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Gewerbeschein ja/nein?
Hi, ich studier zwar BWL (noch 2 prüfungen :) ) und sollte es selber wissen aber wie immer ist theorie nicht gleich praxis...
Also. Ein Freund von mir hat eine Promotion Agentur bei der ich arbeiten soll als freier Mitarbeiter, dh ich stelle einfach honorarnoten aus (ohne mwst da vermutlich unter 300.000 Schilling im Jahr). Dafür nehme ich an brauch ich keinen gewerbeschein. Die Tätigkeit ist zwar regelmäßig und mit gewinnabsicht aber nicht selbständig da ich ja auf die betriebsmittel der Agentur angewiesen bin. Ausserdem reparier ich nebenbei so einige Computer von div Firmen und sonstige kleine Sachen (HP updaten usw..). Brauch ich dafür einen Gewerbeschein oder geht das ebenfalls nur mit Honorarnoten? Ich checks einfach ned, ev. kennt sich von euch wer besser aus. Muss der "Arbeitgeber" eigentlich irgendwas melden wenn er freie Mitarbeiter einstellt oder nicht? thx im voraus |
Hallo
meines Wissens nach brauchst für jede selbständige Arbeit eine behördliche Berechtigung. Dann mußt du die Kammerumlage sowie die Sozialversicherung zahlen... (Sozialversicherung kannst umgehen mit einem Bescheid, wenn du schon unselbständig versichert bist) Einkommensteuer zahlst erst über eine gewisse Einkunft im Monat, früher waren das ATS 3.600,-/Monat. Bin leider nicht ganz up to date. Du kannst aber deine Ausgaben im Rahmen der Arbeitsnehmerveranlagung geltend machen. Zur behördlichen Berechtigung gabs ja jetzt einige Änderungen in der Gewerbeordnung. Aber auf alle Fälle denke ich, deine Arbeiten an Computern fallen unter ein freies Gewerbe, "Dienstleistungen im EDV-Bereich". |
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Zitat:
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also ich denke du brauchst für beides keinen gewerbeschein.
wenn du wo freier mitarbeiter bist bist du selbstständig und kein gewerbetreibender. reparierst du pcs, wirst du wahrscheinlich dies auf werkvertragsbasis machen. das sind dann zwar einkünfte aus einem gewerbebetrieb, gewerbeschein brauchst dafür aber trotzdem keinen (EDV-Dienstleistungen). Das einzige was halt ist du musst deine ausgaben/einkünfte bei der einkommenststeuererklärung nach selbständig und gewerbebetrieb aufteilen (prozentuell). |
schau dir einmal den link an.
is zwar nur gegoogelt, aber des passt ziemlich (glaub i) http://www.ard.co.at/uni/info1c.htm |
Ich denk mal, eine Berechtigung braucht nicht nur ein Gewerbetreibender...
Gewerbeordnung § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll. PCs reparieren fällt meiner Ansicht nicht unter einen Werkvertrag, da im ABGB unter § 1151. (1) Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt, ein Werkvertrag. zu finden ist... Ich hab mal gelernt, daß eine Reparatur keine Herstellung eines Werkes ist und daher nicht unter Werkvertrag fällt... Die Tätigkeit bei der Agentur ist auch als kein Werksvertrag anzusehen, sondern eher als freier Dienstvertrag, da du ja die Betriebsmittel der Agentur benützt. Zu Beachten ist auch AVG § 539a. (1) Für die Beurteilung von Sachverhalten nach diesem Bundesgesetz ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes (zB Werkvertrag, Dienstvertrag) maßgebend. Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liegen sollte... |
Zitat:
zumindest muss man in der Praxis solange nichts bezahlen bis der Vertrag über die Schadensbehebung erfüllt ist. |
Hab mich vielleicht ein bischen ungenau ausgedrückt...
Die Reparaturen, die ich kenne, z.B. Auto, Maschinen usw fallen ja unter das gebundene oder sogar konzessionierte Gewerbe....(alte GewO). Ich hab mich mal beim Arbeitsministerium erkubndigt, von wegen PC-Reparaturen und die Auskunft erhalten, ich müsse ein freies Gewerbe (eben sonstige Dienstleistungen im EDV-Bereich) anmelden... |
danke erstmal. das peinliche ist das ich die diplomprüfung aus öffentlichem Recht hab (mit Gut, und da ist die ganze GewO dabei) aber jetzt trotzdem dasteh wie ein depp weils in der praxis doch ned so eindeutig ist.
Das ich mich am Jahresende Veranlagen lasse ist klar, einen Termin bei der GSVG hab ich auch schon. Bin nämlich nebenbei noch tw geringfügig und tw. vollzeit angestellt, das mit der Sozialversicherung check ich schon irgendwie :) wohin wendet man sich in solchen fällen am besten? Ich glaub ich muss da mal persönlich mit wem kompetenten reden, das is mir zu undurchsichtig und es fällt mir selber schwer ob das jetzt ein werkvertrag ist, obs ein freies Gewerbe ist und ob ich freier dienstnehmer bin oder was jetzt dientnehmerähnlich ist. |
klingt jetzt vielleicht blöd aber ruf mal bei der zuständigen krankenkassa oder beim finanzamt an. die erteilen an und für sich immer sehr kompetente auskünfte, nochdazu gratis :)
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oder du fragst beim Arbeitsministerium
Gründerservice Dr. Stefan Buchinger Tel.: 0810 013572 Fax: 01-71100-2207 e-mail: start@bmwa.gv.at oder bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Mag. Werner Neudorfer Gründer-Service WK Wien Stubenring 8-10 1010 Wien Werner.Neudorfer@wkw.at Tel.: 01-51450-1458 Fax: 01-51450-1491 nach... Gib bitte Bescheid, was du erfahren hast, würd mich echt interessieren... |
ich habe längere Zeit über einen freien Dienstvertrag Hard&Software Support gemacht. Da ich nebenbei über eine Fixanstellung voll GKK versichert war, habe ich mir die Soz.Vers. der Gerwerbl. Wirtschaft erspart. Gewerbe musste ich keines anmelden, da ich nicht Ust pflichtig war ( damals, bis 2000, hiess das unter 300.000.- ATS). Ausserdem hätte ich ausser meinem freien Dienstvertrag keine Honorarnoten mit gesamt mehr als 10.000 ATS pro Jahr austellen dürfen, um ohne Gerwerbeschein ( sowie Kammerumlagen, etc ) durchzukommen.
So hab ich es damals vom Stuerberater verstanden. Würde dir auch zu einem Steuerberater raten, der kostete mir ca 3000.- im Jahr, erspart hat er mir aber wesentlich mehr. Einiges an Geld, viel an Zeit und am meisten an Ärger. :) |
hab jetzt mal ein mail weggeschickt. Ich informiere mich jetzt schon den ganzen tag und komm nicht so ganz dahinter wobei die Materie nach div formulierungen auf Webseiten nicht so ganz klar geregelt sein dürfte.
Ein Werkvertrag ist ersteres sicher nicht, 2teres eher auch nicht, da ich selbst bei der Computer Reparatur kein Werk schulde sondern mein Wissen zur Verfügung stelle und nach Stunden abrechne, ausserdem besteht ein grossteil aus beratungstätigkeit... :heul: :heul: ist das anstrengend :( e:/ ich geh morgen sowieso zum steuerberater mit dem typen der die promo agentur hat, da werd ich den gleich mal fragen, der sollte ja sowas wissen :D |
du kannst auch schwarz arbeiten da zahlst dann keine abgaben :D
nur wenns dich erwischen bist im arsch:( |
Ich würde - um nicht später den Schaden zu haben, und um auf der sicheren Seite zu sein - ein Kleinstunternehmen anmelden:
- Du darfst ATS 300.000 Umsatz pro Jahr machen (bitte genaue EUR erfragen) - der Gewinn darf max. ATS 40.000 pro Jahr ausmachen - Umsatzversteuerung würde ich ebenfalls machen - Du zahlst NUR Unfallversicherung (ca. ATS 1.000 pro Jahr) - die Kammerumlage (ca. ATS 1.000 pro Jahr) Das alles kann neben unselbstständig ausgeführten Tätigkeiten gemacht werden. Einkommensteuer wird aus allen Einkünften berechnet. Vorteil: Du kannst als Unternehmer viel abschreiben, z. B. PC´s, Computerzeitschriften, etc. (geht besser als ein privater). Außerdem kannst Du 3 Jahre lang einen Verlust bauen (z. B. nur buchhaltärisch), dann bekommst von deiner Einkommenteuer aus unselbstständiger Tätigkeit auch noch Geld retour. Ciao Oliver |
Also:
Entweder bin ich freier Dienstnehmer oder neuer Selbständiger (Werkvertrag ohne Gewerbeschein) laut Wirtsch. Ka., wobei ich 2teres lt. Definition aussschliesse. anmerkung: Beispiele für freie Dienstnehmer: In folgenden Berufsgruppen kommen freie Dienstnehmer häufig vor: Fitnesstrainer, Tagesmütter bei Vereinen (nicht zwischen Privatpersonen), freie Dienstnehmer bei sozialen Diensten (Haushaltshilfen, Familienhilfen bei Sozialsprengeln und Vereinen), Interviewer, Marktforscher, freier Redakteur bei einer Zeitung, nebenberuflich Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen, EDV - Systemadministrator, Konsulenten und Berater, Provisionsvertreter (sofern keine eigene Gewerbeberechtigung), Schneeräumer in Wohnungseigentumsgemeinschaft, Reiseleiter. Also die Computersachen fallen anscheinend unter freier Dienstnehmer. Als besten Ansprechpartner nannten mir die WK die Soz.Vers.d.gewerb.Wirtschaft. |
mmmmhhhhhh ... komplexe materie :D
also ich war mal ca. ein halbes jahr selbständig, auf werkvertragsbasis (heutzutage wär's ein Dienstvertrag gewesen). hatte ESt & USt ID, bei Krankenkasse selbst versichert, aber defintiv keinen Gewerbeschein!!! ich wäre nie auf die Idee gekommen ein Gewerbe anzumelden, wozu auch? |
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