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-   -   Vor einem Hydranten parken (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=52600)

LouCypher 09.04.2002 10:34

Vor einem Hydranten parken
 
Darf man das in Wien?? Hab zu viele Ami filme gesehen, jetzt bin ich mir nicht sicher ob das bei uns auch gilt :D

athropos 09.04.2002 10:48

vor meinem haus am eck steht ein hydrant, da wird immer davor geparkt (auch von mir) und ich hab noch nie mitbekommen, daß dafür gestraft würde (obs gesetztlich verboten ist, weiß ich nicht) - allerdings glaub ich nicht, sonst hätte ich das in der fahrschule irgendwann einmal gehört

Oesi 09.04.2002 11:24

is nur so - wenn die feuerwehr den hydranten braucht wird das geparkte auto so schnell wie möglich "entfernt" - nur die frage wer die schäden bezahlt? - aber ich glaube sogar die versicherung der feuerwehr

LouCypher 09.04.2002 11:32

Scheit bei uns also erlaubt zu sein, hab dass vor jahren nämlich mal im ami land getan und wurde fast verhaftet ;) ,daher war ich mir jetzt nicht sicher.

Oesi 09.04.2002 11:38

ist definitv erlaubt - ein freund vom mit ist gendarm der meinte sogar die versicherung der feuerwehr muß für schäden beim entfernen des autos zahlen

wizard 09.04.2002 14:54

Als ich den Führerschein gemacht habe (1981) war es verboten (parken verboten).

War eine meiner Prüfungsfragen, ob es jetzt noch gilt weiß ich nicht.

mfG:

PrinzRazzo 09.04.2002 14:57

andere frage
 
habe einen strafzettel wegen falsch parkens bekommen, das kennzeichen und die farbe auf dem zettel stimmen, nur habe ich keinen mazda, sondern einen opel

muß ich die strafe jetzt zahlen oder nicht???

mfg

Oesi 09.04.2002 15:06

@PrinzRazzo


wirst wohl zahlen müssen - mit einem einpruch wirst keine chance haben (kennzeichen stimmt ja)

CISK 09.04.2002 16:24

Ich hab der Feuerwehr einmal bei Autowegräumen zugesehn (wie da vor 2 Jahren ein paar Kurden in der ÖVP zentrale waren, und runterhupfen wollten(auf die parkenden autos)). DIe haben die Autos auf Rollwagerln gehofen und sie dann einfach weggeschoben. :)

PrinzRazzo 09.04.2002 16:26

@oesi

...bist du dir da 100% sicher???

CISK 09.04.2002 16:34

pobiers aus ;)

LouCypher 09.04.2002 16:37

Glaubst für opelfahrer gibts eine generalamnestie? ;)

Nasdaq 09.04.2002 17:04

was ist wenn ich beim parken den Strafzettel (einen älteren Strafzettel) unterm scheibenwischer lass? Die Schauen sicher ned nach ob von wann der Strafzettel ist :D

Oder ist das dann versuchter Betrug oder sowas... ich kann ja hinterm scheibenwischer klemmen was ich will :)

wizard 09.04.2002 17:06

Muss wieder meinen Senf (aus eigener Erfahrung) dazugeben.

Hatte mal einen Strafzettel bekommen auf dem alles richtig angegeben war, nur die Farbe war falsch.
Der Einspruch hatte gefruchtet, mußte die Starfe aufgrund eines sogenannten "Formfehlers" nicht bezahlen.

mfG:

Oesi 09.04.2002 17:07

nach dem die sogenannten "parksheriffs" alles vertragsbedienstete mit keiner anderen aufgabe sind und sich selbst sehr wichtig nehmen würde ich mich nicht verlassen das sie bei einem alten nicht nachschauen (bie der polizei??)


pc.net 09.04.2002 17:31

es soll schon vorgekommen sein, dass die parksherrifs einfach noch
einen strafzettel dazugeben ... so nach dem motto: der ist ja von
gestern - heute kriegt er noch einen ...

Lord Frederik 09.04.2002 18:38

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
es soll schon vorgekommen sein, dass die parksherrifs einfach noch
einen strafzettel dazugeben ... so nach dem motto: der ist ja von
gestern - heute kriegt er noch einen ...


rechtlich ist es völlig irrelevant wieoft du einen strafzettel bekommst. so wie man dich für mehrere delikt wie zb. halten und parken verboten, linkszufahren und mit 2 rädern am gehsteig parken strafen kann, so ist es auch rechtlich zulässig dich für das gleiche delikt zu unterschiedlichen zeiten zu strafen. laut obersten gerichtshof gilt dabei ein "zeitlich gerechtfertigtes einschreiten".
im klartext täglich oder bei zeitfenstern auch vormittag/nachmittags (zb. ladezonen, busspuren, taxistandplätzen ect. - allerdings bei dennen wirst sowieso abgeschleppt.). ergo prüfe deinen parkplatz bevor du in den urlaub fliegst.

Lord Frederik 09.04.2002 18:42

@ prinz razzo, obwohl du zu 99 % erfolg bei einem einspruch haben wirst, wäre mir der aufwand und das risiko trotzdem zu hoch. um beeinspruchen zu können musst du es auf eine anzeige ankommen lassen, oder aber zu dem zuständigen wachzimmer traben und genau denjenigen polizisten erwischen der ihn ausgestellt hat. - der kann den strafzettel dann vernichten, achtung muss es aber nicht bzw. kann es auch nicht wenn durchschlag schon unterwegs ist. wenns also nicht viel ist zahls ein ersparst dir einen haufen rennerein und sicher auch ärger.

maXTC 09.04.2002 18:42

mein auto steht in der tiefgarage :D

Lord Frederik 09.04.2002 18:45

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
mein auto steht in der tiefgarage :D
meine 2 leider nicht, aber immerhin auf einem bezahlten stellplatz.:D
aber ich sponsere den armen staat eh genug....... schnellfahren, umdrehen auf schienenstrassen und meine aller intelligenteste tat, telefonieren obwohl freisprecheinrichtung - tarif für dummheit 21 euro.

maXTC 09.04.2002 18:57

mein winter auto und das auto meiner freundin auch nicht, die 2 autos brauchen aber eh keine garage ;)

beim umdrehen auf schienenanlagen oder wo auch immer es gerade notwendig ist, darfst dich eben nicht erwischen lassen... aber ich habe auch immer das glück, dass ein kapplständer genau dann da ist, wenn man ihn am wenigsten braucht :D

beim schnellfahren erwischens mich im sommer immer mind. 1x pro woche... aber was solls... man gönnt sich ja sonst nichts :D

Loewe 09.04.2002 19:02

Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.

CISK 09.04.2002 19:21

naja ich hab eh die österreichische standardmeinung über franzosen :D

Hoshi 09.04.2002 19:55

Re: andere frage
 
Zitat:

Original geschrieben von PrinzRazzo
habe einen strafzettel wegen falsch parkens bekommen, das kennzeichen und die farbe auf dem zettel stimmen, nur habe ich keinen mazda, sondern einen opel

muß ich die strafe jetzt zahlen oder nicht???

mfg

Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.

wizard 10.04.2002 07:57

@Frage an Alle
 
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

pc.net 10.04.2002 08:18

Re: @Frage an Alle
 
Zitat:

Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

:lol:

blödsinn (ich hab zumindest in der stvo nix gefunden --> ris rulez) ...
selbst wenn eine baustelle erst eingerichtet wird, während du (nachweislich)
auf urlaub warst, brauchst eine strafe nicht zu bezahlen ... da gibts
grundsatzentscheidungen ...

gruß
pc.net

Hoshi 10.04.2002 10:00

Re: @Frage an Alle
 
Zitat:

Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????

mfG:

Stimmt, es sind 72 Std, dann solltest rein theoretisch deinen Wagen woanders hinstellen. Ist ein Uraltesgesetz, wird sogut wie garnicht vollzogen.
Ein Halteverbot (zb. Baustelle, Ladezone od. ähnl.) muß 48 Std vorher aufgestellt werden und auf der Rückseiteseite des Schilder muß das Genehmigungszeichen der zuständigen MA angebracht sein. Hab sogar einen Pfarrer abschleppen lassen müssen.:ms: Ich wissen weil ich für Spedition arbeiten und ich sowas unteranderem machen muß.
Wie Pc.net schon geschrieben hat, wennst auf Urlaub bist passiert Dir trotzdem nichts außer man kann Dir nachweisen, daß Du vorher schon davon gewußt haben mußt.

Mash 10.04.2002 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Loewe
Ich war mal mit dem Auto in Paris.
Die Parken sogar in der zweiten Spur von vier, um dann in den nächsten Laden Pariserbrot zu kaufen.
Kein Witz, da stehn mitten in der Fahrspur parkierte Autos.

jaja die franzosen... :hehe:

valo 10.04.2002 19:37

hehe, da hab i in spanien was ganz lustiges gesehn...

steht ein jeep in zweiter spur vor schräg parkenden autos, aber keiner drin, abgesperrt und alles, niemand da ... :confused:

dann wollt jemand der verparkt war weg, hat den jeep auf die seite geschoben (der ungebremst da gestanden is) und is weggefahrn.... :eek:

a paar stund später bin i no amal dort vorbei, und der jeep is scho weider wo anders gstanden :lol: :D

PrinzRazzo 10.04.2002 20:12

Re: Re: andere frage
 
Zitat:

Original geschrieben von Hoshi

Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.

muß ich dann auf die anzeige warten oder soll ich gleich bei MA67 (Referat Parkometerstrafen) anrufen und reklamieren???

mfg

@valo
*rofl*

Hoshi 10.04.2002 20:24

Re: Re: Re: andere frage
 
Zitat:

Original geschrieben von PrinzRazzo

muß ich dann auf die anzeige warten oder soll ich gleich bei MA67 (Referat Parkometerstrafen) anrufen und reklamieren???

mfg

Wirst wohl die Anzeige/Bescheid abwarten müssen denn gegen was willst sonst Einspruch erheben?!
Wenn die Anzeige dann da ist hast 14 Tage Einspruchsrecht und gibst den obengenannten Grund an (ich habe keinen mazda, sondern einen opel).

3of4 10.04.2002 20:26

jaja, erst vorm Hydranten parken, und dann beschweren, wieso die Feuerwehr nicht löschen kann, so etwa???

CISK 10.04.2002 21:12

Zitat:

Original geschrieben von valo
hehe, da hab i in spanien was ganz lustiges gesehn...

steht ein jeep in zweiter spur vor schräg parkenden autos, aber keiner drin, abgesperrt und alles, niemand da ... :confused:

dann wollt jemand der verparkt war weg, hat den jeep auf die seite geschoben (der ungebremst da gestanden is) und is weggefahrn.... :eek:

a paar stund später bin i no amal dort vorbei, und der jeep is scho weider wo anders gstanden :lol: :D

na wenn sich einer so deppad hinstellt?
und a jeep halt des schon aus!

pc.net 10.04.2002 21:58

des ist dort so üblich ... da hat kein auto einen gang drinnen wenns abgestellt ist ...

valo 10.04.2002 22:31

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
des ist dort so üblich ... da hat kein auto einen gang drinnen wenns abgestellt ist ...
jep, dort kann mans sich aber auch meistens erlauben keinen gang drinnen zu haben

maXTC 10.04.2002 23:55

warum müssen´s den hydranten auch da aufstellen, wo ich später mal parke :D

Woodz 10.04.2002 23:56

@PrinzRazzo

Du hast eine Anonymverfügung für´s Falschparken bekommen.

Jetzt musst einfach 4 Wochen warten, dann wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet (wo du allerdings höher bestraft werden könntest). Du kriegst einen Bescheid, gegen den du Berufung erhebst.
(schriftlich und eingeschreiben)

Da schreibst in etwa rein "Ich erhebe volle Berufung gegen Bescheid(mit genauer Bezeichnung) und Strafe.

Begründung:
Ich habe besitze keinen Mazda, sondern eine Opel (oder so ähnlich)"

lg
woodz

maXTC 10.04.2002 23:58

naja, bevor ich zugebe, dass ich einen opel habe... bezahle ich lieber die strafe :D:p

pc.net 11.04.2002 07:54

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
naja, bevor ich zugebe, dass ich einen opel habe... bezahle ich lieber die strafe :D:p
:lol: :roflmao:

PrinzRazzo 11.04.2002 14:52

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
naja, bevor ich zugebe, dass ich einen opel habe... bezahle ich lieber die strafe :D:p
ich hab nix gegen opel

@maXTC
wie alt bist du eigentlich, nach deinen statements würde ich dich auf zirka 12 1/2 schätzen. na? wie liege ich?
:D

@Woodz
thx. ich warte :hehe:

@pc.net
jojo, hauptsoch plet lochn :hehe:

lg


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