x mit dem parkschein grad daherkommst und der steht da.. schreibt der seelenruhig fertig

würde dir das bei einem polizisten passieren stehen die chancen gut dass du das regeln kannst ;)

aber mit dem kannst diskutieren was du willst

halte private unternehmen im öffentl. sicherheitsbereich für schwachsinn

wenn die bei jedem diskutieren würden,na was wäre da los.
und ich fragte dich wie du ihm es beweisen willst das du nur 4 min. gestanden bist? wie würdest du agieren? du kannst auch nicht mit richtern diskutieren.

pc.net 17.12.2002 14:36

richter is ein schlechter vergleich ...

weil dieses organ ist ja gleichzeitig kläger und richter ;)

zed 17.12.2002 14:40

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wenn die bei jedem diskutieren würden,na was wäre da los.
und ich fragte dich wie du ihm es beweisen willst das du nur 4 min. gestanden bist? wie würdest du agieren? du kannst auch nicht mit richtern diskutieren.

ich würd ja nix sagen wenn ich einfach so daherkomm.. okay dann seh ichs ein

aber ich werd ja ned zum spass mitm parkschein in der hand zu mein auto gehen
schleich mich ja ned mitm parkschein in da hand an mein auto an um potentiellen parksheriffs zu zeigen dass ich den kaufen war


weisst du es geht um die situation und um den eindruck
und wenn ich da mitm parkschein daherkomm.. wird er sich ja denken können (wen er wollte) das ich grad den kaufen war .. um des gehts und um nix anderes

is schon klar dass er ned mit jedem diskutieren kann usw.. das hab ich auch gar nicht gemeint

traxdata 17.12.2002 14:42

gut,dann beweise ihn das du nicht erst nach einer stunde mit schein wedelst u. dir nochmals 2h dazuschummeln willst.
ich unterstütze solche aktionen vollauf,es gibt eh keine parkplätze in wien.und wenn das noch bei der SCS eingeführt wird erst recht.

und parkscheine im auto vorrätig verwelken nicht ;)

pc.net 17.12.2002 14:44

ich hab unlängst einen parkschein im auto gefundne ... der ist schon mindestens 10 jahre alt und nicht mehr gültig :mad:

zed 17.12.2002 14:45

najo wenn du unbedingt "i dupfal reiten" willst dann tu das.. ohne mich


solche situationen sind für mich klar!
glaubst wirklich dass irgendwer ständig an parkschein bei sich trägt damit er falls er bei der rückkunft zum auto einen parkwächter sieht bei diesem den eindruck erwecken kann er hätte diesen gerade käuflich erworben? lächerlich
abgesehen davon dass du des timing bewusst so nie hinbringst :D

traxdata 17.12.2002 14:47

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
ich hab unlängst einen parkschein im auto gefundne ... der ist schon mindestens 10 jahre alt und nicht mehr gültig :mad:
klar,mittlerweil haben wie euronen ;)

traxdata 17.12.2002 14:48

Zitat:

Original geschrieben von zed
najo wenn du unbedingt "i dupfal reiten" willst dann tu das.. ohne mich


solche situationen sind für mich klar!
glaubst wirklich dass irgendwer ständig an parkschein bei sich trägt damit er falls er bei der rückkunft zum auto einen parkwächter sieht bei diesem den eindruck erwecken kann er hätte diesen gerade käuflich erworben? lächerlich
abgesehen davon dass du des timing bewusst so nie hinbringst :D

will ich nicht,aber wie würdest du agieren? wenn mans weis,warum will dann jeder diskutieren?

zed 17.12.2002 14:52

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


will ich nicht,aber wie würdest du agieren? wenn mans weis,warum will dann jeder diskutieren?


eine amtshandelnde person sollte die situation einzuschätzen wissen!
das es gern mal wer probiert is klar.. aber das muss man abschätzen können und im falle des falles kulant regeln

bei polizeibeamten sehe ich hier immerhin die chance dies auf die reihe zu kriegen, aufgrund der ausbildung sowie psychologischer schulung - zumindest in der theorie ;)

bei einem "dahergfangten" parksheriff der null ausbildung in diese richtung vorweisen kann schaut die sache natürlich anders aus
der kann sich auch gar nicht erst auf eine diskussion einlassen und geht natürlich stur nach seinen paragraphen die er sowieso nicht versteht vor

die problematik hier liegt genau im unterschied zw. "unbedingt gewinn bringen müssen" in der privatwirtschaft und dem öffentl. sektor


weiter kann ich nicht mehr diskutieren.. muss wieder an die arbeit.. aber ich hoffe ich konnte konstruktiv zum thema beitragen ;)

Oli 17.12.2002 15:46

Zitat:

Original geschrieben von zed


schau dir in wien an wie des super is mit die privaten parksherrifs.. da is mir die normale police doch bei weitem lieber
schon mal einen parkschein holen gegangen und dann hängt ein strafzetterl unterm scheibenwischer wegen 4!!! minuten weg sein :mad:

Das konkrete Beispiel ist wirklich schlimm. In Restösterreich ist es üblich, daß erst nach 10min abgestraft wird. Ich (aus OOE) habe natürlich als seltener Kurzparker da keine Wiener Parkscheine auf Vorrat.

Als ich letztens im 4. neben einer Trafik parkte und aus dem Auto ausstieg um einen Parkschein zu holen, stand schon ein so ein Wurschtel da und fing an - obwohl er mich gesehen hat - zu schreiben.

Meine Frage, was das jetzt wird, ignorierte er vorerst, erst als ich meine Digicam herausholte um ein Foto zu machen, wurde er unhöflich und klärte mich auf, daß ich - da kein Parkschein im Auto - eben jetzt eine Strafe bekäme. Noch war ich ruhig und versuchte ihm zu erklären, daß ich eben in die Trafik gehe, um mir einen zu kaufen.

Das wollte er wieder ignorieren, erst als ich ihm klar machte, daß er bei einer solchen Schikane wohl den kürzeren ziehen werde (da Zeuge vorhanden, etc.), hörte er mit der Schreiberei auf und hielt neben dem Auto wache, bis ich in 1 Minute den gekauften Parkschein ausgefüllt hinterlegte.

Ciao Oliver

traxdata 17.12.2002 16:16

genau.habs fast vergessen.die ersten 10min. sind ja in Wien auch gratis.zwar nur mit schein,aber hat man ja eh zeit für den parkschein besorgen.also verstehe ich die leute nicht die sich dann noch über korrekte sherrifs aufregen.

Atomschwammerl 17.12.2002 19:39

na supa
i bin a schon öfter besoffen mitn moped heimgfahr
zum glück war um die zeit kein verkehr merh;)

aba jetz hab i führerschein den könnens ma wegnehmen wenns mi bsoffen erwischen:mad:

zed 17.12.2002 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Das konkrete Beispiel ist wirklich schlimm. In Restösterreich ist es üblich, daß erst nach 10min abgestraft wird. Ich (aus OOE) habe natürlich als seltener Kurzparker da keine Wiener Parkscheine auf Vorrat.

Als ich letztens im 4. neben einer Trafik parkte und aus dem Auto ausstieg um einen Parkschein zu holen, stand schon ein so ein Wurschtel da und fing an - obwohl er mich gesehen hat - zu schreiben.

Meine Frage, was das jetzt wird, ignorierte er vorerst, erst als ich meine Digicam herausholte um ein Foto zu machen, wurde er unhöflich und klärte mich auf, daß ich - da kein Parkschein im Auto - eben jetzt eine Strafe bekäme. Noch war ich ruhig und versuchte ihm zu erklären, daß ich eben in die Trafik gehe, um mir einen zu kaufen.

Das wollte er wieder ignorieren, erst als ich ihm klar machte, daß er bei einer solchen Schikane wohl den kürzeren ziehen werde (da Zeuge vorhanden, etc.), hörte er mit der Schreiberei auf und hielt neben dem Auto wache, bis ich in 1 Minute den gekauften Parkschein ausgefüllt hinterlegte.

Ciao Oliver


genau solche aktionen hab ich am nachmittag gemeint

maxb 17.12.2002 20:30

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
ich hab unlängst einen parkschein im auto gefundne ... der ist schon mindestens 10 jahre alt und nicht mehr gültig :mad:

ich leg' in waidhofen immer die wiener 10min parkscheine hinter die scheibe :D

pc.net 17.12.2002 22:15

Zitat:

Original geschrieben von maxb
ich leg' in waidhofen immer die wiener 10min parkscheine hinter die scheibe :D
wieviele? 3 für eine halbe stunde parken, 6 für eine stunde und 9 für eineinhalb stunden? :confused: :ms: ;) :lol: :verwirrt:

polierpapier 17.12.2002 22:18

vergesst den thread,traxdata ist gebannt :lol:

fredl 17.12.2002 22:31

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wenn mans weis,warum will dann jeder diskutieren?

egal ob dr gebannt is oder net:
ein erlebnis aus der lieben wienerstadt.
nachdem ich jahrelang, bei meinem jährlichen praterbesuch mit den kindern in der rustenschacherallee geparkt habe, ist es offensichtlich der gemeinde wien eingefallen, auch hier eine kurzparkzone zu installieren. nur leider stehen da keine tafeln, es gibt keine parkscheinautomaten und vor allem kann ich, als gscherter gsiberger, des net wissen (is angeblich in der wiener zeitung gstanden, aber de les ma im ländle eher selten).
resultat: ein strafzettel über 300 ösis, früher hät ma wahrscheinlich a nettes zetterl hinter den scheibenwischer gsteckt, mit dem Text: "lieber besucher von wien,offenbar...wir wünschen ihnen ..bla bla". vermutlich war auch so a parksheriff unterwegs.
btw: eigentlich wollt i mi am polizeikomm. beschweren, aber mei frau hat gmeint, nach de 3(4?) Budweiser im Schweizerhaus, sollt ma uns eher verrollen und per inet überweisen:lol:

martens 17.12.2002 23:13

Zitat:

Original geschrieben von traxdata
aber nur gegen belohnung.mehr privatpolizei wäre auch nicht schlecht.die würden was tun für ihr gehalt. ;)
Ja, die würden dich für 52 im Ortsgebiet auch strafen....;)

martens 17.12.2002 23:17

Zitat:

Original geschrieben von traxdata


wie ist es zur zeit?
wer schaut auf die polizei?

Die BIA (Büro für Interne Angelegenheiten)
Volksanwalt
Die Grünen (:D )
Datenschutzbeauftragte
AI
sonstige Organisation für Menschenrechte
UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat)
VwGH
VfGH
.
.
.

noch mehr? ....;)


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