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Ist es legal, Handies freizuschalten?
Betrifft mich zwar nicht, interessiert mich aber aus Neugier:
Ist es legal, auf einen Betreiber gelockte Handies (selbst) freizuschalten? Inwiefern spielt da das Betreibersponsoring eine Rolle? |
Kann ich mir nicht ganz vorstellen. Schlußendlich erwirbst du ja das Handy zu einem ermäßigtem Preis, der dir aber nur im Zusammenhang mit einem Vertrag zugestanden wird.
Ist die Bindungsfrist allerdings vorrüber, dann kannst du dir das Handy ja vom Betreiber entsperren lassen. |
Ja, aber einige Betreiber verlangen ja nicht mal so wenig Geld zum Freischalten (A1 z.B.).
Ausserdem gibt es einige Handies, die zwar ohne Vertrag erworben werden können (zu überhöhten Preisen), aber trotzdem gelockt sind... BTW: Hast Du mein Mail bekommen? |
Ja, es ist legal, weil das Handy dein Eigentum ist und du es ja nicht geleased hast.
Du kannst damit machen , was Du willst und in den AGBs gibt es keinen Passus, wo entsperren verboten ist. Draufsteigen, es beim Fenster rauswerfen, weiterverkaufen oder schenken , selber telefonieren und eben auch entsperren lassen. Wenn das Handy dann allerdings infolge von illegaler verwendeter Freischaltsoftware defekt wird und du es einschickst, kommt es wohl auf die Kulanz des Herstellers an, ob du weiterhin Gewährleistung hast. |
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soweit ich weiß geht nur die Garantie verloren, wenn man es selbst macht
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tja...
wie ist das eigentlich, wenn ich denn vertrag innerhalb von 7 monaten kündige, jedoch 12 monate bindung habe?muss ich das handy zurückgeben?
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...dann musst du die Differenz zur freien Version aufzahlen
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wer hat dir denn das erzählt? der Vertrag wird gekündigt und du bekommst eine Abschlussrechnung mit der Restlichen Grundgebühr bis zur vollendung der 12 Monate, das Handy bleibt natürlich bei dir. |
Re: tja...
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@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?
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war vielleicht ein Spezialfall (Tod des Teilnehmers) - kann mich erinnern das es da eine Einmalzahlung gab, jedoch sicher weniger als die damals noch ausstehenden 4-5 Grundgebühren.
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Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.
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ich implementiere solche systeme und bin schon wieder weg :D |
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Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen. |
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najo, den kredit testamentarisch der bank vermachen und geht scho :hehe: |
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Aber irgendwie wird das offtopic, mir gings ja eigentlich um die Handyfreischaltung :) |
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geh' bitte wo hast denn des her ;) wenn der vertragsteilnehmer gestorben ist dann ist der vertrag natürlich beendet ... und aus. eine bank hat auch pech gehabt, wenn der kreditnehmer stirbt und sonst nix da ist. warum glaubst du, dass banken kreditnehmer dazu zwingen eine versicherung für den todesfall abzuschließnen und in den grundbucheintragungen ganz oben stehen? |
und zur eigentlichen frage "illegal oder nicht?"
strafrechtlich natürlich nicht, verwaltungsübertretung ist es auch keine :D zivilrechtlich im einzelfall vielleicht möglich, kommt aber auf die AGB's an. wenn's das "gewerblich" betreibst, dann werden's dich bald haben mit einer schönen schadensersatzforderung :ms: |
imei + roaming, oder 1 anruf im fremdnetz...
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ich hab' des jetzt ned verstanden |
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ja? na gut: wenn imei aktiv ist haben die div. provider ihr handy jederzeit lokalisiert -> hmm,... und: unlocked handy vom fremdnetz anruf auf original (vertrags) netz...alles nur eine frage der abfrage...:D |
Zur Info aus den AGB von ONE:
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erworben wurden zu entsperren. Des sollt einem der normale Meschenverstand sagen; des sind ja keine Wohltäter, die vom Gutsein leben |
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[ironisch]
also wann wer stirbt, schnell sein handy nehmen und telefonieren was geht ... die rechnung kann ihm eh nicht nachgeschickt werden :hehe: [/ironisch] |
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psssst, nicht immer die guten tricks ausplaudern ;) |
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na, IMEI wird im core (von eimem fremd PLMN) doch nicht übertragen, was hätt' das für einen sinn :confused: oder doch :confused: |
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aber wo steht das die sterbeurkunde nachgwiesen werden muss, ich hab' bei meiner oma nicht mitunterschrieben :o |
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klingt zwar auch logisch, aber verträge können doch nicht bestandteil einer verlassenschaft sein, mhhhhhhhhhhhhh...... ??? der provider hat keinen anspruch auf das endgerät, außer es steht im kaufvertrag ein eigentumsvorbehalt drinnen, nämlich das das endgerät erst nach ablauf von 12monaten vollständig in eigentum übergeht. aber wahrscheinlich wäre so eine klausel gegen die guten sitten :D |
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Ich meine, das Handy ist das Eigentum des Vorbesitzers, und nach dem Verkauf/Schenken mein Eigentum. Der Betreiberlock interessiert mich dann nur mehr insofern, als er für mich lästig ist und das Handy in seiner Nutzbarkeit stark einschränkt. |
durch den kauf des handys erwirbst du sämtliche rechte an dem produkt (ausgenommen es ist gestohlen oder hehlerware) ... dir kann es genaugenommen egal sein, welche verpflichtungen der verkäufer eingegangen ist, denn 1. bist du nicht vertragspartners des mobilfunkbetreibers und 2. gibts meines wissens keine klauseln im ursprünglichen kaufvertrag, die irgendwelche verpflichtungen für dritte weitergelten lassen würden.
also mach dir keine sorgen ... |
So sehe ich das auch...
Gab's da nicht schon vor längerer Zeit eine Diskussion, ob ein Betreiberlock selbst legal ist? |
Man findet in den AGB´s der Mobilbetreiber ja auch keine Klauseln über den Simlock.
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Stimmt es jetzt oder nicht? Ich kaufe Heute ein Handy zum verbilligten Preis, künde den Vertrag morgen, und muß nur die vereinbarte Monatliche Grundgebühr für ein Jahr zahlen? Das wäre wenn ich einen Start Tarif nehme, je nach Handy, ein gutes Geschäft?
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