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RaistlinMajere 22.11.2001 11:20

gewährleistungsreform - wichtig bei käufen vor dem 1.1.02
 
gestern habens in der zip3 einen bericht sowie eine diskussion zwischen dem cosmoschef und einem typen der wirtschaftskammer darüber gebracht, weil der cosmos die problematik mit der gewährleistungsreform ab 1.1.02 erkannt hat und nun, um sich das weihnachtsgeschäft nicht verderben zu lassen, in dem wissende kunden ihre käufe verstärkt nach dem 1.1.02 tätigen würden, entsprechend reagiert. daß die anderen unternehmen ned grad glücklich darüber sind, und jetzt nachziehen bzw. sogar wegen angeblich unlauteren wettbewerbs klagen wollen, war der grund für die diskussion.

für den kunden interesssant ist jedoch nur allein die tatsache der reform, link dazu gibts hier, auf der seite des konsumentenschutzes , allerdings sollte man trotzdem genau bescheid wissen, wo der rechtliche unterschied zwischen garantie und gewährleistung liegt.

635csi 22.11.2001 11:35

der genaue Gesetzestext steht hier

Oli 22.11.2001 12:01

Ganz einfach beim Kauf so vorgehen:

- Anschaffungen vor Jahreswechsel nur dann, wenn der Händler
(schriftlich) die neuen Gewährleistungen lt. Gesetzt ab
2002 gewährt
- sonst nächstes Jahr erst kaufen

Ciao Oliver

RaistlinMajere 22.11.2001 15:59

und sollte es nicht möglich sein, den kauf zu verschieben (z.b. weils eine besondere aktion ist), dann als kleines druckmittel angeben, daß andere händler die gewährleistung bereits als service jetzt schon anbieten (z.b. eben cosmos). wichtig ist die schriftliche bestätigung, daß man jetzt schon 2 jahre gewährleistung bekommt, weil sagen kann schnell einmal wer was.

LDIR 22.11.2001 16:04

Cosmos wurde deswegen schon verklagt, und zwar von der Kammer. Außerdem gilt diese Garantiezeit längst nicht auf alles (GSM Geräte nicht, z.B.). D.h. Die Schriftliche bestättigung wird man sich als Klopapier mitnehmen können, mit dem Unterschied daß Klopapier wertvoller ist :lol:
Info: Garantie gibt nicht der Händler, sondern der Hersteller.

Lord Frederik 22.11.2001 16:16

die 2 jahresfrist ist augenauswischerei, wenn man den gesetzestext durchliest weiß man auch warum. ab 6 monaten muß man selbst beweisen das es ein versteckter mangel war. also viel aufregung um nix. speziell da viele erzeuger selbst ja schon von sich aus eine längere als die aktuelle 6 monate geben.

RaistlinMajere 22.11.2001 16:28

@ldir
 
ob die klage wirklich durchgeht, bleibt zu hinterfragen, ich glaube nicht.
und was die garantie betrifft, so stimmt das nicht ganz, hab bzgl. dem mein bruderherz sekkiert (jurist), die garantiezeit ist gesetzlich nicht festgelegt (auch wenn sie heutzutage schon erwartet werden kann), d.h. auch die schwankungen bei den händlern, daß der hersteller auch eine gibt, ist auch sache des herstellers und nicht des gesetzes, weder händler noch hersteller sind dazu verpflichtet (allerdings wird kein mensch ihre produkte kaufen, wennsas nicht tun). verpflichtend ist lediglich die ausstellung der gewährleistung und die ist ja für den konsumenten lang nicht so wertvoll wie eine garantie und zwar deswegen, weil, wie lord frederik schon sagte, bei der gewährleistung der kunde nachweisen muß, daß der fehler nicht sein verschulden ist und sich damit in der defensive befindet , wo hingegen es bei der garantie der händler tun muß und dieser defensiv agieren muß (auch ein grund, warum die händler mit garantievergaben, wo die fristen zwar nicht gesetztlich geregelt sind, die definition einer garantie jedoch natürlich schon, manchmal knausrig sind, weil man theoretisch immer drauf pochen kann, daß solange der händler keinen beweis hat, daß man den fehler verschuldet hat, der fall von ihm behandelt werden muß).
so quasi kamma also bei einem garantiefall mit seinem gerät hingehen und sagen "beweißt mir, daß es nicht eure schuld ist", andernfalls ist es das nämlich (offensiv) und bei einem gewährleistungsfall muß man selbst beweisen, daß es die schuld des herstellers ist, weil z.b. eben ein fabrikationsfehler vorliegt.

(V)uh 22.11.2001 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Lord Frederik
die 2 jahresfrist ist augenauswischerei, wenn man den gesetzestext durchliest weiß man auch warum. ab 6 monaten muß man selbst beweisen das es ein versteckter mangel war. also viel aufregung um nix. speziell da viele erzeuger selbst ja schon von sich aus eine längere als die aktuelle 6 monate geben.
Aber vor den 6 monaten liegt die beweislast nicht beim käufer und das ist schon viel wert !

mr.red 22.11.2001 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Lord Frederik
die 2 jahresfrist ist augenauswischerei, wenn man den gesetzestext durchliest weiß man auch warum. ab 6 monaten muß man selbst beweisen das es ein versteckter mangel war. also viel aufregung um nix.
du sagst: das ding hat den fehler soundso und zeigst ihn, damit hast du genug bewiesen. dann is der gegner am zug, der jetzt beweisen muss, dass du das ding kaputt gemacht hast.


Zitat:

speziell da viele erzeuger selbst ja schon von sich aus eine längere als die aktuelle 6 monate geben.
jo, aber oft nur neues gerät oder gutschein und nicht gesetzl. gesichert geld-zurück.

grüsse

Kosh 22.11.2001 21:01

Zitat:

Original geschrieben von (V)uh


Aber vor den 6 monaten liegt die beweislast nicht beim käufer und das ist schon viel wert !

Das gilt aber schon jetzt....

RaistlinMajere 22.11.2001 21:16

an der gewährleistung geändert sich nix, sie wird lediglich mit 1.1.02 von 6 monaten auf 2 jahre verlängert!

sky 22.11.2001 23:14

Als soweit ich das verstanden habe, liegt bei dem neuen Gewährleistungsgesetz die Regelung so:

Bei einem Kauf von beweglichen Gütern liegt die Beweispflicht für Mängel

-in den ersten 6 Monaten beim Händler
-in den folgenden 18 Monaten beim Kunden.

Die momentane Gewährleistung gilt nur über 6 Monate, wobei die Beweispflicht sogar noch beim Kunden lag. (?)

Gewährleistung heist die gesetzliche Regelung, Garantie ist, was die Händler gewähren. Dabei kann die Garantie die Gewährleistung aber nur verlängern, und nie verkürzen.

PS @ Raistlin
Gibts die Zeit im Bild jetzt schon in komprimierter Form? (weil zip?) ;):D

RaistlinMajere 22.11.2001 23:31

so kompliziert isses gar ned
 
alles was sich ändert, ist die dauer der gewährleistungsfrist. was nach wie vor gilt, ist daß für diese der kunde die beweispflicht zu erbringen hat (und zwar eben seit 1.1.02 für die vollen 2 jahre!), bei einer garantie hat der händler dies zu tun. des is ois, also nix mit 6 monate händler und die restlichen der kunde.

ja, ich zieh mir die zeit im bild immer in komprimierter form rein, zuerst nehm ich sie auf und dann schau ichs mir am videorekorder im schnelldurchlauf an. :lol:

mr.red 22.11.2001 23:35

damit ihr auch was zum argumentieren habts, nächstes mal im ....markt:

die gewaehrleistungsreform


in ein paar tagen tu ichs runter

CISK 23.11.2001 11:30

Zitat:

Original geschrieben von 635csi
der genaue Gesetzestext steht hier
da habens aberauch noch nix von formatierung gehoert

RaistlinMajere 23.11.2001 11:41

@gifty
 
hab ich mir auch gedacht, d.h. gleich am besten das pdf lesen.

Gandalf 23.11.2001 15:15

anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
---
Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer.
-----

Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag.

sky 23.11.2001 16:44

Na, sag ich doch! :p

RaistlinMajere 23.11.2001 17:25

*schäm und in ecke stell* ;)

Lord Frederik 23.11.2001 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Gandalf
anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
---
Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer.
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Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag.

du hast recht, aber in der praxis war es auch jetzt schon so, ausser beim goldadler:lol:

CISK 23.11.2001 19:27

nein! ich hatte ihn schon fast verdraengt!


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