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Stakato 26.11.2002 00:01

An alle "Über Satschüssel Fernschauer"
 
Ich bräuchte mal Eure Hilfe in Sachen Satschüssel in (an) Genossenschaftsbauten.

Eigentlich hab ich (wir) es nur satt die Servicegebühr an unseren Kabelanbieter für allzumießes Fernsehvergnügen zu zahlen.

Die Anfrage an die Genossenschaft wurde mit einem einfachen "nicht zulässig, nicht erlaubt, oder verschlechterung des Ortsbildes" abgetan.

Ich hörte aber von einer Gesetzesänderung die solche Installationen nun erlauben soll.

Kennt jemand die Verordnung, oder hat irgend einer Ahnung wo ich da nachschauen könnte?

Gruß
Stakato

fredf 26.11.2002 04:41

Es gibt das Recht auf Informationsfreiheit.
Wichtig ist halt das Bedürfnis nach durch das Kabel nicht lieferbare Tv- oder Radioprogramme nachweisen zu können.

mal zum durchlesen:
http://www.rfe-online.de/_archiv/06/0608.htm

zed 26.11.2002 08:13

Zitat:

Original geschrieben von fredf
Es gibt das Recht auf Informationsfreiheit.
Wichtig ist halt das Bedürfnis nach durch das Kabel nicht lieferbare Tv- oder Radioprogramme nachweisen zu können.

mal zum durchlesen:
http://www.rfe-online.de/_archiv/06/0608.htm


so einfach is des ganze aber nicht

wenn der eigentümer nicht will und ohnehin kabel liegt (egal welche qualität) dann kannst dich mit einer sat anlage ziemlich brausen gehen

schau mal beim mieterverband o.ä. genauer rein

Mobiletester 26.11.2002 08:17

Hast du bei deiner Wohnung einen Balkon? Dann kannst du eine Offsetschüssel "verstecken".
Ich weiss nicht ob es die kleinen Antennen noch gibt, die man hinter ein Fenster problemlos plazieren kann.

Mobiletester 26.11.2002 08:20

Da habe ich noch einen Beitrag darüber gefunden:
http://www.sozialbau.at/pdf/hauspost/SB_post_20.pdf
Siehe Seite 3!

Stakato 26.11.2002 09:43

@ Mobiletester
Ich hatte es zwar nicht erwähnt, aber das ist genau das was ich suche, eine Gemeinschaftsanlage.

@ Rest
Danke für die Hilfreichen Links.

Gruß
Stakato

Mobiletester 26.11.2002 14:34

Ein kleiner Tipp: Nimm für eine Gemeinschaftsanlage nur Qualitätskomponenten wie z. B.: Hirschnmann, Fuba,... Auch die Kabel sollten erste Qualität sein, billiger kaufst du sie beim Tomek http://www.tomek.at oder beim Keilitz http://www.keilitz.com/

athropos 26.11.2002 15:32

afaik gibt es ein ogh urteil, daß jedem österreicher das recht auf seine eigene schüssel gewährt, auch wenn theoretisch od. praktisch kabelempfang möglich wäre - der vki gibt sicher gerne auskunft

LouCypher 28.11.2002 12:22

Jeder hat das recht auf eine satschüssel, das problem ist nur dass der eigentümer auf professionelle installation (wenns am balkon nicht geht) bestehen kann und dann kanns recht teuer werden.

zed 28.11.2002 12:24

seits euch sicher dass man ein recht drauf hat?


soweit ich informiert bin darfst du es z.b. auch nicht anbringen wenn die sat schüssel die fassade "verschandelt" usw

pc.net 28.11.2002 14:38

Auszug aus dem Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung (WienSüd)
Zitat:

§7 (2)
Die Außenseite des Nutzungsgegenstandes wird nicht mit in Nutzung gegeben. Das Mitglied darf daran nichts verändern und das äußere Erscheinungsbild der Baulichkeit nicht beeinträchtigen. Sofern eine Sammelantenne bzw. Kabelfernsehen vorhanden sind, dürfen Einzelantennen- und -satelittenanlagen nicht errichtet werden.

KnS 28.11.2002 15:04

Hier der genaue Wortlaut der Europäischen Kommission:

fredf 29.11.2002 04:01

ad europäischer Kommission:

so sagt´s halt Brüssel in vielen Worten :p

Centeuro 29.11.2002 23:11

ich habe auch eine ablehnung von der gewog bekommen ,und nachdem ich den fall dem rechtschutz übergeben habe und der rechtsanwalt ein schlichtungsverfahren beim mieterschutzverband eingereicht hat, hat die genossenschaft die genehmigung erteilt .man muss nur ein wenig druck machen .


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