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AG 09.07.2002 12:51

Impressum bei Homepages??
 
Hi Leute!

Hab im letzten WCM (das ich leider nicht mehr finde :heul: gelesen, dass für eine Homepage ein Impressum notwendig ist.

Hab schon Google bemüht, aber nix weiter gefunden.

Hat jemand eine Idee, für welche Homepages (privat, Verein, kommerziell) ein Impressum nötig ist, wie dieses ggf. auszusehen hat bzw. wo man weitere Infos findet.

Danke!!

lg - Gerhard

cal 09.07.2002 12:58

hi,

lt. i-net-guide brauchst sowas überhaupt nicht !

das jetzt ein paar leute in österreich glauben, da sie jetzt das internet gefunden haben :lol: könnens regeln dafür erfinden, ist wieder typisch österreichisch -> chronisch unterbeschäftigte beamten, die sich zur selbstbestätigung iregendeinen blödsinn einfallen lassen :mad: :mad: :mad:


die stellen sich das so vor: sobald du dienstleistungen anbietest oder deine page sonst iregendwie gewerblich nutzt müsstest du impressum und agb´s angeben. -> na, des poste ich jetzt nicht :D

am besten du siehst dir die hp deines providers mal an, dort sollte ja sowas in gesetzeskonformer ausgestaltung vorhanden sein :eek:

holzi 09.07.2002 13:07

Regeln für´s Internet ist nicht nur typisch österreichisch, da lassen sich die Amis und die Piefke noch viel mehr Blödsinn einfallen.

Impressum ist auf privaten homepages glaub´ ich nicht Pflicht, auf kommerziellen schon (bin mir da aber nicht 100% sicher).

Auf jeden Fall solltest Du auf deiner homepage hinschreiben, daß du für den Inhalt gelinkter Seiten nicht verantwortlich bist (auf der WCM-Seite gibt es einen schönen Text, den kannst du ja sinngemäß übernehmen).

_m3 09.07.2002 13:07

Lieber cal!

Das ist so nicht richtig - ich würde mich informieren, bevor ich derartigen Blödsinn verzapfe!

BGBl. I Nr. 152/2001 Art. 1 § 5:
Zitat:

(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest
folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur
Verfügung zu stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und
unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner
elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das
Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt,
die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen
Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder
eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die
Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen
worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe-
oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(2) Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise
angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein
durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen
kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich
der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge
ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber hinaus ist
auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.
(3) Sonstige Informationspflichten bleiben unberührt.
Zitat:

§ 26. (1) Ein Diensteanbieter begeht eine Verwaltungsübertretung
und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 Euro zu bestrafen, wenn er
1. gegen seine allgemeinen Informationspflichten nach § 5 Abs. 1
verstößt,
2. gegen seine Informationspflichten für kommerzielle
Kommunikation nach § 6 verstößt,
3. gegen seine Informationspflichten für Vertragsabschlüsse nach
§ 9 Abs. 1 verstößt oder entgegen § 9 Abs. 2 keinen
elektronischen Zugang zu den freiwilligen Verhaltenskodizes,
denen er sich unterwirft, angibt,
4. entgegen § 10 Abs. 1 keine technischen Mittel zur Erkennung und
Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung stellt oder
5. entgegen § 11 die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht so zur Verfügung stellt, dass sie
der Nutzer speichern und wiedergeben kann.
(2) Eine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 liegt nicht vor, wenn
die Tat den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet
oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe
bedroht ist.
GELTENDES österr. Recht!

http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI...8/I00817_.html

Dazu gabs ein Spezial in einem der älteren WCMs.

cal 09.07.2002 13:21

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Lieber cal!

Das ist so nicht richtig - ich würde mich informieren, bevor ich derartigen Blödsinn verzapfe!

BGBl. I Nr. 152/2001 Art. 1 § 5:




GELTENDES österr. Recht!

http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI...8/I00817_.html

Dazu gabs ein Spezial in einem der älteren WCMs.


> die stellen sich das so vor: sobald du dienstleistungen anbietest >oder deine page sonst irgendwie gewerblich nutzt müsstest du >impressum und agb´s angeben.



...steht eh dort, oder? :confused:


...nur was hat österreichisches recht (wieso eigentlich recht, das ist eher pflicht???) mit dem i-net zu tun?

das i-net ist keine österreichische erfindung, wie das auto, die nähmaschine,...also kann österreich auch nicht darüber bestimmen.

_m3 09.07.2002 13:26

Korrekt.
Zitat:

Begriffsbestimmungen

§ 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:
1. Dienst der Informationsgesellschaft: ein in der Regel gegen
Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des
Empfängers bereitgestellter Dienst (§ 1 Abs. 1 Z 2
Notifikationsgesetz 1999), insbesondere der Online-Vertrieb von
Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, die
Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und
Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die Informationen über
ein elektronisches Netz übermitteln, die den Zugang zu einem
solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers
speichern;
2. Diensteanbieter: eine natürliche oder juristische Person oder
sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der
Informationsgesellschaft bereitstellt;
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb...LE&t=doc3.tmpl

Für den Ag dürfte vor allem der letztes Absatz des Punkt 2. intressant sein. In dem moment, wo Du Benutzerdaten abspeicherst (also eine DVR-Nummer benötigst), bist Du ein Diensteanbieter, auf den das ECG zutrifft, auch wenn Du ein nicht-kommerzieller Verein bist.

cedros2 11.07.2002 17:28

Also, wenn jetzt jemand ein Lokal hat, das er im Internet vorstellt, ist er dann schon ein Dienstanbieter?

Und falls nein: wenn er dann jede Woche Fotos (von Veranstaltungen, Saufgelagen, etc.) auf seiner Homepage veröffentlicht, die man auch bestellen kann, ist er dann ein Dienstanbieter?

Und zitiert bitte nicht nochmal das letzte Posting - ein ja oder nein würde schon reichen :rolleyes:

cal 11.07.2002 17:36

Zitat:

Original geschrieben von cedros2
Also, wenn jetzt jemand ein Lokal hat, das er im Internet vorstellt, ist er dann schon ein Dienstanbieter?

Und falls nein: wenn er dann jede Woche Fotos (von Veranstaltungen, Saufgelagen, etc.) auf seiner Homepage veröffentlicht, die man auch bestellen kann, ist er dann ein Dienstanbieter?

Und zitiert bitte nicht nochmal das letzte Posting - ein ja oder nein würde schon reichen :rolleyes:


würde mal sagen, sobald die photos was kosten...

aber da gibts noch keine ogh-entscheidungen

Sloter 11.07.2002 20:52

Bei Fotos mit Personen ist das so eine Sache.

Wenn die Person eindeutig zu erkennen ist, brauchst du eine Einverständniserklärung der person das du das Bild veröffentlichen darfst.

Ausnahme ist zb. wenn du eine Kirche fotografierst und da läuft zufällig einer vorbei.

Personen in befänglicher Situation (Saufgelage) können beim veröffentlichen eine Menge Probleme bereiten.
Solche Schnappschüße würde ich nur mit Einverständniserklärung der Personen veröffentlichen.

Sloter

Hussl 11.07.2002 21:15

wenn ich auch mal meinen Senf dazu geben darf...

ich finde das total in ordnung, dass dienst-anbieter ein impressum auf ihrer webseite haben müssen. schon alleine aus seriösitatsgründen würde ich mir ein impressum einbauen.

schließlich will der kunde ja wissen mit wem er es zu tun hat und an wen er sich wenden muss.

Zitat:

Also, wenn jetzt jemand ein Lokal hat, das er im Internet vorstellt, ist er dann schon ein Dienstanbieter?
ich glaube kaum dass es keinen sinn macht wenn man bei sowas kein impressum hat. wen störts denn wenn man den namen des lokals bzw. des inhabers und die kontaktinformationen der öffentlichkeit bereitstellt?

kann ja nur von vorteil sein...

aber für private hps völlig schwachsinnig und auch kein muss.

cedros2 11.07.2002 21:57

ja, Name, Adresse, Tel, e-mail etc. steht sowieso dort - eh kloa. Aber da wäre ja noch einiges mehr vorgeschrieben...

Firmennummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer etc. - darum gehts

lual 18.07.2002 01:18

Zitat:

Original geschrieben von Sloter
Bei Fotos mit Personen ist das so eine Sache.

Wenn die Person eindeutig zu erkennen ist, brauchst du eine Einverständniserklärung der person das du das Bild veröffentlichen darfst.

Ausnahme ist zb. wenn du eine Kirche fotografierst und da läuft zufällig einer vorbei.

Personen in befänglicher Situation (Saufgelage) können beim veröffentlichen eine Menge Probleme bereiten.
Solche Schnappschüße würde ich nur mit Einverständniserklärung der Personen veröffentlichen.

Sloter

hi, nur am rande... ich hab gehört, daß das mit dem veröffentlichen von fotos fremder personen kein problem geben kann, sofern die personen im öffentlichen raum geknipst worden sind. als solches zählt vermutlich auch ein öffentlich zugängliches wirtshaus. wer im rausch einen striptease am wirtshaustisch hinlegt ist selber schuld an seiner peinlichkeit :D mein wissen beziehe ich von einem fotoschulelehrer (der sollte sich auskennen).

mike 06.01.2003 23:43

So einfach ist das nicht ;) Wenn du zb. im Wirtshaus deine Freunde knippst und im Hintergrund latscht ein Fremder vorbei oder sitzt dort, dann ist das kein Problem.

Wenn du aber jemand im Rausch knippst, und ihn durch eine Veröffentlichung des Fotos ohne sein Einverständnis im Internet der Peinlichkeit preis gibst, ist das nicht dessen Problem, sondern DEINS.

Who-T 07.01.2003 07:47

Zitat:

Original geschrieben von cal

...nur was hat österreichisches recht (wieso eigentlich recht, das ist eher pflicht???) mit dem i-net zu tun?

das i-net ist keine österreichische erfindung, wie das auto, die nähmaschine,...also kann österreich auch nicht darüber bestimmen.

ja, und österreichisches recht gilt für dich a) auf österreichischem staatsgebiet und/oder b) wenn du österr. staatsbürger bist.


jeder staat hat seine eigenen rechte punkto gewaltverbrechen, verkehr und erlaubte schuhgrößen, warum also nicht auch zum thema internet?


da gehts jetzt weniger darum, dass ein bestimmter artikel sinnvoll ist oder nicht sondern darum, dass es einfach so is...

holzi 07.01.2003 07:57

Zitat:

Original geschrieben von Who-T


...
da gehts jetzt weniger darum, dass ein bestimmter artikel sinnvoll ist oder nicht sondern darum, dass es einfach so is...

Genau das ist das Problem. Abgeordnete mit Null Ahnung von Computer und Internet beschließen irgendwelche Gesetze - und manche Richter die noch weniger davon verstehen interpretieren diese und sprechen dann die Urteile...

...da werden Leute für irgendwelche links (außerhalb ihres Einflußbereichs) verantwortlich gemacht.

...auf richterliche/polizeiliche Anordnung werden bei Servern von Providern einfach die so die Stecker herausgezogen (ohne die Computer ordentlich herunterzufahren), und das nur weil vielleicht ein user mal ´ne Pornoseite besucht hat. Der Provider darf dann den anderen usern erklären warum, und den Schaden darf er auch bezahlen.

...und das alles im Namen des Rechts.

Who-T 07.01.2003 10:05

Zitat:

Original geschrieben von holzi


Genau das ist das Problem. Abgeordnete mit Null Ahnung von Computer und Internet beschließen irgendwelche Gesetze - und manche Richter die noch weniger davon verstehen interpretieren diese und sprechen dann die Urteile...

und wer entscheidet, wer genügend ahnung hat, dass er ein urteil sprechen darf?
das ist eine endlosdiskussion, ich weiß, ich schimpf auch oft drüber, aber im endeffekt isses so.


Zitat:


...auf richterliche/polizeiliche Anordnung werden bei Servern von Providern einfach die so die Stecker herausgezogen (ohne die Computer ordentlich herunterzufahren), und das nur weil vielleicht ein user mal ´ne Pornoseite besucht hat. Der Provider darf dann den anderen usern erklären warum, und den Schaden darf er auch bezahlen.

das hats tatsächlich einmal gegeben, allerdings hat das dann (zumindest in österreich) zum neuen TKG geführt, in dem auch die haftungsbefreiungen von providern festgelegt sind, die meiner meinung nach sehr liberal sind.

ein carrier zb ist nicht haftbar für die daten, die abstufung geht dann mit der "distanz" zum inhalt, erst ein content-provider ist voll haftbar.
ein hoster zb ist nicht haftbar, sondern muss lediglich zum schnellstmöglichen zeitpunkt nach der bekanntgabe die illegalen inhalte löschen/unzugänglich machen, erst im versäumnisfall ist er haftbar.

ja, ich weiß auch, dass das alles so a "hoibwache gschicht" ist, wie man umgangsspr. sagen würd, aber das ist beim recht alles und nicht vermeidbar.

gaelic 07.01.2003 10:57

http://www.wcm.at/modules.php?name=C...showpage&pid=4

ich schätz a mal dass das impressum, so wies dort steht in ordnung ist ;)

und das mit der distanzierung von inhalten zu denen links,... führen gilt in ö anscheinend eh noch nicht.

Who-T 07.01.2003 11:05

wir haben unseren rechtstyp mal danach gefragt, laut ihm ist es in Ö so, dass man sich von links nicht mal wirklich distanzieren kann.

wenn links auf illegale inhalte verweisen, dann bist du dafür haftbar, wenn die absicht erkennbar ist.

sprich wenn ich auf eine rechtsradikale seite verlink, bin ich schuld, wenn ich auf eine seite verlink, die eindeutige links zu rechtsradikalen seiten hat, bin ich schuld, wenn ich auf eine seite verlink, die nicht erkennbar als illegaler inhalt bzw als direkte verbindung zu illegalem inhalt ist, bin ich nicht schuld.

wurscht was mein disclaimer sagt

gaelic 07.01.2003 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Who-T
wir haben unseren rechtstyp mal danach gefragt, laut ihm ist es in Ö so, dass man sich von links nicht mal wirklich distanzieren kann.

wenn links auf illegale inhalte verweisen, dann bist du dafür haftbar, wenn die absicht erkennbar ist.

sprich wenn ich auf eine rechtsradikale seite verlink, bin ich schuld, wenn ich auf eine seite verlink, die eindeutige links zu rechtsradikalen seiten hat, bin ich schuld, wenn ich auf eine seite verlink, die nicht erkennbar als illegaler inhalt bzw als direkte verbindung zu illegalem inhalt ist, bin ich nicht schuld.

wurscht was mein disclaimer sagt

das kann und will ich nicht glauben.

dann darf eh mehr keiner einen link setzen, weil es könnte ja sein das auf dieser seite ein link ist (oder mal sein wird), der auf eine "illegale" seite zeigt.

zed 07.01.2003 13:12

Zitat:

Original geschrieben von gaelic


das kann und will ich nicht glauben.

dann darf eh mehr keiner einen link setzen, weil es könnte ja sein das auf dieser seite ein link ist (oder mal sein wird), der auf eine "illegale" seite zeigt.


in diesem zusammenhang schon mal was von meteodata gehört ;)

gaelic 07.01.2003 13:20

das von meteodata ist etwas anderes, das hat nicht allein etwas mit dem setzen von links, sondern mit der darstellung der inhalte von meteodata als eigene. meteodata hätte sicher nichts dagegen wenn jemand einen link ala www.meteodata.at setzt. aber die sind ja selbst schuld, wenns das ganze überhaupt ermöglichen.

Who-T 07.01.2003 20:07

Zitat:

Original geschrieben von gaelic

dann darf eh mehr keiner einen link setzen, weil es könnte ja sein das auf dieser seite ein link ist (oder mal sein wird), der auf eine "illegale" seite zeigt.

hab ich vergessen zu erwähnen: das ganze hängt stark vom einzelfall ab, ergo kannst dich da gut rausreden oder auch nicht. recht halt ;)


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