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-   -   Ist es legal, Handies freizuschalten? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=63249)

Alex1 17.07.2002 10:47

Ist es legal, Handies freizuschalten?
 
Betrifft mich zwar nicht, interessiert mich aber aus Neugier:
Ist es legal, auf einen Betreiber gelockte Handies (selbst) freizuschalten?
Inwiefern spielt da das Betreibersponsoring eine Rolle?

mike 17.07.2002 10:52

Kann ich mir nicht ganz vorstellen. Schlußendlich erwirbst du ja das Handy zu einem ermäßigtem Preis, der dir aber nur im Zusammenhang mit einem Vertrag zugestanden wird.

Ist die Bindungsfrist allerdings vorrüber, dann kannst du dir das Handy ja vom Betreiber entsperren lassen.

Alex1 17.07.2002 11:05

Ja, aber einige Betreiber verlangen ja nicht mal so wenig Geld zum Freischalten (A1 z.B.).
Ausserdem gibt es einige Handies, die zwar ohne Vertrag erworben werden können (zu überhöhten Preisen), aber trotzdem gelockt sind...
BTW: Hast Du mein Mail bekommen?

Hanneman 17.07.2002 11:14

Ja, es ist legal, weil das Handy dein Eigentum ist und du es ja nicht geleased hast.

Du kannst damit machen , was Du willst und in den AGBs gibt es keinen Passus, wo entsperren verboten ist.

Draufsteigen, es beim Fenster rauswerfen, weiterverkaufen oder schenken , selber telefonieren und eben auch entsperren lassen.

Wenn das Handy dann allerdings infolge von illegaler verwendeter Freischaltsoftware defekt wird und du es einschickst, kommt es wohl auf die Kulanz des Herstellers an, ob du weiterhin Gewährleistung hast.

Alex1 17.07.2002 11:20

Zitat:

Original geschrieben von Hanneman
Ja, es ist legal, weil das Handy dein Eigentum ist und du es ja nicht geleased hast.

Du kannst damit machen , was Du willst und in den AGBs gibt es keinen Passus, wo entsperren verboten ist.

Draufsteigen, es beim Fenster rauswerfen, weiterverkaufen oder schenken , selber telefonieren und eben auch entsperren lassen.

Wenn das Handy dann allerdings infolge von illegaler verwendeter Freischaltsoftware defekt wird und du es einschickst, kommt es wohl auf die Kulanz des Herstellers an, ob du weiterhin Gewährleistung hast.

Ich denke auch, dass das Handy mir gehört, und ich damit machen kann, was ich will. Ich bekomme es ja nur günstiger, weil ich gleichzeitig einen bindenden Vertrag abchliesse, der ja nicht vom verwendeten Handy abhängig ist.

3of4 17.07.2002 11:23

soweit ich weiß geht nur die Garantie verloren, wenn man es selbst macht

Carpediem 17.07.2002 11:34

tja...
 
wie ist das eigentlich, wenn ich denn vertrag innerhalb von 7 monaten kündige, jedoch 12 monate bindung habe?muss ich das handy zurückgeben?

KnS 17.07.2002 11:41

...dann musst du die Differenz zur freien Version aufzahlen

Nasdaq 17.07.2002 12:09

Zitat:

Original geschrieben von KnS
...dann musst du die Differenz zur freien Version aufzahlen
BLÖDSINN!!!!

wer hat dir denn das erzählt?


der Vertrag wird gekündigt und du bekommst eine Abschlussrechnung mit der Restlichen Grundgebühr bis zur vollendung der 12 Monate, das Handy bleibt natürlich bei dir.

cal 17.07.2002 12:12

Re: tja...
 
Zitat:

Original geschrieben von Carpediem
wie ist das eigentlich, wenn ich denn vertrag innerhalb von 7 monaten kündige, jedoch 12 monate bindung habe?muss ich das handy zurückgeben?
du kannst das handy erwerben und am selben tag kündigen, der vertrag läuft über die vollen 12 Monate und wird erst nach ablauf in den den entsprechenden edv-systemen als gekündigt beflagt :cool:

Alex1 17.07.2002 12:27

@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?

KnS 17.07.2002 12:31

war vielleicht ein Spezialfall (Tod des Teilnehmers) - kann mich erinnern das es da eine Einmalzahlung gab, jedoch sicher weniger als die damals noch ausstehenden 4-5 Grundgebühren.

holzi 17.07.2002 12:48

Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.

Alex1 17.07.2002 12:55

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.
Was sonst? Oder kommt der Vertrag in die Verlassenschaft? :ms:

holzi 17.07.2002 13:01

Zitat:

Was sonst? Oder kommt der Vertrag in die Verlassenschaft? :ms:
Das Handy gehört natürlich auch zur Verlassenschaft, und da es an einen Vetrag gebunden ist kann der Handy-Betreiber auf seine 12 Monate Grundgebühr bestehen, er muß aber nicht. Wenn nun im Vetrag eine eigene Klausel für Todesfall enthalten ist, gilt diese Regelung (Wie auch immer die aussehen mag, in meinem Handy-Vetrag gibt es sowas z.B: nicht)

cal 17.07.2002 13:03

Zitat:

Original geschrieben von alibert1
@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?
NA!

ich implementiere solche systeme und bin schon wieder weg :D

Alex1 17.07.2002 13:08

Zitat:

Original geschrieben von holzi


Das Handy gehört natürlich auch zur Verlassenschaft, und da es an einen Vetrag gebunden ist kann der Handy-Betreiber auf seine 12 Monate Grundgebühr bestehen, er muß aber nicht. Wenn nun im Vetrag eine eigene Klausel für Todesfall enthalten ist, gilt diese Regelung (Wie auch immer die aussehen mag, in meinem Handy-Vetrag gibt es sowas z.B: nicht)

Ja, aber wir haben ja gerade festgestellt, dass das Handy Eigentum ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als Erbschaft einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber übernehmen muss :lol:

holzi 17.07.2002 13:18

Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.

cal 17.07.2002 13:21

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.


najo, den kredit testamentarisch der bank vermachen und geht scho :hehe:

Alex1 17.07.2002 13:46

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.

Najo, bei einem Kredit hast ja fast schon automatisch eine Ablebensrisikoversicherung dabei.
Aber irgendwie wird das offtopic, mir gings ja eigentlich um die Handyfreischaltung :)

maxb 17.07.2002 21:14

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.


geh' bitte wo hast denn des her ;) wenn der vertragsteilnehmer gestorben ist dann ist der vertrag natürlich beendet ... und aus.

eine bank hat auch pech gehabt, wenn der kreditnehmer stirbt und sonst nix da ist. warum glaubst du, dass banken kreditnehmer dazu zwingen eine versicherung für den todesfall abzuschließnen und in den grundbucheintragungen ganz oben stehen?

maxb 17.07.2002 21:22

und zur eigentlichen frage "illegal oder nicht?"

strafrechtlich natürlich nicht, verwaltungsübertretung ist es auch keine :D


zivilrechtlich im einzelfall vielleicht möglich, kommt aber auf die AGB's an. wenn's das "gewerblich" betreibst, dann werden's dich bald haben mit einer schönen schadensersatzforderung :ms:

cal 17.07.2002 21:25

imei + roaming, oder 1 anruf im fremdnetz...

maxb 17.07.2002 21:28

Zitat:

Original geschrieben von cal
imei + roaming, oder 1 anruf im fremdnetz...
geh cal, kannst die frage dazu bitte auch noch posten :D

ich hab' des jetzt ned verstanden

cal 17.07.2002 22:35

Zitat:

Original geschrieben von maxb


geh cal, kannst die frage dazu bitte auch noch posten :D

ich hab' des jetzt ned verstanden

für dich: die frage war: legal oder illegal?

ja?

na gut: wenn imei aktiv ist haben die div. provider ihr handy jederzeit lokalisiert -> hmm,...
und: unlocked handy vom fremdnetz anruf auf original (vertrags) netz...alles nur eine frage der abfrage...:D

fredl 17.07.2002 22:54

Zur Info aus den AGB von ONE:

Zitat:

Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlaß, bzw. die Erben für allfällige ausstehende Forderungen.
und
Zitat:

Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, so ist der Kunde nicht berechtigt den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer ordentlich zu kündigen.
Und es is sicher net legal, Handys die aufgrund eines Vertrages billig
erworben wurden zu entsperren. Des sollt einem der normale Meschenverstand sagen; des sind ja keine Wohltäter, die vom Gutsein leben

Tarjan 17.07.2002 22:57

Zitat:

Original geschrieben von fredl

Und es is sicher net legal, Handys die aufgrund eines Vertrages billig
erworben wurden zu entsperren. Des sollt einem der normale Meschenverstand sagen; des sind ja keine Wohltäter, die vom Gutsein leben

Bezweifle ich, wozu soll es denn sonst noch die Mindestvertragsdauer geben?

maxb 17.07.2002 23:01

Zitat:

Original geschrieben von fredl
Zur Info aus den AGB von ONE:

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlaß, bzw. die Erben für allfällige ausstehende Forderungen.
--------------------------------------------------------------------------------




:lol: dummerweise haben der nachlass oder die erben die AGB nicht unterschrieben. der satz ist das papier nicht wert auf dem er gedruckt wird :lol:

pc.net 17.07.2002 23:04

[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe:
[/ironisch]

maxb 17.07.2002 23:06

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe:
[/ironisch]


psssst, nicht immer die guten tricks ausplaudern ;)

cal 17.07.2002 23:07

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe:
[/ironisch]

blöd dabei ist nur, das die sterbeurkunde (blädes wort) nachgewiesen werden muss, die hat wenn schon nicht zeit zumindst datum drauf...

maxb 17.07.2002 23:17

Zitat:

Original geschrieben von cal


für dich: die frage war: legal oder illegal?

ja?

na gut: wenn imei aktiv ist haben die div. provider ihr handy jederzeit lokalisiert -> hmm,...
und: unlocked handy vom fremdnetz anruf auf original (vertrags) netz...alles nur eine frage der abfrage...:D


na, IMEI wird im core (von eimem fremd PLMN) doch nicht übertragen, was hätt' das für einen sinn :confused:

oder doch :confused:

maxb 17.07.2002 23:19

Zitat:

Original geschrieben von cal


blöd dabei ist nur, das die sterbeurkunde (blädes wort) nachgewiesen werden muss, die hat wenn schon nicht zeit zumindst datum drauf...

stimmt, wäre schiefe optik wenn danach noch telefoniert werden würde :D

aber wo steht das die sterbeurkunde nachgwiesen werden muss, ich hab' bei meiner oma nicht mitunterschrieben :o

maxb 17.07.2002 23:27

Zitat:

Original geschrieben von holzi


Das Handy gehört natürlich auch zur Verlassenschaft, und da es an einen Vetrag gebunden ist kann der Handy-Betreiber auf seine 12 Monate Grundgebühr bestehen, er muß aber nicht. Wenn nun im Vetrag eine eigene Klausel für Todesfall enthalten ist, gilt diese Regelung (Wie auch immer die aussehen mag, in meinem Handy-Vetrag gibt es sowas z.B: nicht)


klingt zwar auch logisch, aber verträge können doch nicht bestandteil einer verlassenschaft sein, mhhhhhhhhhhhhh...... ???

der provider hat keinen anspruch auf das endgerät, außer es steht im kaufvertrag ein eigentumsvorbehalt drinnen, nämlich das das endgerät erst nach ablauf von 12monaten vollständig in eigentum übergeht. aber wahrscheinlich wäre so eine klausel gegen die guten sitten :D

Alex1 18.07.2002 07:47

Zitat:

Original geschrieben von cal


für dich: die frage war: legal oder illegal?

ja?

na gut: wenn imei aktiv ist haben die div. provider ihr handy jederzeit lokalisiert -> hmm,...
und: unlocked handy vom fremdnetz anruf auf original (vertrags) netz...alles nur eine frage der abfrage...:D

Mir gehts nicht darum, dass jemand das Freischalten gewerblich betreibt, sondern: Wenn ich ein gebrauchtes Handy kaufe/geschenkt bekomme, das auf einen bestimmten Betreiber gesperrt ist, und ich es für mich selbst freischalte - ist das illegal?
Ich meine, das Handy ist das Eigentum des Vorbesitzers, und nach dem Verkauf/Schenken mein Eigentum. Der Betreiberlock interessiert mich dann nur mehr insofern, als er für mich lästig ist und das Handy in seiner Nutzbarkeit stark einschränkt.

pc.net 18.07.2002 08:00

durch den kauf des handys erwirbst du sämtliche rechte an dem produkt (ausgenommen es ist gestohlen oder hehlerware) ... dir kann es genaugenommen egal sein, welche verpflichtungen der verkäufer eingegangen ist, denn 1. bist du nicht vertragspartners des mobilfunkbetreibers und 2. gibts meines wissens keine klauseln im ursprünglichen kaufvertrag, die irgendwelche verpflichtungen für dritte weitergelten lassen würden.

also mach dir keine sorgen ...

Alex1 18.07.2002 08:03

So sehe ich das auch...
Gab's da nicht schon vor längerer Zeit eine Diskussion, ob ein Betreiberlock selbst legal ist?

Tarjan 18.07.2002 08:29

Man findet in den AGB´s der Mobilbetreiber ja auch keine Klauseln über den Simlock.

map 26.07.2002 18:49

Stimmt es jetzt oder nicht? Ich kaufe Heute ein Handy zum verbilligten Preis, künde den Vertrag morgen, und muß nur die vereinbarte Monatliche Grundgebühr für ein Jahr zahlen? Das wäre wenn ich einen Start Tarif nehme, je nach Handy, ein gutes Geschäft?

Alex1 26.07.2002 19:02

Zitat:

Original geschrieben von map
Stimmt es jetzt oder nicht? Ich kaufe Heute ein Handy zum verbilligten Preis, künde den Vertrag morgen, und muß nur die vereinbarte Monatliche Grundgebühr für ein Jahr zahlen? Das wäre wenn ich einen Start Tarif nehme, je nach Handy, ein gutes Geschäft?
Das ist sicher kein Geschäft mehr, brauchst nur nachzurechnen.


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