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Oldtimer-Verkauf. Wohin damit?
Hi.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wo man im Internet "Vernünftige" Seiten findet, um einen Oldtimer zum Verkauf anzubieten? Sollte nicht so sein, wie bei E-Bay, wo für 1.000,-- Euro ein Mazda BJ1980 angeboten wird. Konkret geht es um einen P 444 Puckel-Volvo BJ1953 in erstklassigem Zustand, der um ca. € 30.000,-- an den Mann(Frau?;)) gebracht werden soll. Ich hab soweit über Google nichts Anständiges gefunden, und wollte hauptsächlich wissen, ob hier vielleicht jemand etwas kennt, wo man auch in dieser Preisklasse noch durchaus mit seriösen Interessenten rechnen kann. |
schon mal bei oldtimer clubs gefragt oder oldtimer magazinen inseriert. ich glaube so wirst du mehr erolg haben, da - so schätze ich mal - viele potentielle käufer eher den "traditionellen" weg bevorzugen ;)
wäre er nicht so teuer/wertvoll hättest du schon einen käufer :heul: |
Na da bin ich mal gespannt, wielang es dauert, bis sich Jack Ryan meldet. Schließlich geht's ja um einen Volvo ;)
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versuchs mal hier:
www.volvoclub.at oder hier www.oekc.at der volvoklub ist übrigens der wo jack ryan dabei ist ;) |
Re: Oldtimer-Verkauf. Wohin damit?
Zitat:
also für an 444? , ned amoi a 544??? 30tsd €??? :lol: :lol: :lol: Oder meinst 30000 ATS? Hat des Auto einen Promi-Erst-Besitzer der es noch hat? Wenn du das ernst meinst, inserier im oldtimer-markt, oder versuchs bei sothebys oder einem anderen grossen versteigerungs haus, ned dorotheum. PS: a 444 ist kein oldtimer lt. Register (nicht erhaltenswert!!!):roflmao: |
Volvo rult!
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Also wenn ich die Kohle hätt würd ich ihn sofort nehmen! Aber leider - ich glaub ich bring ihn beim WCM auch nicht als Firmenauto durch... :heul:
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Zwischenzeitlich mal Danke für alle bisherigen Vorschläge.
@Lagavulin www.volvoclub.at ist noch nicht so wirklich toll in seiner online präsentation ;) (hier entsteht ...) und das Einzige, was ich mit oekc gefunden hab, ist irgend eine Litauische Seite? @Cannonfodder Wir kleben einfach das WCM Logo auf beide Seiten, und ihr setzt das ganze dann als Werbung ab? :D @cal Ich bin froh, wieder ein sich über den Boden ausbreitendes Lachen in Dein Leben gebracht zu haben. Promi-Vorbesitzer hat(te) das Auto nicht. Hat es auch nicht nötig. Es ist auch nicht so, daß ich das Auto bis nächste Woche um den Preis loshaben muß, um meiner Omi neue Nieren auf dem Schwarzmarkt zu kaufen. 30.000,-- Euro ist ungefähr der Preis, für den der momentane Besitzer bereit wäre, sich davon zu trennen. Und der hat mich gefragt, ob ich einen guten Platz wüßte, das an evtl. Interessenten weiter zu geben. Und deshalb frag ich hier. Lt. welchem Register eigentlich? Gibt's da auch online informationen, die Du vielleicht teilen könntest, anstatt Dich nur alleine darüber zu amüsieren? Ich wäre sehr dankbar für solche Informationen. PS.: Ich werd mal versuchen ein Photo auf zu treiben. |
Hi
Schau mal da: http://www.porscheclassic.at/oldtimer/old_allgemein.htm gefunden bei www.austronaut.at mfg Penzinger |
Zitat:
Sky, Du hast ne PM!! |
Re: Oldtimer-Verkauf. Wohin damit?
Zitat:
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ich hätte noch an alten trabbi aus den 50 oder 60igern in tadellosem zustand, braucht den vielleicht wer? :D
cin |
Zitat:
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Hier mal ein kleines Photo von dem Volvo...
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Zitat:
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@sky
jo, das "österreichische VeteranenRegister":
Da wird festgelegt welche Fahrzeuge als erhaltenswert zu erachten sind, und somit Anspruch auf Oldtimer-Zulassung (Versicherung) haben! BTW: Ich hätte auch noch einen Volvo-Oldtimer zu verkaufen 240 GL Bj. 1983 2.Besitz, kein Picker :lol: um nur 100000 € |
Versuch es mal mit Autoscout24 , da gibt sind einige. sonst mobile.de usw.
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Im Bazar Rubrik: Oldtimer kannst auch gratis inserieren. Aber 30000 € find ich schon etwas heftig.
Ich würd mich von meinen Passat (Bj.86) um 10000 € trennen. Ich glaub, da ist Dein Bekannter eher bei One2Sold besser aufgehoben:lol: |
1.1.) Es wird folgendes festgelegt: Das ggst. Fahrzeug ist gemäß §56 KFG 1967 auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfung kann entfallen, wenn das Gutachten einer kurz zurückliegenden §57a Begutachtung vorgelegt wird. Der Sachverständige nach §125 KFG 1967 hat den Erhaltungszustand und die Erhaltungswürdigkeit gemäß Erlass Zl.: 190.500/2-II/A/5/98 Abs. 2.2 und Abs. 2.3 zu beurteilen ( siehe dazu auch Pkt 4). Dabei kann auch auf das Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge zurückgegriffen werden. Bei erfolgter positiver Prüfung ist in den Genehmigungsbescheid bzw. in den Typenschein ein entsprechender Wortlaut einzutragen " Der Landeshauptmann von ....... stellt antraggemäß fest, dass es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug um ein Historisches Kraftfahrzeug handelt“. Zusätzlich sind die Auflagen und Bedingungen gemäß des o.g. Erlasses einzutragen.
1.2.) Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass der Bescheid bzw. der Typenschein der Zulassungsstelle vorzulegen ist, damit eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung vorgenommen werden kann (Wortlaut " Historisches Kraftfahrzeug" zusätzlich zur Fahrzeugklasse nach §3 KFG 1967 z.B. M1/historisches Kraftfahrzeug). ...mir war a bisserl fad, sorry ;) |
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