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Hat man sowas schon gesehen ?
Ein Bekannter von mir hat ein Acer 52x Laufwerk. Jetzt behauptet er folgendes:
Wenn er ein Spiel startet, dann läuft das Laufwerk mit hoher Drehzahl an und beginnt dann zu knacken(????). Wenn er dann die CD aus dem Laufwerk nimmt, dann weist diese am inneren Ring (am unbeschichteten Teil) Risse auf. Das ist ihm bereits mit zwei CD passiert. Kann sich das wer von euch vorstellen, oder hat eines seiner Kinder die CD beim Herausnehmen aus der Schachtel beschädigt, was glaubt ihr eher?? Thanx Tellme |
elektronik im eimer, sofort !! tauschen. das problem ist das die fliehkraft nicht mehr ausgeglichen wird und es an der stelle mit dem grössten druck bricht bzw. angeknackst wird. - zumindestens hat mir ein dvd und cd-spezialist von asus es mir mal so erklärt.
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@Lord Frederik
Laufwerk wird schon ausgebaut und ist morgen am Weg zum Birg, da Gewährleistung noch bis 31.01.:lol: Danke für die rasche Antwort Tellme |
ich hatte auch mal sowas von acer
bei mir hats aber dann leider die CD im Laufwerk zerrissen. :( und leider keine garantie mehr drauf. mfg sludge -------------------------------- :D -------------------------------- |
Wer trägt in einem solchen Fall eigentlich die Kosten für die Medien?
Mir ist schon klar dass es sicherlich keinen Ersatz für die Daten gibt, ein Rohling kostet ja nicht die Welt. Aber wenn das mit einer DVD passiert? :confused: :confused: |
Zum Thema Beschädigungen durch CD-Laufwerke: Hatte mal ein 24x Liteon das mir die Ränder der CDs angeschmolzen hat!!
Die CDs sind auch extrem heiß geworden, haben aber eigentlich immer noch funktioniert. mfg chris |
nach dem
neuen gesetz wird auch für folgeschäden gehaftet.
gilt erst für käufe ab heuer Zitat:
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Ausgetauscht
Also Birg hat es heute ausgetauscht, wenn er sich auch geärgert hat, zumindest hat er es gesagt, das das Trumm nicht 3 Tage später eingegangen ist.
Aber jetzt eine Frage: Da wir ein Neugerät bekommen habe, stellte ich die Frage nach der Gewährleistung, die ja ab heuer 24 Monate beträgt. Der Verkäufer meinte jedoch die Gewährleistung endet trotz des neuen Laufwerkes am 31.01.2002, da das ursprüngliche Gerät dann die sechs Monate überschritten hat. Kann man das so stehen lassen, oder beginnt die Gewährleistung neu?? Danke für Auskünfte und Meinungen Tellme |
Ob es rechtens ist weiss ich nicht. Aber es wird so gehandhabt. Garantie auf Garantieaustausch endet mit der Erstgarantie.
Wenn man logisch überlegt wäre das aber eh super. Knapp vor Ablauf austauschen und wieder Garantie. Aber so gscheit sind die auch. Dazu kommt aber noch das es da auch noch verschiedene Auslegungen gibt ob du als Ersatz ein Neugerät bekommst. Bei meinem Bildschirm steht geschrieben das ich darauf nur binnen 30 Tagen ab Übernahme des Gerätes ein Recht auf ein neues Ersatzgerät habe. Also das mit den drei Jahren Garantie und vor Ort und so blabla muss man sich erst genau durchlesen das man drauf kommt was man da eigentlich nur für Ansprüche hat. Da ist viel Augenauswischerei dabei. |
Re: Ausgetauscht
jede rep od. austausch verlängert die gewährleistung (früher 6 monate)
obs jetzt auch 24 monate san, keine ahnung Zitat:
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und ausserdem
geb ich auf die aussage eines b****-verkäufers soviel wie nix:aio:
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Re: Ausgetauscht
Zitat:
auch wenn es ein b*-verkaufer war er hat recht. eine garantie verlängert sich rechtlich nicht wenn eine reperatur oder ein umtausch vorgenommen wird. allerdings kann so eine verlängerung der garantie auf freiwilliger basis vom verkäufer oder erzeuger gewährt werden. allerdings ohne schriftliche bestätigung würde ich mich darauf nicht verlassen. ( stell dir mal vor dein motherboard wird zufällig alle 23 monate und 2o tage defekt ;)) |
@ Lord Frederik
Ich dachte immer, das ich, zumindest bei meinem Auto ist es so, auch auf die Reparatur wieder Garantie bzw. Gewährleistung habe und zwar auf den Umfang der Reparatur. Ist das je nach Branche verschieden? Tellme |
So wie es mir ein angehender Jurist erklärte hat man auf reparierte Geräte 30 Tage Garantie oder bis zum Ablauf der ersten Garantie, je nachdem was länger dauert.
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nachtrag, habe ich übersehen
Hat ein Unternehmer eine Sache zur Verbesserung übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist – aber nur für den gerügten Mangel – mit der neuerlichen Übergabe von neuem zu laufen. heist in deinem fall, nur wenn der selbe fehler wieder auftritt. |
@ alle
Danke für die Auskünfte |
Zitat:
vorsicht da gibt es einige fallen so sind 2 jahre nicht immer 2 jahre. bewegliche güter 2 jahre bewegliche gebrauchte güter 2 jahre, mit der möglichkeit die gewährleistung auf 1 jahr zu verkürzen. ( gilt nur als vermerk im kaufvertrag - nicht als kleingedrucktes !!! ) unbewegliche güter 3 jahre. also zb. du kaufst dir fliesen im baumarkt - 2 jahre du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen - 3 jahre. du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen und bezahlst auf teilzahlung - solange garantie bis du die letzte rate bezahlt hast.( leider nur bei unbeweglichen gütern, sonst würde keiner mehr ein auto bar zahlen alle nur mehr auf ratenzahlung;) allerdings kann ich mir mit bestem willen nicht vorstellen das dieses gesetz in der jetzigen form lange bestand hat - viel zu viele lücken für findige käufer und verkäufer.:heul: ) |
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