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helmut100 15.11.2000 20:21

Hallo!
Ein Posting zum Thema Händler und ihr Umgang mit Reklamationen:
Bei NRE habe ich ein Creative PC-Encore-Set mit 8-fach DVD-LAufwerk gekauft, dieses stellte sich als defekt heraus. Na, einfach während der Gewährleistungsfrist zur Reparatur bzw. Austausch zu NRE gebracht: eine Wartezeit von 1 h, bis das Laufwerk getestet und für defekt befunden wurde. Allerdings kein sofortiger Austausch, weil kein gleichwertiges lagernd, falls ich ein anderes nehmen sollte, würde mir nur der Zeitwert angerechnet werden. Also entschied ich mich zum Warten auf den Austausch, was ca. 7-10 TAge dauern sollte. Seit ca 1 Monat kein neues LAufwerk, aber zig-Teklefonate und dann folgender schriftlicher e-Mail-Verkehr:


S.g. Damen und Herren!

Danke für Ihre Antwort, ich bin aber nicht bereit, 395,- S für ein anderes
Laufwerk aufzuzahlen!
Da ich ein 8-fach-Creative Laufwerk binnen der Gewährleistungsfrist
zurückgegeben habe, besteht ein Anspruch meinerseits auf ein gleichwertiges
Laufwerk als Ersatz.
Bei einer aufrechten Gewährleistungsfrist kann auch keinesfalls lediglich
der Zeitwert eines Gerätes als Ersatz in Geld geleistet werden.
Kann kein Ersatz geleistet werden, habe ich als Kunde das Recht, die
Wandlung zu begehren.
Ich habe Ihnen eine angemessene Nachfrist für die Behebung des defekten
Laufwerkes gesetzt, daher erwarte ich eine entsprechende Mitteilung
Ihrerseits bis zum Ablauf der Frist, ob Sie mir ein entsprechendes Laufwerk
aushändigen können, andernfalls begehre ich die Wandlung des Kaufvertrages!
Hochjachtungsvol
Mag. Helmut Lichtenegger


----- Original Message -----
From: "NRE Computerhandel Gesmbh" <nre@nre.at>
To: "'Mag. Helmut Lichtenegger'" <helmut.lichtenegger@telering.at>
Sent: Wednesday, November 15, 2000 6:01 PM
Subject: AW: NACHFRISTSETZUNG


Sehr geehrter Herr Lichtenegger !


Bezüglich Haftung dürfte es bei unserem Telefongespräch ein Missverständniss
gegeben haben ,da ich auf Ihre Feststellung :wenn das Laufwerk vom
Lieferanten zu uns verloren gegangen sei, der Lieferanten sofort ein neues
schicken muss " ich geantwortet habe das der Fall der Haftung leider
nicht so eindeutig geklärt sei da der Kunde ( in diesem Fall wir ) und nicht
der Vorlieferant dafür hafte . Da das Packet aber als Sperrgut versendet
wird haftet im Endeffekt trotzdem die Post .
Nur kann man erst einen Nachforschungsauftrag bei der Post einleiten wenn 4
Wochen verstrichen sind .

Das Problem letztendlich ist das wir das 8fach Laufwerk nicht mehr lieferbar
haben sonst hätten wir Ihnen längst den Ersatz angeboten .
in unserem Interesse liegt es sicher nicht lang andauernde Rma Abwicklungen
nicht abgeschlossen im System zu haben.


Die Situation gegenüber der Annahme hat sich aber mittlerweile geändert da
die Preise zw ihrem 8 fach und den 12fach DVD Encore Laufwerken nicht mehr
so weit auseinander liegen.
Wir haben nun auch 12x Creativ DVD Laufwerke als Bulkversionen im Programm
welche 1795.- kosten .

Somit wäre die Preisdifferenz 395.-

Mfg Praglowski Lorin

NRE Computerhandel GesmbH
Tel ++43 /1/8792183 FaxDW /85 www.nre.at ( Lagerstände und Produktinfos sind auf dieser Seite
ersichtlich ! )

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mag. Helmut Lichtenegger [SMTP:helmut.lichtenegger@telering.at]
Gesendet am: Montag, 13. November 2000 20:16
An: nre@nre.at
Betreff: NACHFRISTSETZUNG

Mag. Helmut Lichtenegger

Wien, 13.11.2000
NRE

betreff: Nachfristsetzung

S.g. Damen und Herren!

Am 31.5.2000 habe ich ein Creative PC-DVD Encore 8x-Set bei Ihnen gekauft,
wobei leider das Laufwerk selbst defekt war. Dieses habe ich bereits am
17.10.2000 zur Reparatur zu Ihnen ins Geschäft gebracht, wobei mir der
Verkäufer mündlich eine Reperatur bzw. ein Ersatzlaufwerk binnen längstens
7-10 Tagen zusagte.
Trotz mehrfacher Telefonate mit Ihren Angestellten wurde mir mitgeteilt, daß
jedoch kein Laufwerk geliefert wurde, auch Nachforschungen Ihrerseits und
Mitteilungen, wann ich ein Ersatzlaufwerk erhalten würde, wurden mir
versprochen.
Bei meinem letzten Anruf am 10.11.2000 erfolgte nach weiterer Urgenz
tatsächlich ein Rückruf, wobei mir Ihr Mitarbeiter mitteilte, daß das
Laufwerk vom Lieferanten bereits verschickt worden sei, jedoch am Postweg
verlorengegangen sei, jedoch ein Postsuchauftrag erteilt worden sei, ich,
wenn das Laufwerk verlorengegangen sei, dafür selbst hafte!

Da ich Ihnen während der Garantiefrist ein Laufwerk zur Reperatur gebracht
habe, fordere ich Sie hiermit auf, binnen einer angemessenen Nachfrist von 5
Tagen mir MEIN repariertes Creative LAufwerk oder ein gleichwertiges
Creative Laufwerk auszuhändigen, andernfalls begehre ich die WANDLUNG des
Kaufvertrages,
da die DVD-Decoderkarte für mich ohne Laufwerk nutzlos ist.

Sollte ich also bis 18.11.2000 kein Laufwerk bekommen, werde ich die
Decoderkarte zurückkgeben und meinen von mir bezahlten vollen Kaufpreis
rückfordern!

Hohachtungsvoll

Mag. Helmut Lichtenegger

Gandalf 15.11.2000 23:12

was soll i dazu sagen wie bereits in einen anderen topic erwähnt hab ich bei NRE bis jetz bei Reklamtion auch nur Probleme gehabt.

1; Defektes CD-Rom Laut aussage NRE Techiker "Funktioniert einwandfrei"
2; Defekte Grafikkarte aussage " Fehler liegt beim Motherboard-Chipsatz"
3; Festplatte dreht sich nicht mehr. Angabe auf der Repaeraturbestätigung " Platte wurde formatiert und eine neu Partion erstell Platte funktioniert einwandfrei" 1 Tag später wieder dort. Dann nachdem ich darauf bestanden habe bei dem Test dabei zu sein die Überraschende einsicht " Die dreht sie ja gar nimmer ".
Nachdem die anscheinend nur Probleme machen hab ich beschlossen das dass mein letzter Einkauf war



------------------
MfG
Gandalf

The_Lord_of_Midnight 16.11.2000 01:46

Ich find solche Aktionen einfach sinnlos. Denn wenn es kein gleichartiges Laufwerk mehr gibt, dann sollen die doch einfach ein anderes hergeben. Um das Geld für den ganzen Briefwechsel hätten die sich das schon längst leisten können. Leider ist das bei den Billigheimern so, daß man da nicht viel erwarten kann.

Da ist es von Seiten des Kunden auch wiederum sinnlos, auf stur zu schalten. Denn man hat ja bereits beim Kauf gespart, also auch nicht wirklich einen Verlust z.B. im Vergleich zum hochpreisigen Birg. So würds ich zumindest handhaben.



16.11.2000 02:27

Also ich (als angehender Jurist) sehe das so, es liegt hier Eindeutig ein Sachmangel vor, der Mangel ist WESENTLICH und UNBEHEBBAR (da Ware nicht mehr lieferbar ist) daher hast du Anspruch auf Wandlung (= Rückabwicklung des Kaufvertrages, beidseitiges zurückstellen der Leistungen). Etwas anderes als den Kaufpreis (zb Zeitwert oder Gutscheine) brauchst Du nicht zu akzeptieren....

Also lass Dich nicht verarschen, lies Dir zur Sicherheit noch die § 922ff ABGB durch *g*
Lizen

The_Lord_of_Midnight 16.11.2000 02:34

Hast sicher recht, lizen. Ich wollt mit meinem Argumenten nur sagen, daß es finanziell und zeitmäßig kein Gewinn sein kann. Da gehts dann mehr ums Prinzip.

Punschkrapfen 16.11.2000 08:34

Ich würde das neue Laufwerk nehmen, ist ein billiges upgrade. so bin ich einmal zu einem Vobis-Notebook mit Farbschirm gekommen, weil das schwarzweisse (ja, sowas gabs mal!) nach wenigen Tagen defekt war. Die paar Tausender Aufpreis waren es wert.

Aber zum rechtlichen: die ABGB §§ sind wahrschinlich so gut wie wertlos, weil sie abdingbar sind. Und auch NRE wird AGB benutzen. Für Verbrauchergeschäfte sind die KSchG §§ wichtiger, und da steht ua in §9, daß der Händler sich einen Austausch vorbehalten kann. Umtausch ist immer Kulanz, aber auch wenn das Teil defekt ist muß man idR eine Nachfrist setzen (14 Tage) und erst dann kann man Wandlung begehren.

Wenn ein versendetes Paket nicht ankommt, "haftet" der Kunde, das ist schon so. Haften ist zwar das falsche Wort, weil man nur für Schäden haftet. In diesem Fall wird der Kaufpreis geschuldet obwohl der Kunde physisch nichts erhalten hat; das Eigentum ist wegen §429 ABGB aber schon übergegangen, zumindest dann wenn der Kunde mit dem Versand der Ware einverstanden war. Daher hat der Händler mit der Abgabe an den Beförderer (Post) seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Darum: selbst abholen ist sicherer!

[Dieser Beitrag wurde von Punschkrapfen am 16. November 2000 editiert.]

Kosh 16.11.2000 09:58

Wenn ich in dieser Situation wären, würde ich die 400er aufzahlen, das 12x nehmen und den NRE für immer meiden.
Es ist leider ein Unterschied, ob du recht hast und auch recht bekommst. Und wer weiß, wieviel Zeit und Nerven du noch investieren mußt, wenn du den vollen Kaufpreis zurückforderst (den Zeitwert würde ich nicht akzeptieren, es ist ja nicht deine Schuld, daher nur der volle Kaufpreis).

Atlan 16.11.2000 12:00

Also ich kann nur von meine Erfahrung mit NRE berichten, das sie absolut kulant tauschen. Ich (mit meinen Bekannten) habe bei NRE bis jetzt ca 10 Rechner meist in Einzelteilen gekauft und hatte bis jetzt 3 Reklamationen. Ein Brenner der NICHT kaputt war, ein Satz RAMs die nur in dem einen Bord nicht gegangen sind und eine defekte HDD die wirklich defekt war. Es wurde alles anstandslos sofort getauscht (auch der Brenner), nur beim Brenner mußte ich die Gebühr fürs testen zahlen.

Ich bin jetzt seit ca 9 Jahren in der EDV und hab für Freunde (und mich) schon einige Rechner geschraubt und etliche Reklamationen gehabt aber so problemlos wie beim NRE wurde nirgends getaucht, egal ob sie Bi.. Ac.... Vo... Cy.... Am.... CW.... usw hießen

cu Atlan

MagicMerlin 16.11.2000 15:14

@Lizen: Hast schon recht. Er kann auf alle Faelle den vollen Kaufpreis (durch Wandlung) zurueckfordern.
Nur wird er ihn auch nie bekommen, sondern nur eine Gutschrift. Solltest Du noch weiterkommen bei der Juristerei, wirst noch folgendens erfahren: Wenn der Verkaufer (NRE) auf stur schaltet, weil er angeblich irgendwo was diesbezueglich stehen hat, dann kann man selbstverstandlich KLAGEN. Nur wird diese Klage vor Gericht sofort wegen NICHTIGKEIT (Betrag zu gering) ZURUECKGEWIESEN. Jaja, so einfach ist das Gesetz leider nicht.

Ich hatte bisher noch nie beim NRE Troubles. Die haben sogar einmal RAM´s nach 5 Monaten ausgetauscht, ohne sie zu testen. Habe gesagt, das ich das schon getan hab, weil der Rechner immer abschmiert und das ging voellig problemlos.

Ihr Beide duerftet aber auch ein klein wenig aneinander vorbeigeredet haben, denn da steht nirgends, dass DU haftest, sondern die Post. Ist zwar schon aergerlich, wenn nix weitergeht (kenn ich selber gut), aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass es auch auf den Ton ankommt. Wenn ich gleich auf stur schalte, dann wird der Andere mir sicher nicht entgegenkommen.
Wenn der NRE sich nicht (positiv) ruehrt, dann schreib das alles doch dem OMBUDSMAN vom WCM !!

Punschkrapfen 16.11.2000 16:37

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von MagicMerlin:
kann man selbstverstandlich KLAGEN. Nur wird diese Klage vor Gericht sofort wegen NICHTIGKEIT (Betrag zu gering) ZURUECKGEWIESEN. Jaja, so einfach ist das Gesetz leider nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>
a) weder in der JN noch in der ZPO gibt es Mindeststreitwerte für Zivilklagen in den Unterinstanzen. Es gibt nur Rekurs- und Revisionsbeschränkungen um den OGH zu entlasten, aber Zivilurteile bekommt man auch für 0,01€.
b) eine Klage kann nie wegen "Nichtigkeit", sondern nur wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden (zB falsche sachliche oder örtliche Zuständigkeit) oder Unzulässigkeit des Rechtsweges; "nichtig" im Rechtssinne sind Rechtsakte, die ohne Rechtsgrundlage ergehen

Gerade für Kleinbeträge (&lt; ATS 130000,-) gibt es ein abgekürztes Verfahren - die Mahnklage. Dazu braucht es keinen Anwalt; einfach auf dem (örtlich zuständigen!)Bezirksgericht ein Formblatt ausfüllen und die ADV druckt automatisch einen Zahlungsbefehl aus der dem Beklagten zugestellt wird. Er kann binnen 14 Tagen beeinspruchen, dann wird eine Verhandlung anberaumt, es werden Ladungen ausgeschickt, etc. Auch dafür ist kein Anwalt notwendig (und bei der Betragshöhe auch nicht ratsam).

Aber in diesem Fall wird es nicht dazu kommen. Ich war mit NRE bisher auch immer zufrieden und NRE ist mE auch eher einer der "guten"; habe noch nie schlechtes gehört und wie aus dem obigen Mailwechsel hervorgeht ist es wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände als Methode.

whisper 16.11.2000 16:39

@helmut100
ja, ja, unsere Computerverkäufer...
Ich habe durchaus vergleichbare Erfahrungen mit der Firma VDS, die mir ein Gerät innerhalb der Garantiezeit nicht reparieren konnte- und ich bestand, wie Du, auf einer Wandlung des Vertrages. Was von der feinen Firma abgelehnt wurde. Der Betrag, um den es hier geht, liegt allerdings bei 7000,- aber jetzt muß leider ein Gericht her. Man sollte direkt ein Posting ins Forum setzen, wer denn wirklich gute Erfahrungen mit welcher Firma gemacht hat- aber ich fürchte, da wird niemand antworten...

MZ 16.11.2000 17:04

Also ich habe wie Atlan nur gute Erfahrungen gemacht (mehrere Rechner/mehrere Jahre).

NRE ist immer noch besser als manch andere.

Zum Hauptproblem des Postings: WAS sollen wir denn nun machen? Mitleidend Händchen halten? ...


MagicMerlin 16.11.2000 19:27

@Punsch
Hi, anscheinend hab ich dann mal eine falsche/unvollstaendige Auskunft bekommen. Ist schon gut 2 Jahre her, vielleicht hab ich also auch ne Kleinigkeit vergessen. Sorry also fuer die fehlerhafte Info!
Trotzdem ist klagen immer der wirklich letzte Weg. Ich wuerds zuerst mal ueber das WCM versuchen. Ein Fehler waers sich nicht.

@whisper:
Also ich hab noch in KEINEM Geschaeft eingekauft und miese Erfahrungen gemacht. Mit einer Aussnahme: BIRG
Die haben mir nach ca 3 Wochen Vorbestellung einen K6-2/400 verkauft. Nach dem Einbau tat sich nix. Zu Kollegen gefahren, dort ein anderes Brettl ausprobiert, wieder nix. Zurueck zum Birg und beanstandet und jetzt kommts : "Ja, der hat bei uns auch nicht funktioniert, aber wir dachten vielleicht gehts bei ihnen". Seit dem war ich dort das letzte Mal.

16.11.2000 19:34

@MagicMerlin:

Glaub mir, ich hab lange Zeit bei einem Anwalt gearbeitet und es wurden schon Mahnklagen wegen wesentlich geringerer Streitwerte eingebracht....

Eine Mahnklage ist schnell eingebracht und eine Partei überlegt sich schon gut ob sie den bedingten Zahlungsbefehl beeinsprucht (dann führt das zu einem normalen streitiges Verfahren) oder nicht lieber zahlt und sich dadurch einiges an Zeit und Kosten erspart...

[Dieser Beitrag wurde von Lizen am 16. November 2000 editiert.]

helmut100 24.11.2000 03:22

An alle "Einkäufer" von PC-Teilen ;-)

NRE hat nunmehr das Laufwerk getauscht, das neue DVD-8-fach läuft,
warum nicht gleich so?
Conclusio:
Als mehr oder weniger zufriedener Kunde, der nicht nur auf den
Preis, sondern auch auf andere Kriterien achtet, werde ich mir in
Zukunft noch genauer überlegen, wo ich einkaufe.
MFG
Helmut

randalica 24.11.2000 09:16

@helmut100,

chreative labs hat, wie dir sicherlich aus den unterlagen hervorgegangen sein wird, einen auf endkunden ausgerichteten garantieservice. dazu geht man wie folgt vor:
1) tel-nr. in wien anrufen und modell sowie seriennummer und fehlerbeschreibung durchgeben.
2) anweisungen aufschreiben
3) 2-3 tage warten
4) paket in empfang nehmen
5) neuteil einbauen
6) freuen

zur begründung:
chreative labs repariert i.d.r. dvd-laufwerke und karten. nre müsste also ziemlich mit ´ner rostigen säge bearbeitet sein, wenn die dir das dvd-rom austauschen würden. dann haben die nämlich ein repariertes gerät mit eingeschränkter garantie bei sich rumliegen, was bei den gewinnspannen im pc-markt nicht wirklich drin ist.
natürlich hast du das recht auf einen austausch, doch wenn du nicht bereit bist dafür einen anruf zu tätigen, dann wird nre das gerät zwar für dich händeln, jedoch nur auf die für händler angezeigte creative-art.
das heisst: der händler schickt das gert zum distributor, dieser schickt das gerät weiter nach irland, kleine rothaarige iren löten ein wenig hier, justieren ein wenig da, von irland wird das gerät zum distributor und von da aus zurück zum händler geschickt, wo du dein repariertes gerät wieder in empfang nehmen kannst. aus eigener erfahrung weiss ich, das diese rumgurkerei bis zu 3 monate dauern kann.
was lernen wir daraus?
immer die papiere durchlesen, im internet nachschauen (da steht die hotline für österreich auch drin) und ein wenig erwachsener werden.

@lizen,
für einen (angehenden) juristen erzählst du eine menge unsinn. lies mal ein wenig produkthaftungsrecht, und du wirst feststellen, dass der händler ein recht auf zweimalige nachbesserung innerhalb einer akzeptablen reparaturzeit hat. akzeptable reparaturzeit bezieht sich dabei nicht auf typische- sondern auf produktbezogene reparaturzeiten. diese sind z.b. bei creative (wenn der käufer das gerät zur reparatur zurück in den laden trägt) relativ lang.
bitte schau in die gesetzbücher, bevor du weiter rechtlichen unsinn verzapfst, denn durch solche aussagen werden user nur verunsichert.

mfg,
randalica

dareel 24.11.2000 10:10

@randalica
das PHG ist in diesem fall nicht anzuwenden, PHG kannst nur anwenden wenn ein mensch getötet, verletzt oder andere sachen beschädigt werden als das produkt selbst, für schäden am produkt selbst ist das PHG nicht anzuwenden. in diesem fall muss auf die gesetzliche gewährleistung zurückgeriffen werden.

[Dieser Beitrag wurde von dareel am 24. November 2000 editiert.]

hans friedmann 24.11.2000 10:19

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von dareel:
@randalica
das PHG ist in diesem fall nicht anzuwenden, PHG kannst nur anwenden wenn ein mensch getötet, verletzt oder andere sachen beschädigt werden als das produkt selbst, für schäden am produkt selbst ist das PHG nicht anzuwenden. in diesem fall muss auf die gesetzliche gewährleistung zurückgeriffen werden.

[Dieser Beitrag wurde von dareel am 24. November 2000 editiert.]
<HR></BLOCKQUOTE>

außerdem darf/sollte/muß nur jenes recht angewendet werden, welches dem tatbestand am nächsten kommt. in diesem fall eindeutig das kschg. nicht phg...zwar sind die gewährleistungen dispostiver natur, können aber lt. h.M. + h.L. nicht beim kschg eingeschränkt, wohl aber erweitert werden - dies ergibt sich aus der sittenwidrigkeit des abgbs und schlechterstellung v. schwach positionierten vertragparteien.
meine meinung: nre sollte sich nicht so beim umtausch zieren, das schadet nur seinem - eh schon schlechtem- image mehr, sondern gleich so agieren wie es sich für einen seriösen betrieb gehört.

24.11.2000 14:58

@randalica:

also wer hier schwachsinn verzapft möcht ich wissen ;-), aber wer hier mit dem PHG argumentiert disqualifiziert sich selbst....

randalica 24.11.2000 16:00

@litzen,

ok, produkthaftung kommt hier in keiner weise (anders als in .de) zum tragen, aber du als jurist solltest folgenden text eigentlich lesen können:
Gewährleistung
Gewährleistung ist kein freiwilliger Dienst des Händlers, sondern ein gesetzlicher Anspruch des Konsumenten. Der (kommerzielle) Verkäufer bürgt 6 Monate (bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre) ab dem Kauf für die Funktionsfähigkeit der Ware. Bei Privatverkäufen kann Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Händler muß bei Schäden für Reparatur oder Austausch der Ware aufkommen - und zwar in voller Höhe auf eigene Kosten. Ist das nicht möglich, besteht Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Achtung: bei unsachgemäßer Bedienung erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung.

Der Händler weigert sich nicht, die Reparatur durchführen zu lassen, also gibt es rechtlich de facto keinerlei Zwang, eine Wandlung in Geld vorzunehmen. Sowas solltest du eigentlich auch wissen.

mfg,
randalica

Punschkrapfen 24.11.2000 16:45

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von randalica:
@helmut100,
creative labs hat, wie dir sicherlich aus den unterlagen hervorgegangen sein wird, einen auf endkunden ausgerichteten garantieservice. dazu geht man wie folgt vor:
<HR></BLOCKQUOTE>
Damit sind mind. 3 Verträge geschlossen: ein Kaufvertrag zwischen Endkunde und Händler, ein KV zwischen Händler und Hersteller und ein Garantievertrag zwischen Hersteller und Endkunde. In welchem Verhältnis stehen der Garantievertrag und der KV zwischen Händler und Endkunde? Kann der Händler seine Gewährleistungsverpflichtung aus dem KV mit bloßem Hinweis auf den Garantievertrag erfüllen? Im Innenverhältnis schon, aber nicht gegenüber dem Endkunden. Trotzdem scheint es für den Endkunden hier einfacher zu sein Ersatz zu bekommen wenn er den Garantievertrag in Anspruch nimmt und nicht den "Umweg" über den Händler geht. Abzuraten ist davon nur wenn die Gewährleistungsfrist nicht mehr lange läuft und der Hersteller im entfernten Ausland residiert. Hat man den Mangel nur dem Hersteller angezeigt dann reicht das nicht um die Präklusion der Gewährleistung zu verhindern; Es empfiehlt sich also dem Händler den Mangel zumindest anzuzeigen mit einem Hinweis daß man vorerst selbst versucht Ersatz vom Hersteller zu beschaffen.

24.11.2000 17:27

@randalica:

Du hast schon recht, ich hab das ganze etwas kurz (und dadurch missverständlich) ausgedrückt... also Friede, irren ist menschlich :-)

&lt;Der Händler muß bei Schäden für Reparatur oder Austausch der Ware aufkommen - und zwar in voller Höhe auf eigene Kosten. Ist das nicht möglich, besteht Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Achtung: bei unsachgemäßer Bedienung erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung&gt;

Ich seh hier nur ein Problem, der Händler sagt zwar wohl zu, dass er den Mangel beheben werde, aber wie lange muss der Käufer eigentlich warten? Auch der von Dir genannte Ausdruck "Produktbezogene Reperaturzeiten" beziehen sich meiner Meinung nach auf die durchschnittlichen Reperaturzeiten eines "DVD-ROM" und nicht auf die viellecht überlangen Reperaturzeiten eine "Creative DVD ROMS".
Gerade in einer so schnelllebigen Branche wie der EDV nützt es mir doch gar nichts, wenn ich das Teil ein Monat später (oder noch viel später) wiederbekommen. Da muss man doch irgendwann eine Grenze setzen und sagen:
Mag eine Reperatur auch objektiv möglich sein schliesse ich aus der langen Wartezeit, dass der Händler subjektiv nicht in der Lage ist vertragsgemäss zu erfüllen, es also für ihn unmöglich ist..." Und dann glaub ich schon dass ich wandeln kann (weiss aber nicht genau wie weit das durchjudiziert ist)

Lizen

randalica 24.11.2000 18:18

@lizen,

krieg ham mer ja keinen, nur mir geht der hut hoch, wenn wer sagt, teil kaputt, geld zurück. denn wenn das gesprochenes recht wäre, würden computer ziemlich teuer werden, denn kein händler wird bereit sein, ein defektes gerät gegen geld zu wandeln oder ein neues rauszurücken, wenn er selbst nur ein repariertes zurückbekommt. ein solches handling wird sich mit sicherheit bei den preisen bemerkbar machen.
zu der reparaturzeit:
natürlich muss die reparaturzeit im verhältniss zur schnelllebigkeit stehen. entscheidungen über reparaturdauer sind jedoch einzelfallentscheidungen, die sich an den üblichen zeiten des herstellers messen. und creative labs ist bei den reparaturen nun mal relativ langsam, wenn man die reparatur über den händler abwickeln will. ruft der endkunde jedoch selbst bei der cl-hotline an, ist der austausch kein problem und i.d.r. binnen 5 tagen (maximal) erledigt. und das wird mit sicherheit noch schlimmer, da immer mehr hersteller ihren service auf endkundensupport umstellen. selbst bei ibm ist angedacht beizeiten das handling defekter platten für endkunden direkt über das internet abzuwickeln, da dieser service für die kunden einfach schneller ist. entsprechend wird dadurch der service für händler und distributoren natürlich leiden, sprich: längere wartezeiten usw.

@punschkrapfen,

wieso sollte ich, wenn mein dfefektes teil nur noch 3 tage gewährleistung hat, jedoch noch z.b. 18 monate herstellergarantie, dem händler bescheid geben, dass ich zunächst versuche, das gerät selbst zu händeln? jede firma die einen direktsupport für endkunden unterhält, wird mir als endkunden nur gegen schriftlichen nachweis auch garantieleistung geben. dsemgegenüber bekomme ich als endkunde immer schriftlich (email, fax, brief) bescheid, welchen status das defekte gerät hat. ergo kann nichts verschwinden, nichts unter den tisch fallen u.ä. wenn der hersteller das defekte gerät weder reparieren noch in neu liefern kann, bekomme ich automatisch das nächstmodernere modell, das lieferbart ist. den händler interessiert das nicht wirklich. meldung machen muss man nur, wenn gewährlkeistung = herstellergarantie ist.

mfg,
randalica


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