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HI!
Habe eine Bekannte die den bereits bestellten und bezahlten NEWS PC nicht haben will!!!! Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag noch auszusteigen??? Wenn ja bitte WIE??? VIELEN DANK mfg mike |
Nun, anscheinend hast du den Gericom Pc ja noch nicht bekommen.
Ich würd bei der Abohotline anrufen und dort mal vorsprechen. Mit den 2000 ATS hat man ja auch gleichzeitig ein "news" Abo abgeschlossen, ob man das noch stonieren kann, wage ich zu bezweifeln, kommt halt auf deren Goodwill an. Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, irgendeine Zeitschrift des Verlages zusätzlich zu abonnieren. Tv Media/News/Format für 1,5 Jahre oder so.... (auch wenn nur Schrott drinnensteht) Lies dir aber auf jeden Fall den "Kaufvertrag" durch, vielleicht gibts ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.... Oder du findest jemanden, der einspringt und den Compi haben möchte. [Dieser Beitrag wurde von Hanneman am 06. Februar 2001 editiert.] [Dieser Beitrag wurde von Hanneman am 06. Februar 2001 editiert.] |
Vielen Dank!
Irgendwie werd ich es schon schaffen mfg mike |
Es gibt immer ein rücktrittsrecht, egal was im vertrag steht. (KSchG)
------------------ Greetings LouCypher |
Kontaktiere zur Not den Konsumentenschutz ob Du aussteigen kannst.
http://www.konsument.at/seiten/p257.htm ------------------ Die Technik muss überschritten werden, sodass das Können aus dem Unterbewussten erwächst. |
Lieber Lou!
Ein Rücktrittsrecht gibt es, leider Gott, nicht immer!! Es gibt dafür nur zwei Möglichkeit: 1. die im AGBG vorgesehene Gründe (versteckte wesentliche Mangel, Rechtsirrtum, List, etc...), davon ist anscheinend nicht die rede. 2. Vereinbarung! Deswegen meine ich auch: schnell lesen was möglich ist. Vielleicht kann sich der Betroffene auf das Konsumentenschutzgesetz berufen und zurücktreten (dort sind auch einige Gründe vorgesehen: 30 Tage bei Haustürgeschäft und Nichtbekanntgabe der Geschäftsbedingungen. Mit ein bisschen Phantasie kann man auch ein andere Grund finden). Wichtig jedoch ist schnelles Handeln, damit eventuelle Rechtsansprüche nicht verjähren und wenn solche nicht vorhanden sind, dann an den alten bekannten Kulanzweg zu klopfen. :) [Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 07. Februar 2001 editiert.] |
@memil: news pc = abzahlungsgeschäft, dabei gibt es für konsumenten sehr wohl ein rücktrittsrecht.
------------------ Greetings LouCypher |
bereits bezahlt ist schlecht. 7 Werktage Rücktrittsrecht hat man als Konsument immer, wenn man den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers schließt. Das hier war wahrscheinlich ein Fernabsatzgeschäft, was die Rücktrittsfrist auf 3 Monate erstrecken könnte; kommt darauf was auf der Bestellkarte stand (§5d KSchG). Das Abo kann man auch binnen 7 Werktagen stornieren (§5f Z 5 KSchG).
Nur weil es ein Abzahlungsgeschäft ist hat man kein zusätzliches Rücktrittsrecht. Ein Vorteil bei Ratenkäufen von Dingen die kaputtgehen können ist aber, daß die Gewährleistung so lange läuft wie das Abzahlungsgeschäft (§23 KSchG). Das kann bei teuer zu reparierenden Sachen wie Notebooks ein echter Vorteil sein. |
habe neulich emediaabo mit pencam bestellt. pencam im newsshop geholt und bezahlt. war aber leider wie nicht anders zu erwarten unbrauchbar. zurück ins newsshop - haben dort die cam zurückgenommen und werden mir Geld retour aufs konto überweisen. hätte sogar emedia abo stornieren können. und das ohne großes gerede. also ich denke wenn deine bekannte irgendeinen grund sagt, warum sie den pc nicht mehr braucht, sollte das ganze kein problem sein.
lg lila |
Allgemein:
Ich würde mir NIE einen PC aus irgendeiner Zeitung bestellen (News, Format,Krone etc.) Diese sind meist sehr anfällig auf HW Störungen und das Service ist auch nur "standard" , d.h. man muß mit einiger Wartezeit rechnen, also für Firmen total ungeeignet... Ich sprech da aus Erfahrung.. mfg ronhill |
@nosy mike: würd mich interessiern obs funktioniert hab..
bitte poste deine erfahrung |
Hi Loy!
Ein oder anderer Grund gibt schon im KSchG. Was ich meinte ich dass, leider Gottes, ein ewiges Rücktrittrecht gibt es nicht. Wenn du die Banane abzuschallen begonnen hast, wird alles kompliziert. Was der Punschkrapfen bemerkt hat, stimmt. Ich bin aber Jurist und merke, dass man ist öfters mit Hände und Füße gebunden, weil die Fristen laufen schneller ab, als man denken kann. In der Praxis (einen konkreten Fall hat die Lila bereits erzählt) hilft, wann was schief geht und man sich gleich dagegen wehrt). Sonst ist die Suppe im 90 % der Fälle zu dünne. In vielen Verträgen, wird die Bezahlung des Preises als zusätzliche Einwilligung (Bestätigung des Rechtgeschäftes) ausdrücklich eingetragen. In Deutschland, werden gar die beide Unterschriften, Bestellung und Bestätigung, zugleich verlangt (!!!). Der NEWS-Vertrag kenne ich nicht, aber wenn das dort steht, dann hilft das KschG auch nicht mehr, oder nicht soviel, wie wann man statt zahlen, fristgerecht zurücktritt. Da muss man schon formale (fehlende Geschäftsbedingung, falsche Auskunft) oder materielle Mangel (Hardwareproblem) behaupten. Nur was ich mich (zurück zum nosy Mike) frage, ist ob sein Freund nicht versucht hat, ohne Grund, aus reiner reiflichen Überlegung, um eine einvernehmliche Auflösung des Geschäftes zu ersuchen. Gerade bei seriösen Zeitschriften (und NEWS ist ja kein ordinäres Blatt) findet man nicht selten ein Ohr, sogar telefonisch. Deswegen bleibe ich dabei, alles - konventionell und unkonventionell - versuchen. "Erst schießen und dann fragen wer da ist". Grüße euch alle! :) [Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 10. Februar 2001 editiert.] |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von MEMIL:
Gerade bei seriösen Zeitschriften (und NEWS ist ja kein ordinäres Blatt) findet man.... [/b]<HR></BLOCKQUOTE> ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Na ich weiß nicht so recht.... ------------------ MfG. wol ------------------------- [Dieser Beitrag wurde von wol am 10. Februar 2001 editiert.] |
@memil
Aber wenn man den Pc erst bekommt NACHDEM man bezahlt hat, kann man ja auch nicht beurteilen, ob er geeignet ist. In diesem Fall gilt die Bezahlung der ersten Rate ja auch nicht als Einwilligung, oder ? |
Hi wol, mit deiner Bemerkung bin ich im Grund genommen auch einverstanden (ich war Newsabonnenten - glücklicherweise ohne Mitbringsel - und bin dann ausgesprungen). Nur gemeint habe ich eher den Geschäftsumfang. Ja News ist immerhin eine Zeitschrift die nicht auf einen oder anderen Laptop mehr oder weniger finanziell angewiesen ist.
LOM! Was du da schreibst stimmt auch. Wie ich irgendwo oben bemerkt habe, man kann manchmal, mit ein Bisschen Phantasie, ein Rücktrittsrecht (im KschG) herausfinden. Die Grenze der rechtlichen Unzumutbarkeit schwimmen aber relativ stark, vom Richter zu Richter und von Judikatur zu Judikatur. Man muss irgendwie glaubwürdig belegen, dass man sich geirrt hat (B. Celeron statt CPU mit voller Cache, oder Festplatte mit kleinerer Kapazität als das was man in Werbung gelesen hat, oder Lieferfrist nicht eingehalten, u.s.w.). Deswegen meine ich, die außergerichtliche Laufbahn ist öfters sicherer, wenn man nicht eine konkrete Mangel herauspicken kann. Servus! [Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 11. Februar 2001 editiert.] |
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