![]() |
Bearbeitsunggebühr bei e-tec?
Hallo in die Runde!
Vor kurzem kaufte ich bei e-tec ein und traute meinen Ohren nicht, als mir der Verkäufer sagte - als ich ihn informierte, dass mit Bankomatkarte zahle - dass dann Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 1% des Kaufpreises anfallen. Auch wenn 1% nicht viel ist, ich finde das reine Abzocke! Hab ich da was verschlafen, oder ist das jetzt schon usus? Mir ist nämlich kein Geschäft bekannt, dass derartige Gebühren (ich rede nicht von Kreditkarten) abkassiert. Auf der Homepage von e-tec habe ich keine diesebezügliche Info gefunden, außer man generiert einen Einkauf und gibt als Bezahlung "Bankomatkarte" an. --> auch nicht uninteressant: http://help.orf.at/stories/1734634/ Also meine "Freunde" werdens nicht... :mad: lg |
Drüber habe ich mich auch schon gewundert/geärgert.
Dafür fallen kaum Versandkosten an; ich hab mal was um ca. € 10,- bestellt, auch das war versandkostenfrei, bei Zahlung mittels Visa. |
... und vielen bei der Bezahlung mit der "Visa" Gebühren an?
|
gemerkt habe ich das schon.
etec begründet es mit der sehr knappen kalkulation bei seinen preisen und daß bei kostenpflichtigen bezahlvarianten die gebühren einfach weitergeleitet werden. bei visa stand mal im vertrag, daß die weiterleitung der gebühren nicht gestattet sei. darüberhinaus gibt es das mittlerweile rechtskräftige urteil, daß firmen ihre kunden nicht für unterschiedliche bezahlvarianten belangen dürfen. wenn etec das abschafft, werden halt die preise generell etwas höher sein. |
Zitat:
|
den groben Rechtschreibfehler in meinem oberen Posting bitte entschuldigen... "fielen" oder gilt eh´auch schon die neue Rechtschreibung?
|
Man weiß es und richtet sich danach.
Sprich: Ich habe immer genug Bargeld bei mir. In Linz ist es außerdem so, dass direkt vor dem Geschäft ein Bankomat ist, auf den Kunden auch hingewiesen werden. |
Das war ja schon immer so.
e-tec hat halt eigene Richtlinien, so zB keine Beratung in den Filialen und am liebsten Bargeld. |
Wirklich? keine Beratung ist (heut´zu Tage) schon "normal", aber dass in heutigen Bargeldlosen Zeit Bearbeitungsgebühr verrechnet wird, finde ich einfach nciht ok.
Ich nehms halt mal so zur Kenntnis... |
Eine weitere Besonderheit:
e-tec nimmt ja auch keine mündlichen Bestellungen in den Filialen entgegen. Dazu gibt es dort Terminals, wo man- trotz dem man in der Filiale ist - das Gewünschte online bestellen muss. Warum der Aufschlag auf den Preis nicht in den AGB steht, verstehe ich nicht, aber ich bin kein Rechtsanwalt. |
Zitat:
Es gibt immer 2 Möglichkeiten bei der Preisgestaltung: Entweder die Artikelpreise werden ohne Umkosten berechnet, zusätzliche Posten werden extra aufgeführt. oder Es wird alles in die Artikelpreise eingerechnet und die Umkosten versteckt. Egal ob das ein AllInkl. Bankkonto, eine Lebensversicherung mit zig Zusatzleistungen oder eben einzelne Artikel. IMHO ist das eine faire Vorgehensweise: Wer eine teuere Zahlungsform nutzt, soll diese Dienstleitung auch zahlen. Warum sollen Barzahler die KK/Maestro Zahler mitfinanzieren? Fakt ist, jeder Geschäft muß wirtschaftlich arbeiten, die Angestellen wollen ihre Kohle, sprich, niemand kann Umkosten verschenken. Gilt ebenfalls für Gratis-Versand: Je tiefer dieser angesetzt ist, desto größer ist der eingerechnete Versandkostenanteil. Zitat:
|
Zitat:
siehe die ganze zahlschein geschichte. |
Stimmt! Gesetze sind dazu da um Befolgt zu werden! Das hören aber viele Unternehmer nicht sehr gern - die wollen mit "günstigen" angeboten die Konkurrenz schlagen und hoffen darauf das die Kunden nachdem sie sich mühsam alles zusammengeklaubt habe sagen "ah wegen den 1% " und darauf pfeifen darum steht das auch nirgends am Anfang!
|
Was sind Umkosten?
So etwas ähnliches wie Unkosten? ;) |
Zitat:
" Dumm ist der, der Dummes sagt.. ähm Dummes tut." Warum muss die Diskussion beleidigend und kann nicht "nüchtern-neutral" geführt werden. Der Thread war eigentl. als Anfrage bzw. versteckte Info gedacht, jeder sollte ohne persönlich angegriffen zu werden, seine Meinung sagen können. PS: Ich habe bisher noch kein Geschäft erlebt, dass für bargeldlose Bezahlung eine Gebühr einhebt. |
Ist es dumm oder einfältig, sich über ein Detail aufzuregen und dabei das Ganze zu ignorieren? Bei meinem Versuch, nicht dumm zu sein - gelingen kann das der Gattung Mensch prinzipiell nur höchst temporär - habe ich den bargeldlosen Zahlungsverkehr beim Endkonsumenten letztenendlich als demokratiepolitisch ziemlich bedenklich gefunden und halte das unkritische Akzeptieren dieser Entwicklungen tatsächlich für ähnlich einem Schaf, das seinem Schlächter zur Schlachtbank widerstandslos folgt.
Primär ist es eine höchst erfolgreiche Abzocke des Finanzsektors. Sekundär ein Überwachungsinstrument. Und schlussendlich könnten unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung alle Freiheiten des Bargeldes völlig verschwinden. Warum Abzocke? Die Finanzindustrie hat immer weniger Arbeit, verrechnet aber durch Computer erbrachte Arbeit immer öfter direkt. Wie "fortschrittlich", wenn man jetzt im Supermarkt auch nur mehr Automatenkassen antreffen wird, aber mit dem Bankomat hat die Gewöhnung daran ohnedies schon eingesetzt. Nur - die Wirtschaft ist beim Kostensparen mit Hilfe von Automaten und Computern dabei, Selbstmord zu begehen, in all ihrer unregulierten tollen Freiheit. Denn je weniger Arbeit und Einkommen daraus es gibt, umso weniger Kunden wird es geben, die sich an den Automaten selbst mit dem Ramsch bedienen. Unsere heutige Arbeitslosigkeit ist kein Unfall, Zufall oder ein vorübergehendes Symptom, eine temporäre Krise. Unsere Wirtschaft ist genauso krank wie das Weltklima und eigentlich die ganze von uns ruinierte Biosphäre. |
Ein fast zu philosophischer Beitrag, der sich hier in die Niederungen der monetären Irrungen und Wirrungen verirrt.
Nichts desto weniger: Die Wahrheit! |
An die Moralaposteln:
Ihr seit auch noch nie um 1km/h zu schnell mit dem Auto gefahren, mal kurz im Halteverbot gestanden, usw....... Zitat:
Wasser ist nass, Nachts wird es dunkel, sich über Kostentransparenz aufzuregen ist dumm. Fakt ist, Maestro, KK halten brav die Hand auf und diese Kosten müssen bezahlt werden. Aber wie man hier sieht, die Kunden wollen statt transparenter Preisgestaltung lieber angelogen werden........ |
Die Kunden wollen nicht angelogen werden und erwarten sich eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung! Sonst gar nichts -scheint ja nicht zu viel verlangt-meistens!
|
Fakt ist, dass es OGH-Urteile gibt, die die sogenannte "Zahlscheingebühr" bei Mobilfunkanbietern und Versicherungen als unzulässig erklären:
http://www.konsument.at/geld-recht/z...d-gesetzwidrig http://wirtschaftsblatt.at/home/nach...Versicherungen Diese Urteile beziehen sich immer auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Für den Anbieter ist es unerheblich, ob die Bezahlung der Rechnung mittels "Überweisung per Zahlschein" bzw. "Einzugsermächtigung" erfolgt, da die Gebühren dafür die gleichen sind. Im §27 Abs. 6 ZaDig ist aber auch erlaubt eine Ermäsigung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments anzubieten. Bei der Selbstabholung im Ladengeschäft ist das Zahlungsinstrument "Barzahlung" somit ermäßigt. Meiner Interpretation nach sieht der OGH die Barzahlgung auch als nicht vergleichbar mit dem Zahlungsinstrument "Bankomatzahlung". Somit tritt die Barzahlung auch nicht in Konkurenz zu dieser für den Anbieter gebührenpflichtigen Zahlungsart. IMHO darf das der e-tec also auch und die Diskussion samt Anfeindungen ist unnötig. Allerdings ist das alles meine nicht-juristische Interpretation. Wer das anders sieht sollte die e-tec Geschäftsführung kontaktieren und sie nach der rechtlichen Grundlage für diese Vorgangsweise befragen oder einen Juristen bzw. den Konsumentenschutz bemühen. |
@ pc.net:
Mag alles stimmen, was Du schreibst - dennoch ist e-tec verpflichtet, die Kunden VOR der Kaufabsicht darüber zu informieren. Und genau das tut er nicht. Somit geht man als Kunde davon aus, dass man den exakt gleichen Preis bezahlt, unabhängig davon, ob man bar bezahlt oder per Maestro- oder Kreditkarte. So gesehen kann ich den Unmut von D&D&D&D sehr wohl nachvollziehen. |
War heute auch in Heute Konkret der Fall mit der BANKOMATGEBÜHR- Das ist lt. deren Rechtsanwalt NICHT zulässig. Man kann das zurückfordern oder auch einklagen. Die Sendung steht leider noch nicht in der TvThek bereit- wird aber um 5:30 wiederholt!!
|
Kopiere mal die 2 Absätze der AGB hier rein
Zitat:
|
Zitat:
aus meiner sicht, ist aber nicht. ich möchte festhalten, ich hab nicht so das große problem mit aufschlag bei bankomat zahlung. aus den vorliegenden informationen seh ich die informationspflicht des verkäufers nur mangelhaft erfüllt. und bei verträgen wird eine klausel immer zu ungunsten des verfassers ausgelegt. |
ich habe in 2 e-tec fillialen (wien 15 und wien 20) direkt am schalter eni a4-blatt mit einem entsprechenden hinweis angebracht gesehen ... IMHO ist das VOR dem kauf gut erkennbar ...
|
Faktum ist: auch wenn es (was ich wirklich nicht in der Filiale im 20. sah) in geeigneter Weise für den Kunden ersichtlich ist, nicht legal ist.
Preisgestaltung hin oder her - ich will zeitgerecht VORHER wissen was Sache ist und nicht kurz davor bzw. während dessen. Es gibt Geschäfte, die bieten keine bargeldlose Zahlung an, aber das ist VORHER schon bekannt. Manche zahlen nicht, oder ungern mit der Bankomatkarte, da sie vom Staat nicht "überacht" werden möchten? Hauptsache man sammelt mit der Billakarte die Bonuspunkte oder lässt sich mit sonst anderen Platikkärtchen ködern. :lol: Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er es gerne hätte... ich für meinen Fall, hätte es für MICH "nachvollziehbar". :) |
Zitat:
Und somit wertlos! Ich wills auch legal da kann der hinpicken was er will das hat dann Klopapierstatus! |
@ KrisKros:
Sowas geht vielleicht in den Dritte- oder Vierte-Welt-Ländern, aber nicht bei uns. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sehr wohl bindende Vorgaben und dürfen keinen geltenden Gesetzen widersprechen. |
Zitat:
@KrisKros: in welchem Universum lebst du denn? Beim Kauf von egal was entsteht ein Vertrag, und dem liegen die AGB zugrunde. Theoretisch kannst du die beinspruchen, nichts desto trotz haben sie vor Gesetz volle Gültigkeit. Wenn das von pc.net gepostete etwas weiter oben wahr ist, daß bargeldverkehr grundsätzlich einen rabatt bekommen kann, ist die vorgehensweise auch zu 100 % legal. Und zu guter letzt bleibt übrig der Kundenwille. Wenn jemanden nicht paßt, wie e-tec vorgeht, gibts genug andere geschäfte. nur in keinem geschäft gibts 200% leistung für 50% preis. |
Zitat:
|
Zitat:
In diesem! |
Ansich ist das ja alles ein alter Hut.
Zunächst gab es bei e-tec in den Filialen nur Barzahlung (wie auch bei Ditech), dann wurde 1%-Gebühr für Bankomatzahlung eingeführt und in den Filialen auch deutlich sichtbar gemacht. Für mich OK, aber rechtlich wohl zweifelhaft. Eine knappe Kalkulation bei sehr günstigen Preisen würde ich ja noch einsehen, was ich allerdings nicht verstehe: Gleichzeitig bietet e-tec im Internet Gratisversand ohne Untergrenze an, da können andere Händler nicht mit. Rechnen kann sich das nicht. |
Zitat:
Ich denke, dass wir aneinander vorbeigelesen haben - oder so ähnlich. Es geht da um keine AGB, es geht um das gültige Gesetz in Österreich. Grundsätzlich ist es so --> Zitat: "Unzulässige GebührDem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung." Aus, Schluß, Basta. |
Für diejenigen, die nicht nach dem Artikel suchen wollen ... dort steht nämlich auch, dass man für eine bestimmte Zahlungsart auch einen Preisnachlass gewähren darf.
Und genau das ist das Problem. E-tec möchte eben günstige Preise angeben und verrechnet dann eben eine Gebühr, die unzulässig ist. Würde er einen Preisnachlass gewähren bei Barzahlung, dann müsste er die Bankomatgebühr schon im Geschäft bzw online aufschlagen, womit er mitunter preislich nicht mehr so günstig wäre. Ist halt immer das Selbe: man probiert es, weil es die meisten eh schlucken, ohne sich groß aufzuregen (sieht man ja auch hier). Dabei wird hier eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Aber wenn die Telekommunikationsunternehmen die Zahlscheingebühr verrechnen und sich der Konsumentenschutz aufregt - dann ist aber der Wirbel los. |
Wie schon geschrieben, der Kunde will scheinbar keine Kostentransparenz.......
Welchen unterschied macht es, wenn 99,99 ausgeschrieben sind, Barzahler 99,99 bezahlen und Maestro Kunden 100,99 Oder er schreibt den Preis mit 100,99 aus, der Maestro Kunde bezahlen 100,99 und Barzahler 99,99......... Wenns zu nervig wird, dann werden alle 100,99 zahlen....... Dann geht's Euch besser, bravo. Die gleiche Idiotie hatte ich fast täglich mit den 5,- Mindermengenzuschlag unter 20,- Bestellwert. Laufend Beschwerden, Wucher, Abzocke, usw. Dann hab ich es auf 5,- höhere Versandkosten für Bestellungen unter 30,- geändert, Heureka, alle waren zufrieden....... |
Zitat:
Zitat:
Du fragst, welchen unterschied es macht, ob man die Ware für 99,99 anbietet oder für 100,99. Die Antwort ist ganz einfach: Der Unterschied ist der selbe, ob der Händler die Ware für 99,99 anpreist - oder für 100,00. Das hat mit der Psychologie des Menschen zu tun. Der Mensch lässt sich nun mal gerne für dumm verkaufen. Ein um 1% höherer Preis im Shop kann ein Vielfaches an Umsatzverlust bedeuten. Brauchst ja nur mal schauen, wie weit manche Fahren, um eine Tanke zu finden, bei der der Sprit um 0,2 Cent günstiger ist. Dass die auf dem Weg dorthin und von dort weg mehr Sprit verbrauchen, als die Ersparnis ausmacht - an das denkt man kaum. Hauptsache, man hat den Sprit günstig kaufen können. Zitat:
:D |
|
Zitat:
Zitat:
Letztendlich interessiert mich der Endpreis. Bin ich damit einverstanden, wird gekauft, wenn nicht, dann kauf ich eben nicht. Wenn die Kosten transparent aufgeschlüsselt sind um so besser, dann kann mich darauf einstellen oder an bestimmten Punkten einsparen. Fakt ist, je mehr im Preis inbegriffen ist, desto mehr wird verschleiert, desto eher werden "teurere Kunden" mitfinanziert. |
@ mankra:
Schade - aber Du hast genau kein Wort von dem verstanden, wovon ich geschrieben habe. Ich würde Dir mal zu einem aktuellen Buch über Verkaufspsychologie raten, dann wirst Du mich vielleicht verstehen. |
Auch ein lehrreiches Buch über Folterpsychologie ließe mich Schmerzen nicht genießen lernen...
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:45 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag