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Lebenslang ist lebenslang: TA darf Tarif nicht verteuern
Der Oberste Gerichtshof hat der Telekom Austria (TA) auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro verrechnet. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die Tageszeitung "Die Presse".
http://help.orf.at/stories/1734829/ |
Sehr schön. Bekommt man nun diese retour? Und wie sieht es mit den aktuellen Tarifänderungen (Gesprächsgebühren) aus? Wann war überhaupt dieses "ein Leben lang"-Angebot?
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Zitat:
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An die 19,90€ kann ich mich noch erinnern. Nur der Zeitraum ist mir eben nicht mehr bekannt.
Edit: http://diepresse.com/home/recht/rech...gal-verrechnet |
Gilt das OGH Urteil auch für mich?
http://www.arbeiterkammer.at/beratun...n_Vergang.html |
AK Forderung:
Die betroffenen KundInnen sollen automatisch die Internet-Service-Pauschale zurückbekommen. Immerhin hält das OGH-Urteil unmissverständlich fest, dass die beanstandete Erhöhung des Grundentgelts trotz der Zusage seiner unveränderten Beibehaltung nicht nur eine aggressive Geschäftspraxis, sondern auch eine eindeutige Vertragsverletzung ist. Tipp: Da es bisher keine Zusage von A1 gibt, rät die AK den betroffenen KundInnen, sich an das Kundenservice von A1 zu wenden. Support: Sollte A1 nicht bereit sein, die Internet-Service-Pauschale zurückzuzahlen, wird die AK die KonsumentInnen diesbezüglich unterstützen. Entsprechende Informationen finden Sie dann wieder auf der AK Website. |
Dann bekomm ich sie zurück. Die Mühlen der Justiz mahlen wirklich langsam...
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Shit ... dann bin ich wohl ein paar Wochen zu spät umgestiegen ... :(
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Mein Vertrag ist vom Feb. 2009; hab mal eine E-Mail geschickt und warte gespannt...
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Urteil: Preiserhöhung durch Telekom Austria war Nötigung
Zitat:
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Damit dürften ja auch die aktuell erhöhten Gesprächstarife bei den Kombis (von damals) vom Tisch sein, oder?
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Eigentlich schon. Zumindest werde ich mal gegen die AGB-Änderungen einen Einspruch erheben auf Basis dieses Urteils.
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zum A1-Forum: https://www.a1community.net/t5/Frage...ig/td-p/177061
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Ui. Ich darf ev. streiten. Denn meine Anmeldung war bereits im November 2007. Aber in der Servicecenter-Email wurde es schon mit "ein Leben lang" beworben.
Danke für den Link! |
Die Arbeiterkammer hat jetzt auch ein Musterschreiben reingestellt:
Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier. |
Zitat:
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hallo
nachdem ich auch "komplettpaketbezieher der ersten stunde" (2007) bin- hier die antwort auf meine anfrage bez. rückzahlung der zu unrecht kassierten pauschale... die "treueangebote" waren zwei oder dreimalige anrufe seitens a1 mit dem angebot einer gutschrift von 20€ für einen zwölfmonatigen kündigungsverzicht...- von neuen agb bzw. einem neuen vertrag der eine service-pauschale beinhaltet, war natürlich keine rede... bin neugierig, wie sich die angelegenheit weiterentwickelt... rgds ajw Informationen zur Internet-Service-Pauschale Lieber Herr Wenth, A1 Service Team 0800 664 100 A1.net/kontakt Einfach alles online. Wien, 12.03.2014 wir haben Ihr Schreiben vom 12.03.2014 erhalten - vielen Dank! Gerne informieren wir Sie über die Verrechnungsmodalitäten nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Internet-Service-Pauschale: Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmten Aktionszeiträumen geschlossen wurden. Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, haben aber in der Zwischenzeit ein Treueangebot von uns angenommen. Daher gelten für Sie neue Vertragsbedingungen, und diese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale. Wenn Sie noch Fragen dazu haben, so rufen Sie uns einfach kostenlos an. Unter 0800 664 100 sind wir gerne für Sie da. Schöne Grüße Ihr A1 Service Team ...und meine antwort auf diese mitteilung von a1: sehr geehrtes a1-team erst einmal vielen dank für ihre prompte reaktion auf meine anfrage zur "neuen" rechtslage. zu ihrem schreiben hätte ich allerdings noch eine konkrete frage: gehen sie davon aus, dass wir, durch die annahme "ihres angebotes", welches aus meiner sicht, lediglich einen jeweils zwölfmonatigen kündigungsverzicht umfasste, gleichzeitig ihre neuen agb akzeptiert haben, die eben diese servicepauschale beinhalten?- müssen wir daher davon ausgehen, diese 15€ "ein leben lang" zu bezahlen, oder bezog sich ihre diesbezüglich ablehnende haltung lediglich auf die von mir angefragte rückzahlung der schon verrechneten beträge?- für den fall, dass sie auf dem standpunkt verharren, dass wir irgendwann einmal ihre neuen agb vorgelegt bekommen, und auch akzeptiert haben, ist es ihnen sicher ein leichtes, mir einen diesbezüglichen vertrag mit meiner unterschrift, oder den mitschnitt eines gespräches zwischen mir und ihrer hotline, zur verfügung zu stellen, der dieses einverständnis unsererseits dokumentiert. da wir aber immerhin schon "seit ewigen zeiten" durchaus zufriedene kunden ihres unternehmens sind, hoffe ich, dass wir doch zu einer einvernehmlichen lösung kommen, ohne die hilfe der ak oder meiner rechtschutzversicherung in anspruch nehmen zu müssen. wenn sie unsere rechnungen überprüfen werden sie feststellen, dass, im besonderen der anschluss 02643 20062 mehr oder weniger nur aus "sentimentalen" gründen immer noch besteht, und wir diese gelegentlichen ausflüge "ins netz", dort durchaus auch mit einem anderen anbieter realisieren könnten. wie gesagt, würden wir es sehr bedauern, wenn sie uns durch ihr verhalten dazu drängen, unsere diesbezügliche infrastruktur neu zu organisieren. wir hoffen daher, dass sie uns, wie in der aussendung von der ak angedeutet, eine kulanzlösung anbieten können, die beide seiten zufriedenstellt, und somit auch weiterhin eine gedeihliche beziehung zwischen uns und ihrem unternehmen möglich ist. gleichzeitig können sie aber davon ausgehen, dass wir zur wahrung unserer interessen, uns auch alle weiteren schritte via arbeiterkammer und/oder rechtschutzversicherung ausdrücklich vorbehalten. in erwartung ihrer umgehenden antwort, und hoffend, ihre geduld nicht über gebühr beansprucht zu haben, verbleiben wir mit freundlichen grüssen fam.anton wenth |
ajw, das A1-Team wäre für die Anwendung der Groß-/Kleinschreibung sicherlich dankbar.
Sind dicke Frauen gut zu Vögeln? Sind dicke Frauen gut zu vögeln? Der gefangene Floh Der Gefangene floh Er hat liebe Genossen. Er hat Liebe genossen. Ach, wäre ich doch nur Dichter! Ach, wäre ich doch nur dichter! sich brüsten und anderem zuwenden sich Brüsten und anderem zuwenden Helft den armen Vögeln. Helft den Armen vögeln. |
Sehr sinnvoller Beitrag zum Thema- was hast nicht verstanden- also mir war alles klar!
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Es geht mir nicht ums Verstehen, sondern einfach nur ums leichter Lesen.
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@ajw:
Bin gespannt, wie das ausgeht. Wir haben auch das Kombipaket von November 2007, wobei wir zwischendurch kulanzhalber von den 2 MBit/s auf 8 MBit/s umgestellt wurden und vor kurzem auch diese 20 Euro für 12 Monate Kündigungsverzicht bekommen haben. Sieht also schlecht aus mit unseren Chancen, aber eigentlich wurde ich nie darüber aufgeklärt, dass sich dadurch irgendetwas am Vertrag ändern sollte und unterschrieben ist ja sowieso nichts. Und eigentlich hatte ich an so eine Möglichkeit gar nicht nachgedacht, dass man die Servicepauschale vielleicht doch wieder zurückbekommen könnte. Es gab ja schon ein Sonderkündigungsrecht, nur konnten wir das eben mangels Alternativen nicht in Anspruch nehmen. Bei uns am Land gibts nur die Telekom. PS: Telefonnummer und Namen würde ich an deiner Stelle noch rauseditieren aus deinem Beitrag. |
Zitat:
...ich verspreche hiermit, wenn ich mich einmal zu(!) vögeln, in der bewegungsfreiheit eingeschränktem ungeziefer, mehr oder wohl eher weniger lieben genossen, udgl. äussern sollte, werde ich dass so formulieren, dass eventuelle missverständnisse nach möglichkeit ausgeschlossen werden- bis dahin, schreibe ich so, wie ich es die letzten zwanzig jahre gehalten habe... danke für die aufmerksamkeit ajw |
OK. Therapieresistent.
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:ja: Im Zeitalter der allgemeinen Schnelligkeit ist Groß-/Kleinschreibung scheint´s out, schreiben geht ev. schneller, lesen sichern nicht. :look:
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Unsinn!
Lesen geht genauso schnell, ist nur eine Frage der Übung. In anderen Sprachen wird auch nicht jedes dritte Wort (im Schnitt) groß geschrieben und es lässt sich ebenso leicht lesen. Trotzdem: Ein an einen Geschäftspartner gerichtetes Schreiben sollte man schon möglichst so verfassen, dass es den allgemein definierten Rechtschreibregeln entspricht. Und dazu gehört nun auch die Groß-/Kleinschreibung. |
Habe heute eine Tel.Rechnung erhalten, wo 45€ gutgeschrieben wurden.
MONATLICHE ENTGELTE Internet Service Pauschale - Kulanz Einzelprüfung 20 -37,50 -37,50 |
Fein fein!
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Bei der Groß/Klein Schreibung geht es um Höflichkeit.
Tippfehler können jedem mal passieren, aber wenn jemand mit Vorsatz die grundlegendsten Rechtschreibregeln missachtet und das Lesen erschwert, zeugt dies von Egoismus. Ich für meinen Teil halte es so: Wenn jemand eine hilfreiche Antwort gibt, ist man für die Antwort dankbar, und sieht darüber hinweg. Wenn jemand aus der Gemeinschaft Hilfe erwartet, dann darf man von ihm auch erwarten, den Text vernünftig zu schreiben. Fragen mit einem dahingerotzdem Text beantworte ich nicht. Fertig |
Gehts hier jetzt um Rechtschreibung oder Rechtsprechung?
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Könnt ihr eure kleinkarierte Groß- Kleinschreibungsdiskussion in einem eigenen Thema führen? Mann, Mann, Mann...:rolleyes:
Habe heute ein E-Mail erhalten, dass ich mit der Annahme des Treueangebotes (Gutschrift von € 20.- bei gleichzeitiger Verlängerung um 12 Monate) die neuen AGB akzeptiert hätte. OK, leuchtet mir ein. Das Treueangebot war irgendwann im Herbst des Vorjahres. D.h. imho müsste ich die Servicepauschale bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem zurück bekommen. |
Das wäre richtig.
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Zitat:
Bin aber dennoch der Meinung dass es eben ein Treueangebot war dafür dass man einfach 12 Monate lang auf eine Kündigung verzichtet. Dass ich einem anderen Vertrag mit anderem AGB zustimmt hätte wäre mir nicht bewusst. |
Mir wurde es nicht angeboten, somit weiß ich auch nicht, wie der genaue Text dazu ist. Normalerweise würde ich auch meinen, daß ein Kündigungsverzicht nichts mit AGB-Akzeptierung zu tun hat. Denn eine Änderung und dessen Akzeptanz muß ja irgendwo vermerkt sein.
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War auch vermerkt.
"Mit Annahme das Angebots akzeptiere ich die AGB bla bla bla...." Habe ich gestern nachgesehen. War kleingedruckt (wie sonst...) am Ende des E-Mails mit dem "Treueangebot" vermerkt. Sie werden schon wissen, warum sie diese Aktion gemacht haben, wie snake schrieb... |
Naja. Trotzdem steht dir die Pauschale dazwischen als Gutschrift zu.
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Gut möglich, dass da irgendwo doch was versteckt war. Das poppte damals auf der A1-Seite plötzlich auf und war mit einem Klick erledigt. Wobei bei mir dann auch noch eine Fehlermeldung kam, also nie eine Bestätigung oder ähnliches, funktioniert hats aber trotzdem.
Ich war sowieso der Meinung, dass man die AGB zwangs-akzeptiert hatte damals bei Einführung der Servicepauschale, wenn man nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte. Ich wusste auch nicht, dass da überhaupt noch ein Verfahren läuft. Ich hatte mich zwar damals furchtbar darüber aufgeregt, dass da einseitig der Vertrag geändert wird, aber was will man als Einzelperson schon machen. Da hieß es, entweder akzeptieren oder kündigen. Kein Internet zu haben war aber keine Alternative. |
Zitat:
Ich werde es jedenfalls mal versuchen. Kostet ja nur ein E-Mail. |
Ja wann war denn das Angebot? Wenn es ein Jahr nach Einführung der Pauschale war, dann bekommst du diese eine zurück.
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Abgeschlossen habe ich im Februar 2009.
Das Treueangebot war im Oktober 2013. Irgendwann dazwischen (ich weiß nicht mehr wann) wurde die Servicepauschale eingeführt. Dabei wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Was ich meinte, war dass ich, weil ich nicht kündigte möglicherweise dadurch bereits die neuen AGB akzeptiert habe und mir somit genau NULL rückerstattet wird. |
Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.
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