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Klage gegen Bertelsmann wegen Kopierschutz
Ein Verbraucher hat jetzt Bertelsmann verklagt, weil diese neuerdings auch CD´s mit einem Kopierschutz verkaufen. Diese CD´s können nur in AUDI-CD-Recordern abgespielt werden.
Der Verbraucher argumentiert, daß auf der Verpackung keinerlei Hinweise angebracht waren und laut heutigem Stand der Technik davon ausgegangen werden muß, daß Audio-CD´s auch auf Computer abgespielt werden können. Desweiteren wird gegen den Urheberrechtsschutz verstoßen, da eine ausdrücklich für private Zwecken hergestellte Kopie nicht mehr möglich ist. http://www.heise.de/newsticker/data/ame-30.10.01-000/ Ciao Oliver |
wenn er gwinnt kauf ich ma auch a cd und klag, wer macht mit
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Find ich richtig, und sollte von anderen Unterstützt werden. Die grossen Musik- und Filmverlage tun sowieso fast alles was sie wollen.
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Meiner Meinung nach ist ein Unding wegen abfallendem Absatz von CDs die Preise zu erhoehen und die CDs nicht auf jedem Geraet abspielbar zu machen. Da geht, so finde ich, die Industrie einen voellig falschen Weg. Besser waere es gewesen die Preise zu senken, damit man sich CDs leisten kann.
Ist ja bei den DVDs nicht anders. Vor kurzem konnte man noch fuer ca ATS 250,- eine aktuelle DVD kaufen. ATS 299,- haben dann die neuesten gekostet. Und was ist jetzt ? ATS 399,- und mehr kosten die aktuellen DVDs. Jetzt kann ich es mir kaum erlauben DVDs zu kaufen, bei den Preisen. MusikCDs wuerde ich mir auch oefters kaufen........ |
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern, wie es bei der Ablöse der Schallplatten geheißen hatte, daß CD´s jetzt günstiger werden, da sie - richtigerweise - viel billiger hergestellt werden können, und aufgrund der Größe geringere Lager- und Transportkosten verursachen. Bis heute habe ich davon nichts gemerkt - im Gegenteil - die CD´s sind vergleichbar mit den damaligen Preisen teurer. Ciao Oliver |
Zitat:
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oh mein gott es gibt jemanden der sich endlich mal auflehnt gegen diese frechheiten der grossen verlage,, ich hoffe dieser jemand gewinnt dann machen wir alle mit das würde mal richtig spass machen:ms:
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Zitat:
meint, daß ein Strohmann von Bertelsmann da selbst Klage führt, damit ein Richtungsweisendes (für Bertelsmann genehme) Urteil gefällt wird. Ciao Oliver |
Nur der "Jemand" wird damit net sehr weit kommen! Die Firma Bertelsmann kann die Cd rausbringen, wie sie es möchte, und der Kopierschutz ist dann eben Teil der CD. Diese Klagen sind dermaßen lächerlich, und unser Rechtssystem scheint sich langsam auch schon zu "veramerikanisieren".
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@macy
und warum gibt's dann das? |
????? ja und?? es gibt halt kopiergeschützte CDs, die sich nicht auf dem Computer abspielen lassen!! ja und????? Solange der Hinweis auf der CD drauf ist, ist das rechtlich völlig unbedenklich!!!!!!!! Darüber sind auch in den USA schon Klagen geführt worden, und die Labels haben immer Recht bekommen. Ob das einem jetzt passt oder nicht, aber das ist ein Faktum!
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er hat niemanden verklagt, sondern strafanzeige gestellt. dumm. die staatsanwaltschaft wird keinen finger rühren und der kleine hat ne klage wegen verleumdung am hals..
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Ein Produkt, das nicht meinen Anforderungen entspricht, kauf ich einfach nicht.
Und eine CD, die ich nicht am Computer abspielen kann, ist für mich wertlos. Ich würde mir auch nicht einen Drucker der nur für USB geht kaufen, wenn ich an meinem PC keinen USB-Anschluss hätte. In dem Fall mit der kopiergeschützten CD ohne Hinweis, würde ich das Ding einfach zurückgeben und das Geld zurückverlangen. Klagen hat da wenig Sinn. |
Zitat:
Ciao Oliver |
Klage?
Immerhin ergibt sich jetzt eine Chance auf eine rechtliche Klärung. Mich würde es schon sehr stören, wenn ich eine Audio-CD nicht auf meinem Computer abspielen könnte.
Habe an die Soundkarte einen alten Denon PMA-860 angeschlossen, und daran ein Bose Acoustimass 3 System. Und ich liebe es, wenn ich am Computer sitze, zwischendurch eine Audio-CD anzuhören |
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