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Flugfunk im Internet
Wo kann man im Internet österreichischen Flugfunk empfangen?
Dürfte ganz nett sein während des Fliegens am Simulator echten Flugfunk mitanzuhören:-) Clemens |
...kauf dir einen Scanner! Ist in Deutschland legal, in Österreich glaube ich auch. Habe mir einen zugelegt, ist einfach nur toll...wie andere Radio/Fernsehen hören/gucken hänge ich die ganze Zeit an dem Teil.
Have a nice one |
So direkt weiß ich das auch nicht, aber wenn, dann wahrscheinlich bei der Austro Control unter www.austrocontrol.at
mfg Thomas :) |
ab und zu schließe ich meinen Funkscanner an der Soundkarte an und da ich ich der Nähe von DUS wohne habe ich dann den besten live ATC.
gruß Jörg |
Hallo ,zur vollständigen Info bez. Scanner !
Kauf und Besitz sind natürlich erlaubt , die benutzung allerdings nicht ;-)) ! Ist hart ,ich weiss ,aber so sind manchmal die Gesetze ;-)) ! |
Es gibt nur leider keine einheitliche Rechtssprechung bez. dem § 86 des TKG ("Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. [..]")
Ich sach' immer: Schweigen und genießen ;) |
@Jürgen,
stimmt nicht,seit 1992 ist auch der Betrieb eines Scanners legalisiert.Aber wie schon oben richtig beschrieben dürfen nur Sendungen gehört werden die an alle gerichtet sind,dazu muß der Scanner auch Freqenzbereiche haben mit denen diese Sendungen auch gehört werden können.Wer sich mit einem Scanner natürlich neben einen Polizeiwagen stellt um den Funk mitzuhören und erwischt wird, dem ist natürlich nicht mehr zu helfen.Flugfunk darf auch nicht abgehört werden."Theoretisch" kann man mit dem Programm AirNavSuite auch sehr schön Arcars decodieren,Live mit Scanner oder aus dem Internet. gruß Jörg |
Hallo Leute,
hier mein Senf dazu: :D Ich kenne die Wahrheit nicht. Aber ich habe mehrfach gelesen, dass Flugfunk abhören legal sein soll, jedoch nur wenn man die gehörten Informationen nicht weitergibt. Ferner hieß es, es dürfen die Frequenzen nicht gespeichert werden. Würde mich mal wirklich die Rechtslage interessieren. Die einen sagen das so, die anderen so. :confused: |
Aber rein zufällig bekommt man Scanner bei öffentlichen Pilotenshops, oder z.B. direkt am Züricher Flughafen "Airscanner Freq 108-136"...so ein dummer Zufall...heißt aber laut Rechtslage kaufen und in den Schrank stellen.
Im Allgemeinen kann man die Scanner ohne Weiteres mit auf die Besucherterassen der (deutschen) Flughäfen mitnehmen...sogar beim Sicherheitscheck lassen sie die Dinger als "normales Radio" durchgehen. Good day to you |
Klar es gibt Scanner zu kaufen oder Radarwarngeräte fürs Auto und...
offiziell ist es AMTLICH verboten und auch eine Straftat(selbst das persönliche heimliche hören). Nachzulesen bei der Regulierungsbehörde http://www.regtp.de/ Wenn es etwas lax gehandhabt wird, dann soll man zufrieden sein, aber das muss nicht an jedem Ort so gehandhabt werden. Ich kann mir vorstellen, daß von dem Einsatz der Geräte ausgegangen wird und da diese selbst nicht abstrahlen können, wird es geduldet. Als Inhaber eines Funkzeugnisses, kann ich mein Flugfunkgerät nutzen, selbst wenn es nur zum hören ist (der Gesetzestext sagt u.a. aus ...Nachrichten die nicht für das Gerät bestimmt sind...dürfen nicht empfangen werden). Jedenfalls ist die Rechtssprechung ganz eindeutig, aber siehe oben locker gesehen (wenigstens bei den meisten Flughäfen). |
Hallo Michael,
Zitat:
Ich denke, wer A sagt muss auch B sagen können. Es ist nicht, dass ich Dir das nicht glaube. Wie gesagt, es sind solche und solche Aussagen im Forum gefallen. Also irgend etwas muss an dem Verbot dran sein. Dies sind aber ganz deutliche Aussagen, die auch mich direkt betreffen. Wenn das so deutlich ist, brauche ich auch Gründe dafür, d.h. es muss irgendwo stehen. Nur bis jetzt habe ich diese Passage nirgendwo gelesen. Und ich bitte dich in aller Höflichkeit, mir das zu belegen. |
Hallo Anto,
§ 86 TKG : http://www.bmwi.de/Homepage/download...n_post/tkg.pdf Urteile : http://www.funkurteile.de/Gerichtsur...r/scanner.html Interessant dabei die Entscheidung des OLG Koeln. Die Rechtslage ist also bei weitem nicht eindeutig. Kommt wohl auf das Wissen des Verteidigers an ;) |
Hallo Anto, wenns so leicht wäre ;-) auf fogender Seite:
http://www.funkempfang.de/default.htm unter dem Link "Recht" gibts einiges und auch für normale Menschen verwirrendes zu lesen. Verboten ja, aber im schlimmsten Fall kommts wahrscheinlich auf den Rechtsanwalt an was? Viel Spass beim Lesen |
Hallo Michael,
hallo Stefan, ich danke Euch für prompte Reaktionen. :) Note: ich Blödmann, habe mir so ein Teil gekauft. Als ich damals im Forum gefragt hatte, ob es erlaubt ist, kam keine Antwort. Weder ja noch nein. So dachte ich: alles paletti. Zudem war ich auch bestätigt, durch die Microsoft Flusi-Anleitung. Darin stand: "Manche User gehen mit mobilen VHV-Geräten zu ihrem Lieblingsflughafen um den Funk abzuhören". Da sieht man mal wieder wie schnell man sich täuschen kann. :hehe: :hehe: |
Hallo nochmal ,
igendwo in diesem Thread wurde es ja bereits erwähnt , kaufen ,hören ,aber nicht weitererzählen ist die Devise ! Ich selbst ( Amateurfunk Lizens seit über 20 Jahren ) darf sowas nur als Kontrollempfänger für Frequenzen benutzen auf denen ich auch Kraft meiner Lizensklasse "Senden" darf ! Also ,im stillen Kämmerlein darf man vieles ;-)) ! Gruß ! |
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