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-   -   Lebenslang ist lebenslang: TA darf Tarif nicht verteuern (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=247493)

barns 10.03.2014 13:11

Lebenslang ist lebenslang: TA darf Tarif nicht verteuern
 
Der Oberste Gerichtshof hat der Telekom Austria (TA) auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro verrechnet. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die Tageszeitung "Die Presse".

http://help.orf.at/stories/1734829/

Lowrider20 10.03.2014 15:36

Sehr schön. Bekommt man nun diese retour? Und wie sieht es mit den aktuellen Tarifänderungen (Gesprächsgebühren) aus? Wann war überhaupt dieses "ein Leben lang"-Angebot?

Satan_666 10.03.2014 15:48

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494698)
Wann war überhaupt dieses "ein Leben lang"-Angebot?

Genau das würde mich jetzt auch interessieren ...

Lowrider20 10.03.2014 16:00

An die 19,90€ kann ich mich noch erinnern. Nur der Zeitraum ist mir eben nicht mehr bekannt.

Edit:
http://diepresse.com/home/recht/rech...gal-verrechnet

barns 10.03.2014 17:12

Gilt das OGH Urteil auch für mich?
  • Betroffen sind von diesem Urteil nur A1 KundInnen. Nicht betroffen sind KundInnen von anderen Anbietern, die mittlerweile auch eine Internet-Service-Pauschale eingeführt haben.
  • Betroffen sind all jene A1-KundInnen, bei denen in ihrem Vertrag ein gleichbleibendes Grundentgelt für ein Leben lang oder für die Vertragsdauer vertraglich vereinbart wurde. Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag dahingehend!
  • Betroffen sind auch jene KundInnen, die ihren Vertrag in dem Zeitraum abgeschlossen haben, in dem A1 mit gleichbleibendem Grundentgelt für ein Leben lang bzw. für die Vertragsdauer geworben hat. Geworben wurde damit in den Aktionszeiträumen vom 20. Oktober 2008 bis 01. Februar 2011.
Steht auf der AK Homepage, welche am Ende des "Presse" - Artikels verlinkt wurde.

http://www.arbeiterkammer.at/beratun...n_Vergang.html

barns 10.03.2014 17:13

AK Forderung:
Die betroffenen KundInnen sollen automatisch die Internet-Service-Pauschale zurückbekommen.
Immerhin hält das OGH-Urteil unmissverständlich fest, dass die beanstandete Erhöhung des Grundentgelts trotz der Zusage seiner unveränderten Beibehaltung nicht nur eine aggressive Geschäftspraxis, sondern auch eine eindeutige Vertragsverletzung ist.

Tipp:
Da es bisher keine Zusage von A1 gibt, rät die AK den betroffenen KundInnen, sich an das Kundenservice von A1 zu wenden.


Support:
Sollte A1 nicht bereit sein, die Internet-Service-Pauschale zurückzuzahlen, wird die AK die KonsumentInnen diesbezüglich unterstützen. Entsprechende Informationen finden Sie dann wieder auf der AK Website.

Lowrider20 10.03.2014 17:26

Dann bekomm ich sie zurück. Die Mühlen der Justiz mahlen wirklich langsam...

Satan_666 10.03.2014 20:11

Shit ... dann bin ich wohl ein paar Wochen zu spät umgestiegen ... :(

barns 11.03.2014 10:33

Mein Vertrag ist vom Feb. 2009; hab mal eine E-Mail geschickt und warte gespannt...

Christoph 11.03.2014 11:49

Urteil: Preiserhöhung durch Telekom Austria war Nötigung

Zitat:

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat Telekom Austria verurteilt. Ein als "ein leben Lang" oder "auf Vertragsdauer" beworbener Tarif darf nicht erhöht werden.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat Preiserhöhungen bei Tarifen, die als "ein Leben lang" oder "auf Vertragsdauer" beworben oder abgeschlossen wurden, als unlauteren Wettbewerb eingestuft. Konkret stellen solche Preiserhöhungen Irreführung, "wettbewerbliche Nötigung" und "aggressive Geschäftspraktik" dar (4 Ob 115/13k). Das gegen Telekom Austria (A1) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Zehntausende Kunden dürften von der Entscheidung profitieren. Wer aber sein Geld zurück will, muss sich rühren.

Jahrelang erweckte Telekom Austria (A1) in ihrer Werbung den Eindruck, der Tarif für eine Kombination aus DSL-Internetzugang, Festnetztelefonie und Mobilfunkanschluss bleibe "ein Leben lang" gleich oder gelte "auf Vertragsdauer". Ein Beispiel für einen solchen Tarif ist die "aonKombi" für 19,90 Euro monatlich. Zudem wurde in vielen Verträgen der Preis "auf die Dauer der Vertragslaufzeit" oder "ein Leben lang" zugesichert.

Trotzdem gab es im Frühjahr 2011 eine einseitige Preiserhöhung. Seither verrechnete A1 zusätzlich zum monatlichen Paketpreis eine "Internetservicepauschale" von 15 Euro jährlich.

Ausnahme von der Ausnahme
......
Quelle und ganzuer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-2139861.html

CaptainSangria 11.03.2014 13:06

Damit dürften ja auch die aktuell erhöhten Gesprächstarife bei den Kombis (von damals) vom Tisch sein, oder?

Lowrider20 11.03.2014 14:18

Eigentlich schon. Zumindest werde ich mal gegen die AGB-Änderungen einen Einspruch erheben auf Basis dieses Urteils.

CaptainSangria 11.03.2014 14:37

zum A1-Forum: https://www.a1community.net/t5/Frage...ig/td-p/177061

Lowrider20 11.03.2014 14:47

Ui. Ich darf ev. streiten. Denn meine Anmeldung war bereits im November 2007. Aber in der Servicecenter-Email wurde es schon mit "ein Leben lang" beworben.

Danke für den Link!

CaptainSangria 12.03.2014 07:49

Die Arbeiterkammer hat jetzt auch ein Musterschreiben reingestellt:

Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier.

CaptainSangria 12.03.2014 09:14

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494767)
Ui. Ich darf ev. streiten. Denn meine Anmeldung war bereits im November 2007. Aber in der Servicecenter-Email wurde es schon mit "ein Leben lang" beworben.

Danke für den Link!

lt. OGH Urteil sind auch die Kunden im Aktionszeitraum 2007 betroffen - die 1. Kombi-Aktion "ein Leben lang ..." gab`s ja bereits Nov. 2007

ajw 12.03.2014 18:17

hallo
nachdem ich auch "komplettpaketbezieher der ersten stunde" (2007) bin- hier die antwort auf meine anfrage bez. rückzahlung der zu unrecht kassierten pauschale...
die "treueangebote" waren zwei oder dreimalige anrufe seitens a1 mit dem angebot einer gutschrift von 20€ für einen zwölfmonatigen kündigungsverzicht...- von neuen agb bzw. einem neuen vertrag der eine service-pauschale beinhaltet, war natürlich keine rede...
bin neugierig, wie sich die angelegenheit weiterentwickelt...

rgds
ajw

Informationen zur Internet-Service-Pauschale
Lieber Herr Wenth,
A1 Service Team 0800 664 100 A1.net/kontakt Einfach alles online.
Wien, 12.03.2014
wir haben Ihr Schreiben vom 12.03.2014 erhalten - vielen Dank! Gerne informieren wir Sie über die Verrechnungsmodalitäten nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Internet-Service-Pauschale:
Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmten Aktionszeiträumen geschlossen wurden.
Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, haben aber in der Zwischenzeit ein Treueangebot von uns angenommen. Daher gelten für Sie neue Vertragsbedingungen, und diese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale.
Wenn Sie noch Fragen dazu haben, so rufen Sie uns einfach kostenlos an. Unter 0800 664 100 sind wir gerne für Sie da.
Schöne Grüße Ihr A1 Service Team



...und meine antwort auf diese mitteilung von a1:

sehr geehrtes a1-team

erst einmal vielen dank für ihre prompte reaktion auf meine anfrage zur "neuen" rechtslage.
zu ihrem schreiben hätte ich allerdings noch eine konkrete frage: gehen sie davon aus, dass wir, durch die annahme "ihres angebotes", welches aus meiner sicht, lediglich einen jeweils zwölfmonatigen kündigungsverzicht umfasste, gleichzeitig ihre neuen agb akzeptiert haben, die eben diese servicepauschale beinhalten?- müssen wir daher davon ausgehen, diese 15€ "ein leben lang" zu bezahlen, oder bezog sich ihre diesbezüglich ablehnende haltung lediglich auf die von mir angefragte rückzahlung der schon verrechneten beträge?-
für den fall, dass sie auf dem standpunkt verharren, dass wir irgendwann einmal ihre neuen agb vorgelegt bekommen, und auch akzeptiert haben, ist es ihnen sicher ein leichtes, mir einen diesbezüglichen vertrag mit meiner unterschrift, oder den mitschnitt eines gespräches zwischen mir und ihrer hotline, zur verfügung zu stellen, der dieses einverständnis unsererseits dokumentiert.
da wir aber immerhin schon "seit ewigen zeiten" durchaus zufriedene kunden ihres unternehmens sind, hoffe ich, dass wir doch zu einer einvernehmlichen lösung kommen, ohne die hilfe der ak oder meiner rechtschutzversicherung in anspruch nehmen zu müssen.
wenn sie unsere rechnungen überprüfen werden sie feststellen, dass, im besonderen der anschluss 02643 20062 mehr oder weniger nur aus "sentimentalen" gründen immer noch besteht, und wir diese gelegentlichen ausflüge "ins netz", dort durchaus auch mit einem anderen anbieter realisieren könnten.
wie gesagt, würden wir es sehr bedauern, wenn sie uns durch ihr verhalten dazu drängen, unsere diesbezügliche infrastruktur neu zu organisieren.
wir hoffen daher, dass sie uns, wie in der aussendung von der ak angedeutet, eine kulanzlösung anbieten können, die beide seiten zufriedenstellt, und somit auch weiterhin eine gedeihliche beziehung zwischen uns und ihrem unternehmen möglich ist.
gleichzeitig können sie aber davon ausgehen, dass wir zur wahrung unserer interessen, uns auch alle weiteren schritte via arbeiterkammer und/oder rechtschutzversicherung ausdrücklich vorbehalten.
in erwartung ihrer umgehenden antwort, und hoffend, ihre geduld nicht über gebühr beansprucht zu haben, verbleiben wir mit freundlichen grüssen

fam.anton wenth

müllersq 12.03.2014 18:33

ajw, das A1-Team wäre für die Anwendung der Groß-/Kleinschreibung sicherlich dankbar.

Sind dicke Frauen gut zu Vögeln?
Sind dicke Frauen gut zu vögeln?

Der gefangene Floh
Der Gefangene floh

Er hat liebe Genossen.
Er hat Liebe genossen.

Ach, wäre ich doch nur Dichter!
Ach, wäre ich doch nur dichter!

sich brüsten und anderem zuwenden
sich Brüsten und anderem zuwenden

Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.

Baron 13.03.2014 04:03

Sehr sinnvoller Beitrag zum Thema- was hast nicht verstanden- also mir war alles klar!

müllersq 13.03.2014 07:08

Es geht mir nicht ums Verstehen, sondern einfach nur ums leichter Lesen.

snake22 13.03.2014 09:53

@ajw:
Bin gespannt, wie das ausgeht. Wir haben auch das Kombipaket von November 2007, wobei wir zwischendurch kulanzhalber von den 2 MBit/s auf 8 MBit/s umgestellt wurden und vor kurzem auch diese 20 Euro für 12 Monate Kündigungsverzicht bekommen haben. Sieht also schlecht aus mit unseren Chancen, aber eigentlich wurde ich nie darüber aufgeklärt, dass sich dadurch irgendetwas am Vertrag ändern sollte und unterschrieben ist ja sowieso nichts. Und eigentlich hatte ich an so eine Möglichkeit gar nicht nachgedacht, dass man die Servicepauschale vielleicht doch wieder zurückbekommen könnte. Es gab ja schon ein Sonderkündigungsrecht, nur konnten wir das eben mangels Alternativen nicht in Anspruch nehmen. Bei uns am Land gibts nur die Telekom.

PS: Telefonnummer und Namen würde ich an deiner Stelle noch rauseditieren aus deinem Beitrag.

ajw 13.03.2014 12:52

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2494817)
ajw, das A1-Team wäre für die Anwendung der Groß-/Kleinschreibung sicherlich dankbar.

Sind dicke Frauen gut zu Vögeln?
Sind dicke Frauen gut zu vögeln?

Der gefangene Floh
Der Gefangene floh

Er hat liebe Genossen.
Er hat Liebe genossen.

Ach, wäre ich doch nur Dichter!
Ach, wäre ich doch nur dichter!

sich brüsten und anderem zuwenden
sich Brüsten und anderem zuwenden

Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.

hallo
...ich verspreche hiermit, wenn ich mich einmal zu(!) vögeln, in der bewegungsfreiheit eingeschränktem ungeziefer, mehr oder wohl eher weniger lieben genossen, udgl. äussern sollte, werde ich dass so formulieren, dass eventuelle missverständnisse nach möglichkeit ausgeschlossen werden- bis dahin, schreibe ich so, wie ich es die letzten zwanzig jahre gehalten habe...
danke für die aufmerksamkeit

ajw

müllersq 13.03.2014 19:22

OK. Therapieresistent.

Christoph 13.03.2014 19:52

:ja: Im Zeitalter der allgemeinen Schnelligkeit ist Groß-/Kleinschreibung scheint´s out, schreiben geht ev. schneller, lesen sichern nicht. :look:

Satan_666 14.03.2014 08:15

Unsinn!

Lesen geht genauso schnell, ist nur eine Frage der Übung. In anderen Sprachen wird auch nicht jedes dritte Wort (im Schnitt) groß geschrieben und es lässt sich ebenso leicht lesen.

Trotzdem: Ein an einen Geschäftspartner gerichtetes Schreiben sollte man schon möglichst so verfassen, dass es den allgemein definierten Rechtschreibregeln entspricht. Und dazu gehört nun auch die Groß-/Kleinschreibung.

CaptainSangria 14.03.2014 13:18

Habe heute eine Tel.Rechnung erhalten, wo 45€ gutgeschrieben wurden.

MONATLICHE ENTGELTE
Internet Service Pauschale - Kulanz Einzelprüfung 20 -37,50 -37,50

Lowrider20 14.03.2014 17:15

Fein fein!

mankra 14.03.2014 18:48

Bei der Groß/Klein Schreibung geht es um Höflichkeit.

Tippfehler können jedem mal passieren, aber wenn jemand mit Vorsatz die grundlegendsten Rechtschreibregeln missachtet und das Lesen erschwert, zeugt dies von Egoismus.

Ich für meinen Teil halte es so:
Wenn jemand eine hilfreiche Antwort gibt, ist man für die Antwort dankbar, und sieht darüber hinweg.

Wenn jemand aus der Gemeinschaft Hilfe erwartet, dann darf man von ihm auch erwarten, den Text vernünftig zu schreiben.
Fragen mit einem dahingerotzdem Text beantworte ich nicht. Fertig

Lowrider20 14.03.2014 19:52

Gehts hier jetzt um Rechtschreibung oder Rechtsprechung?

barns 14.03.2014 19:58

Könnt ihr eure kleinkarierte Groß- Kleinschreibungsdiskussion in einem eigenen Thema führen? Mann, Mann, Mann...:rolleyes:

Habe heute ein E-Mail erhalten, dass ich mit der Annahme des Treueangebotes (Gutschrift von € 20.- bei gleichzeitiger Verlängerung um 12 Monate) die neuen AGB akzeptiert hätte.

OK, leuchtet mir ein.

Das Treueangebot war irgendwann im Herbst des Vorjahres.
D.h. imho müsste ich die Servicepauschale bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem zurück bekommen.

Lowrider20 14.03.2014 19:59

Das wäre richtig.

snake22 14.03.2014 23:31

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2494882)
Habe heute ein E-Mail erhalten, dass ich mit der Annahme des Treueangebotes (Gutschrift von € 20.- bei gleichzeitiger Verlängerung um 12 Monate) die neuen AGB akzeptiert hätte.

Die Aktion haben sie wohl absichtlich in weiser Voraussicht vor diesem erwarteten Urteil gemacht, um die Kunden auszutricksen.
Bin aber dennoch der Meinung dass es eben ein Treueangebot war dafür dass man einfach 12 Monate lang auf eine Kündigung verzichtet. Dass ich einem anderen Vertrag mit anderem AGB zustimmt hätte wäre mir nicht bewusst.

Lowrider20 15.03.2014 05:51

Mir wurde es nicht angeboten, somit weiß ich auch nicht, wie der genaue Text dazu ist. Normalerweise würde ich auch meinen, daß ein Kündigungsverzicht nichts mit AGB-Akzeptierung zu tun hat. Denn eine Änderung und dessen Akzeptanz muß ja irgendwo vermerkt sein.

barns 15.03.2014 08:27

War auch vermerkt.

"Mit Annahme das Angebots akzeptiere ich die AGB bla bla bla...."

Habe ich gestern nachgesehen. War kleingedruckt (wie sonst...) am Ende des E-Mails mit dem "Treueangebot" vermerkt.

Sie werden schon wissen, warum sie diese Aktion gemacht haben, wie snake schrieb...

Lowrider20 15.03.2014 08:36

Naja. Trotzdem steht dir die Pauschale dazwischen als Gutschrift zu.

snake22 15.03.2014 12:13

Gut möglich, dass da irgendwo doch was versteckt war. Das poppte damals auf der A1-Seite plötzlich auf und war mit einem Klick erledigt. Wobei bei mir dann auch noch eine Fehlermeldung kam, also nie eine Bestätigung oder ähnliches, funktioniert hats aber trotzdem.

Ich war sowieso der Meinung, dass man die AGB zwangs-akzeptiert hatte damals bei Einführung der Servicepauschale, wenn man nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte. Ich wusste auch nicht, dass da überhaupt noch ein Verfahren läuft. Ich hatte mich zwar damals furchtbar darüber aufgeregt, dass da einseitig der Vertrag geändert wird, aber was will man als Einzelperson schon machen. Da hieß es, entweder akzeptieren oder kündigen. Kein Internet zu haben war aber keine Alternative.

barns 15.03.2014 14:43

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494891)
Naja. Trotzdem steht dir die Pauschale dazwischen als Gutschrift zu.

So sicher bin ich mir dessen in der Zwischenzeit gar nicht mehr. Ich halte es für gut möglich, dass die neuen AGB dadurch, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht habe, wirksam wurden.

Ich werde es jedenfalls mal versuchen. Kostet ja nur ein E-Mail.

Lowrider20 15.03.2014 14:55

Ja wann war denn das Angebot? Wenn es ein Jahr nach Einführung der Pauschale war, dann bekommst du diese eine zurück.

barns 15.03.2014 18:20

Abgeschlossen habe ich im Februar 2009.

Das Treueangebot war im Oktober 2013.

Irgendwann dazwischen (ich weiß nicht mehr wann) wurde die Servicepauschale eingeführt. Dabei wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Was ich meinte, war dass ich, weil ich nicht kündigte möglicherweise dadurch bereits die neuen AGB akzeptiert habe und mir somit genau NULL rückerstattet wird.

Lowrider20 15.03.2014 22:03

Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.


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