WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   News & Branchengeflüster (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=57)
-   -   Urteil bestätigt: Keine GIS-Pflicht für PC mit Internet (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=248513)

KrisKros 21.07.2015 03:24

Urteil bestätigt: Keine GIS-Pflicht für PC mit Internet
 
http://futurezone.at/digital-life/ur...et/142.433.293

Satan_666 21.07.2015 09:31

Zitat aus dem futurezone-Bericht:

Zitat:

Kein Streaming

Demnach seien als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen. Dazu gehören neben dem Empfang per Antenne auch Kabel- und Satellitenfernsehen, Streaming zähle aber nicht dazu. Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Steckt eine entsprechende Satelliten- oder Kabel-TV-Karte im Computer, reicht auch ein Computer zur GIS-Pflicht.
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?

Gilt dann natürlich nur in jenen Gebieten, wo DVB-T bereits abgedreht wurde (derzeit eben Kärnten, Tirol und Vorarlberg). Aber bis Ende 2017 soll es ja in ganz Österreich nur noch DVB-T2 geben und dazu braucht man dann ja ein kostenpflichtiges Abo bei SimpliTV.

Aber ich fürchte, da wird sowieso bald der Gesetzgeber reagieren:

Zitat:

Unklarheit bei Rückzahlungen

Der GIS-Geschäftsführer sieht nun den Gesetzgeber gefordert: "Die technische Realität entspricht nicht jener der Gesetzgebung, hier muss man mit Gesetzen für Klarheit sorgen."
Falls nicht, wäre es ein Argument für IPTV ...
:D

Christoph 21.07.2015 12:38

Wie schon im Text, jetzt will man neue Regeln aufstellen, damit auch alle mit Computer zahlen müssen. :utoh:

Satan_666 21.07.2015 14:42

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2503585)
... jetzt will man neue Regeln aufstellen ...

Ich weiß, ich bin ein Korinthenkacker ... aber genau das steht im verlinkten Beitrag nirgendwo. Nur, dass die GIS der Meinung ist, dass jetzt der Gesetzgeber gefordert ist, diese aus deren Sicht ganz offenbare Lücke zu schließen.

lowrider82 21.07.2015 16:46

DVB-T ist noch NIRGENDS abeschaltet. Auch in den DVB-T2 Gebieten blieben ORF1 und 2 zusätzlich auf DVB-T.
Wenn via IP-TV dann nur ohne Rundfunkempfangsgerät (also Monitor/TV ohne DVB).

ZombyKillah 21.07.2015 19:23

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2503583)
Diesen Passus empfinde ich als äußerst interessant; jemand, der in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg sitzt, weder ein SimpliTV-Angebot nutzt, keine Sat-Schüssel besitzt und auch keinen Kabelanschluss hat (also keine der 3 möglichen Rundfunktechnologien nutzt), dafür das Fernsehprogramm via IPTV bekommt, wäre demnach von der GIS-Gebühr befreit? Denn IPTV ist doch technisch betrachtet eindeutig ein Streaming-Dienst - oder irre ich mich?

Lass mich das umformulieren:
Jemand der sich in einen Gebiet aufhält wo die GIS/ORF Ihrer Verpflichtung nicht nachkommt das Gebiet ausreichend zu versorgen ... und der daher mit einen erheblichen Mehraufwand über dritte eine Sonderlösung schaffen musste ...

Ja so jemand ist dadurch mehr oder weniger befreit ...

Satan_666 21.07.2015 22:53

Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass es um die RUNDFUNKgebühren geht und nicht um die ORF-Gebühren?

Ersteres ist immer dann fällig, sobald Du ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät besitzt - und zwar unabhängig davon, welches Rundfunkprogramm Du damit empfangen kannst. Letzteres wird nur dann fällig, wenn Du mit eben diesem Rundfunkempfangsgerät auch den ORF empfangen KANNST.

lowrider82 22.07.2015 06:24

Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren? Man zahlt "die GIS". Egal ob es einem technisch möglich ist, den ORF zu empfangen oder nicht. Sobald man einen Rundfunkempfänger (Bild u. Ton) im DVB-T-Gebiet betreibt, ist man Abgabenpflichtig. Und da ist automatisch auch der Anteil für die Sendeanstalt dabei.

Satan_666 22.07.2015 11:41

Ausnahmsweise @ lowrider82:

http://diepresse.com/home/kultur/med...-der-ORFGebuhr

Zitat daraus:

Zitat:

Es herrscht Aufregung, seit der Verwaltungsgerichtshof im Sinne eines TV-Konsumenten entschieden hat: Wer den ORF aus technischen Gründen nicht sehen kann, muss auch kein Programmentgelt zahlen. Der Mann darf sich also die rund 15 Euro im Monat, die aus der GIS-Gebühr an den ORF gehen, sparen. Nur die Rundfunkgebühr sowie den Kunst- und Kulturförderungsbeitrag (gesamt zirka fünf Euro) muss er zahlen, diese sind an den bloßen Besitz eines Fernsehgeräts geknüpft.
(Hervorhebungen durch mich)

Zu Deiner Frage also:

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2503592)
Seit wann gibt es eine Trennung bei den Rundfunk- und ORF-Gebühren?

Das war schon immer so. Auch wenn das alles der Einfachheit halber immer zusammen eingehoben wurde.

Die Rundfunkgebühr, der Kunst- und der Kulturförderungsbeitrag ist an ein funktionierendes Rundfunkempfangsgerät gekoppelt, die ORF-Gebühr an die örtliche Empfangbarkeit des ORF-Programms.

lowrider82 22.07.2015 12:15

Mitbekommen, daß in der Zwischenzeit das Rundfunkgesetz geändert wurde? Somit reicht der reine Betrieb eines Rundfunkempfangsgerät im DVB-T Empfangsgebiet. Also selbst mit Röhre bist in der Gebührenpflicht.

ZombyKillah 22.07.2015 20:36

Meines Wissens muss man Gebühren an Rundfunk und ORF abtreten sowie man einen Rundfunkempfangseinrichtung "betriebsbereit" hat ... unabhängig davon ob diese in einen versorgten Gebiet ist ...
=> der Besitz einer Empfangseinrichtung reicht ...
Das war ja die angebliche Änderung der letzten Reform, die ich nicht aus dem geänderten Text heraus lesen kann ... die aber zumindest so propagiert wird.
(Wenn ich den Gesetzestext lese, bin ich deiner Meinung Satan ... aber die Propagandamaschine ORF unterrichtet uns, dass wir die ORF Gebühr auch zu zahlen haben wenn wir nicht versorgt werden ... ich sehe hier keinen Interessenkonflikt )
---

Man muss allerdings keine Gebühren zahlen, wenn man mit einen Computer Bild und Ton über das Internet wiedergibt ...
---

Somit ist mir das ganze eigentlich scheiß EGAL - ich darf mir nur keinen Fernseher zulegen.
Sonst muss ich den #+=!-verein mitfinanzieren.

lowrider82 22.07.2015 20:46

So. Zum Nachlesen für die Skeptiker.
http://diepresse.com/home/kultur/med...mpfang-faellig

ZombyKillah 22.07.2015 21:14

Zitat:

Rechtsvorschrift für ORF-Gesetz, Fassung vom 22.07.2015
§ 31.
(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.

Ich habe unterstrichen, was damals ergänzt wurde ...
So Leid es mir tut ... aber ich lese durch diese Ergänzung keine Änderung!
Es wird immer noch vorausgesetzt, dass man Rundfunkteilnehmer ist ...
und es wird immer noch vorausgesetzt, dass man im Versorgten Gebiet ist ...

Dein Link beweist, dass der ORF seine Stellung hemmungslos missbraucht.

lowrider82 22.07.2015 22:22

Du hast vergessen, den Rest des Satzes zu unterstreichen. Denn dieser kam hinzu. Denn vorher hieß es bis zum Urteil 2008, daß man auch nur beim Betrieb eines TV trotz fehlendem Empfang gebührenpflichtig wurde. Und dieses Schlupfloch wurde nunmal geschlossen.

ZombyKillah 22.07.2015 23:24

Da is ja wirklich der ganze Satz dazu gekommen ...

Ab er selbst wenn der ganze Teil dazu gekommen ist, ändert sich nichts ...
Zitat:

wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.
All jene mit Empfangseinrichtung die in einen DVB-T versorgten Gebiet ...
Als versorgt gilt man, wenn 3 Radiosender und 2 Fernsehsender funktionieren ...

Zitat:

Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
All jene mit Empfangseinrichtung.

Würde sagen, dass ist eine redundante Aussage ...


Im Gegenteil ... ich sehe hier die Möglichkeit für Satelliten-versorgte ohne DVB-T Empfang aus der Gebührenpflicht aus-zusteigen, da die Methode der nötigen Versorgung hier genauer definiert wird ... während im RGG immer noch die Definition aus dem Jahr 1974 steht ... welche auch auf Satellitenempfang ausgedehnt werden konnte ... (aber unmöglich aufs Internet)


Hmmm wäre ein Riskanter Ansatz ...

lowrider82 22.07.2015 23:27

Wo im bewohnten Gebiet gibts keinen DVB-T Empfang?

ZombyKillah 23.07.2015 18:57

Beispiel: Teile von Breitenfurt bei Wien
Ist ja ganz entlegen ...

Wobei JA/NEIN ... vom Dach außen mit Richtantenne und integrierten Verstärker bekommt man Sender rein ... aber mit einer Raumantenne Chancenlos.

lowrider82 23.07.2015 19:32

Wo steht geschrieben, daß es nur bei Zimmerantenne gilt? Die DVB-T Karte schon gesehen? Da gibt es drei Empfangsklassen (Zimmer-, Haus- und Dachantenne). Damit wird sicher 99% des bewohnten Nationalgebietes abgedeckt.

Satan_666 23.07.2015 21:15

Zitat:

Zitat von ZombyKillah (Beitrag 2503601)
Als versorgt gilt man, wenn 3 Radiosender und 2 Fernsehsender funktionieren ...

Woher stammt diese Formulierung?

Ich glaube nämlich auch, dass es vor Gericht nicht Bestand haben würde, wenn irgendeine Firma wie die GIS oder der ORF oder sonstwer definiert, welche Gebiete als rechtlich grundversorgt gelten.

Natürlich möchte die GIS oder der ORF gerne die Gebühren einheben und wird mal von sich aus die Gebühren vorschreiben. Aber das sagt noch lange nichts darüber aus, ob die Einhebung auch rechtens ist.

Empfindet man die Gebühr als nicht rechtens, weil man mit seinem/seinen Empfangsgerät(en) keinen (oder zu wenige) ORF-Sender über Rundfunk-Technologien empfangen kann, dann wird wohl jeder Richter für den TV-Kunden entscheiden müssen. Jedenfalls, wenn es nach meinem Rechtsempfinden geht.

lowrider82 23.07.2015 22:16

Grundversorgung lt. aktuellem Gesetz bzw. Versorgungsauftrag des ORF. Sollte somit DVB-T und Orf1/2 sein. Warum sonst wurden in den ersten DVB-T2 Gebieten diese beiden Sender auf DVB-T gelassen?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:26 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag