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Dashboard Cam fürs Auto
Liebe Leute,
ich suche eine relativ günstige Dashboard Cam fürs Auto, welche eine autarke Stromversorgung hat (nicht über die Autobatterie laufen MUSS) Haupteinsatzgebiet ist es , im geparkten Auto die Kamera so auszurichten dass man sieht wer besonders "nahe am Auto vorbeigeht" (meistens mit einem Schlüssel oder Schraubenzieher in der Hand) Hintergrund für diese Anforderung: Bei uns in der Strasse wurden in 2 Jahren ca 20 Autos verkratzt, meines und das meiner Lebensgefährtin unter anderem auch. Da die Polizei in dem Fall nur Anzeige gegen Unbekannt aufnimmt und den Geschädigten dann sekkiert, wann man denn die Schadenssumme nachreichen kann und sonst aber nix passiert, suche ich nun nach einer Lösung, solche Aktionen zu verhindern oder zumindest den Verantwortlichen im nachhinein dazu zu bringen zu zahlen. (im ersten Schritt mal die Polizei dazu befähigen diese unterbelichteten *bösesschimpfwort* mal auszuforschen.) Jetzt meine Fragen. 1. Welche Kamera kann man für diesen Einsatzzweck am besten Nutzen? 2. Legalität dieser Aufzeichnung 3. Verwendbarkeit als Beweis? 4. mögliche Alternativen -> Autoalarmanlage nutzt nix, weil die nur bei Bewegung im Innenraum anspringt (Auto der Lebensgefährtin)! Und mein Panda hat sowas nicht... Danke für Eure Inputs... lG |
Hinsichtlich Legalität siehe:
Dashcam für das Auto legal ? |
Na TOLL.
Ist ja auch einfacher wenn man diverse Rowdies NICHT verfolgen muss die im Suff mehrer Autos zerstören. |
Steht das Auto in öffentlichen Raum, wird eine Bewilligung benötigt. Und diese Überwachung muß auch ausgeschildert sein.
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So wie geschildert ist das höchst illegal-da kostet das neu lackieren wahrscheinlich weniger wie das Strafverfahren und strafe. Um das Geld zu sparen würde ich nur die Anmietung eines Garagenplatzes überlegen- kommt wahrscheinlich billiger!
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Ich wäre vorsichtig mit so einer Kamera, das kann, unerlaubt, teuer werden.
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ja das hab ich schon verstanden, dass die leider keine Option ist! Genau so wenig wie der Garagenplatz... den gibt es hier einfach NICHT..
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Gegen Vandalismus ist man leider hilflos und das Auto ist ein beliebtes Objekt. :utoh:
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Ev. das Auto mittels Weidezaungerät schützen...
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na aber bei uns in der Strasse in ned mal 2 Jahren 3 mal passiert und bei einem "Durchlauf" sogar gleich mal 14 Autos mitgenommen.
da seh ich dann echt ned ein, dass diese Kamera Illegal sein soll... als Alternative wäre nat. eine WLAN Kamera am Fensterbrett, welche den Chinchilla Käfig neben dem Fenster beobachtet. Sollte man hier mal wen auf den Fotos sehen der böse Dinge mit den Autos vor dem Fenster anstellt dann wäre das natürlich ein reiner Zufall.... |
das
Zitat:
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Denke aber mal das fällt aus, denn wenn die mit nem Schraubenzieher anrücken wie beim letzten Mal ( Breite und Tiefe der Kratzspur schliessen einen Schlüssel aus) dann juckt die das auch ned weil der ja einen isolierten Griff hat! Und gott behüte irgend ein armer alter Mensch kommt versehentlich am Auto an, und holt sich einen Schlag... nein das geht nicht...
Wie Legal ist eigentlich ein Schild mit der Warnung der Videoüberwachung, wenn man eigentlich keine hat.. so als Abschreckung für diese Hohlbirnen... der überlegt sich dann vlt zweimal ob er hier was anstellt wenn er glaubt Gefahr zu laufen bei versteckter Kamera zu landen... |
Das mit dem Schild weis ich nicht!
Aber auch das mit dem Chinchilla Käfig ist genauso ein Schuß ins knie weil wenst dann wem filmst ist der auf öffentlichen Grund= Videoüberwachung- bewies unzulässig strafe folgt auf dem Fuß.:eek: Habe ähnliches Problem in unserem Keller -Gemeindebau wird regelmäßig von Parteien zugemüllt und wir dürfen 100€ pro entrümpelung zahlen -3x im Jahr Videoüberwachung wird zur zeit nicht genehmigt! Lt. HausMASTER!! Hintergrund des ganzen : als Altbau (193x) nicht sehr begehrt daher werden viele NEO Österreicher angesiedelt die sich dann im schnitt nach 1-2 Jahren Familienmässig vergrößern und dann in besser Gefilde übersiedeln- der Sperrmüll wird im Keller deponiert- und wir dürfen brennen- bevors brennt!:ms: |
Zitat:
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da würde dann natürlich nicht das Video verwendet der Kamera
sondern dann wäre ich halt neben dem Käfig gestanden mit dem Handy um ein Video der Tierchen zu machen und dann ist mir der Typ draussen auf der Strasse bei den Autos aufgefallen und den hab ich dann mit dem Handy eben fotografiert.
@ Lowrider... das erinnert mich grad ein wenig an RoboCop (Original Film, die Werbung für die Auto Alarmanlage mit dem Elektrischen Stuhl IM Auto..) |
Genau. "MagnaVolt" :D
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Ich denke da muss man ein bischen kreativ werden. Wie im Standard Text steht ist die ständige Videoüberwachung der Knackpunkt. Wenn die Kamea mit einem Bewegungssensor ausgerüstet ist und Einzelbilder schiesst (2 bis 3 pro Sekunde) dann ist das keine dauernde Videoüberwachung.
Das müsste man mal abklären wie weit das rechtlich möglich ist. Macht auch beim Auswerten weniger Arbeit. |
Das Problem ist hier die Aufnahme vom stehenden, nicht benutzen Auto heraus.
Das ist wirklich das Gleiche wie wenn man eine Kamera auf die Straße richtet und dann (digital) aufzeichnet, und das ist nicht erlaubt. |
Stimmt auch die "kreative Lösung " koste dich geld und bringt nix außer Ärger!
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Es ist auch die Frage ob es aus dem Stehenden Auto was bringt, wenn man kein Gesicht sieht.
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andere Frage eine Dashcam die nur speichert wenn es einen G-Shock gegeben hat und an sonsten immer wieder 20 Min überschreibt sollte demnach ja eigentlich erlaubt sein oder?
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Natürlich------------------------------- nicht! Wie die ein/aus oder sonst wie geschaltet wird ist wurscht! Die Kamera darf auf und nach öffentlichen Grund nicht filmen= überwachen!
Scheint wirklich schwer zu verstehen sein!:rolleyes::ms: |
ich würde sagen:
imho nein! wie die ein/aus oder sonst wie geschaltet wird ist belanglos. Die Kamera darf auf und nach öffentlichen Grund nicht (teil)automatisch filmen = überwachen! ich weiss: mein posting sieht fast gleich aus wie das vom vorposter, aber ich habe mir erlaubt, teile die eher unter "http://www.wcm.at/forum/showthread.php/studie_internet_trolle_haben_gemeinsamkeiten_mit_s adisten-247409.html" fallen, wegzulassen :D |
ICH habe kein problem damit - vielleicht glaubt ers endlich wenn es 2 sagen!
Da kann er sich winden wie er will- ER wird zahlen! |
obschon die erklärung dass man gerade das hausstier/kind vorm fenster aufnehmen wollte und nur zufällig das geschehen im öffentlichen hintergrund mitgefilmt hat imho nicht angefechtet werden kann.. :engel:
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tjo ----natürlich nur Beweiskraft hats dieselbe wie alles andere.... wenn er eh nur an Bestätigung seiner Meinung interessiert ist...
soll ers machen-kann dann vor dem Häfen den bösen spazieren gehen sehen |
dann wird halt anonym das Filmchen der Porzelei zugespielt :D
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Irgendwie dreht sich die Diskussion im Kreis, es ist de facto nicht erlaubt, bzw. juristisch nicht klar definiert, es hilft somit auch nicht viel immer neue Szenarien zu suchen, wie´s gehen könnte.
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In einer am Schauplatz Gericht-Sendung wurde berichtet, das ein Kläger eine Kamera auf ein Fenster der Nachbarwohnung (es ging um das Rauschmeißen von Sachen aus diesem Fenster in den Garten des Klägers) gerichtet hat und Aufnahmen davon (aber nur Fotos) wurden dem Gericht als Beweis vorgelegt, diese wurden akzeptiert ohne das es eine Strafe dafür gegeben hat.
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So ist es, es kommt auf das Gericht an wie es Beweise würdigt, besonders wenn persönliche Rechte wiederholt verletzt wurden, wenn unbeteiligte Personen dabei sind können die ggf. klagen.
Eine eindeutige, allgemein gültige Aussage wird schwer zutreffen sein, bestenfalls von einem Juristen. |
Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum. Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt...
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Richtig ! Das Stichwort ist Öffentlicher Raum - wenn wer was in meinen Garten schmeißt darf ich den - eigenen Garten- schon überwachen -seinen aber auch nicht! Aber hier wird wieder mit Äpfel und Birnen verglichen um ja "recht" zu haben. Wirds aber nicht spielen!
Wie Christoph richtig schreibt - befrage einen Juristen der sich auf diese Materie spezialisiert hat! |
Und bei der derzeitigen Rechtslagen wird man von 3 Juristen 4 Auslegungen hören, die Rechtslage ist nun mal etwas na ja unklar, leider.
Ich darf meine Grund überwachen, aber keinen cm drüber hinaus, sieh Lowrider20. |
@Baron und Lowrider:
Alles was über den eigenen Garten hinausgeht, darf nicht gefilmt werden. Ob das öffentlicher Raum oder Nachbars Garten ist, ist wurscht. |
Möglich ist aber auch eine blinkende Kameratrappe. Eventuell in Verbindung mit dem Videoüberwachungsschild. Die meisten können Atrappen von echten Kameras nicht unterscheiden.
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Worauf ich eigentlich hinauswollte, in einem der verlinkten Artikel zu diesem Thema, war die Rede davon dass ein UDS wohl legal ist, da der nur dauerhaft aufzeichnet, was sich 30-60 Sekunden vor dem G-Shock der die Sicherung ausgelöst hat abgespielt hat.
Diese Kamera nimmt dann auch nur maximal 2 Stunden auf und das in Dauerschleife, gespeichert wird hier nur wenn ein Ereignis eintritt. |
Ein UDS sichert nur Parameter aber macht kein Video bzw. Bild. Auch wenn nur 2h bei einer Kamera gesichert werden bleibts unzulässig im öffentl. Raum.
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Neu -nächste Idee : wie wärs mit Satelliten Überwachung? Würde mal bei der NSA anfragen-obwohl die kosten könnten leicht die Schätzwerte des zu überwachenden "Luxusautos" um ein zigfaches übersteigen...:D
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