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gaelic 12.11.2002 20:36

chello idioten
 
:mad2:

ich habe heute (12.11.2002) eine rechnung von chello erhalten.

abgemeldet habe ich chello im september, und vertragsenden war damit mit 31.10.2002.

die rechnung: zahlscheinentgelt 1€
konventionalstrafe 289,96€
kaution gerät -70€

= 220,96€

was bitte soll der topfen von chello?

OnkelNero 12.11.2002 20:49

Hast eine MIn. vertrags Tauer gehabt und dann von wann bis wann

gaelic 12.11.2002 20:56

ich hab oktober/november 2001 angemeldet/bekommen.

aber da gabs keine 3 monate gratis aktion (da steht ja gross dabei "bei 12 monaten mindestvertragsdauer")

außerdem habe ich persönlich [zynisch] bei einer ganz netten dame [/zynisch] gekündigt (in der verrechnungsstelle gudrunstrasse).
da gab es auch keinen extra hinweis auf irgendetwas.

OnkelNero 13.11.2002 06:41

dann ist das nicht in ortnung, geh mal zum konsumentenschutz und nim alles mit was du bekommen hast und das von der anmeldung an schon. CHello ist der größe betrüger. Die machen vertragsbrüche in nur einen monat sind es bei zwei leuten schon über 15.

holzi 13.11.2002 07:00

... ich würde mal bei chello anrufen, vielleicht klärt sich das ja auf. Ansonsten bleibt immer noch der Konsumentenschutz.

gleeful 13.11.2002 08:02

@ gaelic
hast du dir deinen vertrag ganz genau durchgelesen? leider stehen die 12 monate mindestdauer neuerdings bei komm.dienstleistern oft auch drin, wennst keine besondere "rabatt-aktion" nutzt.

Nasdaq 13.11.2002 10:34

seit wann können privatpersonen "konventionalstrafen" bekommen? sehr komische formulierung :D

vor allem können die dir keine konventionalstrafe einfach so aufbrummen, da gehören mahnung und weitere hinweise dazu. Das nächste mal wenn dein internet ausfällt schreib ihnen halt

43 Euro chello gebühr
-10.000 konventionalstrafe für verdienstentgang
---------
9.957 Rückzahlung :D


i glaub ned das das so funkt wie die sich das vorstellen

Michi B 13.11.2002 12:49

die 12 monate mindestvertragsdauer gibts eh schon länger bei chello...

jurist bin ich keiner, aber wir haben auf der uni vor kurzem dieses themengebiet gehabt...
konventionalstrafen kann es auch für privatpersonen geben, es muß aber unbedingt im vertrag stehen, also pack deinen damals unterschrieben vertrag aus und lies mal nach, ob das wirklich drinnen steht, also "konventionalstrafe in höhe von 289 €"

trotzdem würd ich vorschlagen mal mit chello in verbindung zu setzen und mal mit denen zu plaudern (kulanz oder so)

sonst würd ich auch zum konsumentschutz raten, es stellt sich dann halt die frage, ob sie dich bei vertragsabschluß nciht hätten ausdrücklich darauf hinweisen müssen, weil eine konventionalstrafe bei vorzeitiger vertragsauflösung eher "außergewöhnlich" ist...

sollten sie trotzdem auf ihre konventionalstrafe pochen, gibts auch noch den richter, der die wesentlich mindern kann, falls es keinen wirklichen/geringeren schaden für chello gibt (nehme mal an, daß durch deine kündigung chello nicht einen verlust von 289,- erleidet)

(alles ohne gewähr ;))

Oli 13.11.2002 13:40

@gaelic: Ruf bei Chello an bzgl. Klärung, wenns nicht hilft, Konsumentenschutz oder AK.

Übrigens, habe heute von UTA eine Rechnung von 2001 erhalten (25 EUR + 15 EUR Verzugszinsen + Mahnspesen), obwohl ich seit 01/2002 nicht mehr deren Kunde bin. Ein kurzer Anruf bei denen, und der Sauhaufen hat sich geklärt - die haben sich einfach geirrt ...

Ciao Oliver

gaelic 13.11.2002 18:06

danke für die antworten. werd mal bei denen anrufen. falls das mit den 12 monaten mindestvertragsdauer wirklich so ist, dann zahle ich meinetwegen die 2 monate die ich noch "abzusurfen" hatte. dann deckt sich das mit der modemkaution, und dann ists nicht so schlimm.

aber das witzige an der rechnung ist, es steht eben kein grund oder ähnliches. nur der zahlschein.

dareel 13.11.2002 18:29

Re: chello idioten
 
Zitat:

Original geschrieben von gaelic
:mad2:

ich habe heute (12.11.2002) eine rechnung von chello erhalten.

abgemeldet habe ich chello im september, und vertragsenden war damit mit 31.10.2002.

die rechnung: zahlscheinentgelt 1?
konventionalstrafe 289,96?
kaution gerät -70?

= 220,96?

was bitte soll der topfen von chello?

das hab ich auch mal bekommen :D, hab das modem zu spät zurückgebracht, mußte es aber nicht zahlen, einfach mit dem zettel der erfolgreichen "modemrückgabe" in einen upc-shop gehen und vorzeigen, damit sollte die sache vom tisch sein ;)

gaelic 13.11.2002 19:01

was heisst in deinem fall zu spät zurückgebracht?

das modem hab ich ca 14 tage nach vertragsschluss zurückgebracht.

Bastet 13.11.2002 20:04

Zitat:

Original geschrieben von gaelic
was heisst in deinem fall zu spät zurückgebracht?

das modem hab ich ca 14 tage nach vertragsschluss zurückgebracht.

ähmm... seit wann muss ich mein modem selber zurückbringen??? sind die nicht verpflichtet sich das ding bei mir abzuholen und zweitens in meinem vertrag hab ich nirgends einen punkt gesehen der mit der konventionalstrafe 289,96 zusammenhängt. desweiteren ... weiss ich nicht mehr so genau wieviel und bin zu faul nachzuschaun, hab ich ja auch kaution für des ding bezahlt, die müssen sie sowieso zurückzahlen!!!

gaelic 13.11.2002 20:07

70€ sind kaution. ich glaub es waren mal 990ats oder 1000ats.

ich werd auf jeden fall morgen anrufen, WIESO ich eigenlich eine "strafe" bekommen habe. 2 monate nach dem abmelden? aber bei upc ist alles möglich.

maXTC 13.11.2002 20:24

Re: chello idioten
 
Zitat:

Original geschrieben von gaelic
chello idioten
da muss ich dir zustimmen!

bei dem sauhaufen weiß die linke nicht was die rechte macht... mir habens jetzt zum 2. mal in 5 monaten den anschluss abgestellt... einmal falsche jahreszahl, einmal falsche türnummer.


hattest du ein paket UPC-tv/chello/priority und oder take two?

da hat man glaube ich immer eine 12 monatsbindung.

Bastet 13.11.2002 20:36

Re: Re: chello idioten
 
Zitat:

Original geschrieben von maXTC

da hat man glaube ich immer eine 12 monatsbindung.

ich glaube dass ist obligat, aber ähmm... seit wann MUSS ich das modem zurückbringen, die hams mir gebracht und könnens sich nach meiner kündigung jederzeit abholen!!!!

maxb 13.11.2002 20:51

Zitat:

Original geschrieben von Nasdaq
seit wann können privatpersonen "konventionalstrafen" bekommen? sehr komische formulierung :D
du kennst unsere dienstverträge nicht :D

Bastet 13.11.2002 20:58

Zitat:

Original geschrieben von maxb


du kennst unsere dienstverträge nicht :D

http://members.chello.at/xattax/wcm_hm.gif

maxb 13.11.2002 20:58

@gaelic

hast nicht mehr den blauen durchschlag des UPC telekabel "Vertrag/Auftrag" papierls den du bei der Installation unterschrieben hast?

Da stehen hinten die Vertragsbedingungen drauf die du vorne unterschrieben hast + die Kenntnisnahme der Chello Geschäftsbedingungen hast du auch unterschrieben.

Schau mal bei diesen unter dem Punkt Vertragsdauer nach!

dareel 13.11.2002 22:27

jo, modem muss man selber in den shop tragen, ansonsten verrechen dir die hunde 4000 oder 5000 schilling minus der kaution eben & da würden die 290 euro hinkommen. ich hab´s auch erst nach 2 wochen gemacht und diesen brief bekommen.

Zitat:

16. Anschlussbedingungen
UPC stellt den Anschluss zu den Bedingungen gemäß Entgeltbestimmungen bis zur in Absprache mit dem Kunden platzierten Steckdose her. Die Montage in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgt ober Verputz, soweit nicht einvernehmlich und auf Kosten des Kunden anderes vereinbart ist. Von UPC zur Verfügung gestellte Geräte (zB Settop Computer, Voiceport, Kabelmodem) und der Anschluss bleiben im Eigentum von UPC und sind mit Ausnahme des Voiceport, das von UPC selbst demontiert wird, bei Beendigung des Vertrags oder allfälliger Zusatzdienste an UPC zu retournieren. Die dafür erlegte Kaution wird nach festgestellter mängelfreier Rückgabe refundiert. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Retournierung der zur Verfügung gestellten Geräte binnen einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nach, so ist er gegenüber UPC zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von ATS 3.000,00 (Euro 217,97) verpflichtet.

maxb 13.11.2002 22:40

Zitat:

Original geschrieben von dareel
jo, modem muss man selber in den shop tragen, ansonsten verrechen dir die hunde 4000 oder 5000 schilling minus der kaution eben & da würden die 290 euro hinkommen. ich hab´s auch erst nach 2 wochen gemacht und diesen brief bekommen.

jo, steht im punkt 6 d) meiner chello Gschäftsbedingungen

Zitat:

Für den Fall, daß die Geräte Mängel (Modem etc.) aufweisen, wird die Kaution von Telekabel in Anspruch genommen. Die Differenz zum tatsächlichen Wert des Gerätes wird dem Kunden in Rechnung gestellt
In Rechnung stellen könnes es ja wenn sie wollen, aber nach ein paar Jahren würd' ich den tatsächlichen Wert mit 0 beziffern. :D

/edit dareel hat wohl die neurer fassung mit der konventionalstrafe :lol: einfach lächerlich


@gaelic
da du das modem zurückgegeben hast, schreib' ihnen ein fax ob's deppat san und wo die kaution bleibt. schreib' ihnen auch wenn's die kaution nicht gleich zurückzahlen bist du leider gezwungen verzugszinsen zu verrechnen :mad:

maxb 13.11.2002 22:51

Zitat:

Original geschrieben von dareel
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Retournierung der zur Verfügung gestellten Geräte binnen einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nach, so ist er gegenüber UPC zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von ATS 3.000,00 (Euro 217,97) verpflichtet.
Also des is ja wirklich der Gipfel des unverschämten Schwachsinns in einer AGB :roflmao:



wenn sie die geräte nicht innerhalb von 2min nach vertragsende zurückbringen, dann müssen wir ihnen leider eine Konventionalstrafe von 1.000.000€ verrechnen :lol:



:mad2: auf keinen fall zahlen !!!

kikakater 13.11.2002 23:15

@gaelic: Soweit ich das beurteilen kann, hast Du keinen Fehler, weder formal noch tatsächlich gemacht. Das Modem hast Du Mitte September 2002 zurückgegeben, vermute ich, oder ?

Wenn das der Fall ist, bist Du verpflichtet die 2 x Monatsrate abzüglich der Kaution nachzuzahlen. Alles weitere ist Interpretation der chello Sparte von UPC.

Laß Dich nicht dazu verleiten, auf so eine unverschämte - meiner Ansicht nach - rechtswidrige Forderung einzugehen.

rev.antun 14.11.2002 06:50

ähm da muss man noch VOR vertragsende das modem zurückbringen ??? :p

gleeful 14.11.2002 08:19

Zitat:

Original geschrieben von maxb





wenn sie die geräte nicht innerhalb von 2min nach vertragsende zurückbringen, dann müssen wir ihnen leider eine Konventionalstrafe von 1.000.000€ verrechnen :lol:


:roflmao:

die ham aber echt ein boscha - 3000 ats. ich glaub ich spinn!

gaelic 14.11.2002 08:27

ich werd mal so in einer stuinde dort anrufen und mal schaun warum ich eigentlich eine strafe bekommen habe.

holzi 14.11.2002 08:29

Zitat:

die ham aber echt ein boscha - 3000 ats. ich glaub ich spinn!
Nur weil es im Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, ob es auch gültig ist.
Die müßten auch begründen, wie der "Schaden" zustande kommt - und die eine Woche-Frist halte ich auch für rechtlich bedenklich...

Nasdaq 14.11.2002 09:02

Zitat:

Original geschrieben von maxb


du kennst unsere dienstverträge nicht :D

schon klar, aber es ist etwas ungewöhnlich :D

gaelic 14.11.2002 09:14

hab grad bei telekabel angerufen. ohne das ich namen, adresse,... mitgeteilt habe ???? (können mich die typen schon via telefonnummer identifizieren? wurde mir gesagt, ich kann die rechnung als gegenstandslos betrachten.:eek: :cool:.

und deswegen der ganze stress.

aber mir ist nicht klar warum die eine rechung verschicken (4.nov rechnungsdatum). obwohl ich schon länger abgemeldet bin und das modem auch schon ewig zurückgetragen habe (~ ein monat her).

auf jedenfall passts jetzt wieder.:p 221@ sind auch kein pemperl.

(das wird gleich in einen wohnzimmer - saug - mp3 - video - pc investiert)

gaelic 14.11.2002 09:15

hab grad bei telekabel angerufen. ohne das ich namen, adresse,... mitgeteilt habe ???? (können mich die typen schon via telefonnummer identifizieren? wurde mir gesagt, ich kann die rechnung als gegenstandslos betrachten.:eek: :cool:.

und deswegen der ganze stress.

aber mir ist nicht klar warum die eine rechung verschicken (4.nov rechnungsdatum). obwohl ich schon länger abgemeldet bin und das modem auch schon ewig zurückgetragen habe (~ ein monat her).

auf jedenfall passts jetzt wieder.:p 221@ sind auch kein pemperl.

(das wird gleich in einen wohnzimmer - saug - mp3 - video - pc investiert)

gleeful 14.11.2002 10:07

Zitat:

Original geschrieben von gaelic
hab grad bei telekabel angerufen. ohne das ich namen, adresse,... mitgeteilt habe ???? (können mich die typen schon via telefonnummer identifizieren? wurde mir gesagt, ich kann die rechnung als gegenstandslos betrachten.:eek: :cool:.

vielleicht probierens das einfach bei jedem der kündigt und wenn ana anruft sagens automatisch man solls als gegenstandslos betrachten. :D

maxb 14.11.2002 20:30

Zitat:

Original geschrieben von gaelic
hab grad bei telekabel angerufen. ohne das ich namen, adresse,... mitgeteilt habe ???? (können mich die typen schon via telefonnummer identifizieren? wurde mir gesagt, ich kann die rechnung als gegenstandslos betrachten.:eek: :cool:.

ich hoffe du hast diese mündliche auskunft für alle fälle auf tonband aufgenommen :lol: ;)

Bastet 14.11.2002 21:57

Zitat:

Original geschrieben von maxb



ich hoffe du hast diese mündliche auskunft für alle fälle auf tonband aufgenommen :lol: ;)

stimmt, zählen tuts nur wenn dus schriftlich hast

Lucky333 17.11.2002 13:34

ADSL
 
Also da bin ich ja froh das ich ADSL habe. Als ich meinen Anschluss bekommen habe bin ich 3 Monate später umgezogen, hab mich abgemeldet und mir wurde gesagt es kommt jemand vom Bautrupp und holt das Modem, das war vor einem Jahr, jetzt liegts noch immer in meinem Kasten.
Hatte auch eine 12 Monatsbindung, aber dort wo ich hingezogen bin gabs noch kein ADSL darum haben sie den Vertrag einfach gekündigt.

Lucky

Nasdaq 17.11.2002 13:47

nix gegen nokia. da bekommst ein 6150 (laut gerätecode ca 4 1/2 jahre alt). und wennstdas hin machst musst 4500 Ösis bezahlen :lol:

Der im Service-Center hat aber zugegeben das das unter "wucher" fällt und diese agb bestimmung ungültig ist :D

LDIR 17.11.2002 14:48

Das mit der einer Woche Rückgabefrist ist eine Frechheit wie sie nur von Chello zu erwarten ist.
Ein Freund von mir arbeitet im Handel und wohnt alleine. Letztes Jahr kündigte er Chello und nahm stattdessen ADSL, weil das ja viel besser ist. Das Problem: Er sollte das Modem bis 7 Dezember in ein UPC Shop bringen. Handelsangestellte bekommen aber in der Vorweihnachtszeit (ab letzter Novemberwoche) keinen freien Tag, und auch nach Weihnachten wenn der Zeitausgleich beginnt, konnte er keinen freien Tag bekommen.
Schließlich hatte er dann doch anfang Febuar die Gelegenheit das Modem zurückzubringen.
Die Strafe kam trotzdem, und trotz der mündlichen Zusicherung eines Chello-Mitarbeiters (Oder Mittäters) kam dann noch die Mahnung. Die Chello Mittäter wußten gar nichts von einer Zusage (Hatten ihn auch nicht nach Namen gefragt, und Telefon-ID... Telefonnummer der Kunden haben sie dort auch nicht).
Vielleicht machen die die Zusagen ja auch nur um die Mahngebühr dazurechnen zu können. Bei Chello ist auf jeden fall äusserste Vorsicht geboten, und zwar auf ähnlicher Stufe wie wenn Du bei eBay einen Plasmafernseher gegen Vorauskassa bezahlen müßtest, der Verkäufer aber nur schlechte Kritiken bekommen hat, und in Rumänien daheim ist.

Woodz 17.11.2002 15:06

also ich bezweifle ob die klausel mit der konventionalstrafe gültig ist.
denn für den verbraucher nachteilige oder ungewöhnliche klauseln in AGB´s sind nur dann gültig, wenn extra darauf hingewiesen wird.
Glaub aber nicht, dass das der fall ist.(Hinweis)

und 3000,- ATS sind schon eher ungewöhnlich, aber auf jeden fall nachteilig für den verbraucher.

nur falls die mündliche zusage vergessen wird.

lg
woodz


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